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Kündigung §622

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    Kündigung §622

    Hallo liebe Rechtsexperten,

    ich habe nun vermehrt mal nach dem Thema Kündigung des Arbeitsvertrages und Kündigungsfristen gesucht.

    Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Dies ist z.B. ab morgen recht beschissen, da ich dann erst zu Ende Dez. 2014 kündigen könnte.

    Nun gibt es aber auch den §622 . Dieser tauchte auch in mehreren Foren auf und es bestand immer relative Unsicherheit was nun zählt.
    Die Vertragsklausel oder das Gesetzt bzw. auch in welchen Fällen Vertrag > Gesetz (Scheint u.A. bei Führungskräften der Fall zu sein.).

    Weiß hier jemand mehr?

    #2
    aufgrund regelmäßiger Barbera-Salesch-Sessions kenne ich mich rechtlich zwar nicht einwandfrei aus, tippe aber darauf, dass das Gesetz über den Regelungen im Vertrag steht.

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      #3
      Zitat von ePenis
      aufgrund regelmäßiger Barbera-Salesch-Sessions kenne ich mich rechtlich zwar nicht einwandfrei aus, tippe aber darauf, dass das Gesetz über den Regelungen im Vertrag steht.
      Wenn sich aber sowieso nur der AG daran halten muss, warum existieren dann überhaupt Fristen die über 4 Wochen hinaus gehen?

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        #4
        Es gilt der Arbeitsvertrag, sofern er nicht rechtswidrig ist.

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          #5
          vertragsfreiheit

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            #6
            Zitat von mejustme
            vertragsfreiheit
            Betrifft nicht das Arbeitsrecht. Aber schön das du ein einzelnes Wort beigesteuert hast.

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              #7
              Du willst also nun, kurz gesagt, wissen, ob die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag zählt oder die vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats aus dem BGB?

              Warum sollte denn die Kündigungsfrist aus deinem gültigen Arbeitsvertrag nicht für dich gelten?

              Ordentliche Kündigung: Kündigungsfristen / 3 Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen

              Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Maßgeblich ist dann die im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfrist. Allerdings darf für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
              Noch eine Quelle: Kann mein Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten durchsetzen?

              Davon abgesehen müssen Sie aber die dreimonatige Frist einhalten, weil die beiderseitige Verlängerung der Kündigungsfrist zulässig ist.
              [hr]
              Bei dem Gesetz geht es afaik nur darum, diese nicht zu unterschreiten, mit Ausnahmen natürlich.

              Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag, von den oben dargelegten Sonderregelungen für Aushilfsarbeitsverhältnisse und für Kleinunternehmen abgesehen, nicht möglich.

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                #8
                mach ne AGB-Kontrolle. danach weißte bescheid

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                  #9
                  Kann man nicht so pauschal sagen. Kommt drauf an, ob AGB oder individuell vereinbart. Steht doch auch so in 622 V

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                    #10
                    Sollte im Arbeitsvertrag diese Vereinbarung getroffen worden sein, haben sich mit Unterzeichnung beide Vertragspartner damit einverstanden. Dies bedeutet, dass die Kündigungsfrist rechtens ist.

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                      #11
                      Zitat von FlowBro
                      Kann man nicht so pauschal sagen. Kommt drauf an, ob AGB oder individuell vereinbart. Steht doch auch so in 622 V
                      Bei mir geht es in Absatz 5 um eine kürzere Kündigungsfrist als in Absatz 1. Was hat das mit dem Fall zu tun? Wenn die Kündigungsfrist im Vertrag beidseitig ist, dann seh ich da keine Chance für eine ungültige Kündigungsfrist.

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                        #12
                        Zitat von Reikov
                        Zitat von mejustme
                        vertragsfreiheit
                        Betrifft nicht das Arbeitsrecht. Aber schön das du ein einzelnes Wort beigesteuert hast.
                        bist du besoffen?

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                          #13
                          Zitat von DerKiLLa
                          Zitat von FlowBro
                          Kann man nicht so pauschal sagen. Kommt drauf an, ob AGB oder individuell vereinbart. Steht doch auch so in 622 V
                          Bei mir geht es in Absatz 5 um eine kürzere Kündigungsfrist als in Absatz 1. Was hat das mit dem Fall zu tun? Wenn die Kündigungsfrist im Vertrag beidseitig ist, dann seh ich da keine Chance für eine ungültige Kündigungsfrist.
                          in deinem vorherigen Post nimmst du doch selber Bezug auf 622 V S. 3? Denke auch nicht, dass sie ungültig sein wird.

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                            #14
                            Wechselst du zu einem Wettbewerber?

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