Zitat von shark
Gerne hier oder auch per PN.
/e okay, aber der Fehler ist schon sehr arg... Hatte der Besitzer ein Eigeninteresse an der Aussage? Wenn ja könnte man maximal ihn noch wegen Betruges verklagen. Ob da aber was bei rum kommt ist auch die Frage.
Ist die Tätigkeit als Bausachverständiger und Architekt sauber getrennt? Normalerweise dürfte er nach dem Prozess doch ganz normal als Architekt weiter arbeiten dürfen. Nur gegebenenfalls nicht mehr als Bausachverständiger (weil ihm z.B. von der Versicherung gekündigt wurde und ihn nun keine Haftpflicht mehr nimmt, was zumindest bei meiner Branche Gang und Gebe ist...)
Zitat von hybris
Und die normale Haftpflicht deckt NICHT den Beruf mit ab. Als Arbeitnehmer ist man immer über den Betrieb abgesichert und kann nicht belangt werden (außer Vorsatz aber da leistet auch keine Gesellschaft). Als Freiberufler bedarf es in der Regel eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Teilweise wirklich Pflicht (wie bei mir) oder halt nicht.
Meine geht bis 1,7 Millionen Deckung.
300k halte ich für ziemlich wenig. Ist aber wie immer auch eine Prämienfrage.
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