Zitat von p4rc van Bommel
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Keine Ankündigung bisher.
teh "sad story bro" thread
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Das ist ein wichtiges Thema.
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die sollen doch nicht wissen von wem man die nummer hat!!!11einselfZitat von MJRLZ_Rwundert mich immer, wie wenige ihre kontakte mit google synchen, obwohl es eine standard einstellung istZitat von p4rc van Bommelcsb: war ein Galaxy S3, über drei Jahre alt inkl. Spider-App :)
Trotzdem ärgerlich - ohne Handy ist schon kacke. keine Nummern mehr etc
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bye
Korrekt , der ausländische Käufer des Gebäude Komplex kann das Dach nicht so nutzen wie er es vor hat und wie es nach Gutachten gegangen wäre .Zitat von daniel_AR10die 500k werden keine strafzahlung sein, sondern ne schadensersatzforderung vom geschädigten. beim "formulierungsfehler" gehts wohl ehr darum, dass der bekannte von shark die haftung übernehmen musste. die grobe fahrlässigkeit sorgt nur dafür, dass die versicherung nicht einspringtZitat von krawallernstgemeinte frage: was ist daran bitte so schlimm? ich kann es wirklich nicht nachvollziehen warum das grobe fahrlässigkeit/so eine hohe strafe nach sich ziehen sollte? ist denn irgendwas mit dem dach passiert?Zitat von sharkHat in seinem Gutachten bei einem Bereich des Dachs an dass zu der Zeit schwer zu kommen war auf den Besitzer gehört und anstatt ihn zu zitieren seine Aussage als eigene notiert.
Die Zeile "nach Aussage von xxx , "bzw "nach Angabe von xxx " fehlte...
//wobei mich das mit der groben fahrlässigkeit auch nochmal interessieren würde, weil um nem gutachter sowas nachzuweißen musst das schon richtig krasser unfug gewesen sein.
Es wurde erst vermutet dass Verkäufe/eigentümer , der das Gutachten in Auftrag gegeben hat , irgendwie mit dem Käufer in Verbindung stand und durch diese "Aktion" an zusätzliche $$$ kommen wollte, das konnte allerdings nicht nachgewiesen werden.
Die 500k sind Schadensersatz und der bekannte haftet mit seinem Privatbesitz, das Haus gehört allerdings zu 50% der Frau, da wird noch geguckt werden müssen wie es da weiter geht.
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obviously scheidung... im ernst, bittere geschichteZitat von sharkKorrekt , der ausländische Käufer des Gebäude Komplex kann das Dach nicht so nutzen wie er es vor hat und wie es nach Gutachten gegangen wäre .Zitat von daniel_AR10die 500k werden keine strafzahlung sein, sondern ne schadensersatzforderung vom geschädigten. beim "formulierungsfehler" gehts wohl ehr darum, dass der bekannte von shark die haftung übernehmen musste. die grobe fahrlässigkeit sorgt nur dafür, dass die versicherung nicht einspringtZitat von krawallernstgemeinte frage: was ist daran bitte so schlimm? ich kann es wirklich nicht nachvollziehen warum das grobe fahrlässigkeit/so eine hohe strafe nach sich ziehen sollte? ist denn irgendwas mit dem dach passiert?Zitat von sharkHat in seinem Gutachten bei einem Bereich des Dachs an dass zu der Zeit schwer zu kommen war auf den Besitzer gehört und anstatt ihn zu zitieren seine Aussage als eigene notiert.
Die Zeile "nach Aussage von xxx , "bzw "nach Angabe von xxx " fehlte...
//wobei mich das mit der groben fahrlässigkeit auch nochmal interessieren würde, weil um nem gutachter sowas nachzuweißen musst das schon richtig krasser unfug gewesen sein.
Es wurde erst vermutet dass Verkäufe/eigentümer , der das Gutachten in Auftrag gegeben hat , irgendwie mit dem Käufer in Verbindung stand und durch diese "Aktion" an zusätzliche $$$ kommen wollte, das konnte allerdings nicht nachgewiesen werden.
Die 500k sind Schadensersatz und der bekannte haftet mit seinem Privatbesitz, das Haus gehört allerdings zu 50% der Frau, da wird noch geguckt werden müssen wie es da weiter geht.
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highkickharald
Bleib unbedingt da dran bei deinem Bekannten. Moralische Unterstützung und alles. Das kann gut bergab bei Menschen gehen. Man hört ja die schlimmsten Sachen.Zitat von sharkKorrekt , der ausländische Käufer des Gebäude Komplex kann das Dach nicht so nutzen wie er es vor hat und wie es nach Gutachten gegangen wäre .Zitat von daniel_AR10die 500k werden keine strafzahlung sein, sondern ne schadensersatzforderung vom geschädigten. beim "formulierungsfehler" gehts wohl ehr darum, dass der bekannte von shark die haftung übernehmen musste. die grobe fahrlässigkeit sorgt nur dafür, dass die versicherung nicht einspringtZitat von krawallernstgemeinte frage: was ist daran bitte so schlimm? ich kann es wirklich nicht nachvollziehen warum das grobe fahrlässigkeit/so eine hohe strafe nach sich ziehen sollte? ist denn irgendwas mit dem dach passiert?Zitat von sharkHat in seinem Gutachten bei einem Bereich des Dachs an dass zu der Zeit schwer zu kommen war auf den Besitzer gehört und anstatt ihn zu zitieren seine Aussage als eigene notiert.
Die Zeile "nach Aussage von xxx , "bzw "nach Angabe von xxx " fehlte...
//wobei mich das mit der groben fahrlässigkeit auch nochmal interessieren würde, weil um nem gutachter sowas nachzuweißen musst das schon richtig krasser unfug gewesen sein.
Es wurde erst vermutet dass Verkäufe/eigentümer , der das Gutachten in Auftrag gegeben hat , irgendwie mit dem Käufer in Verbindung stand und durch diese "Aktion" an zusätzliche $$$ kommen wollte, das konnte allerdings nicht nachgewiesen werden.
Die 500k sind Schadensersatz und der bekannte haftet mit seinem Privatbesitz, das Haus gehört allerdings zu 50% der Frau, da wird noch geguckt werden müssen wie es da weiter geht.
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Spoiler:
Zitat von highkickharaldBleib unbedingt da dran bei deinem Bekannten. Moralische Unterstützung und alles. Das kann gut bergab bei Menschen gehen. Man hört ja die schlimmsten Sachen.Zitat von sharkKorrekt , der ausländische Käufer des Gebäude Komplex kann das Dach nicht so nutzen wie er es vor hat und wie es nach Gutachten gegangen wäre .Zitat von daniel_AR10die 500k werden keine strafzahlung sein, sondern ne schadensersatzforderung vom geschädigten. beim "formulierungsfehler" gehts wohl ehr darum, dass der bekannte von shark die haftung übernehmen musste. die grobe fahrlässigkeit sorgt nur dafür, dass die versicherung nicht einspringtZitat von krawallernstgemeinte frage: was ist daran bitte so schlimm? ich kann es wirklich nicht nachvollziehen warum das grobe fahrlässigkeit/so eine hohe strafe nach sich ziehen sollte? ist denn irgendwas mit dem dach passiert?Zitat von sharkHat in seinem Gutachten bei einem Bereich des Dachs an dass zu der Zeit schwer zu kommen war auf den Besitzer gehört und anstatt ihn zu zitieren seine Aussage als eigene notiert.
Die Zeile "nach Aussage von xxx , "bzw "nach Angabe von xxx " fehlte...
//wobei mich das mit der groben fahrlässigkeit auch nochmal interessieren würde, weil um nem gutachter sowas nachzuweißen musst das schon richtig krasser unfug gewesen sein.
Es wurde erst vermutet dass Verkäufe/eigentümer , der das Gutachten in Auftrag gegeben hat , irgendwie mit dem Käufer in Verbindung stand und durch diese "Aktion" an zusätzliche $$$ kommen wollte, das konnte allerdings nicht nachgewiesen werden.
Die 500k sind Schadensersatz und der bekannte haftet mit seinem Privatbesitz, das Haus gehört allerdings zu 50% der Frau, da wird noch geguckt werden müssen wie es da weiter geht.
Was für ne geschäftliche Form hat denn sein Gutachterbüro?
Hätte gedacht, dass das Geschäft belastet wird, aber nicht der Gutachter - gut wäre sicher auch behindert, da dann vmtl Insolvenz ansteht, aber immerhin nicht privat. Also warum genau haftet er privat?
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