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RM Juraexperten KFZ Sachmängelhaftung

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    RM Juraexperten KFZ Sachmängelhaftung

    Moin Moin,

    folgendes Szenario: Vor Einem Monat einen gebrauchten PKW gekauft, mit welchem ich am Samstag leicht(!) aufgesessen bin. In folge war der Tank komplett undicht und die Suppe ist nur so rausgelaufen. Heute dann in der Werkstatt gewesen und es hat sich rausgestellt, das der Tank sehr stark verostet ist (konnte man leider beim kauf nicht sehen, da der Metalltank mit Kuntstoff "ummantelt" ist).

    Prinzipiell sollte das ja unter die Sachmängelhaftung fallen, hat mir auch die Werkstatt bestätigt. Problem ist, dass der Händler nicht erreichbar ist und höchstwahrscheinlich im Urlaub (ist nen Einzelunternehmer).
    Bin aber auf das Auto angewiesen (Arbeit) und kann jetzt nicht wochenlang warten, bis der wieder erreichbar ist. Gibt es da eine Möglichkeit die Reparatur rechtlich sicher in Auftrag zu geben, so dass der Händler das dann auch zahlen muss? Normalerweise hat er ja das Recht den Mangel selbst zu beheben.

    Danke schonmal!

    #2
    Zitat von Drunken
    Moin Moin,

    folgendes Szenario: Vor Einem Monat einen gebrauchten PKW gekauft, mit welchem ich am Samstag leicht(!) aufgesessen bin. In folge war der Tank komplett undicht und die Suppe ist nur so rausgelaufen. Heute dann in der Werkstatt gewesen und es hat sich rausgestellt, das der Tank sehr stark verostet ist (konnte man leider beim kauf nicht sehen, da der Metalltank mit Kuntstoff "ummantelt" ist).

    Prinzipiell sollte das ja unter die Sachmängelhaftung fallen, hat mir auch die Werkstatt bestätigt. Problem ist, dass der Händler nicht erreichbar ist und höchstwahrscheinlich im Urlaub (ist nen Einzelunternehmer).
    Bin aber auf das Auto angewiesen (Arbeit) und kann jetzt nicht wochenlang warten, bis der wieder erreichbar ist. Gibt es da eine Möglichkeit die Reparatur rechtlich sicher in Auftrag zu geben, so dass der Händler das dann auch zahlen muss? Normalerweise hat er ja das Recht den Mangel selbst zu beheben.

    Danke schonmal!
    Würde ein Gutachten anfertigen lassen. Damit wärst du wohl rechtlich halbwegs abgesichert. Falls du eine Rechtschutz hast, gerne auch einfach mal telefonische Erstberatung (geht oft auch ohne Versicherung) in Anspruch nehmen.

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      #3
      Sein in Auftrag gegebens Gutachten, würde aber vor Gericht wenig bringen, da das Gericht ein unabhängiges in Auftrag gibt ( i.d.R)
      Ich würde es zum TÜV bringen und dort ein Gutachten anfertigen lassen, dass sollte auch ein Gericht anerkennen

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        #4
        Aber selbst wenn ich mit einem Gutachten das Auto reparieren lasse und ihm die Rechnung zusende kann er doch easy sagen "zahl ich nicht, hätte es lieber selber gemacht". Er hat ja das Recht zu entscheiden wie der Mangel behoben wird. Frage ist eher, ob es eine Frist gibt, bis wann er das entschieden haben muss und wenn nicht, ich dann selber Entscheidungen treffen kann.

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          #5
          Zitat von Drunken
          Aber selbst wenn ich mit einem Gutachten das Auto reparieren lasse und ihm die Rechnung zusende kann er doch easy sagen "zahl ich nicht, hätte es lieber selber gemacht". Er hat ja das Recht zu entscheiden wie der Mangel behoben wird. Frage ist eher, ob es eine Frist gibt, bis wann er das entschieden haben muss und wenn nicht, ich dann selber Entscheidungen treffen kann.
          https://www.wandlung.de/wandlungsrecht-kfz/

          Das dürfte auf dich zutreffen

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            #6
            Auf den Kosten für das Gutachten bleibt man dann sitzen, oder?

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              #7
              Zitat von Slave
              Zitat von Drunken
              Aber selbst wenn ich mit einem Gutachten das Auto reparieren lasse und ihm die Rechnung zusende kann er doch easy sagen "zahl ich nicht, hätte es lieber selber gemacht". Er hat ja das Recht zu entscheiden wie der Mangel behoben wird. Frage ist eher, ob es eine Frist gibt, bis wann er das entschieden haben muss und wenn nicht, ich dann selber Entscheidungen treffen kann.
              https://www.wandlung.de/wandlungsrecht-kfz/

              Das dürfte auf dich zutreffen
              Danke für den Link. interessant ist der Abschnitt:

              "Der Käufer muss nachdem er den Mangel festgestellt hat, den Käufer hiervon schriftlich in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Die Angemessenheit der Frist hängt vom Mangel ab, d.h. insbesondere Motorfehler oder andere zeitaufwendige Reparaturen erfordern eine längere Frist."

              Was wäre eine angemessene Frist bei einem Tankwechsel? 1 Woche? Und E-Mail würde nicht ausreichen sondern nur Brief per Einschreiben?

              Und falls er darauf nicht reagieren sollte, könnte ich das Auto rein theoretisch zurückgeben?

              Sorry für die vielen Fragen, hab leider keinen Plan und auch keine Rechtsschutz :(

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                #8
                Die Seite würde ich mit Vorsicht genießen:

                "Wandlung"
                "Der Käufer muss [...] den Käufer hiervon schriftlich in Kenntnis setzen"
                "erfolglose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (Reparatur ist 2 Mal fehlgeschlagen, Ersatzlieferung ist nicht möglich)"

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