das problematische an einem vertrag ist in diesem fall, dass praktisch wohl kaum alle vertragsparteien unterzeichnen können werden. wenn man das rechtsverhältnis beispielsweise als verwahrungsvertrag ausgestaltet, steht auf der verwahrerseite eine natürliche person, auf der hinterlegerseite hingegen eine mehrzahl von natürlichen personen, die alle auf der urkunde unterschreiben müssten.
man könnte allerdings einzelverträge zwischen jedem einzelnen hinterleger und dem verwahrer schließen. da sehe ich allerdings die gefahr, dass auf diesen vertrag dann agb-recht anwendbar ist - man also bei der konkreten gestaltung des vertrags extrem vorsichtig sein muss. dasselbe problem trifft unabhängig davon insbesondere zu, wenn man sich über das internet oä vorgefertigte musterverträge beschafft und verwendet.
der vertrag ist ein großes, nicht zu unterschätzendes problem für alle parteien. denn das gesetz selbst hält sich im bereich von spiel und wette komplett raus:
§ 762 Abs. 1
im ergebnis kommt das dem bereicherungsrechtlichen grundsatz gleich: in pari turpitudine melior est causa possidentis - die streitsache verbleibt bei dem derzeitigen besitzenden.
ich will kein spielverderber sein, aber das muss vorher geklärt werden, damit es hinterher keine tränen gibt - insbesondere weil die leute ihre beiträge nicht geleistet haben.
man könnte allerdings einzelverträge zwischen jedem einzelnen hinterleger und dem verwahrer schließen. da sehe ich allerdings die gefahr, dass auf diesen vertrag dann agb-recht anwendbar ist - man also bei der konkreten gestaltung des vertrags extrem vorsichtig sein muss. dasselbe problem trifft unabhängig davon insbesondere zu, wenn man sich über das internet oä vorgefertigte musterverträge beschafft und verwendet.
der vertrag ist ein großes, nicht zu unterschätzendes problem für alle parteien. denn das gesetz selbst hält sich im bereich von spiel und wette komplett raus:
§ 762 Abs. 1
Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
ich will kein spielverderber sein, aber das muss vorher geklärt werden, damit es hinterher keine tränen gibt - insbesondere weil die leute ihre beiträge nicht geleistet haben.
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