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RM Anwaltskanzlei (Mietrecht Zusatzvertrag)

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    RM Anwaltskanzlei (Mietrecht Zusatzvertrag)

    hi,
    darf man einfach einen Zusatzvertrag aufsetzten mit folgendem Inhalt:
    -> Wenn der Mieter innerhalb der ersten 24 Monate kündigt, wird eine Entschädigung ggü. dem Vermieter in Höhe von 2 Monatsmieten fällig.
    danke

    #2
    Nein sollte nicht zulässig sein, wenn du aber nicht unterschreibst bekommt jemand die Wohnung der es unterschreibt

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      #3
      Zitat von GeoSCH
      Nein sollte nicht zulässig sein, wenn du aber nicht unterschreibst bekommt jemand die Wohnung der es unterschreibt
      Deutscher Mietmarkt in einer Nussschale

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        #4
        Zitat von GeoSCH
        Nein sollte nicht zulässig sein, wenn du aber nicht unterschreibst bekommt jemand die Wohnung der es unterschreibt
        wäre ja kein problem da es nicht zulässig ist, oder nicht?

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          #5
          Zitat von meijiReformed
          Zitat von GeoSCH
          Nein sollte nicht zulässig sein, wenn du aber nicht unterschreibst bekommt jemand die Wohnung der es unterschreibt
          wäre ja kein problem da es nicht zulässig ist, oder nicht?
          kannst ja klagen :) wenn dir der stress wert ist, weil auch wenn du gewinnst, bekommst die Wohnung nicht

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            #6
            Zitat von GeoSCH
            Nein sollte nicht zulässig sein, wenn du aber nicht unterschreibst bekommt jemand die Wohnung der es unterschreibt
            Sollte meiner Meinung nach schon zulässig sein. Hatte in meinem ersten Mietvertrag drin stehen, dass ich 24 Monate lang nicht kündigen darf, außer es gibt es einen außerordentlichen Grund wie Jobwechsel oder sonst was.

            War laut Mieterschutzbund rechtens und glaube der Vermieter darf, dass da auch rein rechtlich reinschreiben. Da wirst du vor Gericht wenig Chancen haben.

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              #7
              Er darf aber nicht reinschreiben, dass er dann 2 Monatsmieten einbehält, was möglich wäre ist du musst einen Nachmieter finden, der dem Vermieter passt.

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                #8
                Ebenfalls Frage:
                Würde gerne umziehen, habe aber auch ne Mindestlaufzeit drin. Baue erstmal auf die Kulanz des Vermieters, dass ich bei einem geeigneten Kandidaten wechseln darf (selbes Einkommen, ähnlicher Beruf etc)

                Verweigert er nun, könnte ich theoretisch anfragen wegen Untervermieten bis zum Ende der Vertragslaufzeit (in Berlin gibts ja hunderte Kandidaten)

                was kann Schlimmeres bei illegaler Untervermietung passieren, als dass er mir fristlos kündigt?


                Grund:
                meine Freundin ist sehr oft da, meine Tochter auch. Ist einfach eng und würden uns gerne vergrößern.

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                  #9
                  Zitat von GeoSCH
                  Zitat von meijiReformed
                  Zitat von GeoSCH
                  Nein sollte nicht zulässig sein, wenn du aber nicht unterschreibst bekommt jemand die Wohnung der es unterschreibt
                  wäre ja kein problem da es nicht zulässig ist, oder nicht?
                  kannst ja klagen :) wenn dir der stress wert ist, weil auch wenn du gewinnst, bekommst die Wohnung nicht
                  Es geht darum erst dann zu klagen, wenn die Klausel relevant würde.

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                    #10
                    Zitat von mehL
                    Zitat von GeoSCH
                    Zitat von meijiReformed
                    Zitat von GeoSCH
                    Nein sollte nicht zulässig sein, wenn du aber nicht unterschreibst bekommt jemand die Wohnung der es unterschreibt
                    wäre ja kein problem da es nicht zulässig ist, oder nicht?
                    kannst ja klagen :) wenn dir der stress wert ist, weil auch wenn du gewinnst, bekommst die Wohnung nicht
                    Es geht darum erst dann zu klagen, wenn die Klausel relevant würde.
                    Ist sowas möglich? da du ja unterschrieben hast, oder schützt das nicht vor Dummheit?

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                      #11
                      Meines Wissens nach sind unzulässige Klauseln ungültig, egal ob du unterschreibst oder nicht.

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                        #12
                        Zitat von GeoSCH
                        Zitat von mehL
                        Zitat von GeoSCH
                        Zitat von meijiReformed
                        Zitat von GeoSCH
                        Nein sollte nicht zulässig sein, wenn du aber nicht unterschreibst bekommt jemand die Wohnung der es unterschreibt
                        wäre ja kein problem da es nicht zulässig ist, oder nicht?
                        kannst ja klagen :) wenn dir der stress wert ist, weil auch wenn du gewinnst, bekommst die Wohnung nicht
                        Es geht darum erst dann zu klagen, wenn die Klausel relevant würde.
                        Ist sowas möglich? da du ja unterschrieben hast, oder schützt das nicht vor Dummheit?
                        Dummheit schützt nicht vor Strafe wenn du die Gesetze nicht kennst. In diesem Falle würde sich das auf den Vermieter beziehen (Vorausgesetzt die "Strafe" ist wirklich nicht rechtens), er kann sich also nicht darauf berufen das er beim aufsetzen des Vertrages nicht wusste das er illegale Sachen reinschreibt.
                        Du bist auf der sicheren Seite in dem Fall.

                        Vermieter kann klagen mit der Hoffnung das du einknickst, aber wenn er von seinem Anwalt gesagt bekommt die Klausel war unwirksam und du (durch Auszug) nicht auf die Wohnung und das Wohlwollen des Vermieters angewiesen bist, was soll dann passieren?

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                          #13
                          Er behält einfach die Kaution ein und du kannst auf Herausgabe klagen.
                          so rum läuft das und das ist dann wieder was anderes.

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                            #14
                            Hallo Carlzn,

                            die Regelung dürfte defintiv unwirksam sein und gegen § 309 Nr. 6 BGB verstoßen.

                            Zulässig wäre aber eine Kündigungsausschluss von 24 Monaten, sofern dieser für beide Vertragsparteien gilt und das Recht der außerordentlichen Kündigung unberührt lässt.

                            @Mundharmonika,

                            Untervermietung der ganzen Wohnung ist sehr tricky, aber wenn du Dir ein Zimmer vorbehältst zur Nutzung oder noch Teile deine Möblierung behältst und dann musst du die Untervermietung anzeigen und dir vorab eine Erlaubnis einholen.

                            Falls dein Vermieter dies verweigert musst du auf Erteilung klagen und gegebenfalls die entgangene Miete als Schadensersatz geltend machen. Sofern Du ohne Erlaubnis untervemietest kann eine fristlose Kündigung, nach vorheriger Abmahnung mit Kündigungsandrohnung, ausgesprochen werden.

                            mfg

                            Feanor

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                              #15
                              Zitat von Feanor
                              Hallo Carlzn,

                              die Regelung dürfte defintiv unwirksam sein und gegen § 309 Nr. 6 BGB verstoßen.

                              Zulässig wäre aber eine Kündigungsausschluss von 24 Monaten, sofern dieser für beide Vertragsparteien gilt und das Recht der außerordentlichen Kündigung unberührt lässt.

                              @Mundharmonika,

                              Untervermietung der ganzen Wohnung ist sehr tricky, aber wenn du Dir ein Zimmer vorbehältst zur Nutzung oder noch Teile deine Möblierung behältst und dann musst du die Untervermietung anzeigen und dir vorab eine Erlaubnis einholen.

                              Falls dein Vermieter dies verweigert musst du auf Erteilung klagen und gegebenfalls die entgangene Miete als Schadensersatz geltend machen. Sofern Du ohne Erlaubnis untervemietest kann eine fristlose Kündigung, nach vorheriger Abmahnung mit Kündigungsandrohnung, ausgesprochen werden.

                              mfg

                              Feanor
                              Der § 309 Nr. 6 BGB bezieht sich auf die allgemeinen Geschäftsbeziehungen(AGB) und nicht auf vertraglich geregelte Klauseln im Mietvertrag. Es geht darum, dass nicht irgendwelche absurden kosten versteckt werden können, denen man nicht wirklich explizit zugestimmt hat. Hier liest definitiv keiner überall die AGB durch. Gab doch schon genug Berichte und Studien, dass sich über die AGB´s theoretisch schon jeder bereits an den Teufel als Nutte verkauft hat, wenn diese nicht explizit durch bestimmte Verbote geschützt sind.

                              Gab doch früher immer dieses tolle... du hast wohl das Kleingedruckte nicht gelesen? ;)

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