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RM-Anwälte gebraucht: Mahnung / Inkassoschreiben

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    RM-Anwälte gebraucht: Mahnung / Inkassoschreiben

    Nabend.

    Folgendes Szenario:
    Im April 2018 per Rechnung bestellt. Anfang Mai erste Zahlungsaufforderung erhalten, vergessen/übersehen (bin beim Durchforsten der Mails drauf gestoßen). Anfang August kam ein Schreiben vom Inkassounternehmen - wurde natürlich ignoriert, da es meistens Fake ist und nur ein Versuch, seitens der Inkassoläden an Knete zu kommen - diese Frist ist ebenfalls verstrichen.
    Händler angeschrieben und nachgefragt. Angeblich kamen mehrere Zahlungsaufforderungen und der Fall läge jetzt beim Inkassounternehmen, man müsse sich mit denen auseinandersetzen.

    /e: Im Schreiben des Inkassounternehmens steht übrigens folgendes: "nach Sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Forderung nicht bestreiten."

    Es gab kein "letztes Schreiben".

    Jetzt die Frage: Wir haben tatsächlich nur die eine Aufforderung vom Mai erhalten, von "mehreren" Mahnungen kann also keine Rede sein. Wie ist jetzt der rechtliche Stand? Ist es rechtens, auf Seite des Händlers nach der ersten Zahlungsaufforderung direkt das Inkassounternehmen einzuschalten, vor allem wenn man dem Kunden mitteilt, dass es mehr als eine Mahnung gab? Üblich sind doch drei Mahnungen, oder fällt das nur unter "Kulanz" und stellt keine Pflicht für den Verkäufer dar, mindestens drei Aufforderungen versendet zu haben?

    Bedanke mich im Voraus.

    #2
    du bist im verzug wenn du nicht zum in der rechnung stehenden termin gezahlt hast, es gab eine weitere zahlungsaufforderung im Mai die du (aus welchen gründen auch immer) nicht beglichen hast.

    der richtige weg wäre es gewesen bei nem inkassoschreiben erstmal zu gucken ob das, was sie fordern, legit sein kann..
    da steht immer :"wir vertreten firma xyz" "kauf vom xyz" "produkt xyz" .
    wenn das nicht schlüssig ist inkassofirma anschreiben und sagen sie sollen dir den "inkassoauftrag" der firma schicken, wo du gekauft haben sollst und die sie vertreten - wenns windhunde sind wird daraufhin nix kommen.

    zu deiner lage jetzt. du bist rechtlich im verzug und da gibts kein aussitzen oder rauskommen.
    maximal kannst du dir die inkassogebühren bzw. die positionen angucken um zu schaun, ob du da irgendwas reduzieren kannst.. diese rechnungen sind oft überzogen.

    /E
    ne bestimmte anzahl an mahnungen ist nicht "üblich" nach der ersten bist du spätestens der gefahr ausgesetzt post von der inkassofirma zu kriegen.
    3 mahnungen gibts evtl. beim stromanbieter, bevor er dir den saft abdreht, da is ne größere "mahnpflicht" glaube ich gegeben... nicht bei nem versandhaus oder nem internetkauf

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      #3
      Mahnungen kannst du schreiben wie Sand in der Wüste, haben erstmal keine Wikrung als solches.
      Wenn das Unternehmen es direkt an Inkasso schiebt, dann dürfen sie das. Sofern Vorher , bei Privatkunden, einmalig auf den Verzug hingewiesen wird.

      Ist die Forderung an Inkasso abgetreten, so kannst du die abtretung einfordern, anders ausgedrückt, den Titel den das Inkassounternehmen vom deinem Händler bekommen hat. Das müssen sie dir Aushändigen und wenn du schon mal dabei bsit, auch die Auflistung aller Kosten und eine Kopie des "letzten Schreibens".

      Die Forderung + Mahngebühren musst du natürlich zahlen
      Edit sagt, Mahngebühren müssen im Verhältnis stehen. Gerichte haben schon entschieden , dass selbst 5€ zu "hoch" sind.

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        #4
        die mahngebühr ist meist das kleinste übel sondern die 30,40,50,60€+ die an inkassogebühren kommen, für n artikel der vllt n 10er kostet

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          #5
          Danke für den initialen Rat. Habe eine entsprechende Mail geschrieben und auf die fehlende Aufschlüsselung der Kosten hingewiesen sowie das "letzte Schreiben".

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