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    Zitat von shark
    Bei grober Fahrlässigkeit greift keine Versicherung , bei Fahrlässigkeit schon und den Prozess hat er gegen die Gotha gestern verloren .

    Bei Interesse führ ich das später genauer aus, bin gerade am fahren
    Und ja, alles selber tragen. Haus abbezahlt, zwei dicke Autos und finanzielle quasi ausgesorgt, jetz alles ungewiss.

    Er Is n großer Name hier, Architekt in der 4. Generation , seine Vorgänger haben das villenviertel und Ca. die halbe Innenstadt geplant/entworfen.
    Stimmt nicht ganz. Gibt schon Gesellschaften die das absichern, aber nunja. Führe die Story mal bitte etwas weiter aus. Was für ein Formfehler, was ist passiert und so weiter. Vielleicht kann man ja helfen.
    Gerne hier oder auch per PN.

    /e okay, aber der Fehler ist schon sehr arg... Hatte der Besitzer ein Eigeninteresse an der Aussage? Wenn ja könnte man maximal ihn noch wegen Betruges verklagen. Ob da aber was bei rum kommt ist auch die Frage.

    Ist die Tätigkeit als Bausachverständiger und Architekt sauber getrennt? Normalerweise dürfte er nach dem Prozess doch ganz normal als Architekt weiter arbeiten dürfen. Nur gegebenenfalls nicht mehr als Bausachverständiger (weil ihm z.B. von der Versicherung gekündigt wurde und ihn nun keine Haftpflicht mehr nimmt, was zumindest bei meiner Branche Gang und Gebe ist...)

    Zitat von hybris
    Für was hat eine Nonne ne berufliche Haftpflicht? Die normale Hafpflicht geht bis mehrere 100k. ne Berufliche Extra Haftpflicht lohnt nur wenn du Schaden über der Grenze der normalen bewirken kannst.

    Edit sagt: nicht steinigen, das ist so mein Wissen, muss aber nicht bis in das letzte Detail korrekt sein.
    Ich denke er meint nicht Nonnen sondern Hebammen. ;-)
    Und die normale Haftpflicht deckt NICHT den Beruf mit ab. Als Arbeitnehmer ist man immer über den Betrieb abgesichert und kann nicht belangt werden (außer Vorsatz aber da leistet auch keine Gesellschaft). Als Freiberufler bedarf es in der Regel eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Teilweise wirklich Pflicht (wie bei mir) oder halt nicht.
    Meine geht bis 1,7 Millionen Deckung.
    300k halte ich für ziemlich wenig. Ist aber wie immer auch eine Prämienfrage.

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      der fehler ist leider auch ziemlich dämlich.
      die unverhältnismäßigkeit der strafe ist natürlich sad.

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        Zitat von shark
        Hat in seinem Gutachten bei einem Bereich des Dachs an dass zu der Zeit schwer zu kommen war auf den Besitzer gehört und anstatt ihn zu zitieren seine Aussage als eigene notiert.

        Die Zeile "nach Aussage von xxx , "bzw "nach Angabe von xxx " fehlte...
        Und dafür 500k? Laber?!

        Kommentar


          Jaegerli .Was Is deine Branche ? Denke nicht dass du da helfen kannst, leider. Der Fachanwalt der Experte auf dem Gebiet ist und seine 200+ Euro die Stunde berechnet konnte auch nix raus reißen.

          Als Architekt arbeitet er schon lange nicht mehr, ist ein reines sachverständigen Büro mit Aufträgen bis unter die decke von fast allen Städten des Kreises.
          Hauptsächlich macht er beweissicherungen vor (großen) Bauvorhaben.

          Sorry, formfehler das falsche Wort, Formulierungs Fehler vielleicht eher .

          Er sagt selber er weiß nicht was ihn damals geritten hat .

          Dienstag treffe ich mich mit ihm, wurden eingeladen, geht ja auch um den Job meiner mum, wenn das Büro zumachen würde..

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            Zitat von shark
            Hat in seinem Gutachten bei einem Bereich des Dachs an dass zu der Zeit schwer zu kommen war auf den Besitzer gehört und anstatt ihn zu zitieren seine Aussage als eigene notiert.

            Die Zeile "nach Aussage von xxx , "bzw "nach Angabe von xxx " fehlte...
            Das ist doch kein Formfehler im Sinne eines Verfahrenfehlers... Da er Gutachter ist würde ich das mal als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen. ... zumal übernommene Fremdaussagen immer gekennzeichnet werden müssen. Andere Menschen verlieren wegen solcher Vergehen ihre akademischen Titel. ...naja aber vlt führst du es mal etwas genauer aus

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              Zitat von shark
              und wird bis zum Lebensende wohl von "grundsicherung" dahin vegetieren müssen
              Greift bei sowas nicht die Privatinsolvenz?

              Kommentar


                Zitat von highkickharald
                Zitat von shark
                Hat in seinem Gutachten bei einem Bereich des Dachs an dass zu der Zeit schwer zu kommen war auf den Besitzer gehört und anstatt ihn zu zitieren seine Aussage als eigene notiert.

                Die Zeile "nach Aussage von xxx , "bzw "nach Angabe von xxx " fehlte...
                Und dafür 500k? Laber?!
                Ist natürlich happig aber so wie sich das anhört ist es genau sein Job solche Fehler eben nicht zu machen und wird dafür wohl (sehr) gut entlohnt. Wenns einfach wär, würds jeder machen

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                  Zitat von zoldier
                  wer spendet da?
                  wildfremde oder familie&bekannte?
                  freunde mehrheitlich. sie meinte, sie kennt denjenigen, der $1,000 gespendet hat

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                    Spoiler: 
                    Zitat von Jaegerlie
                    Zitat von shark
                    Bei grober Fahrlässigkeit greift keine Versicherung , bei Fahrlässigkeit schon und den Prozess hat er gegen die Gotha gestern verloren .

                    Bei Interesse führ ich das später genauer aus, bin gerade am fahren
                    Und ja, alles selber tragen. Haus abbezahlt, zwei dicke Autos und finanzielle quasi ausgesorgt, jetz alles ungewiss.

                    Er Is n großer Name hier, Architekt in der 4. Generation , seine Vorgänger haben das villenviertel und Ca. die halbe Innenstadt geplant/entworfen.
                    Stimmt nicht ganz. Gibt schon Gesellschaften die das absichern, aber nunja. Führe die Story mal bitte etwas weiter aus. Was für ein Formfehler, was ist passiert und so weiter. Vielleicht kann man ja helfen.
                    Gerne hier oder auch per PN.

                    /e okay, aber der Fehler ist schon sehr arg... Hatte der Besitzer ein Eigeninteresse an der Aussage? Wenn ja könnte man maximal ihn noch wegen Betruges verklagen. Ob da aber was bei rum kommt ist auch die Frage.

                    Ist die Tätigkeit als Bausachverständiger und Architekt sauber getrennt? Normalerweise dürfte er nach dem Prozess doch ganz normal als Architekt weiter arbeiten dürfen. Nur gegebenenfalls nicht mehr als Bausachverständiger (weil ihm z.B. von der Versicherung gekündigt wurde und ihn nun keine Haftpflicht mehr nimmt, was zumindest bei meiner Branche Gang und Gebe ist...)

                    Zitat von hybris
                    Für was hat eine Nonne ne berufliche Haftpflicht? Die normale Hafpflicht geht bis mehrere 100k. ne Berufliche Extra Haftpflicht lohnt nur wenn du Schaden über der Grenze der normalen bewirken kannst.

                    Edit sagt: nicht steinigen, das ist so mein Wissen, muss aber nicht bis in das letzte Detail korrekt sein.
                    Ich denke er meint nicht Nonnen sondern Hebammen. ;-)
                    Und die normale Haftpflicht deckt NICHT den Beruf mit ab. Als Arbeitnehmer ist man immer über den Betrieb abgesichert und kann nicht belangt werden (außer Vorsatz aber da leistet auch keine Gesellschaft). Als Freiberufler bedarf es in der Regel eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Teilweise wirklich Pflicht (wie bei mir) oder halt nicht.
                    Meine geht bis 1,7 Millionen Deckung.
                    300k halte ich für ziemlich wenig. Ist aber wie immer auch eine Prämienfrage.


                    Oh ja, ich meinte Hebammen. Keine Ahnung, was mich da geritten hat.

                    Zum Fehler: Hm. Hab keine Ahnung von der Branche, erscheint mir subjektiv verdammt überzogen. Hatte denn dieser "Fehler" irgendwelche Konsequenzen in Hinsicht auf den Bauauftrag oder was auch immer das war?

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                      was will man denn mit 2500$ bei einer krebsbehandlung erreichen?

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                        Zitat von zupzup
                        was will man denn mit 2500$ bei einer krebsbehandlung erreichen?
                        ist wohl erstmal nur für die Kosten der OP. Habe sie nicht gefragt, ob das die Gesamtkosten sind für die Operation um ihre Schilddrüse zu entfernen. Kommt mir für amerikanische Verhältnisse viel zu wenig vor.

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                          Diese rechte Verschwörungstheoretiker-Anonymous-Seite schreibt bei FB, dass sie n paar deutsche Nachrichtenseiten offline "gehackt" hat.
                          www.manager-magazin.de und www.focus.de TANGO DOWN. Expect us! ‪#‎LügenpressehaltdieFresse‬
                          www.spiegel.de TANGO DOWN. Expect us!
                          Dumme Skriptkinder fühlen sich jetzt wahrscheinlich toll... ssb

                          Könnte daran liegen, dass z.B. SPON die Tage mal Berichtet hat was für eine Scheiße diese Anonymous-Seite eigentlich ist.

                          Kommentar


                            Zitat von FiNNE
                            Diese rechte Verschwörungstheoretiker-Anonymous-Seite schreibt bei FB, dass sie n paar deutsche Nachrichtenseiten offline "gehackt" hat.
                            www.manager-magazin.de und www.focus.de TANGO DOWN. Expect us! ‪#‎LügenpressehaltdieFresse‬
                            www.spiegel.de TANGO DOWN. Expect us!
                            Dumme Skriptkinder fühlen sich jetzt wahrscheinlich toll... ssb

                            Könnte daran liegen, dass z.B. SPON die Tage mal Berichtet hat was für eine Scheiße diese Anonymous-Seite eigentlich ist.
                            Geile Sprüche haben sie ja am Start

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                              Dem Anonymous Kollektiv würde ich nicht mal glauben, wenn sie melden würden, dass die Sonne heute morgen aufgegangen ist.

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                                gestern im suff haare abrasiert :<

                                #läuftbeimir

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