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    Zitat von daXtaR
    Zitat von s1lv
    Vorhin ne 10 Minuten Sprachnotiz an meine allerliebste Freundin/Arbeitskollegin geschickt, die seit 2 Wochen in Australien ist. Ziemlich sicher dass 10 Minuten labern ohne Unterbrechung ne ganz schöne ssb ist :D
    Die Size0 Bitch?
    sinn?

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      Zitat von Der Ollie
      Hmmm ich weiß nicht, ob ich das jetzt so unter Art. 103 Abs. 3 GG fassen würde. Die Konstellation des Strafklageverbrauchs ist eigentlich eine andere: Hier wird der Täter typischerweise im Rahmen eines einheitlichen Sachverhalts wegen einer Straftat angeklagt und verurteilt. Für die anschließende Anklage wegen eines anderen Verstoßes ist dann der Sachverhalt (= die Strafklage) "verbraucht".

      Hier gehts aber um ein und denselben Strafverstoß, der unter Vergleich mit den damaligen kriminalistischen Methoden anders beurteilt wird, als mit heutigen.

      Ok, geht vielleicht zu weit.

      //edit: Ich hab dazu grad nichts besseres gefunden, aber vielleicht hilft der dazugehörige Wikipedia-Artikel etwas.
      Aber ne bis in idem und damit ja 103 III GG will ja auch grade den Schutz vor erneuter Strafverfolgung bzgl des selben Sachverhaltes bezwecken und nicht nur Doppel Bestrafungen verhindern.


      Und zu dem angelernten wissenschaftlichen Fortschritt. Es ist halt auch immer schwierig was für ein Fortschritt dann vorliegen muss. Als die StPO geschaffen wurde hat man noch nicht mal Fingerabdrücke als Ermittlungsmittel gekannt. Und auch wenn DNA Tests jetzt sehr zuverlässig sind kann alleine die allgemeine Überzeugung dass jemand schuldig sein MUSS nicht ausreichen, denn schuldig ist er erst wenn er verurteilt ist, die Argumentation dass es ein neues Verfahren geben muss weil jemand schuldig ist funktioniert also in sich schon nicht.


      Edt: ok, genug offtopic :E

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        Zitat von nstylz
        Wenn man aG neuer Ermittlungstechniken so ein Verfahren neu aufrollen könnte müsste ja sonst auch der zurecht freigesprochenen den Rest seines Lebens mit einer Wiederaufnahme rechnen und dies wäre ebend ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in 103 III GG.
        Aber der zurecht freigesprochene kann auch beim Entdecken neuer Beweise bei einem erneuten Verfahren freigesprochen werden, die alten Beweise für seine Unschuld verschwinden ja nicht. Irgendwie klingt das so, als sei das Vertrauen in einen Freispruch auf Lebenszeit wichtiger, als die Möglichkeit, dass man den falschen freigesprochen hat. Unschuldige Menschen, die schuldig gesprochen werden, können danach freigesprochen werden. Ein Mensch ist also offensichtlich nicht bindend ein Leben lang schuldig. Ein freigesprochener Mensch ist aber bindend ein Leben lang freigesprochen, obwohl sowohl Technologie als auch Menschen Fehler machen, die beweisen können, dass der Freispruch falsch war. Man gibt dem Freigesprochenen aber das Recht sich ein Leben lang auf dieses Urteil zu beruhen, während der schuldig gesprochene (ob tatsächlich schuldig oder unschuldig) viele Möglichkeiten hat, sich z.B. ebenfalls aufgrund technologischer und menschlicher Fehlbarkeiten einen Freispruch zu erklagen. Dieser ist dann wiederum lebenslang bindend.

        Warum ist ein Freispruch mehr Wert als eine Schuldigsprechung?

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          [quote=s1lv]
          Zitat von nstylz
          Zitat von Bordi
          Wenn man aG neuer Ermittlungstechniken so ein Verfahren neu aufrollen könnte müsste ja sonst auch der zurecht freigesprochenen den Rest seines Lebens mit einer Wiederaufnahme rechnen und dies wäre ebend ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in 103 III GG.
          Aber der zurecht freigesprochene kann auch beim Entdecken neuer Beweise bei einem erneuten Verfahren freigesprochen werden, die alten Beweise für seine Unschuld verschwinden ja nicht. Irgendwie klingt das so, als sei das Vertrauen in einen Freispruch auf Lebenszeit wichtiger, als die Möglichkeit, dass man den falschen freigesprochen hat. Unschuldige Menschen, die schuldig gesprochen werden, können danach freigesprochen werden. Ein Mensch ist also offensichtlich nicht bindend ein Leben lang schuldig. Ein freigesprochener Mensch ist aber bindend ein Leben lang freigesprochen, obwohl sowohl Technologie als auch Menschen Fehler machen, die beweisen können, dass der Freispruch falsch war. Man gibt dem Freigesprochenen aber das Recht sich ein Leben lang auf dieses Urteil zu beruhen, während der schuldig gesprochene (ob tatsächlich schuldig oder unschuldig) viele Möglichkeiten hat, sich z.B. ebenfalls aufgrund technologischer und menschlicher Fehlbarkeiten einen Freispruch zu erklagen. Dieser ist dann wiederum lebenslang bindend.

          Warum ist ein Freispruch mehr Wert als eine Schuldigsprechung?
          Kurz gesagt: Weil Freiheit mehr Wert ist als Unfreiheit. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten ist ja in seinem Interesse, anders herum nicht. Und das Argument, das Beweise nicht verschwinden stimmt so auch nicht, denn der Freigesprochene wird nach seinem Freispruch zur Not nicht alle ihn begünstigenden Beweise für immer aufbewahren, eine Behörde hingegen ist dazu in der Lage, wird allerdings eher die Beweise aufbewahren, welche die Schuld indizieren. Somit bestünde bei einem erneuten Verfahren keine Chancengleichheit mehr.

          Btw: Es gab ja durchaus schon Gesetzesvorschläge für eine neue Nr 5 in 362 StPO, diese sind aber mit eben dieser Argumentation abgelehnt worden. Es gibt dazu auch ein Gutachten der Bundesanwaltskammer, kann das hier am Handy grad nicht verlinkten, wen es interessiert, einfach nach 362 Nr 5 StPO googlen, da kommt das dann zum Entwurf BT-Drucks. 16/7957.

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            Zitat von s1lv
            Warum ist ein Freispruch mehr Wert als eine Schuldigsprechung?
            In dubio pro reo.

            @Ollie: Danke, sehr aufschlussreich und leider (in Anbetracht der Geschichte von flex) gut nachvollziehbar.

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              [quote=nstylz]
              Spoiler: 
              Zitat von s1lv
              Zitat von nstylz
              Zitat von Bordi
              Wenn man aG neuer Ermittlungstechniken so ein Verfahren neu aufrollen könnte müsste ja sonst auch der zurecht freigesprochenen den Rest seines Lebens mit einer Wiederaufnahme rechnen und dies wäre ebend ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in 103 III GG.
              Aber der zurecht freigesprochene kann auch beim Entdecken neuer Beweise bei einem erneuten Verfahren freigesprochen werden, die alten Beweise für seine Unschuld verschwinden ja nicht. Irgendwie klingt das so, als sei das Vertrauen in einen Freispruch auf Lebenszeit wichtiger, als die Möglichkeit, dass man den falschen freigesprochen hat. Unschuldige Menschen, die schuldig gesprochen werden, können danach freigesprochen werden. Ein Mensch ist also offensichtlich nicht bindend ein Leben lang schuldig. Ein freigesprochener Mensch ist aber bindend ein Leben lang freigesprochen, obwohl sowohl Technologie als auch Menschen Fehler machen, die beweisen können, dass der Freispruch falsch war. Man gibt dem Freigesprochenen aber das Recht sich ein Leben lang auf dieses Urteil zu beruhen, während der schuldig gesprochene (ob tatsächlich schuldig oder unschuldig) viele Möglichkeiten hat, sich z.B. ebenfalls aufgrund technologischer und menschlicher Fehlbarkeiten einen Freispruch zu erklagen. Dieser ist dann wiederum lebenslang bindend.

              Warum ist ein Freispruch mehr Wert als eine Schuldigsprechung?
              Zitat von s1lv

              Kurz gesagt: Weil Freiheit mehr Wert ist als Unfreiheit. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten ist ja in seinem Interesse, anders herum nicht. Und das Argument, das Beweise nicht verschwinden stimmt so auch nicht, denn der Freigesprochene wird nach seinem Freispruch zur Not nicht alle ihn begünstigenden Beweise für immer aufbewahren, eine Behörde hingegen ist dazu in der Lage, wird allerdings eher die Beweise aufbewahren, welche die Schuld indizieren. Somit bestünde bei einem erneuten Verfahren keine Chancengleichheit mehr.
              (Vielleicht :D) letzte Frage dazu: Werden nur Beweise für die Schuld eines Angeklagten von den Behörden aufbewahrt? Bewahrt die Beweise gegen die Schuld eines Angeklagte der jeweilige Rechtsanwalt auf?

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                [quote=s1lv]
                Zitat von nstylz
                Spoiler: 
                Zitat von s1lv
                Zitat von nstylz
                Zitat von Bordi
                Wenn man aG neuer Ermittlungstechniken so ein Verfahren neu aufrollen könnte müsste ja sonst auch der zurecht freigesprochenen den Rest seines Lebens mit einer Wiederaufnahme rechnen und dies wäre ebend ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in 103 III GG.
                Aber der zurecht freigesprochene kann auch beim Entdecken neuer Beweise bei einem erneuten Verfahren freigesprochen werden, die alten Beweise für seine Unschuld verschwinden ja nicht. Irgendwie klingt das so, als sei das Vertrauen in einen Freispruch auf Lebenszeit wichtiger, als die Möglichkeit, dass man den falschen freigesprochen hat. Unschuldige Menschen, die schuldig gesprochen werden, können danach freigesprochen werden. Ein Mensch ist also offensichtlich nicht bindend ein Leben lang schuldig. Ein freigesprochener Mensch ist aber bindend ein Leben lang freigesprochen, obwohl sowohl Technologie als auch Menschen Fehler machen, die beweisen können, dass der Freispruch falsch war. Man gibt dem Freigesprochenen aber das Recht sich ein Leben lang auf dieses Urteil zu beruhen, während der schuldig gesprochene (ob tatsächlich schuldig oder unschuldig) viele Möglichkeiten hat, sich z.B. ebenfalls aufgrund technologischer und menschlicher Fehlbarkeiten einen Freispruch zu erklagen. Dieser ist dann wiederum lebenslang bindend.

                Warum ist ein Freispruch mehr Wert als eine Schuldigsprechung?
                Zitat von s1lv

                Kurz gesagt: Weil Freiheit mehr Wert ist als Unfreiheit. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten ist ja in seinem Interesse, anders herum nicht. Und das Argument, das Beweise nicht verschwinden stimmt so auch nicht, denn der Freigesprochene wird nach seinem Freispruch zur Not nicht alle ihn begünstigenden Beweise für immer aufbewahren, eine Behörde hingegen ist dazu in der Lage, wird allerdings eher die Beweise aufbewahren, welche die Schuld indizieren. Somit bestünde bei einem erneuten Verfahren keine Chancengleichheit mehr.
                (Vielleicht :D) letzte Frage dazu: Werden nur Beweise für die Schuld eines Angeklagten von den Behörden aufbewahrt? Bewahrt die Beweise gegen die Schuld eines Angeklagte der jeweilige Rechtsanwalt auf?
                Die Frage ist ja grundsätzlich, wie lange willst du so was aufbewahren. Jetzt mal losgelöst davon ob es Beweise sind die für oder gegen eine Bestrafung sprechen müsste ja alles für jeden verhandelten Fall solange aufbewahrt werden wie der Verdächtige noch lebt. Und der Angeklagte wird nunmal naturgemäß ein größeres Interesse an seiner Freisprechung haben. Und auch eine Berechtigung für ein erneutes Ermittlungsverfahren nach bereits erfolgtem Freispruch wäre wohl sehr problematisch.

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                  Zitat von Der Ollie
                  Zitat von nstylz
                  Spoiler: 
                  Zitat von Der Ollie
                  Hmmm ich weiß nicht, ob ich das jetzt so unter Art. 103 Abs. 3 GG fassen würde. Die Konstellation des Strafklageverbrauchs ist eigentlich eine andere: Hier wird der Täter typischerweise im Rahmen eines einheitlichen Sachverhalts wegen einer Straftat angeklagt und verurteilt. Für die anschließende Anklage wegen eines anderen Verstoßes ist dann der Sachverhalt (= die Strafklage) "verbraucht".

                  Hier gehts aber um ein und denselben Strafverstoß, der unter Vergleich mit den damaligen kriminalistischen Methoden anders beurteilt wird, als mit heutigen.

                  Ok, geht vielleicht zu weit.

                  //edit: Ich hab dazu grad nichts besseres gefunden, aber vielleicht hilft der dazugehörige Wikipedia-Artikel etwas.


                  Aber ne bis in idem und damit ja 103 III GG will ja auch grade den Schutz vor erneuter Strafverfolgung bzgl des selben Sachverhaltes bezwecken und nicht nur Doppel Bestrafungen verhindern.
                  Ich kenne mich damit einfach null aus und weiß über Strafrecht nur das Allernötigste. Von Art. 103 Abs. 3 GG habe ich deshalb bisher nur was im Zusammenhang mit dem Strafklageverbrauch gelesen. Dass sich dieser auch auf die Strafverfolgung beziehen soll, macht unter dem Aspekt schon Sinn, dass Exekutivorgane zur sorgfältigen und umfassenden Ermittlung angehalten werden sollen. Aber in diesem Fall ist die Konstellation ja schon wieder anders: Hier konnten Staatsanwaltschaft und Polizei gar nicht "besser" ermitteln, weil die kriminalistische Methodik noch nicht ganz ausgereift war. Und dass der Strafklageverbrauch so weit reichen soll, dass auch sowas erfasst wird - das glaube ich nicht. Das ist ein bisschen viel.

                  Aber Art. 103 Abs. 3 GG erschöpft sich ja nicht im Strafklageverbrauch. Ich will nur darauf hinaus, dass beides nicht dasselbe ist. Und die Begründung hab ich ja schon in dem anderen Beitrag geschrieben, weshalb eine Ermittlung wegen neuer Kriminaltechnik wohl ausscheidet

                  Zitat von nstylz
                  Und zu dem angelernten wissenschaftlichen Fortschritt. Es ist halt auch immer schwierig was für ein Fortschritt dann vorliegen muss. Als die StPO geschaffen wurde hat man noch nicht mal Fingerabdrücke als Ermittlungsmittel gekannt. Und auch wenn DNA Tests jetzt sehr zuverlässig sind kann alleine die allgemeine Überzeugung dass jemand schuldig sein MUSS nicht ausreichen, denn schuldig ist er erst wenn er verurteilt ist, die Argumentation dass es ein neues Verfahren geben muss weil jemand schuldig ist funktioniert also in sich schon nicht.


                  Edt: ok, genug offtopic :E
                  Verstehe diesen Absatz nicht wirklich. Der wissenschaftliche Fortschritt hat ja so nichts mit der StPO zu tun. Und ich hab auch nicht geschrieben, "dass es ein neues Verfahren geben muss weil jemand schuldig ist".

                  Zum Thema offtopic: Ja, ist richtig. Aber es bringt halt nichts, so etwas outzusourcen. Man muss die Themen an der Stelle aufgreifen können, an der die Fragen entstehen. Das ist halt eine Schwäche dieser Sammelthreads.
                  Zum ersten: Ich wollte dir auch gar nicht wiedersprechen, höchstens etwas weiter ausführen, bin aber auch meilenweit davon entfernt mich als Fachmann zu bezeichnen ^^

                  Mit dem zweiten Teil wollte ich eigentlich auch nur auf den Beitrag von Mystery eingehen und sagen, dass es nicht so leicht ist, dass nur weil es wissenschaftlichen Fortschritt gibt dieser zu einer Ausweitung des 362 StGB führen darf. Der Satz mit der Argumentation dass jemand schuldig ist war dabei nur auf die im Rahmen solcher Vorfälle häufig auftauchende Vorverurteilung (nicht jetzt hier sondern generell) bezogen und dass die Argumentation dass ein neuer Beweis ebend alleine noch nicht die Schuld ausmacht.

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                    Zitat von PapierTiger
                    Zitat von millhouse
                    ssb: heute hätte zyzz bday

                    r.i.p

                    r.i.p

                    Werde seiner morgen beim Bankdrücken gedenken


                    Happy 27th B-Day Aziz Sergeyevich Shavershian ... Zyzz ... Son of Zeus!

                    Spoiler: 
                    "Everybody, one day will die, and be forgetton. Act and behave in a way that will make life interesting and fun, fuck a mundane predictable life working monday to friday with something you derive no pleasure from; just living life out till you grow old and wither away. Find a passion, form relationships, dont be afraid to get out there and fuck what everyone else thinks, trust me its alot more fun that way. Dont ever pay people out or put people down. Instead just put yourself up and let the haters do their thing. Id rather be a person thats hated on, than a person that does the hating. A wise man one said. Haters gonna hate!"

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                      musste nach 48 Sekunden wegen FremdschämALARMALARMALARM leider ausmachen

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                        Zitat von s1lv
                        musste nach 48 Sekunden wegen FremdschämALARMALARMALARM leider ausmachen
                        piss dich alde

                        Spoiler: 
                        ist mir die gelbe Lampe wert


                        Zyzz einfach eine Legende. Deal with it

                        Kommentar


                          Zitat von s1lv
                          musste nach 48 Sekunden wegen FremdschämALARMALARMALARM leider ausmachen
                          U mirin?

                          Kommentar


                            hm, ich muss einfach mal meine sorgen rauslassen. kann gerade mit niemand anderes reden, deshalb nutz ich mal die relative anonymität.

                            wie letztens hier schon geschrieben ist vor zwei tagen der mann meiner schwester gestorben. und seitdem das passiert ist, kann ich mit meinen gefühlen nicht umgehen. einerseits find ich das natürlich alles scheiße und es geht mir nahe, weil er so ein toller typ war. andererseits empfinde ich kaum trauer, weil ich ihn nur 1-2x im jahr für ne woche gesehen habe (meine schwester wohn 650km weg von uns). jetzt haben meine eltern gesagt, ich soll nächste woche ne woche zu meiner schwester fahren und beistand leisten, damit sie jemanden bei sich hat in der wohnung. habe ihnen gesagt, das ich sowas nicht kann, weil ich damit selber nicht umgehen kann und damit überfordert bin ( ist der erste sterbefall in der familie der mir was bedeutet ). ich fühle mich jetzt schlecht, weil ich das gefühl habe meine schwester im stich zu lassen.

                            zur info: meine eltern sind heute beide hingefahren. stimmung soll sehr (verständlicherweise) sehr schlecht sein. sein vater redet seit dem tot garnicht mehr, seiner mutter gehts sehr schlecht und sein bruder + meine schwester probieren alles am laufen zu halten, aber brechen regelmäßig zusammen

                            Kommentar


                              Zitat von s1lv
                              musste nach 48 Sekunden wegen FremdschämALARMALARMALARM leider ausmachen
                              Dont ever pay people out or put people down. Instead just put yourself up and let the haters do their thing. Id rather be a person thats hated on, than a person that does the hating. A wise man one said. Haters gonna hate!

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                                Zitat von millhouse
                                Zitat von s1lv
                                musste nach 48 Sekunden wegen FremdschämALARMALARMALARM leider ausmachen
                                Dont ever pay people out or put people down. Instead just put yourself up and let the haters do their thing. Id rather be a person thats hated on, than a person that does the hating. A wise man one said. Haters gonna hate!
                                bist wohl mett das der anabolbomber die hufe hochgerissen hat

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