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Käufer betrügt: Päckchen nicht angekommen

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    Käufer betrügt: Päckchen nicht angekommen

    Hallo,
    Ich habe etwas bei eBay verkauft. Der Käufer hat via PP bezahlt. Ich bin mir sicher, dass es angekommen ist, der Käufer behauptet aber, dass bei ihm nichts eingetroffen sei. Dummerweise habe ich nicht versichert, sondern nur via Päckchen für 4,10 verschickt.
    Habe ich eine Möglichkeit nachzuweisen, dass der K es erhalten hat? Wird das nicht vom Paketmann gescannt, bevor der das abgibt?

    #2
    Einfach beim Versand nachfragen, wird doch gescannt.

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      #3
      afaik werden doch nur pakete gescannt also über 2kg?

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        #4
        Zitat von lilalu
        Einfach beim Versand nachfragen, wird doch gescannt.
        Päckchen nicht, nur Pakete.

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          #5
          Ich behaupte zu wissen das mit deiner Abgabe an den Zusteller (wenn du einen Nachweis = Quittung) hast deine Aufgabe getan ist. Wenn es auf dem Postweg verloren geht, ist das nicht dein Problem

          Musst mal UStG gucken

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            #6
            Zitat von EriK
            Ich behaupte zu wissen das mit deiner Abgabe an den Zusteller (wenn du einen Nachweis = Quittung) hast deine Aufgabe getan ist. Wenn es auf dem Postweg verloren geht, ist das nicht dein Problem

            Musst mal UStG gucken
            sicher?

            ist doch erst das risiko vom empfänger, wenn es in seinem machtbereich (z.b. briefkasten) angekommen ist. vorher trägst du als verkäufer das transportrisiko.


            siehe unten. ;]

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              #7
              Zitat von EriK
              Ich behaupte zu wissen das mit deiner Abgabe an den Zusteller (wenn du einen Nachweis = Quittung) hast deine Aufgabe getan ist. Wenn es auf dem Postweg verloren geht, ist das nicht dein Problem

              Musst mal UStG gucken
              ist absolut richtig! der käufer hätte auf versicherten versand bestehen müssen.

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                #8
                http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Risiko-Gefahrenuebergang-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html

                § 447 BGB

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                  #9
                  alles egal, der käufer wird bald das geld bei paypal zurückholen und dann GG

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                    #10
                    Zitat von saumel hat 3 beine
                    alles egal, der käufer wird bald das geld bei paypal zurückholen und dann GG
                    Kann ich denn nicht beweisen, dass der K den Artikel erhalten hat? Wird das wirklich nicht gescannt? Ich rede jetzt nicht von der Unterschrift, an der Tür.

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                      #11
                      Zitat von Herr Atik
                      Zitat von saumel hat 3 beine
                      alles egal, der käufer wird bald das geld bei paypal zurückholen und dann GG
                      Kann ich denn nicht beweisen, dass der K den Artikel erhalten hat? Wird das wirklich nicht gescannt? Ich rede jetzt nicht von der Unterschrift, an der Tür.
                      Päckchen werden meines Wissen nach mit dem Postboten geliefert und nicht von der DHL. Daher wird da nichts gescannt o.ä.

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                        #12
                        hast doch sicher ne quittung. das sollte an sich reichen

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                          #13
                          Zitat von mejustme
                          hast doch sicher ne quittung. das sollte an sich reichen
                          Ja eine Quittung habe ich, allerdings nur über 4,10€ und ohne Nachweis, an wen ds verschickt wurde.

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                            #14
                            Zitat von Herr Atik
                            Zitat von mejustme
                            hast doch sicher ne quittung. das sollte an sich reichen
                            Ja eine Quittung habe ich, allerdings nur über 4,10€ und ohne Nachweis, an wen ds verschickt wurde.
                            wie schon erwähnt, der käufer trägt dann das risiko des verlusts

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                              #15
                              paypal sind eh idioten werden das geld eh zurückschicken,
                              wenn er sich beschwert

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