Das braucht doch niemand bei der Wahl des Studiums zu interessieren. Hat doch keiner einen Schimmer in welchen Bereichen er landen wird. Was für unnötiger Spam hier.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Jurastudium - Voraussetzung
Einklappen
X
-
Max ist KhYr0n -
schN
Gradezu übersmart das so zu machen, wenn man bedenkt, dass das Referendariat auf die Praxis hinführen soll. Die Repetitoren in Rlp und Hessen haten daher auch gerne gegen das JPA in Bayern. :)Zitat von LeChimpJop. Fokus liegt immernoch auf dem materiellen Recht. Also jede Klausur hat was Prozessuales drin, aber damit gewinnst du keinen Blumentopf. Das wird eher vorrausgesetzt und wenn du da nen Fehler machst bist am Arsch. Ausnahme war da vllt die Familienrechtsklausur, da musste man nen Unterhaltsbeschluss schreiben, da kam dann bissel mehr. Würde sagen meistens ist es so bei 85-15. @Khyron, hätte ich das mal vorher gewusst. Da weiß man nicht wie furchtbar das wird. Da denkt man noch, hey, danach bist voll der King und hast ggü den andern Pfeifen Vorteile. Hat man sicher auch, aber nicht genug :D Außerdem mag ich Regensburg :(Zitat von schNHat Bayern nicht auch einen extrem großen Anteil materiellen Rechts im 2., während alle anderen Bundesländer da Abstriche machen?
Wobei ich sagen muss, dass in Bayern weitaus mehr im Zivilprozessrecht und strafprozessrechz verlangt wird im Studium, als bei uns.
Kommentar
-
CRZ-
Damit muss wohl jeder Jurastudent zu recht kommen.Zitat von Apfelholodiese unfundierten "ich hab aber gehört dass..." informationen gingen mir in meinem studium am meisten auf die nerven.
buffy: aber ca. 9Pkt sagt man, kann man in den Staatsdienst aka Richter, Staatsanwalt. Das ist aber auch wieder von BL zu BL anders. In einigen sind es halt 10 Pkt, in anderen auch mal 8 Pkt. Das variiert stark nach Beliebtheit und Bedarf an Richtern/Staatsanwälten.
Auf jeden Fall kann man damit in eine Großkanzlei und sein Leben gegen Geld tauschen :D
Kommentar
-
schN
Mindestvoraussetzung sind mWn 17/2. wenn bessere da sind haben die natürlich Vorrang.Zitat von CRZ-Damit muss wohl jeder Jurastudent zu recht kommen. buffy: aber ca. 9Pkt sagt man, kann man in den Staatsdienst aka Richter, Staatsanwalt. Das ist aber auch wieder von BL zu BL anders. In einigen sind es halt 10 Pkt, in anderen auch mal 8 Pkt. Das variiert stark nach Beliebtheit und Bedarf an Richtern/Staatsanwälten. Auf jeden Fall kann man damit in eine Großkanzlei und sein Leben gegen Geld tauschen :DZitat von Apfelholodiese unfundierten "ich hab aber gehört dass..." informationen gingen mir in meinem studium am meisten auf die nerven.
Kommentar
-
Max ist KhYr0n
Kommentar
-
CRZ-
Naja man kann festhalten, dass 4 Pkt. zu wenig sind. Insofern gibt es schon eine pauschale Mindestanforderung huehuehue
Kommentar
-
keyc
Dachte das gäb es nicht mehr, hab ja auch 2 Bildungsweg und da gab es auch in Bonn keine Bevorzugung btw wirst du bei der Bewerbung sogar explizit gefragt ob man nach oder vor 2007 oder 2008 das abi gemacht hat.... Ist glaube ich seit 2007 abgeschaft. Das man mit Ausbildung studieren kann hängt immer von der Uni und Bundesland ab. Glaube Hessen ist da sehr tollerant.Hier ist es so geregelt, dass bei der Studienplatzvergabe ein bestimmtes prozentuales Kontingent an Plätzen für Leute reserviert ist, welche über den 2. Bildungsweg/ eine Ausbildung/ etc. kommen.
Kommentar
-
Justus
um mal wieder etwas zurück zu fragestellung zu kommen: der extreme nachteil ist, wie eben bereits gesagt wurde, der immense zeitaufwand. die vorgesehenen 4 jahre für das 1. stex werden gerne mal 5 und anschließend ist man immer noch nicht fertig. dazu kommt dann noch der zeitaufwand für das abitur. auch wirst du kaum auf das wissen aus der ausbildung zurückgreifen können, weil im studium etwas komplett anderes gefragt ist.
das sind dann eben alles faktoren, die man zum jura-typischen leistungsdruck hinzudenken muss. das verschlechtert die ausgangsvoraussetzungen immens.
ich will nun auch kein punkte-bashing betreiben und ich weiß ja nicht, wie deine verdienstaussichten im ausbildungsberuf aussehen. aber ich denke, dass eine abgeschlossene ausbildung unter wahrnehmung aller erdenklicher aufbau- und weiterbildungsmöglichkeiten, die neben dem beruf weiter laufen und die der arbeitgeber sogar bezahlen würde, weitaus besser vergütet würde, als ein abschluss als mittelmäßiger jurist. ich will dir und niemandem sonst zu nahe treten und es ist auch sicher nicht unmöglich, sich unter die oberen ~10% zu kämpfen, aber:
1. da wollen alle hin
2. du wirst dein leben stellenweise nicht mehr ganz so gern haben
3. es ist extreme glückssache
Kommentar
-
CRZ-
danke, bis eben hatte ich gute laune. musst du denn immer mit deiner realistischen einschätzung daher kommen?
Kommentar
-
Justus
mein lieber freund und kupferstecher. als ob du dich verstecken müsstest.Zitat von CRZ-danke, bis eben hatte ich gute laune. musst du denn immer mit deiner realistischen einschätzung daher kommen?
Kommentar
-
schN
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 29.06.1999 die Voraussetzungen für die Einstellung in den richterlichen Probedienst des Landes geregelt. In Nordrhein-Westfalen werden in der Regel derzeit nur Juristen eingestellt, die das Zweite juristische Staatsexamen mit Prädikat abgelegt haben (vollbefriedigend, mindestens 9 Punkte).Zitat von Max ist KhYr0nHör doch mal auf sinnloses Zeug zu reden. Es gibt keine pauschalen Mindestvoraussetzungen.
Es können aber auch solche Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können z. B. besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der Ersten Prüfung, in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen oder besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen sein, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen und den Bewerber herausheben.
So ganz falsch lag ich also nicht.
Kommentar
-
http://www3.uni-bonn.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/studium-ohne-abitur
An der Uni Bonn bzw. in NRW glaube ich ist es möglich mit mininmum Hauptschaule, abgeschlossene berufsausbildung und 3 jahre Berufserfahrung Jura zu studieren. Ruf einfach im studisekreteriat an und frag nach^^
Kommentar
-
Einige Unis bieten "Zugangsprüfungen" an. Was nix anderes ist als ein ABI aus dem Stand. Also wenn du es schaffst dich ca. ein halbes Jahr darauf vorzubereiten und dann die Prüfung 1a abschneidest, konkurierst du "nur" noch mit den 18 jährigen frisch Abi Absolventen.
Wenn du darauf keinen Bock hast -> geh nach Österreich und schreib dich da ein. Auch da musst du eine Zugangsprüfung absolvieren, allerdings kannst du nebenbei schon anfangen zu studieren und die Prüfung einfach nachschieben.
Kommentar
Kommentar