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Bin zwar (noch) kein Anwalt, musste aber über den Grund schon gut lachen und direkt an §§185, 201a StGB denken. Wenn dir eine potenzielle Vorstrafe egal ist und du glaubhafte Zeugen hast, go for it, ne neue Nase und Strafbefehl wegen KV sollte drin sein.
Fast ein wenig schade, dass deine Nase/Gesicht es so gut überstanden hat, sonst könntest du ihn direkt wegen schwerer KV drankriegen (§223, 226 Abs. 3 StGB). Das würde dann richtig ungemütlich für ihn werden (min. ein Jahr Freiheitsstrafe, wobei die nat. zur Bewährung ausgesetzt werden könnte/würde).
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Alter, was geht bei euch denn ab?
Dein "Kumpel" scheint ja schon nen leichten Schaden zu haben. Erst fotografiert er seinen eigenen Schwanz und verschickt das Bild, dann schlägt er dich ordentlich zusammen, weil dus noch mal verschickst. Nice.
Bin zwar (noch) kein Anwalt, musste aber über den Grund schon gut lachen und direkt an §§185, 201a StGB denken. Wenn dir eine potenzielle Vorstrafe egal ist und du glaubhafte Zeugen hast, go for it, ne neue Nase und Strafbefehl wegen KV sollte drin sein.
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
er sitzt obv auf meinem bett mit seinem penis in meinem bierglas.
habe mich sexuell belästigt gefühlt und meinen kumpels ein bild geschickt falls mir was passiert.
Alter, was geht bei euch denn ab?
Dein "Kumpel" scheint ja schon nen leichten Schaden zu haben. Erst fotografiert er seinen eigenen Schwanz und verschickt das Bild, dann schlägt er dich ordentlich zusammen, weil dus noch mal verschickst. Nice.
er hat nicht seinen eigenen schwanz fotografiert sondern der te, der es dann 2 mal verschickt hat
e: haha hab mal das profil vom te angeschaut
Über shaxx
Kein Schwanz der Welt ist so hart wie das Leben...
Bin zwar (noch) kein Anwalt, musste aber über den Grund schon gut lachen und direkt an §§185, 201a StGB denken. Wenn dir eine potenzielle Vorstrafe egal ist und du glaubhafte Zeugen hast, go for it, ne neue Nase und Strafbefehl wegen KV sollte drin sein.
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
er sitzt obv auf meinem bett mit seinem penis in meinem bierglas.
habe mich sexuell belästigt gefühlt und meinen kumpels ein bild geschickt falls mir was passiert.
Kann darin keinen Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund erkennen, denke ein Richter würde das ähnlich sehen. Zu mal mir halt unklar ist, inwiefern ein Foto dich vor einem sexuellen Übergriff schützen könnte. Aber mit ganz viel Wohlwollen kann man das sicherlich irgendwie hinbiegen.
in wessen "weizenglas" hing denn nun der penis? beim ersten mal wars noch seins, beim zweiten mal in deinem?
also in meinem freundeskreis ist das "weizenglas" tabu
in wessen "weizenglas" hing denn nun der penis? beim ersten mal wars noch seins, beim zweiten mal in deinem?
also in meinem freundeskreis ist das "weizenglas" tabu
raff halt einfach mal was.
weizengläser aus seiner bude = das glas in das der sprallo sein schwanz gesteckt hat.
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