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    Steuererklärung

    Hab da mal eine generelle Frage. meine Einkünfte als Student:
    450€ Job -> 5400€/Jahr
    4000€ Umsatz auf Gewerbeschein.
    Damit überschreite ich ja den Freibetrag von 8000 und paar zerquetschten. Wie werde ich jetzt zur Kasse gebeten? Sprich muss ich die Differenz zum Freibetrag nur versteuern oder die komplette Menge. Zählt da noch Kindergeld mit rein?

    #2
    Normalerweise werden Minijobs mit 2% Pauschal versteuert, solange du nicht auf Steuerkarte gearbeitet hast.
    Heißt für dich, dass das bei dir nur die 4000€ Einkünfte aus Gewerbe in Betracht kommen.

    Kindergeld kommt bei deinen Eltern in die Berechnung

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      #3
      Und die 2% dann auf die Differenz zu den 8000?

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        #4
        Die 2 % werden vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt, die kommen gar nicht in die Einkommensteuer-Erklärung rein.

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          #5

          Und womit muss ich nun rechnen, da ich ja knapp bei 9.5k rumdümpel?

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            #6
            Du rechnest nur mit den 4k aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, bist somit unter dem 8000 € Freibetrag und musst mit keiner Nachzahlung rechnen.

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              #7
              Dh ich könnte mehrere Jobs auf 450€ Basis haben?

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                #8
                Versteuern musst du höchstens die Summe über den Freibetrag. Wie du das aber mit deinem Gewerbe machen musst - keine Ahnung.

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                  #9
                  Zitat von Herr Atik
                  Dh ich könnte mehrere Jobs auf 450€ Basis haben?
                  Kannst du nicht, hier würdest du beim "Zweitjob" direkt die Steuerklasse 6 bekommen. Bei Unterschreiten des Jahresfreibetrages könnte man sich dann das Geld aber wiederholen.

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                    #10
                    Zählt der 450€ Job denn mit in den Freibetrag von 8400 Euro mit rein? Oder bezieht sich der Freibetrag nur auf das Einkommen aus dem angemeldeten Kleingewerbe ( Promotion etc. ) ?

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                      #11
                      Natürlich zählt das mit rein.

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                        #12
                        Also kann ich übern Daumen gepeilt knapp 9800 brutto durch 450€ Job (auf ehemaliger Lohnsteuerkarte ) & Gewerbeschein verdienen, ohne Steuern zu zahlen, da ich ja noch 1000€ Werbepauschale etc abziehen kann. Besten Dank!

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                          #13
                          Zitat von kartoffelhexler
                          Natürlich zählt das mit rein.
                          Nein! Die zählen nicht mit rein!
                          Die Einnahmen die man aus einer geringfügig Beschäftigung erzielt hat, wurden bereits durch den Arbeitgeber versteuert, deswegen gehören die nicht mehr in die Einkommensteuererklärung. Es sei denn, er hat auf Lohnsteuerkarte gearbeitet.

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