Zitat von Cletus Spuckler
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teh "sad story bro" thread
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Nerdtalk:Zitat von f l e X Q ZDa ich im §13 nicht so tief drinstecke: Worin liegt da der Zusammenhang?Zitat von CRZ_Okay das ist natürlich richtig mies :/
Flex:Criminal Compliance und die Gefahr der Privatisierung des staatlichen Ermittlungsverfahrens - ist bisher aber nur so ein Gedankenspiel von mir.
Spoiler:
Der BGH hat 2009 ein Urteil gefällt und dabei in einem Nebensatz behauptet, der Compliance-Officer habe regelmäßig (!) eine Garantenstellung gemäß § 13 StGB. Compliance-Officer allgemein sind leitende Angestellte im Unternehmen, die an der Spitze der Compliance-Abteilung stehen. Die Abteilungen sollen dafür Sorge tragen, dass die eigenen Mitarbeiter sich an Gesetze, interne Leitlinien etc halten. Laut BGH kann der Compliance-Officer strafrechtlich verurteilt werden, wenn ein anderer Mitarbeiter eine Straftat begeht, wenn er es unterlassen hat, geeignete Maßnahmen zur Abwehr des Eintritts des straftatbestandlichen Erfolges zu treffen (unterstellen wir mal den Vorsatz etc. als gegeben).
Meine Überlegung war jetzt, da zunehmend immer mehr Unternehmen eigene interne Ermittlungen durchführen, deren Ergebnisse dann von der Staatsanwaltschaft genutzt werden, zu überlegen, ob der CO nicht eine Art Sheriff im Unternehmen darstellt, dessen strafrechtliche Verantwortlichkeit quasi die Spitze einer Privatisierung des Ermittlungsverfahrens darstellt. Denn der CO will ja nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, also passt er auf wie ein Schießhund, dass ja nichts passiert und meldet jedweden Verstoß sofort der Unternehmensleitung und ggf, wenn diese etwas selbst involviert ist, der Polizei/StA. Interessant wäre das deswegen, weil man so de facto eine Pflicht zur Selbstbelastung für Unternehmen schaffen würde. Hier könnte man dann eine Menge Argumente für und gegen eine Unternehmensstrafbarkeit bringen.
Hinzukommt, dass immer mehr Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Kanzleien die hochkomplexen Sachverhalte im Wirtschaftsrecht für die StAs aufarbeiten, da die schlicht überlastet sind. Die Aufarbeitung von Sachverhalten durch private Dritte für die StA ist ein wachsendes Geschäftsfeld. Und mir persönlich behagt das gar nicht.
Gegen meine Überlegungen lässt sich auch einiges ins Feld führen, aber interessant genug für eine Bearbeitung fände ich das ganze schon. Ist halt ein Flickenteppich an wirren Ideen und halbieren Gedankengängen.
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Jo, klingt ziemlich d33p aber auch interessant! :) Weil ich den Begriff bisher nicht kannte: Das ist doch die klassische Funktion der Innenrevision, oder?Zitat von CRZ_Nerdtalk:Zitat von f l e X Q ZDa ich im §13 nicht so tief drinstecke: Worin liegt da der Zusammenhang?Zitat von CRZ_Okay das ist natürlich richtig mies :/
Flex:Criminal Compliance und die Gefahr der Privatisierung des staatlichen Ermittlungsverfahrens - ist bisher aber nur so ein Gedankenspiel von mir.
Spoiler:
Der BGH hat 2009 ein Urteil gefällt und dabei in einem Nebensatz behauptet, der Compliance-Officer habe regelmäßig (!) eine Garantenstellung gemäß § 13 StGB, heißt. Compliance-Officer allgemein sind leitende Angestellte im Unternehmen, die an der Spitze der Compliance-Abteilung stehen. Die Abteilungen sollen dafür Sorge tragen, dass die eigenen Mitarbeiter sich an Gesetze, interne Leitlinien etc halten. Laut BGH kann der Compliance-Officer strafrechtlich verurteilt werden, wenn ein anderer Mitarbeiter eine Straftat begeht, wenn er es unterlassen hat, geeignete Maßnahmen zur Abwehr des Eintritts des straftatbestandlichen Erfolges zu treffen (unterstellen wir mal den Vorsatz etc. als gegeben).
Meine Überlegung war jetzt, da zunehmend immer mehr Unternehmen eigene interne Ermittlungen durchführen, deren Ergebnisse dann von der Staatsanwaltschaft genutzt werden, zu überlegen, ob der CO nicht eine Art Sheriff im Unternehmen darstellt, dessen strafrechtliche Verantwortlichkeit quasi die Spitze einer Privatisierung des Ermittlungsverfahrens darstellt. Denn der CO will ja nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, also passt er auf wie ein Schießhund, dass ja nichts passiert und meldet jedweden Verstoß sofort der Unternehmensleitung und ggf, wenn diese etwas selbst involviert ist, der Polizei/StA. Interessant wäre das deswegen, weil man so de facto eine Pflicht zur Selbstbelastung für Unternehmen schaffen würde. Hier könnte man dann eine Menge Argumente für und gegen eine Unternehmensstrafbarkeit bringen.
Gegen meine Überlegungen lässt sich auch einiges ins Feld führen, aber interessant genug für eine Bearbeitung fände ich das ganze schon.
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Das streite ich nicht ab :)Zitat von f l e X Q ZNimm's mir nicht übel, aber so wird ein Schuh draus, lieber Cletus.Zitat von Cletus Spuckler
Das wird bei Weitem nicht hinhauen. Problem ist folgendes: Ich habe einem anderen Spieler absichtlich ins Gesicht geschlagen.Zitat von JaniNorthSide
einer bei uns in der Liga hat für sowas zwei Spiele bekommen
Ich würde der Sache eher den Namen "im Affekt" geben. Wie gesagt: Eigentlich bin ich nie auf Krawall aus oder beherrsche mich nicht. In jedem Fall eine ssb
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Ja das ist auch so ein Punkt, den ich aufgreifen würde. Im Moment - außer ich hab mal wieder was verrafft - würde ich sagen: Compliance zielt auf die Verhinderung von Regelverstößen aus dem Unternehmen heraus zu Lasten Dritten ab (Schmiergeldzahlungen u.ä.), die Innenrevision auf Regelverstößen innerhalb des Unternehmen zu dessen Lasten,also z.B. der Geschäftsführer veruntreut für sich selbst Geld oder die Buchhalterin überweist sich 4 Mio. € heimlich und kauft Handtaschen (tatsächlich schon so passiert...). Aber auch darüber wird gestritten, wobei das in der Praxis eigentlich egal ist: die Unternehmen wollen in der Regel, dass überhaupt keine Regeln verletzt werden, egal zu wessen Lasten. Ob man das dann Compliance oder Innenrevision nennt, ist denen ja egal. Das ganze wird in der Wissenschaft u.a. auch Entlastungs- und Belastungskriminalität genannt, wobei das auch hoch umstritten ist. Da werden ganze Papierkriege geführt.Zitat von f l e X Q ZJo, klingt ziemlich d33p aber auch interessant! :) Weil ich den Begriff bisher nicht kannte: Das ist doch die klassische Funktion der Innenrevision, oder?Zitat von CRZ_Nerdtalk:Zitat von f l e X Q ZDa ich im §13 nicht so tief drinstecke: Worin liegt da der Zusammenhang?Zitat von CRZ_Okay das ist natürlich richtig mies :/
Flex:Criminal Compliance und die Gefahr der Privatisierung des staatlichen Ermittlungsverfahrens - ist bisher aber nur so ein Gedankenspiel von mir.
Spoiler:
Der BGH hat 2009 ein Urteil gefällt und dabei in einem Nebensatz behauptet, der Compliance-Officer habe regelmäßig (!) eine Garantenstellung gemäß § 13 StGB, heißt. Compliance-Officer allgemein sind leitende Angestellte im Unternehmen, die an der Spitze der Compliance-Abteilung stehen. Die Abteilungen sollen dafür Sorge tragen, dass die eigenen Mitarbeiter sich an Gesetze, interne Leitlinien etc halten. Laut BGH kann der Compliance-Officer strafrechtlich verurteilt werden, wenn ein anderer Mitarbeiter eine Straftat begeht, wenn er es unterlassen hat, geeignete Maßnahmen zur Abwehr des Eintritts des straftatbestandlichen Erfolges zu treffen (unterstellen wir mal den Vorsatz etc. als gegeben).
Meine Überlegung war jetzt, da zunehmend immer mehr Unternehmen eigene interne Ermittlungen durchführen, deren Ergebnisse dann von der Staatsanwaltschaft genutzt werden, zu überlegen, ob der CO nicht eine Art Sheriff im Unternehmen darstellt, dessen strafrechtliche Verantwortlichkeit quasi die Spitze einer Privatisierung des Ermittlungsverfahrens darstellt. Denn der CO will ja nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, also passt er auf wie ein Schießhund, dass ja nichts passiert und meldet jedweden Verstoß sofort der Unternehmensleitung und ggf, wenn diese etwas selbst involviert ist, der Polizei/StA. Interessant wäre das deswegen, weil man so de facto eine Pflicht zur Selbstbelastung für Unternehmen schaffen würde. Hier könnte man dann eine Menge Argumente für und gegen eine Unternehmensstrafbarkeit bringen.
Gegen meine Überlegungen lässt sich auch einiges ins Feld führen, aber interessant genug für eine Bearbeitung fände ich das ganze schon.
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Glaube shine hat noch nie eine Frau geliebtZitat von pHNMein klassischer shineZitat von shineglaub du hast sie nie geliebt kann das sein? Bist ein wenig egoistisch und rennst beim ersten problem weg. Solltest definitiv schluss machen hat kein sinn mehr das ganze.Spoiler:ausser Hazard
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Absolut vernünftigZitat von f l e X Q ZTjo, das sehe ich heute anders. Ich persönlich fühle mich meiner Frau, meinen Eltern, meiner Familie gegenüber zumindest so sehr verpflichtet, dass ich dafür auch bereit bin, Kompromisse einzugehen und von meinen persönlichen Idealen abzuweichen, wenn es erforderlich ist.Zitat von Mystery 167Auf gar keinen Fall.Zitat von f l e X Q ZSieben Jahre sind eine lange Zeit, vielleicht sogar so lange, dass sie dich in der Tat verpflichten, mit ihr gemeinsam weiter zu gehen.
Dem einzigen Menschen dem man auf dieser Welt verpflichtet ist, ist man selbst.
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mars
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