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    haha sehr gut mars:D

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      falscher fred brudi?

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        wurde heute verwarnt von einem admin. das ganze ist hier auf readmore passiert... woche fängt schonmal gut an :/

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          freundin hat am 03.09. ihr 2. staatsexamen und geht danach wohl direkt erstmal für n halbes jahr in H4 .. und da wir zusammen wohnen wird mein "vermögen" da voll mit einbezogen, so n bullshit dass man da keinen anspruch auf arbeitslosengeld hat >_>

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            falls ihr länger als 1 jahr zusammen wohnt, musst du voll für sie aufkommen - je nach einkommen und vermögen.
            es gibt einen freibetrag von 150euro x lebensalter pro person.

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              echt, erst ab einem jahr? so lang wohnen wir noch nicht zusammen .. hast du dazu vielleicht ne quelle?

              die frau vom amt meinte sogar zu ihr sie hätte anspruch auf ALGI was laut allem was ich hier im netz so lese quatsch ist

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                Meine Freundin ist auch erst seit 2 Monaten bei mir und ist auch gerade beim Beantragen. Sie erzählte mir das auch, dass man noch als nicht gefestigte Partnerschaft gilt und ich deswegen wohl nicht voll zahlen muss. Kann dir da aber auch kein Paragraphen sagen.

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                  falls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.

                  http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
                  unter feststellung

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                    Zitat von Apfelholo
                    falls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.

                    http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
                    unter feststellung
                    Du verwechselst ALG mit ALG II. Anspruch auf ALG hätte sie, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sollte das nicht zutreffen, gibt es noch den Anspruch auf ALG II.

                    Ich würde da auch genau drauf schauen, in wiefern dein Vermögen einbezogen wird. Es ist nämlich nicht grundsätzlich so, dass du für deine Freundin aufkommen musst (auch nicht nach über einem Jahr). Afaik muss das Jobcenter erst mal nachweisen, dass ihr auf familiärer Grundlage wohnt und wirtschaftet.

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                      läuft bei mir. thx @ telekom

                      effektiv hab ich sogar nur 20 kbit/s im download :D

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                        Zitat von overkill
                        Zitat von Apfelholo
                        falls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.

                        http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
                        unter feststellung
                        Du verwechselst ALG mit ALG II. Anspruch auf ALG hätte sie, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sollte das nicht zutreffen, gibt es noch den Anspruch auf ALG II.

                        Ich würde da auch genau drauf schauen, in wiefern dein Vermögen einbezogen wird. Es ist nämlich nicht grundsätzlich so, dass du für deine Freundin aufkommen musst (auch nicht nach über einem Jahr). Afaik muss das Jobcenter erst mal nachweisen, dass ihr auf familiärer Grundlage wohnt und wirtschaftet.
                        nein, wohnst du über ein jahr zusammen, musst du nachweisen, dass keine eheähnliche verbindung besteht.
                        wie weist denn das jobcenter eine eheähnliche gemeinschaft nach?

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                          Zitat von Apfelholo
                          Zitat von overkill
                          Zitat von Apfelholo
                          falls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.

                          http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
                          unter feststellung
                          Du verwechselst ALG mit ALG II. Anspruch auf ALG hätte sie, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sollte das nicht zutreffen, gibt es noch den Anspruch auf ALG II.

                          Ich würde da auch genau drauf schauen, in wiefern dein Vermögen einbezogen wird. Es ist nämlich nicht grundsätzlich so, dass du für deine Freundin aufkommen musst (auch nicht nach über einem Jahr). Afaik muss das Jobcenter erst mal nachweisen, dass ihr auf familiärer Grundlage wohnt und wirtschaftet.
                          nein, wohnst du über ein jahr zusammen, musst du nachweisen, dass keine eheähnliche verbindung besteht.
                          wie weist denn das jobcenter eine eheähnliche gemeinschaft nach?
                          Wie sähe der Spaß eigentlich aus, wenn man noch Student ist kein Einkommen hat, aber noch "Vermögen" besitzt?:D

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                            ausziehen is so eine ssb -.-

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                              Steht ihr beide im Mietvertrag oder nur du? Solange nicht beide drin stehen ist alles wayne. da musst du für sie 0 cent abrechnen.

                              ansonsten mieter anschreiben und mietvertrag ändern auf einen mieter.

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                                Zitat von Apfelholo
                                Spoiler: 
                                Zitat von overkill
                                Zitat von Apfelholo
                                falls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.

                                http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
                                unter feststellung
                                Du verwechselst ALG mit ALG II. Anspruch auf ALG hätte sie, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sollte das nicht zutreffen, gibt es noch den Anspruch auf ALG II.

                                Ich würde da auch genau drauf schauen, in wiefern dein Vermögen einbezogen wird. Es ist nämlich nicht grundsätzlich so, dass du für deine Freundin aufkommen musst (auch nicht nach über einem Jahr). Afaik muss das Jobcenter erst mal nachweisen, dass ihr auf familiärer Grundlage wohnt und wirtschaftet.


                                nein, wohnst du über ein jahr zusammen, musst du nachweisen, dass keine eheähnliche verbindung besteht.
                                wie weist denn das jobcenter eine eheähnliche gemeinschaft nach?
                                Stimmt sorry. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wurde das umgekehrt, bei einer Haushaltsgemeinschaft muss das Jobcenter das nachweisen.

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