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Urlaubsrecht halber Monat

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    Urlaubsrecht halber Monat

    Yooow,

    mein Gurl hat am 15. August bei ihrer Stelle angefangen zu arbeiten (Klinik). Sie hat 24 Urlaubstage im Jahr und wollte jetzt ihren Urlaub klar machen für Ende des Jahres. Verwaltung sagt ihr, dass sie für den August keinen Anspruch drauf hat, da sie dann am 14. hätte anfangen müssen. Wtf?

    Sprich ihr stehen jetzt 8 Tage Urlaub zu, anstatt wie ich immer dachte 10 (dachte immer aus nem halben Monat wird nen voller aufgerundet lel).

    Helft mir ma Elite :D

    Lg, WOK

    #2
    Meiner Rechnung nach müsste sie 9 Tage bekommen.

    24 / 12 = 2 Tage pro Monat

    August wäre die Hälfte, also 1 Tag, somit kommst auf 8+1 = 9.

    Keine Ahnung ob sich an der Regelung getan hat.

    Im übrigen gilt immer 15te oder Ende des Monats, also 30/31te bzw der 1te eines Monats als Betriebseintritt, genau aus dem Grund von solchen Regelungen, klar gibt es Ausnahmen.

    30/31te betrifft dann meist eher Küdigungen oder Fristen.

    Das mit dem 14ten wäre mir sehr neu und auch superseltsam.

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      #3
      Mies, wenn man gleich den ersten Tag verpennt

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        #4
        kenne unternehmen bei denen sogar gilt: nur für vollständige Monate gibt's Urlaubstage.

        was steht im arbeitsvertrag?

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          #5
          Kaum eine Woche gearbeitet, schon an Urlaub denken. Zur Not kann sie sich ja krankschreiben lassen. ^^

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            #6
            Zitat von Just_Roo_it
            kenne unternehmen bei denen sogar gilt: nur für vollständige Monate gibt's Urlaubstage.

            was steht im arbeitsvertrag?
            Habe ich auch gehabt beim vorigen Arbeitgeber. Vertrag ging erst am 4. los, vorher Feiertag und Wochenende -> kein Urlaub für diesen Monat.

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              #7
              Ähnliche Frage.
              Werde wohl zu 1.10 kündigen.
              Habe noch 10 Urlaubstage offen. Darf ich die komplett anrechnen im SEP?

              Kommentar


                #8
                entweder wenn du seit dem 1.1. oder mind. 6 monate (bin mir grad nicht mehr sicher) in dem unternehmen bist, dürfte dir der gesamte jahresurlaub zustehen. hintergrund ist, dass du im neuen unternehmen in den 6 monaten probezeit i.d.r. keinen urlaub nehmen darfst und er dir sonst wegfallen würde. haben gerade selber son fall. gebe aber nur das wieder, was unsere personalerin gesagt hat, habs jetzt nicht im gesetz nachgeschaut

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                  #9
                  Zitat von casio_O
                  Kaum eine Woche gearbeitet, schon an Urlaub denken. Zur Not kann sie sich ja krankschreiben lassen. ^^
                  naja wenn man sich fest eintragen soll, muss man das ja irgendwie planen. find das immer lustig wieso das immer schlimm sein soll direkt den urlaub einzutragen. logisch ist krankschreiben immer eine option, mir gehts eher ums wissen an sich :P


                  Zitat von Greed
                  Zitat von Just_Roo_it
                  kenne unternehmen bei denen sogar gilt: nur für vollständige Monate gibt's Urlaubstage.

                  was steht im arbeitsvertrag?
                  Habe ich auch gehabt beim vorigen Arbeitgeber. Vertrag ging erst am 4. los, vorher Feiertag und Wochenende -> kein Urlaub für diesen Monat.
                  ok das ist richtig richtig asozial alder, mehr fällt mir dazu nicht ein.

                  gibts irgendwelche gesetze dazu die man einsehen kann? meine google skills sind eher behinderung bei dem thema

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                    #10
                    § 5 Teilurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz
                    (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

                    Daher absolut rechtens :)



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                      #11
                      dank dir!

                      für mich gut zu wissen für nen wiedereinstieg in den job :P

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                        #12
                        Zitat von dimitrijj
                        entweder wenn du seit dem 1.1. oder mind. 6 monate (bin mir grad nicht mehr sicher) in dem unternehmen bist, dürfte dir der gesamte jahresurlaub zustehen. hintergrund ist, dass du im neuen unternehmen in den 6 monaten probezeit i.d.r. keinen urlaub nehmen darfst und er dir sonst wegfallen würde. haben gerade selber son fall. gebe aber nur das wieder, was unsere personalerin gesagt hat, habs jetzt nicht im gesetz nachgeschaut
                        merci, google stimmt dem soweit überein.. 6 Monate im Betrieb + Zeitpunkt der Kündigung wohl ausschlaggebend (wenn man bis 30.06 kündigt anteiliger Anspruch; ab 1.7. vollen Anspruch)
                        Nice, d.h. ich darf meinen Chef dazu nötigen, mir noch 3 Urlaubstage auszubezahlen, dann hasst er mich noch mehr ("ich bin so enttäuscht von dir, dachte wir ziehen das hier zusammen durch") :D:D

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