Naja, ich würde wohl einfach die Kamera zurücknehmen und sie mir dann mal angucken. Wenn keine äußeren Schäden vorhanden sind, würde ich es dabei belassen und ihm das Geld überweisen.
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Keine Ankündigung bisher.
Rechtshilfe pls, auf eBaybetrüger reingefallen
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Beim Verkauf von Kameras, Laptops etc immer vor dem Versand mal kurz mitm Handy aufnehmen, dass das Gerät funktioniert/bootet etc. Nen Foto in der Auktion, wo die Kamera eindeutig eingeschaltet zu sehen ist, wäre auch nen guter Schritt gewesen. Grundsätzlich ist sowas im Streitfall immer nen Gamebreaker für die Betrüger. PayPal ist natürlich nen Hurensohnladen und bringt gerne mal schäbige Entscheidungen in den Käuferschutz-Tickets, aber wenn du da mit eindeutigen Fotos/Videos/Beweisen auftauchst, kannst du da schonmal gut Wind machen.
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na ja, was "ein paar" bilder sind, ist dann auch wieder definitionssache; und auch, wie viele sie denn mit einer batterieladung machen können muss. wahrscheinlich hast du beim testen irgendwie 2 fotos geschossen und gesagt "ok, passt". wenn er sie für seine arbeit benutzt und 1000 bilder pro stunde schiessen will und sie nach 15 ausgeht, ist es natürlich ein problem. ist jetzt ne schwierige sache, weil sie ja an sich funktioniert, nur nicht so lange wie er will. bin mal gespannt, was die von paypal bzw. ebay sagen. wenn sie sich gegen dich aussprechen wärs mir wahrscheinlich den stress nicht wert und ich würd mir die kamera zurückschicken lassen.
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Tim_ -
Der Typ hört sich doch vernünftig an. Er soll die Kamera zurück schicken, sobald sein Geld wieder am Konto ist. Glaub ehrlich gesagt auch dem Käufer, dass deine Kamera kaputt ist. Hört sich klar nach nem "alten" Akku an. Mich macht nur "mit neuen Batterien" stutzig?
Haben die Kameras nicht alle nen Akku?
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Angenommen die Kamera ist tatsächlich auf dem Transportweg oder warum auch immer, ohne verschulden des TE's nun funktionsunfähig, verratet mir bitte wer, warum zur Hölle er das Ding dann zurücknehmen sollte?
Aktueller Stand ist, er hat sich zu unrecht bereichert und dir steht zumind. im Moment die volle Summe zu, welches ich mit einen Schreiben an den Käufer deutlich machen würden.
Was er wie für eine Kamera ausgeben will, kann er gern in einem Forum mit Freunden oder sonst wo breit diskutieren, jedoch hat er für 150 € eine Kamera gekauft und nicht bezahlt.
GEGEBENENFALLS
du hast gelogen, eine kaputte Kamera vertickt und hoffst nun in der Anonymität des Internets auf Hilfe deines Betrugs, ist dir nur folgender Rat zu geben: Sei keine Ratte und nimm das Ding zurück.
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@Sheldor, hast du den Post gelesen?
Hört sich für mich nicht so an, als ob der Typ bescheisst.Wie ich geschrieben habe, hält sie auch einer kurzen "Funktionsprüfung" stand, schaltet sich aber nach ein paar Bildern oder Programmänderungen wegen "low Battery" ab. Ich habe mehrere neue, volle Batterien ausprobiert!
Wieso muss der TE gelogen haben? Vielleicht hat er die Kamera wirklich getestet und das Teil hat nach 10 Bildern einwandfrei funktioniert?GEGEBENENFALLS
du hast gelogen, eine kaputte Kamera vertickt und hoffst nun in der Anonymität des Internets auf Hilfe deines Betrugs, ist dir nur folgender Rat zu geben: Sei keine Ratte und nimm das Ding zurück.
695 Beiträge
Reg. seit: 07.10.2010
Angenommen die Kamera ist tatsächlich auf dem Transportweg oder warum auch immer, ohne verschulden des TE's nun funktionsunfähig, verratet mir bitte wer, warum zur Hölle er das Ding dann zurücknehmen sollte?
Aha, der TE verkauft ein defektes Teil (warum auch immer) und der aktuelle Stand ist, dass der Käufer sich zu unrecht bereichert? Nette logik.Aktueller Stand ist, er hat sich zu unrecht bereichert und dir steht zumind. im Moment die volle Summe zu, welches ich mit einen Schreiben an den Käufer deutlich machen würden.
Was er wie für eine Kamera ausgeben will, kann er gern in einem Forum mit Freunden oder sonst wo breit diskutieren, jedoch hat er für 150 € eine Kamera gekauft und nicht bezahlt.
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schN
Kannst du mal den Text deiner Auktion hier reinkopieren? Häufig machen Leute auf Ebay den Fehler einerseits die Gewährleistung auszuschließen, andererseits eine Beschaffenheitsvereinbarung vorzunehmen. Soweit ich weiß, wäre das widersprüchlich, weshalb dafür das Gewärhleistungsrecht in der Rechtssprechung für die Vereinbarung als nicht ausgeschlossen angenommen wird.
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Ändert nichts an der Tatsache, dass du
1. Aktueller Stand ist, er hat sich zu unrecht bereichert und dir steht zumind. im Moment die volle Summe zu, welches ich mit einen Schreiben an den Käufer deutlich machen würden.
2. GEGEBENENFALLS
du hast gelogen, eine kaputte Kamera vertickt und hoffst nun in der Anonymität des Internets auf Hilfe deines Betrugs, ist dir nur folgender Rat zu geben: Sei keine Ratte und nimm das Ding zurück.
Was absoluter Käse ist, denn selbstverständlich kann die Kamera (wie ich ich übrigens schon geschrieben habe) für ein paar Bilder funktionieren (was ja der Käufer auch zu 100% bestätigt) und trotzdem ist sie defekt.
Das heißt, weder der Käufer noch der Verkäufer versuchen zu betrügen, lügen oder bescheissen.
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du beziehst doch schon die alternativen ein, welche ich da noch gar nicht in betracht ziehe und geh vom einfachsten fall aus. sind doch ganz unterschiedliche ausgangslagen die du vergleichst. ich bin auf rein gar nix in die tiefe gegangen. where is your problem?
und da steht groß und gegebenenfalls drüber. ist dir das nicht groß genug? ich sag ja nur FALLS ES SO SEIN SOLLTE.. wenn es nicht so ist kann es sofort ignoriert werden. was zur hölle willst du mir hier beweisen?
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keyc
man kann btw nicht wegen defekt einfach vom kaufvertrag zurücktretten insofern hat der kunde sich im moment ungerechtfertigt bereichert, zmal er ja noch im besitz der kamera ist. Ob käufer 100% bewertungen hat ist egal, wie er das ganze angeht hat schon betrügerischen charakter.
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Richtig, aber das Problem ist doch, dass ebay bzw. Paypal das überhaupt zulässt. Normalerweise hätten sie erstmal den TE informieren müssen, dass der Verkäufer einen Mangel festgestellt hat.Zitat von keycman kann btw nicht wegen defekt einfach vom kaufvertrag zurücktretten insofern hat der kunde sich im moment ungerechtfertigt bereichert, zmal er ja noch im besitz der kamera ist. Ob käufer 100% bewertungen hat ist egal, wie er das ganze angeht hat schon betrügerischen charakter.
Wenn der TE sich absolut sicher ist, dass die Ware den genannten Defekt vor Abschicken nicht hatte, ist er im Recht. Allerdings könnte es schwer sein, zu beweisen, dass der Defekt nicht vorlag und selbst wenn, wäre der Gang vor Gericht doch eine ziemlich teure und langwierige Angelegenheit.
@TE Ganz Sicher, dass der Defekt nicht stimmen kann?
Wie schon gesagt wurde: Mit ebay telefonieren, erstmal die Kohle zurückholen. Wenn ebay nach deutschem Recht handelt, muss dir der Verkäufer die Kamera zurückschicken mit der Forderung um Nacherfüllunf. Dann kannst du die Cam selbst nochmal testen.
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