Nabend.
Folgendes Szenario:
Im April 2018 per Rechnung bestellt. Anfang Mai erste Zahlungsaufforderung erhalten, vergessen/übersehen (bin beim Durchforsten der Mails drauf gestoßen). Anfang August kam ein Schreiben vom Inkassounternehmen - wurde natürlich ignoriert, da es meistens Fake ist und nur ein Versuch, seitens der Inkassoläden an Knete zu kommen - diese Frist ist ebenfalls verstrichen.
Händler angeschrieben und nachgefragt. Angeblich kamen mehrere Zahlungsaufforderungen und der Fall läge jetzt beim Inkassounternehmen, man müsse sich mit denen auseinandersetzen.
/e: Im Schreiben des Inkassounternehmens steht übrigens folgendes: "nach Sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Forderung nicht bestreiten."
Es gab kein "letztes Schreiben".
Jetzt die Frage: Wir haben tatsächlich nur die eine Aufforderung vom Mai erhalten, von "mehreren" Mahnungen kann also keine Rede sein. Wie ist jetzt der rechtliche Stand? Ist es rechtens, auf Seite des Händlers nach der ersten Zahlungsaufforderung direkt das Inkassounternehmen einzuschalten, vor allem wenn man dem Kunden mitteilt, dass es mehr als eine Mahnung gab? Üblich sind doch drei Mahnungen, oder fällt das nur unter "Kulanz" und stellt keine Pflicht für den Verkäufer dar, mindestens drei Aufforderungen versendet zu haben?
Bedanke mich im Voraus.
Folgendes Szenario:
Im April 2018 per Rechnung bestellt. Anfang Mai erste Zahlungsaufforderung erhalten, vergessen/übersehen (bin beim Durchforsten der Mails drauf gestoßen). Anfang August kam ein Schreiben vom Inkassounternehmen - wurde natürlich ignoriert, da es meistens Fake ist und nur ein Versuch, seitens der Inkassoläden an Knete zu kommen - diese Frist ist ebenfalls verstrichen.
Händler angeschrieben und nachgefragt. Angeblich kamen mehrere Zahlungsaufforderungen und der Fall läge jetzt beim Inkassounternehmen, man müsse sich mit denen auseinandersetzen.
/e: Im Schreiben des Inkassounternehmens steht übrigens folgendes: "nach Sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Forderung nicht bestreiten."
Es gab kein "letztes Schreiben".
Jetzt die Frage: Wir haben tatsächlich nur die eine Aufforderung vom Mai erhalten, von "mehreren" Mahnungen kann also keine Rede sein. Wie ist jetzt der rechtliche Stand? Ist es rechtens, auf Seite des Händlers nach der ersten Zahlungsaufforderung direkt das Inkassounternehmen einzuschalten, vor allem wenn man dem Kunden mitteilt, dass es mehr als eine Mahnung gab? Üblich sind doch drei Mahnungen, oder fällt das nur unter "Kulanz" und stellt keine Pflicht für den Verkäufer dar, mindestens drei Aufforderungen versendet zu haben?
Bedanke mich im Voraus.
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