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    Mietrecht

    Hallo rm!

    Hoffe der ein oder andere ist noch wach und kann mir behilflich sein!
    Bin gerade dabei ein Mietanbot für meine erste eigene Wohnung auszufüllen, dass es verbindlich ist, weiß ich.
    Nun zu meiner Frage: Muss ich die Vermittlungsprovision auch dann zahlen, wenn ich das Mietanbot unterzeichne, es jedoch nicht angenommen wird!?
    Im Text steht es nicht eindeutig.

    "mit der rechtsverbindlichen Annahme des Anbotes ist die Vermittlungsprovision zu entrichten"

    Vielen Dank!


    #2
    Zitat von MANUeN
    Hallo rm!

    Hoffe der ein oder andere ist noch wach und kann mir behilflich sein!
    Bin gerade dabei ein Mietanbot für meine erste eigene Wohnung auszufüllen, dass es verbindlich ist, weiß ich.
    Nun zu meiner Frage: Muss ich die Vermittlungsprovision auch dann zahlen, wenn ich das Mietanbot unterzeichne, es jedoch nicht angenommen wird!?
    Im Text steht es nicht eindeutig.

    "mit der rechtsverbindlichen Annahme des Anbotes ist die Vermittlungsprovision zu entrichten"

    Vielen Dank!
    bin kein jurist, aber das sieht mir doch sehr eindeutig aus.

    wäre ja der gag, wenn die von jedem, der ein angebot abgibt, das aber nicht angenommen wird, dennoch provisionskohle kassieren würden oO


    btw, viele neue accs diese tage :x

    Kommentar


      #3
      Angebot (vom Makler) wurde doch trotzdem erstmal rechtsverbindlich angenommen, oder?

      Oder zählt hier die WE vom Mieter als Angebot und Vermieter muss noch annehmen (invitatio ad offerendum)?

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        #4
        Zitat von ramses
        Zitat von MANUeN
        Hallo rm!

        Hoffe der ein oder andere ist noch wach und kann mir behilflich sein!
        Bin gerade dabei ein Mietanbot für meine erste eigene Wohnung auszufüllen, dass es verbindlich ist, weiß ich.
        Nun zu meiner Frage: Muss ich die Vermittlungsprovision auch dann zahlen, wenn ich das Mietanbot unterzeichne, es jedoch nicht angenommen wird!?
        Im Text steht es nicht eindeutig.

        "mit der rechtsverbindlichen Annahme des Anbotes ist die Vermittlungsprovision zu entrichten"

        Vielen Dank!
        bin kein jurist, aber das sieht mir doch sehr eindeutig aus.

        wäre ja der gag, wenn die von jedem, der ein angebot abgibt, das aber nicht angenommen wird, dennoch provisionskohle kassieren würden oO


        btw, viele neue accs diese tage :x
        Ja hab leider Email und Passwort von meinem alten Acc vergessen -.-

        Ja das ist eben die Frage, ob ich mit einer Annahme meinerseits bereits die Vermittlungsprovision zahlen muss oder erst bei beidseitiger Annahme.

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          #5
          Zitat von MaTT
          Angebot (vom Makler) wurde doch trotzdem erstmal rechtsverbindlich angenommen, oder?

          Oder zählt hier die WE vom Mieter als Angebot und Vermieter muss noch annehmen (invitatio ad offerendum)?
          Ich muss ein Mietanbot unterzeichnen und das wird dann eben angenommen oder abgelehnt.

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            #6
            wie gesagt, es märe mMn HÖCHST seltsam, wenn da jeder, der ein angebot abgibt, unabhängig davon, ob es letztendlich angenommen wird und zu einem mietverhältnis führt oder nicht, die maklerprovision zahlen müsste. wo kämen wir denn da hin? geh mal in die rm-anwaltskanzlei. die frage müsste dort schnell beantwortet sein.

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              #7
              Die Tätigkeit eines Maklers ist ja eine zielgerichtete Dienstleistung im Bezug auf einen Vertragsschluss.
              Solltest du den Zuschlag für die Wohnung nicht bekommen ist auch keine Provision zu zahlen.
              Du erklärst dich hiermit im Eigentlichen nur bereit bei einem möglicherweise zustande kommenden MV auch die Vermittlungsprovision zahlen zu müssen.

              Mit der Annahme des Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande. Der Miet- bzw. Kaufinteressent ist verpflichtet, am Tage des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Miet- bzw. Kaufvertrages eine Maklerprovision an den Makler zu zahlen.


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                #8
                natürlich nicht

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                  #9
                  Zitat von LollotoN
                  Die Tätigkeit eines Maklers ist ja eine zielgerichtete Dienstleistung im Bezug auf einen Vertragsschluss.
                  Solltest du den Zuschlag für die Wohnung nicht bekommen ist auch keine Provision zu zahlen.
                  Du erklärst dich hiermit im Eigentlichen nur bereit bei einem möglicherweise zustande kommenden MV auch die Vermittlungsprovision zahlen zu müssen.

                  Mit der Annahme des Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande. Der Miet- bzw. Kaufinteressent ist verpflichtet, am Tage des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Miet- bzw. Kaufvertrages eine Maklerprovision an den Makler zu zahlen.

                  Zitat von HerrLehmann
                  natürlich nicht
                  so ist es

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                    #10
                    Zitat von MANUeN
                    "mit der rechtsverbindlichen Annahme des Anbotes ist die Vermittlungsprovision zu entrichten"!
                    du gibst ja das Angebot ab. sollte aufgrund DEINES angebotes ein mietvrtrag zustande kommen, sprich du bekommst die Wohnung, musst du die vermittlungsrovision bezahlen. ansonsten eben nicht

                    wäre auch zu schön um wahr zu sein. die ganzen makler sind so oder so Abzocker und ein der unnötigsten berufsgruppen überhaupt. zum glück muss demnächst die Provision der vermieter bezahlen. nicht mehr: ich bin zu faul selber einen Mieter zu suchen oder anzeigen zu schalten, da nehme ich doch eine Dienstleistung in Anspruch und drück die kosten einem anderen drauf

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