Zitat von Trollface1337
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Zuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
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Da ist bei mir die Grenze zur Meinungsfreiheit erreicht. Die Shoah ist zu weit abseits von allem, was Menschen einander bisher angetan haben, als dass man das Ganze entsprechend schützen darf.Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
E: Er sollte es besser wissen. Auch in seiner Familie dürfte es im näheren oder entfernteren Umfeld Leute erwischt haben.
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in den usa is das mit dem recht auf die eigene, blöde, meinung sehr kompromisslos durchgezogen - da is es auch nicht strafbar hakenkreuze oder andere NS symbole zu tragen ..Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
klickCharlottesville - In Deutschland machen sich Rechtsradikale mit Nazi-Tätowierungen, Hitlergruß oder „Sieg Heil“-Rufen häufig wegen Volksverhetzung schuldig.
In den USA dagegen sind Symbole aus dem Nationalsozialismus von der in der Verfassung festgeschriebenen Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Nach dem ersten Verfassungszusatz (First Amendment) darf unter anderem die sogenannte „freedom of speech“ nicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes gilt als hohes Gut, das verteidigt werden muss.
mehr oder weniger darauf bezieht er sich doch .. dass jeder auch das recht auf falsche aussagen/meinungen hat .. aus der deutschen sicht absolut unverständlich - durch die US Brille gesehen aber nachvollziehbar (mMn.) kA. ob man zuckerberg dafür jetzt extra roasten muss
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Er hat aber das Recht entsprechende AGBs zu verfassen und dem einen Riegel vorzuschieben.Zitat von KADOZERin den usa is das mit dem recht auf die eigene, blöde, meinung sehr kompromisslos durchgezogen - da is es auch nicht strafbar hakenkreuze oder andere NS symbole zu tragen ..Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
klickCharlottesville - In Deutschland machen sich Rechtsradikale mit Nazi-Tätowierungen, Hitlergruß oder „Sieg Heil“-Rufen häufig wegen Volksverhetzung schuldig. In den USA dagegen sind Symbole aus dem Nationalsozialismus von der in der Verfassung festgeschriebenen Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Nach dem ersten Verfassungszusatz (First Amendment) darf unter anderem die sogenannte „freedom of speech“ nicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes gilt als hohes Gut, das verteidigt werden muss.
mehr oder weniger darauf bezieht er sich doch .. dass jeder auch das recht auf falsche aussagen hat ..
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genau aus dem grund ist seine haltung doch um so interessanter, dass er, obwohl er emotional wohl für eine löschung solcher Posts/Personen wäre, am grundsatz festhält dass jeder (ja gut, ein paar einschränkungen gibt es ja) seine meinung auf seinem facebook offen verbreiten darf.Zitat von RastaDa ist bei mir die Grenze zur Meinungsfreiheit erreicht. Die Shoah ist zu weit abseits von allem, was Menschen einander bisher angetan haben, als dass man das Ganze entsprechend schützen darf.Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
E: Er sollte es besser wissen. Auch in seiner Familie dürfte es im näheren oder entfernteren Umfeld Leute erwischt haben.
Spoiler:ich wäre natürlich auch für das löschen von offenkundigen holocaust leugnern oder NS-Zeit anhängern ... aber wir haben in deutschland eben auch n anderes "mindset" was die ganze thematik und freie rede an sich angeht..
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Was soll er da in die AGBs schreiben? Er würde damit die freie Rede einschränken und eine Klage nach der anderen kassieren und von allen Gerichten des Landes auseinander genommen werden.Zitat von RastaEr hat aber das Recht entsprechende AGBs zu verfassen und dem einen Riegel vorzuschieben.Zitat von KADOZERin den usa is das mit dem recht auf die eigene, blöde, meinung sehr kompromisslos durchgezogen - da is es auch nicht strafbar hakenkreuze oder andere NS symbole zu tragen ..Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
klickCharlottesville - In Deutschland machen sich Rechtsradikale mit Nazi-Tätowierungen, Hitlergruß oder „Sieg Heil“-Rufen häufig wegen Volksverhetzung schuldig. In den USA dagegen sind Symbole aus dem Nationalsozialismus von der in der Verfassung festgeschriebenen Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Nach dem ersten Verfassungszusatz (First Amendment) darf unter anderem die sogenannte „freedom of speech“ nicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes gilt als hohes Gut, das verteidigt werden muss.
mehr oder weniger darauf bezieht er sich doch .. dass jeder auch das recht auf falsche aussagen hat ..
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Glaub Kadozer meinte eher den kulturellen Background. Wenn du ne Plattform hättest würden deine AGBs auch von deinem kulturellen Background gefärbt sein. Man muss auch einfach sagen Facebook ist in erste Linie eine amerikanische Plattform. Dass dort die amerikanische Meinungsfreiheit zur Geltung kommt, kann ich irgendwo nachvollziehen. Ob mans gut oder schlecht findet steht natürlich auf einem anderen Blatt.Zitat von RastaEr hat aber das Recht entsprechende AGBs zu verfassen und dem einen Riegel vorzuschieben.Zitat von KADOZERin den usa is das mit dem recht auf die eigene, blöde, meinung sehr kompromisslos durchgezogen - da is es auch nicht strafbar hakenkreuze oder andere NS symbole zu tragen ..Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
klickCharlottesville - In Deutschland machen sich Rechtsradikale mit Nazi-Tätowierungen, Hitlergruß oder „Sieg Heil“-Rufen häufig wegen Volksverhetzung schuldig. In den USA dagegen sind Symbole aus dem Nationalsozialismus von der in der Verfassung festgeschriebenen Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Nach dem ersten Verfassungszusatz (First Amendment) darf unter anderem die sogenannte „freedom of speech“ nicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes gilt als hohes Gut, das verteidigt werden muss.
mehr oder weniger darauf bezieht er sich doch .. dass jeder auch das recht auf falsche aussagen hat ..
@Trollface: Halte ich für Mumpitz. Es ist seine Plattform, er hat Hausrecht. Ganz einfach. Ansonsten könnte man auch jede Plattform in Amerika verklagen, wenn man gebannt wird.
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Gast
Nein. Du kannst dich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, nur weil du Hausrecht hast.Zitat von gestaltGlaub Kadozer meinte eher den kulturellen Background. Wenn du ne Plattform hättest würden deine AGBs auch von deinem kulturellen Background gefärbt sein. Man muss auch einfach sagen Facebook ist in erste Linie eine amerikanische Plattform. Dass dort die amerikanische Meinungsfreiheit zur Geltung kommt, kann ich irgendwo nachvollziehen. Ob mans gut oder schlecht findet steht natürlich auf einem anderen Blatt.Zitat von RastaEr hat aber das Recht entsprechende AGBs zu verfassen und dem einen Riegel vorzuschieben.Zitat von KADOZERin den usa is das mit dem recht auf die eigene, blöde, meinung sehr kompromisslos durchgezogen - da is es auch nicht strafbar hakenkreuze oder andere NS symbole zu tragen ..Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
klickCharlottesville - In Deutschland machen sich Rechtsradikale mit Nazi-Tätowierungen, Hitlergruß oder „Sieg Heil“-Rufen häufig wegen Volksverhetzung schuldig. In den USA dagegen sind Symbole aus dem Nationalsozialismus von der in der Verfassung festgeschriebenen Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Nach dem ersten Verfassungszusatz (First Amendment) darf unter anderem die sogenannte „freedom of speech“ nicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes gilt als hohes Gut, das verteidigt werden muss.
mehr oder weniger darauf bezieht er sich doch .. dass jeder auch das recht auf falsche aussagen hat ..
@Trollface: Halte ich für Mumpitz. Es ist seine Plattform, er hat Hausrecht. Ganz einfach. Ansonsten könnte man auch jede Plattform in Amerika verklagen, wenn man gebannt wird.
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Wenn jemand in meiner Wohnung Sachen sagt und ich die nicht mag, ihn darauf rauswerfe, breche ich geltendes Recht. hm. okay.Zitat von mehLNein. Du kannst dich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, nur weil du Hausrecht hast.Zitat von gestaltGlaub Kadozer meinte eher den kulturellen Background. Wenn du ne Plattform hättest würden deine AGBs auch von deinem kulturellen Background gefärbt sein. Man muss auch einfach sagen Facebook ist in erste Linie eine amerikanische Plattform. Dass dort die amerikanische Meinungsfreiheit zur Geltung kommt, kann ich irgendwo nachvollziehen. Ob mans gut oder schlecht findet steht natürlich auf einem anderen Blatt.Zitat von RastaEr hat aber das Recht entsprechende AGBs zu verfassen und dem einen Riegel vorzuschieben.Zitat von KADOZERin den usa is das mit dem recht auf die eigene, blöde, meinung sehr kompromisslos durchgezogen - da is es auch nicht strafbar hakenkreuze oder andere NS symbole zu tragen ..Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
klickCharlottesville - In Deutschland machen sich Rechtsradikale mit Nazi-Tätowierungen, Hitlergruß oder „Sieg Heil“-Rufen häufig wegen Volksverhetzung schuldig. In den USA dagegen sind Symbole aus dem Nationalsozialismus von der in der Verfassung festgeschriebenen Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Nach dem ersten Verfassungszusatz (First Amendment) darf unter anderem die sogenannte „freedom of speech“ nicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes gilt als hohes Gut, das verteidigt werden muss.
mehr oder weniger darauf bezieht er sich doch .. dass jeder auch das recht auf falsche aussagen hat ..
@Trollface: Halte ich für Mumpitz. Es ist seine Plattform, er hat Hausrecht. Ganz einfach. Ansonsten könnte man auch jede Plattform in Amerika verklagen, wenn man gebannt wird.
¯\_(ツ)_/¯
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Ich muss niemandem auf meinen Servern eine Plattform geben und Reden tolerieren.Zitat von mehLNein. Du kannst dich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, nur weil du Hausrecht hast.Zitat von gestaltGlaub Kadozer meinte eher den kulturellen Background. Wenn du ne Plattform hättest würden deine AGBs auch von deinem kulturellen Background gefärbt sein. Man muss auch einfach sagen Facebook ist in erste Linie eine amerikanische Plattform. Dass dort die amerikanische Meinungsfreiheit zur Geltung kommt, kann ich irgendwo nachvollziehen. Ob mans gut oder schlecht findet steht natürlich auf einem anderen Blatt.Zitat von RastaEr hat aber das Recht entsprechende AGBs zu verfassen und dem einen Riegel vorzuschieben.Zitat von KADOZERin den usa is das mit dem recht auf die eigene, blöde, meinung sehr kompromisslos durchgezogen - da is es auch nicht strafbar hakenkreuze oder andere NS symbole zu tragen ..Zitat von CookiZuckerberg will Holocaust-Leugner nicht sperren
Schon ne ziemliche ssb das Zuckerberg so eine Aussage und Entscheidung trifft....
klickCharlottesville - In Deutschland machen sich Rechtsradikale mit Nazi-Tätowierungen, Hitlergruß oder „Sieg Heil“-Rufen häufig wegen Volksverhetzung schuldig. In den USA dagegen sind Symbole aus dem Nationalsozialismus von der in der Verfassung festgeschriebenen Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Nach dem ersten Verfassungszusatz (First Amendment) darf unter anderem die sogenannte „freedom of speech“ nicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes gilt als hohes Gut, das verteidigt werden muss.
mehr oder weniger darauf bezieht er sich doch .. dass jeder auch das recht auf falsche aussagen hat ..
@Trollface: Halte ich für Mumpitz. Es ist seine Plattform, er hat Hausrecht. Ganz einfach. Ansonsten könnte man auch jede Plattform in Amerika verklagen, wenn man gebannt wird.
Da gilt dann tatsächlich, dass die Server nur quasi-öffentlich sind. Ein Moderationsrecht gibt es dort auch.
@Galenikus
Würde nicht funktionieren, wenn du es an den Eingang schreibst. Das wäre Diskriminierung.
Aber wenn du nen Türsteher hinstellst, der alle entsprechenden Leute rausschmeisst, wäre es wieder Hausrecht.
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