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Bahncard 100 & Steuererklärung

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    Bahncard 100 & Steuererklärung

    Hey,

    mein Steuerberater hat vor kurzem meine Steuererklärung fertig gemacht. Heute habe ich ein Brief vom Finanzamt bekommen mit der Aufforderung nach eine Kopie meiner Bahncard 100 sowie der Frage ob ich diese auch privat nutze. Obv. benutze ich diese natürlich auch Privat. Aber was passiert wenn ich das auch zugebe?

    Geht wohl um die Pendlerpauschale usw. (habe insgesamt 80km zur Arbeit pro Tag).
    Kenne mich damit aber 0% aus.

    Hat jemand nen Plan davon? (Werde natürlich auch noch den Steuerberater fragen.. ist aber immer etwas busy. Ist mehr ein Freundschaftsdienst.)

    €dit:
    Auf steuerlinks.de steht:

    Die Kosten für die Beschaffung einer Bahncard sind beim Arbeitnehmer grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig, wenn er regelmäßig mit der Bahn Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und/oder Auswärtstätigkeiten durchführt. Die mögliche private Mitbenutzung der Bahncard kann dabei unberücksichtigt bleiben.

    Verstehe dann aber die Nachfrage vom Finanzamt nach der Privatnutzung nicht.

    #2
    Hat die private Nutzung des Arbeitnehmers Auswirkungen auf die Versteuerung/Verbeitragung?




    Die Beantwortung der Frage ist grundsätzlich davon abhängig, ob der Mitarbeiter einer umfangreichen dienstlichen Reisetätigkeit nach geht oder nicht und/oder ob die Bahncard (auch) für private Zwecke genutzt wird.

    Sofern der Mitarbeiter häufig Dienstreisen unternimmt und die durch die Bahncard eingesparten Fahrtkosten höher sind als die Kosten der Bahncard, liegt in der Kostenübernahme der Bahncard 100 kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Der Kostenersatz bzw. die Kostenübernahme gehört zu den steuerfreien Reisekosten. In diesen Fällen spielt es auch keine Rolle, wenn der Arbeitnehmer die Bahncard 100 auch für einige Privatfahrten nutzt. Für die Privatfahrten ist in diesen Fällen kein geldwerter Vorteil anzusetzen, da die Privatnutzung von untergeordneter Bedeutung ist.

    Sofern die Kosten für die Bahncard 100 die Aufwendungen für dienstliche Bahnfahrten ohne Einsatz der Bahncard 100 übersteigen, ist die Kostenübernahme der Bahncard 100 durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer auch steuer- und beitragsfrei, wenn der Arbeitnehmer die Bahncard für dienstliche Fahrten einsetzt. Bei einer evtl. privaten Nutzung der Bahncard 100 liegt dann allerdings ein geldwerter Vorteil vor.

    Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Kosten für eine Bahncard (Bahncard 25, 50 oder 100) ausschließlich für private Zwecke ersetzt, so ist diese Kostenübernahme steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dies gilt z.B. dann, wenn die Bahncard ausschließlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber allerdings nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG die Lohnsteuer mit 15% pauschalieren, was dann auch eine Sozialversicherungsfreiheit bewirken würde. Die Pauschalierung ist aber nur bis zu dem Betrag zulässig, den der Arbeitnehmer in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen könnte.

    sprich: wenn bahncard 100 vom arbeitgeber und du sie für dienstfahrten nicht voll ausreizt, dann hast du nen geldwerten vorteil durch die bahncard, der steuerrechlich angegeben werden müsste und nicht abzugs-/erstattungsfähig ist

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      #3
      Da geht's aber um Bahncards die vom Arbeitgeber bezahlt werden/wurden. Ich habe meine selber/privat bezahlt, deswegen fahre ich natürlich auch privat damit.

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        #4
        denke dann wird nur wegen pendlerpauschale drauf geschaut

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          #5
          Wird wohl darum gehen, ob du sie überwiegend privat nutzt.

          Warte einfach die Antwort vom Steuerberater ab, dann bist du auf der sicheren Seite.

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            #6
            Zitat von mars
            denke dann wird nur wegen pendlerpauschale drauf geschaut
            Nur darum geht es ja auch. Dann verstehe ich die Frage vom Finanzamt nach der Privatnutzung aber immer noch nicht. Werde wohl mal anrufen und mich dumm stellen.

            Zitat von chef_marv
            Wird wohl darum gehen, ob du sie überwiegend privat nutzt.

            Warte einfach die Antwort vom Steuerberater ab, dann bist du auf der sicheren Seite.
            Die Verteilung spielt nur eine Rolle wenn der AG die Karte finanziert, Stichtwort Geldwerter Vorteil. Naja mal gucken.. falls noch jemand wirklich nen Plan hat kann er sich ja melden :)

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