haha sehr gut mars:D
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Keine Ankündigung bisher.
teh "sad story bro" thread
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Das ist ein wichtiges Thema.
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mars -
llorT_T
wurde heute verwarnt von einem admin. das ganze ist hier auf readmore passiert... woche fängt schonmal gut an :/
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bye
freundin hat am 03.09. ihr 2. staatsexamen und geht danach wohl direkt erstmal für n halbes jahr in H4 .. und da wir zusammen wohnen wird mein "vermögen" da voll mit einbezogen, so n bullshit dass man da keinen anspruch auf arbeitslosengeld hat >_>
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bye
echt, erst ab einem jahr? so lang wohnen wir noch nicht zusammen .. hast du dazu vielleicht ne quelle?
die frau vom amt meinte sogar zu ihr sie hätte anspruch auf ALGI was laut allem was ich hier im netz so lese quatsch ist
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Du verwechselst ALG mit ALG II. Anspruch auf ALG hätte sie, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sollte das nicht zutreffen, gibt es noch den Anspruch auf ALG II.Zitat von Apfelholofalls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
unter feststellung
Ich würde da auch genau drauf schauen, in wiefern dein Vermögen einbezogen wird. Es ist nämlich nicht grundsätzlich so, dass du für deine Freundin aufkommen musst (auch nicht nach über einem Jahr). Afaik muss das Jobcenter erst mal nachweisen, dass ihr auf familiärer Grundlage wohnt und wirtschaftet.
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nein, wohnst du über ein jahr zusammen, musst du nachweisen, dass keine eheähnliche verbindung besteht.Zitat von overkillDu verwechselst ALG mit ALG II. Anspruch auf ALG hätte sie, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sollte das nicht zutreffen, gibt es noch den Anspruch auf ALG II.Zitat von Apfelholofalls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
unter feststellung
Ich würde da auch genau drauf schauen, in wiefern dein Vermögen einbezogen wird. Es ist nämlich nicht grundsätzlich so, dass du für deine Freundin aufkommen musst (auch nicht nach über einem Jahr). Afaik muss das Jobcenter erst mal nachweisen, dass ihr auf familiärer Grundlage wohnt und wirtschaftet.
wie weist denn das jobcenter eine eheähnliche gemeinschaft nach?
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Wie sähe der Spaß eigentlich aus, wenn man noch Student ist kein Einkommen hat, aber noch "Vermögen" besitzt?:DZitat von Apfelholonein, wohnst du über ein jahr zusammen, musst du nachweisen, dass keine eheähnliche verbindung besteht.Zitat von overkillDu verwechselst ALG mit ALG II. Anspruch auf ALG hätte sie, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sollte das nicht zutreffen, gibt es noch den Anspruch auf ALG II.Zitat von Apfelholofalls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
unter feststellung
Ich würde da auch genau drauf schauen, in wiefern dein Vermögen einbezogen wird. Es ist nämlich nicht grundsätzlich so, dass du für deine Freundin aufkommen musst (auch nicht nach über einem Jahr). Afaik muss das Jobcenter erst mal nachweisen, dass ihr auf familiärer Grundlage wohnt und wirtschaftet.
wie weist denn das jobcenter eine eheähnliche gemeinschaft nach?
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Stimmt sorry. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wurde das umgekehrt, bei einer Haushaltsgemeinschaft muss das Jobcenter das nachweisen.Zitat von ApfelholoSpoiler:Zitat von overkillDu verwechselst ALG mit ALG II. Anspruch auf ALG hätte sie, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sollte das nicht zutreffen, gibt es noch den Anspruch auf ALG II.Zitat von Apfelholofalls sie länger als ein jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann ja. somit nehme ich an, dass sie jura studiert hat.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
unter feststellung
Ich würde da auch genau drauf schauen, in wiefern dein Vermögen einbezogen wird. Es ist nämlich nicht grundsätzlich so, dass du für deine Freundin aufkommen musst (auch nicht nach über einem Jahr). Afaik muss das Jobcenter erst mal nachweisen, dass ihr auf familiärer Grundlage wohnt und wirtschaftet.
nein, wohnst du über ein jahr zusammen, musst du nachweisen, dass keine eheähnliche verbindung besteht.
wie weist denn das jobcenter eine eheähnliche gemeinschaft nach?
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