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    und die Mietdauer? :

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      [quote=overkill]und die Mietdauer? :

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        August 2016? Wie lang wohnst du da schon Cooki? Hört sich für mich irgendwie nach unverhältnismäßig lang an.

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          Kündigungsfrist von 3 Monaten doch eher die Regel bei Wohnraum, oder nicht?

          Wer unterschreibt denn 'nen Mietvertrag für 2 Jahre. Das ist doch Unfug.

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            Zitat von clickclickdead
            Kündigungsfrist von 3 Monaten doch eher die Regel bei Wohnraum, oder nicht?

            Wer unterschreibt denn 'nen Mietvertrag für 2 Jahre. Das ist doch Unfug.
            vielleicht ist die kündigungsfrist bei ihm ja 18 monate... hehe

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              Zitat von ra-hoch3
              August 2016? Wie lang wohnst du da schon Cooki? Hört sich für mich irgendwie nach unverhältnismäßig lang an.
              Wohne da jetzt seit August 2014.

              Und die Klausel im Vertrag sagt leider aus das: "De Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrags) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrage. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB) zulässig und muss schriftlich erfolgen. Ausgenommen vom Kündigungsverzicht sind- neben Kündigungen aus wichtigem Grund - ordentliche Kündigungen wegen Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei."

              Hoffe aber das ich irgendwie früher rauskomme.

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                Zitat von clickclickdead
                Kündigungsfrist von 3 Monaten doch eher die Regel bei Wohnraum, oder nicht?

                Wer unterschreibt denn 'nen Mietvertrag für 2 Jahre. Das ist doch Unfug.
                Ja, so kenne ich es auch.

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                  Nicht böse gemeint, aber sowas hätte ich vermutlich gar nicht erst unterschrieben. Das ist ja die berühmte "Katze im Sack" :(

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                    Ihr könntet auch fragen ob ihr einen Nachmieter suchen könntet. Auf den Mieterwechsel müsste sie sich dann aber einlassen...

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                      Zitat von f l e X Q Z
                      Nicht böse gemeint, aber sowas hätte ich vermutlich gar nicht erst unterschrieben. Das ist ja die berühmte "Katze im Sack" :(
                      Verstehe das es nicht böse gemeint ist :) Dachten die Vermieterinnen sind total und die Vormieter waren die Bösen. Im Nachhinein stellt sich jetzt halt raus dass es genau anders herum ist....

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                        Gehst halt hart in den /ignore Modus und antwortest nicht auf ihre Kommunikation (Briefe, Mails, Klingeln, etc.).

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                          Zitat von Cooki
                          Zitat von ra-hoch3
                          August 2016? Wie lang wohnst du da schon Cooki? Hört sich für mich irgendwie nach unverhältnismäßig lang an.
                          Wohne da jetzt seit August 2014.

                          Und die Klausel im Vertrag sagt leider aus das: "De Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrags) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrage. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB) zulässig und muss schriftlich erfolgen. Ausgenommen vom Kündigungsverzicht sind- neben Kündigungen aus wichtigem Grund - ordentliche Kündigungen wegen Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei."

                          Hoffe aber das ich irgendwie früher rauskomme.
                          Informier dich mal beim Mieterbund. Evt ist die Klausel nichtig.

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                            Wach zurzeit immer erst gegen 9 Uhr auf. :(

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                              Zitat von Arno Nüm
                              Zitat von Cooki
                              Zitat von ra-hoch3
                              August 2016? Wie lang wohnst du da schon Cooki? Hört sich für mich irgendwie nach unverhältnismäßig lang an.
                              Wohne da jetzt seit August 2014.

                              Und die Klausel im Vertrag sagt leider aus das: "De Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrags) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrage. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB) zulässig und muss schriftlich erfolgen. Ausgenommen vom Kündigungsverzicht sind- neben Kündigungen aus wichtigem Grund - ordentliche Kündigungen wegen Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei."

                              Hoffe aber das ich irgendwie früher rauskomme.
                              Informier dich mal beim Mieterbund. Evt ist die Klausel nichtig.
                              Ja, habe am 03.02 einen Termin beim Mieterbund auch wegen dem Wasserschaden. Ignoriere sie aber jetzt wenn sie anruft oder per Whatsapp schreibt.

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                                Die Mietvertrag-Klausel ist in den allermeisten Fällen leider rechtens. Hatten das jetzt bei meiner Freundin auch und habens zum Glück raus bekommen. Ist aber natürlich immer Vermieter-abhängig, wie eng das dann tatsächlich gesehen wird (Vormieterin is in dem Fall auch früher rausgekommen).

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