und die Mietdauer? :
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Keine Ankündigung bisher.
teh "sad story bro" thread
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Wohne da jetzt seit August 2014.Zitat von ra-hoch3August 2016? Wie lang wohnst du da schon Cooki? Hört sich für mich irgendwie nach unverhältnismäßig lang an.
Und die Klausel im Vertrag sagt leider aus das: "De Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrags) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrage. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB) zulässig und muss schriftlich erfolgen. Ausgenommen vom Kündigungsverzicht sind- neben Kündigungen aus wichtigem Grund - ordentliche Kündigungen wegen Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei."
Hoffe aber das ich irgendwie früher rauskomme.
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Verstehe das es nicht böse gemeint ist :) Dachten die Vermieterinnen sind total und die Vormieter waren die Bösen. Im Nachhinein stellt sich jetzt halt raus dass es genau anders herum ist....Zitat von f l e X Q ZNicht böse gemeint, aber sowas hätte ich vermutlich gar nicht erst unterschrieben. Das ist ja die berühmte "Katze im Sack" :(
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Informier dich mal beim Mieterbund. Evt ist die Klausel nichtig.Zitat von CookiWohne da jetzt seit August 2014.Zitat von ra-hoch3August 2016? Wie lang wohnst du da schon Cooki? Hört sich für mich irgendwie nach unverhältnismäßig lang an.
Und die Klausel im Vertrag sagt leider aus das: "De Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrags) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrage. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB) zulässig und muss schriftlich erfolgen. Ausgenommen vom Kündigungsverzicht sind- neben Kündigungen aus wichtigem Grund - ordentliche Kündigungen wegen Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei."
Hoffe aber das ich irgendwie früher rauskomme.
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highkickharald -
Ja, habe am 03.02 einen Termin beim Mieterbund auch wegen dem Wasserschaden. Ignoriere sie aber jetzt wenn sie anruft oder per Whatsapp schreibt.Zitat von Arno NümInformier dich mal beim Mieterbund. Evt ist die Klausel nichtig.Zitat von CookiWohne da jetzt seit August 2014.Zitat von ra-hoch3August 2016? Wie lang wohnst du da schon Cooki? Hört sich für mich irgendwie nach unverhältnismäßig lang an.
Und die Klausel im Vertrag sagt leider aus das: "De Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrags) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrage. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB) zulässig und muss schriftlich erfolgen. Ausgenommen vom Kündigungsverzicht sind- neben Kündigungen aus wichtigem Grund - ordentliche Kündigungen wegen Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei."
Hoffe aber das ich irgendwie früher rauskomme.
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Die Mietvertrag-Klausel ist in den allermeisten Fällen leider rechtens. Hatten das jetzt bei meiner Freundin auch und habens zum Glück raus bekommen. Ist aber natürlich immer Vermieter-abhängig, wie eng das dann tatsächlich gesehen wird (Vormieterin is in dem Fall auch früher rausgekommen).
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