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Problem mit Händler - Widerruf

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    Problem mit Händler - Widerruf

    Hallo,

    also folgendes Problem:

    Habe am 13.06.14 einen Artikel bei einem Händler bestellt.
    Am 25.06.14 habe ich den Artikel per E-Mail durch Ausfüllen des mitgesendeten Widerrufformulars widerrufen, da der Artikel inkompatibel war. Hat etwas gedauert, bis ich das checken konnte.

    In der E-Mail habe ich den Händler nach dem weiteren Vorgangsweg gefragt und auf eine Antwort gewartet. Es kam tagelang keine Antwort, sodass ich ihn angerufen habe. Am Telefon war er total pampig und hat gemotzt und meinte: "Was soll ich Ihnen denn antworten? Lesen Sie die AGB." Und hat dann aufgelegt.

    Den Artikel habe ich diesen Monat dann normal per Post zurückgesendet und nochmal das Widerrufsformular dort mitgeschickt. Das Päckchen kam aber wieder bei mir an. Habe dann das Päckchen vor 4 Tagen per Einschreiben abgeschickt und es kam zurück mit einem Zettel: "Annahme verweigert."

    Meine Frage: Was tun?
    Auf E-Mails antwortet der "nette" Herr NUR noch mit:
    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte beachten Sie die Widerufsbelehrung, die AGB und die natürlich die Fristen. Dort finden Sie erneut alle Informationen.

    Danke"

    Welche Rechte habe ich? Kann man da was machen?

    Gruß

    #2
    Um welchen Wert geht es denn? Er wird sich jetzt einfach darauf berufen das du die Frist von 2 Wochen nicht eingehalten hast. Eine Email wird er angeblich nicht bekommen haben.

    Im Endeffekt ist es nur unnötiger stress für dich. Schlucken und nicht wieder dort einkaufen, beim nächsten mal direkt brief per einschreiben, wenn möglich etwas früher.

    Mit etwas Glück hat er in den AGB irgendetwas nicht wirksames stehen oder noch die alte Widerrufserklärung. Dann könnte man es über den weg noch versuchen.

    Kommentar


      #3
      jo was steht denn in den agbs hamudi? Ka wie genau die fristen für inet ware sind. Aber wenn du noch in der frist warst(und beweise dafür hast) würde ich mit anwalt oder klage drohen.

      Kommentar


        #4
        also ich würde mal vermuten, dass wenn du zum anwalt gehst, du recht bekommen würdest, wenn du belegen kannst, dass du die mail an die richtige emailadresse abgeschickt hast.

        der empfänger von mails kann sich afaik auch nicht darauf berufen, dass er die mail nicht bekommen hat, weil sie in seinem spam ordner gelandet ist, da man auch für dessen prüfung verantwortlich ist (hab ich mal iwo auf heise.de oder so gelesen).

        er muss dann auch die antwaltskosten bezahlen.

        ist der shop denn bei keinem käuferschutzprogramm mit so nem siegel oder bei amazon/paypal?

        wenn wert gering => scheiss drauf
        wenn wert medium => internet nach solchen fällen durchsuchen, gibts bestimmt zuhauf ODER noch besser: verbraucherschutz anrufen und termin ausmachen. kostet einmal 20 euro rum und die beraten dich dann.
        wert hoch => zum anwalt (vorher zum verbraucherschutz schadet auch nicht)

        ggnore

        Kommentar


          #5
          Geht um www.funkhandel.com
          Wert ca. 45€

          AGBs:
          Widerrufsrecht:
          http://www.funkhandel.com/Widerrufsrecht-Formular

          Ich habe 14 Tage, habe ja auch innerhalb der 14 Tage schriftlich per E-Mail widerrufen.

          Kommentar


            #6
            Ich schreibe denen mal eine Mail und erkundige mich nach Ihren Widerrufsformalitäten.

            Kommentar


              #7
              Da steht ja eindeutig, dass du einfach durch Email widerrufen kannst. Würde das ganze ausdrucken/screenshot machen, nur zur Sicherheit.

              Und dann würde ich ihm eine Mail schreiben, dass du nach AGB völlig fristgerecht und ordentlich widerrufen hast. Entweder du gehst wie schon vorgeschlagen zum Verbraucherschutz oder du formulierst selber etwas, dass dir die Versandkosten, die du ungerechtfertigter Weise zu tragen hattest (mindestens 1x Kosten vom Einschreiben) zu erstatten sind.

              Aber da müsstest du ggfs noch mal in der Juristen-Gruppe nach Formulierungen fragen, wie man da ne Frist setzt etc.

              Bei dem Verhalten von dem Laden hätte ich aber keine Lust, das ruhen zu lassen...


              Hatte mal etwas ähnliche nerviges bei tx-sports.com.
              Habe dort drei Sachen bestellt, zwei T-Shirts und eine Hose. Ein T-Shirt war nicht lieferbar, haben sie mir einfach aus der Bestellung gestrichen, ohne mich zu informieren, welches und ob ich die Bestellung ändern möchte. Hatte nur plötzlich ne Email von Paypal, dass Geld zurück erstattet wurde.
              Die Hose hat nicht gepasst. Hab ich also zurückgeschickt. Dadurch, dass sie aber das zweite T-Shirt gestrichen haben, musste ich für die Hose jetzt beim Zurückschicken Versand bezahlen, da der Wert alleine zu gering war. Letztendlich habe ich dann für das eine T-Shirt in meiner 3er-Bestellung mehr bezahlt als wenn ich es als Einzelbestellung +VSK bezahlt hätte. Habe denen das dann auch ganz sachlich in einer Mail geschildert, sie waren ja vollkommen im Recht, und dann kam das zurück:

              Spoiler: 
              Sehr geehrter Herr Kai,

              vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback.

              Da wir immer bemüht sind unseren Kunden schnellstmöglich
              Ihre Ware zuzusenden und wir Sie nicht erreichen Konnten, hatten wir
              Umgehend den Rest Ihrer Bestellung sofort versendet sodass Sie mit Ihrer Ware im angegebenen Lieferfenster
              Rechen konnten.
              Im Paket hatten wir ein Schreiben beigelegt worauf wir vermerkt hatten das Sie sich gerne einen alternativ Artikle
              Zu den selben Konditionen aussuchen können.(20% Nachlass + Versandkostenfreie Lieferung).
              Unsere Rücksendebedingungen über die wir Sie in den AGB´s informiert hatten, wurden von Ihnen im Bestellvorgang bestätigt
              Und akzeptiert.
              Auf dem beiliegenden Rücksendeformular wurden diese ebenfalls noch einmal aufgeführt und von Ihnen unterschrieben.

              Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und die damit verbundenen Umstände.

              Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

              Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


              Bei der Mail mit den ganzen Fehlern habe ich nur noch den Kopf geschüttelt und mich gefragt, was für Dilettanten da arbeiten.
              Es gibt halt einfach ein paar schlechte Shops und Leute haben auch mal schlechte Tage. Aber bei solcher Kundenbehandlung braucht man sich nicht wundern, wenn es schlechtes Feedback gibt

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                #8
                mehL. Der Wert der hose lag also unter 40 Euro, Gesamtpreis der Artikel über 40? Es geht um den Wert der einzelnen Artikel! Sonst könnte sich jeder easy den Warenkorb auf 40€+ aufstocken um in keinem Fall Rücksendekosten tragen zu müssen.

                Mit dem gestrichenen Artikel ists natürlich doof, hat aber mit dem Widderuf nix Zutun. Im Endeffekt haben sie mit dem Ersatzartikel - 20% vorbildlich reagiert und du hast gerade ne völlig starre Sicht auf den Fall...

                Kommentar


                  #9
                  ich hätte aber vielleicht ja dann über 40€ zurückgeschickt, wenn das eine T-Shirt nicht ohne mein Wissen storniert worden wäre. Und darauf konnte ich gar nicht reagieren, da ich es gar nicht vom shop erfahren habe, sondern nur von PayPal eine Rückzahlung erhalten hab, die aber keinem Tshirt eindeutig zuzuordnen war, da gleicher preis. ist einfach super unprofessionell vom shop gewesen und die Fehlerdurchtränkte Email hat den Eindruck nur bestätigt.

                  Klar ist der Shop juristisch im Recht, mir ging es dabei um Kunden(un)Freundlichkeit.

                  Kommentar


                    #10
                    Vom 13. bis 25. ist bei mir 12 Tage < 14 Tage. Daher Anwalt nehmen und die Herren mal schön aus dem Versandhandel klagen! Wer sich nicht an die Gesetze hält muss halt dann vor Gericht schön blechen...

                    Kommentar


                      #11
                      Also ich habe den Artikel ja innerhalb der Frist widerrufen, aber der kam bei denen nicht innerhalb von 14 Tagen an, da er anscheinend beim ersten Mal schon nicht angenommen, sondern die Annahme verweigert wurde. Beim zweiten Versuch per Einschreiben habe ich es ja schwarz auf weiß, dass die Annahme verweigert wurde, da ist die Rücksendung aber schon etwas über den Fristraum erfolgt.

                      Also sollte ich mich mal an die RM Jura-Gruppe wenden und mir nen formalen Brief erstellen lassen?
                      Wenn ich ja zum Verbraucherschutz gehe, dann zahle ich 20€, habe aber keine 100%ige Aussicht auf Erfolg oder?

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                        #12
                        ich liebe fristenberechnung. ich unterstelle jetzt im folgenden die voraussetzungen des widerrufs (insb. die belehrung) und prüfe nur die fristwahrung.

                        1) fristbeginn: vertragsschluss gem. § 355 II BGB
                        -> vertragsschluss am 13.06.2014
                        (=> neues verbraucherrecht!)
                        -> ereignistag isd § 187 I BGB? (+); d.h. fristbeginn ist der 14.06.2014
                        - P! abweichung innerhalb agb: "inbesitznahme"; möglich? wohl (+), da frist damit praktisch verlängert; nur verkürzungen sind - jedenfalls nach altem recht (!) - unwirksam; dazu kann aber mangels angabe nichts gesagt werden; jedenfalls wäre frist gewahrt, wenn sie nach gesetzlicher berechnung erfolgen würde; deshalb ignoriere ich das in der weiteren prüfung

                        2) fristende: fall des § 187 I BGB (s.o.); d.h. fristende gem. § 188 II Var. 1 BGB
                        -> 27.06.2014 (24:00 uhr)
                        -> samstag, sonntag, feiertag isd § 193? (-); d.h. fristende bleibt 27.06.2014

                        3) frist gewahrt?
                        -> email am 25.06.2014
                        -> empfangsbedürftige we (+); d.h. zugangserfordernis gem. § 130; gewahrt? wohl (+); spätestens am 26.06.2014 immer noch gewahrt
                        - P! besonderheiten für emails: gehen zu, wenn in mailbox oder bei provider abrufbar gespeichert; dafür muss aber empfänger im rechtsverkehr mit email auftreten; beides (+)
                        - P! insbesondere die zurückweisungen spielen deshalb keine rolle mehr


                        so das die prüfung soweit. ich brauche noch folgende informationen, um zu prüfen, ob du mit der rücksendung in schuldnerverzug gekommen bist:
                        - wann hast du angerufen?
                        - wann hast du den artikel das erste und zweite mal zurückgesendet?


                        was du jetzt tun solltest:
                        da der typ ja nicht aus dem quark kommt, führt wohl an einem gang zum anwalt kein weg vorbei. manche brauchen einfach einen schuss vor den bug. denn würdest du jetzt bereits klage erheben, läufst du gefahr, die prozesskosten tragen zu müssen, wenn der verkäufer sofort anerkennt; vgl. § 93 ZPO. ich weiß allerdings nicht, wie das mit dem "veranlassen" läuft; eventuell sind wir auch schon längst über dieses stadium hinaus. aber das frag lieber einen praktiker.

                        PS zu den anwaltskosten
                        anwaltskosten sind eine gem. §§ 280, 241 II BGB ersatzfähige schadensposition. dafür ist insbesondere erforderlich, dass die gegenpartei die pflichtverletzung - hier: die zurückweisung des widerrufs - gem. § 276 I 1 BGB zu vertreten hat. das wird gem. § 280 I 2 BGB grundsätzlich vermutet, muss aber dennoch einer gerichtlichen prüfung stand halten: bei einer solch eindeutigen situation des bestehens des widerrufsrechts und der ausübung innerhalb der frist, sehe ich keinen grund, der gegen ein verschulden spricht. d.h. ich halte die dir entstehenden anwaltskosten für ersatzfähig. das steht aber unter vorbehalt, da mir insbesondere die infos zu deinem eventuellen schuldnerverzug fehlen.

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                          #13
                          Hallo Justus,

                          hier nochmal alles detaillierter ;)

                          Artikel bestellt am 13.06.2014 (Bestellbestätigung kam per Mail direkt bei mir an)

                          Am 16.06.2014 kam die Mail, dass der Artikel versandfertig sei.

                          Am 25.06.2014 habe ich den Artikel per Mail widerrufen mit folgendem Text:

                          Spoiler: 
                          "Sehr geehrte Damen und Herren,

                          hiermit widerrufe ich den Kauf des Artikels "IP54 Schallschlauch Headset Motorola MTH600-MTP850 (OS-11090)" aufgrund eines Fehlkaufs (Artikel nicht kompatibel).
                          Das Widerrufsformular ist der E-Mail angefügt.
                          Bitte teilen Sie mir den weiteren Vorgangsweg mit.

                          Mit freundlichen Grüßen

                          xy"



                          Da ich keine Antwort bekam, habe ich am 04.07.2014 angerufen.
                          Der Mitarbeiter, ich glaube das war auch der Geschäftsführer war total pampig und meinte: "Was soll ich Ihnen noch mitteilen? Lesen Sie die AGBs."

                          Habe den Artikel dann am 05.07. samstags in der Filiale abgegeben (NICHT per Einschreiben)



                          Der Artikel kam dann am 08.07.2014 zurück (Ist kein Paket, geht als normaler Brief durch).


                          Habe ihn dann am 08.07.2014 direkt nochmals abgegeben per Einschreiben.
                          Auf dem Poststempel ist Folgendes zu sehen: Verweigert am 09.07.2014



                          Habe dann am 10.07.2014 folgende Mail geschrieben:
                          Spoiler: 

                          "Sehr geehrte Damen und Herren,

                          ich habe am 25.06.2014 per E-Mail und dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Widerrufsformular den Artikel mit der Rechnungsnummer RE-41790 fristgerecht und nach den Widerrufsbestimmungen der EU widerrufen. Auf meine E-Mail habe ich keine Antwort erhalten. Ein Telefongespräch mit einem Ihrer Mitarbeiter war nicht zufriedenstellend und mir wurde mit einem negativen Ton geraten, den Artikel zurückzusenden.
                          Die Annahme des Artikels wurde bereits das 2. mal Ihrerseits verweigert. Zuletzt am 08.07.2014. Das Päckchen sollte per Einschreiben durch DHL zugestellt werden.
                          Ich bitte hiermit ausdrücklich, mir den Rechnungsbetrag zurückzuerstatten und eine Rückgabe des Artikels zu gewährleisten.

                          Mit freundlichen Grüßen

                          xY"


                          Antwort kam am 10.07.2014 und war:

                          Spoiler: 

                          "Sehr geehrte Damen und Herren,

                          bitte beachten Sie die Widerufsbelehrung, die AGB und die natürlich die Fristen. Dort finden Sie erneut alle Informationen.

                          Danke


                          Mit freundlichen Grüßen
                          xy"


                          Daraufhin meine erneute Mail am 11.07.2014:

                          Spoiler: 
                          Hallo Herr Lemp,


                          die Widerrufsfristen habe ich sehr wohl beachtet. Nur aufgrunddessen, dass Sie nun schon zum zweiten Mal die Annahme der zurückgesendeten Ware bei Ihnen vor Ort verweigert haben, befinde ich mich außerhalb des Fristraumes. Ich möchte den Artikel gerne wieder zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen. Wie verbleiben wir nun?


                          Mit freundlichen Grüßen


                          xy


                          Die Antwort kam am 11.07:

                          Spoiler: 
                          Sehr geehrte Damen und Herren,

                          bitte beachten Sie die Widerufsbelehrung, die AGB und die natürlich die Fristen. Dort finden Sie erneut alle Informationen.

                          Danke


                          Mit freundlichen Grüßen
                          xy | funkhandel.com Team


                          Wie sind meine Aussichten? Danke schon mal für die ganzen Bemühungen :))

                          Gruß

                          Kommentar


                            #14
                            anwALT einschalten

                            Kommentar


                              #15
                              alles klar. es bleibt bei dem bereits geschriebenem. in dem schlichten verweisen des verkäufers auf seine agb kann jedenfalls keine mahnung gesehen werden, die einen verzug begründen würde. auch durch die klausel in den agb, dass der käufer die sache binnen 14 tagen zurückzuschicken hat, ergibt sich nichts anderes. dabei handelt es sich meines erachtens um eine schlichte fälligkeitsabrede.

                              also:
                              auf jeden fall zum anwalt. durch den anwalt sowohl rückabwicklung des vertrags als auch schadensersatz für etwaige entstehende anwaltskosten verlangen lassen. die sache ist glasklar.

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