Ist das der kleine Basketballspieler?
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Keine Ankündigung bisher.
teh "sad story bro" thread
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Gast
schnaufte hart :DZitat von THE PROFESSORdu bist doch so einer, der das nicht paretooptimale NashGG wähltZitat von JUNGAEEes wayned so hart dass dieser wirtschaftseierkopf den dachs gemacht ...
da care ich mehr um das #randomafricanchild
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5% vom Wert des Gegenstandes, sofern er maximal 500 Euro wert ist.Zitat von gestaltWie ich den Text verstehe 5% vom Wert des Gegenstandes und 3% vom Mehrwert (was das in diesem Kontext heißt weiß ich auch nicht).Zitat von krkKlar ne Frechheit! Dann werde ich wohl morgen zur Polizei, werde ich zwar wohl nie wieder in die Bar kommen, aber was solls!
Jo, aber 50€ bei nem Wert von schätzungsweise 20-30€? Schätze werde morgen mal die Cops um Rat fragen.Zitat von keirahttp://dejure.org/gesetze/BGB/971.htmlZitat von krkGestern mein Handy in ner Bar verloren, der Türsteher gefunden und heute morgen in unsere Gruppe reingeschrieben, dass ich mich mit ihm treffen soll. Gesagt getan, will er 50€ von mir. Wohl gemerkt für ein iPhone 3GS mit Displayschaden. Was tun?
/e:
ssb: John Nash beim Autounfall mit Frau ums Leben gekommen.
Ist er mehr wert, dann auf den Betrag über 500 Euro nur noch 3%.
Also bei 800 Euro sind es 5% von 500 Euro (25 Euro) + 3% von 300 Euro (9 Euro), also 34 Euro.
Grundsätzlich wird beim Finderlohn der Zeitwert zu Grunde gelegt.
Selbst wenn hier dein 3GS einen Wert von 100 Euro hätte (da kommt es nach ebay selbst im heilen Zustand nur schwer dran), wäre der gesetzliche Finderlohn bei 100*5% = 5 Euro.
Seine geforderten 50 Euro Finderlohn entsprechen einem Gegenstandswert von 1.333 Euro - also nichtmal ein nagelneues iPhone6+128GB. Selbst dieses Handy, das 899 Euro kostet, würde einem gesetzlichen Finderlohn von 37 Euro entsprechend
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er ist halt türsteher :oZitat von E-JAY5% vom Wert des Gegenstandes, sofern er maximal 500 Euro wert ist.Zitat von gestaltWie ich den Text verstehe 5% vom Wert des Gegenstandes und 3% vom Mehrwert (was das in diesem Kontext heißt weiß ich auch nicht).Zitat von krkKlar ne Frechheit! Dann werde ich wohl morgen zur Polizei, werde ich zwar wohl nie wieder in die Bar kommen, aber was solls!
Jo, aber 50€ bei nem Wert von schätzungsweise 20-30€? Schätze werde morgen mal die Cops um Rat fragen.Zitat von keirahttp://dejure.org/gesetze/BGB/971.htmlZitat von krkGestern mein Handy in ner Bar verloren, der Türsteher gefunden und heute morgen in unsere Gruppe reingeschrieben, dass ich mich mit ihm treffen soll. Gesagt getan, will er 50€ von mir. Wohl gemerkt für ein iPhone 3GS mit Displayschaden. Was tun?
/e:
ssb: John Nash beim Autounfall mit Frau ums Leben gekommen.
Ist er mehr wert, dann auf den Betrag über 500 Euro nur noch 3%.
Also bei 800 Euro sind es 5% von 500 Euro (25 Euro) + 3% von 300 Euro (9 Euro), also 34 Euro.
Grundsätzlich wird beim Finderlohn der Zeitwert zu Grunde gelegt.
Selbst wenn hier dein 3GS einen Wert von 100 Euro hätte (da kommt es nach ebay selbst im heilen Zustand nur schwer dran), wäre der gesetzliche Finderlohn bei 100*5% = 5 Euro.
Seine geforderten 50 Euro Finderlohn entsprechen einem Gegenstandswert von 1.333 Euro - also nichtmal ein nagelneues iPhone6+128GB. Selbst dieses Handy, das 899 Euro kostet, würde einem gesetzlichen Finderlohn von 37 Euro entsprechend
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Karamasow
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