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RM-Anwälte needed [Vertragsrecht]

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    RM-Anwälte needed [Vertragsrecht]

    Eine Frage an die RM-Jura Elite,

    Bin seit einiger Zeit schon mit meiner Freundin auf Wohnungssuche. Nach locker 50 erfolglosen Besichtigungen haben wir irgendwann im Sommer angefangen, Flyer in unserem favorisierten Stadtteil zu verteilen und vor einigen Wochen hat sich tatsächlich eine Frau darauf gemeldet.
    Sie besitzt eine Wohnung, in der bis vor einem Jahr ein älteres Ehepaar gewohnt hat. Sie hat die Wohnung wohl vor 5-6 Jahren gekauft und sie nun nach dem Auszug des Ehepaares komplett ausschlachten lassen und will sie nun neu renovieren lassen. Bisher hat sie nur neue Fenster, samt Jarlousien, einbauen lassen, das Bad renovieren lassen, sowie eine dünne Trennwand zwischen Küche und Wohnzimmer einreißen lassen, so dass diese Fläche zur Wohnküche umfunktioniert werden kann.

    Nun hat die gute Dame uns angeboten, dass ich mit meiner Freundin in die fertig renovierte Wohnung einziehen können und sie auf die von uns in dem Flyer angebotene Vermittlungsprovision von 500€ verzichtet, wenn wir ihr bei der Organisation zu Hand gehen. Sprich, unsere Aufgaben wären die Organisation von Handwerkern, das Einholen von Angeboten sowie die Überwachung und Abnahme der Renovierungsarbeiten in ihrem Namen. Als Gegenleistung würde Sie neben dem Verzicht auf die Provision eine sehr geringe Kaltmiete von 480€ ansetzen (für Mainzer Verhältnisse ein Wahnsinnsschnäppchen), uns eine Küche spendieren (noch unsicher ob mit oder ohne Geräte) und uns zu Beginn des Mietverhältnisses 1-2 Monate mietfrei dort wohnen lassen.

    Klingt so weit doch erstmal ganz ordentlich. Wir finden beide die Wohnung sehr gut geschnitten und es ist natürlich klasse, dass meine Freundin und ich (in Abstimmung mit ihr) mehr oder weniger komplett freie Hand bei der Gestaltung der Wohnung hätten. Aber natürlich sind wir weiterhin etwas skeptisch und wollen uns für die Organisation vertraglich absichern lassen.

    Nun meine Frage an die RM-Anwälte, wie man einen solchen Vertrag formulieren muss/sollte, so dass er rechtsgültig ist. Nachdem ich die Dame kennen gelernt habe glaube ich zwar kaum, dass sie uns übers Ohr hauen will, aber sicher ist natürlich sicher.

    Die wichtigsten Punkte dabei sind natürlich, dass die Vermieterin keine der mit der Renovierung zusammenhängenden Kosten auf uns abwälzen kann, beispielsweise für den Fall, dass wir die Arbeit eines Handwerkers positiv abnehmen, Sie aber letztendlich mit den Arbeiten nicht zurfrieden ist und nicht zahlen will.

    Ebenso ist es uns wichtig, für den Fall, dass die Renovierungsarbeiten länger als gedacht dauern sollten (Engpass bei Handwerkern), wir als Organisatoren der Renovierung zurücktreten können und für unseren bis dahin geleisteten Aufwand entschädigt werden. Ist so eine Klausel überhaupt möglich?

    Ist so ein Vertrag überhaupt in der Form möglich, fallen euch noch Klauseln ein, die man mit einfügen sollte und wie kann man den Vertrag formulieren, dass sowohl wir als auch die Vermieterin so wenig Stress wie möglich haben? Geht etwa auch darum, dass wir sie nicht mit Auftragsangeboten, die sie schließlich abschließen muss, bombadieren wollen, während wir ja diejenigen sein sollen, die letztenendlich Termine mit Handwerkern ausmachen.

    Falls noch Fragen aufkommen sollten oder ich etwas vergessen habe, haut sie einfach hier raus und ich versuche sie so gut wie möglich zu beantworten.

    ---------------------------------

    Wir haben auch schon ein paar Klauseln für so einen Vertrag formuliert. Die Formulierung ist sicher juristisch nicht ganz korrekt, aber mal für euch, damit ihr einschätzen könnt in welche Richtung das Ganze in etwa geht.

    Spoiler: 
    § 1 Hiermit erklärt sich chrisS0r bereit, die Organisation und Planung der Wohnungsrenovierung in der ***straße 35 3. Etage links zu übernehmen.
    § 2 Sämtliche Kosten, welche mit der Renovierung im Zusammenhang stehen, werden von Frau Maier getragen.
    § 3 Es wird versichert, dass chrisS0r Mieter der Wohnung wird. Der Schluss eines Mietvertrages erfolgt in gesonderter Form.
    § 4 Anschaffungen oder Angebote von Handwerkern sind vor dem Kauf/Inauftraggabe mit der Wohnungseigentümerin Frau Maier abzusprechen. Diese werden anschließend bei Wunsch bestätigt und in Auftrag gegeben.
    § 5 Ablauf der Arbeiten
    Bei Eintreffen der Handwerker wird diesen ein Wohnungsschlüssel überreicht, welcher nach Abschluss der der Arbeit in der Wohnung verbleibt.
    § 6 Die Organisatoren sind von der jeglicher Haftung ausgeschlossen.
    § 7 Die Wohnungseigentümerin muss die Handwerkerleistungen abnehmen. / Unterschriften, die die Organisatoren im Zusammenhang mit der Renovierung leisten, gelten stets in Stellvertretung für die Wohnungseigentümerin.



    -------------------------------------

    Zudem hätte ich später noch eine Frage an einen Elektriker, falls sich hier welche tummeln, muss mir aber noch überlegen, wie ich die Sachlage verständlich rüberbringe.



    Grüße

    #2
    in deutschland herrscht vertragsfreiheit. versuche einfach so genau und klar wie möglich zu formulieren und bei bruch die die genauen konsequenzen aufzuzeigen.

    dieses 2 fach drucken und von allen parteien unterschreiben lassen.

    zusätzlich die salvatorische klausel aufnehmen, damit der vertrag bei einem fehler nicht nichtig ist.

    /ansonsten anwalt

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      #3
      Geh doch zum Mieterschutzbund. Die helfen einem auch bei solchen Fällen einen korrekten Mietvertrag aufzusetzen.

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        #4
        Zitat von Cooki
        Geh doch zum Mieterschutzbund. Die helfen einem auch bei solchen Fällen einen korrekten Mietvertrag aufzusetzen.
        geht ja noch nicht um den konkreten Mietvertrag. Der wird aufjedenfall gesondert erfolgen. Nach Absprache mit unseren Eltern, die grundsätzlich sehr sehr skeptisch sind, kamen etwa noch Punkte zu Sprache, dass wir, auch wenn es in ihrem Namen sein sollte, nichts abschließen sollen und etwa jede Unterschrift nur mit i.A. unterzeichnen sollten. Grundsätzlich wollen wir es uns halt so einfach wie möglich machen und vor allem nicht wegen jeder Kleinigkeit ihr Einverständnis einholen müssen.

        Grundsätzlich geht es mir erstmal darum, ob noch wem die ein oder andere Klausel einfällt, die man in so einem Fall noch mit reinbringen könnte. An die salvatorische Klausel hatte ich z.B. gar nicht gedacht.. Danke erstmal dafür @mejustme

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          #5
          Ich halte also fest:

          - Ihr habt nach 50 Besichtungen (???) immer noch keine Wohnung
          - Ihr bekommt für einen Hungerlohn eine Wohnung angeboten
          - Zusätzlich noch 2 Monate wohnen ohne Miete

          Und dennoch willst Du Dich hier total übertrieben absichern? Ernsthaft?

          Da braucht ihr Euch nicht wundern, dass ihr nie einen Zuschlag für eine Wohnung bekommen habt. Einfach mega unsympathisch.

          Ich habe sowas mit meiner Eigentümerin bei einer Neubauwohnung ohne Zusatzvertrag gemacht.
          Und wenn die Eigentümerin nach meinem Auszug noch Einwände bzgl. manche Handarbeiterleistungen hat, dann zahlt eh meine Versicherung. Ich komme echt nicht darauf klar, dass Du 27 Jahre alt bist...wtf...

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            #6
            Zitat von chrisS0r
            Aber natürlich sind wir natürlich weiterhin etwas skeptisch und wollen uns natürlich für die Organisation vertraglich absichern lassen.
            Natürlich.

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              #7
              Zitat von daXtaR
              Zitat von chrisS0r
              Aber natürlich sind wir natürlich weiterhin etwas skeptisch und wollen uns natürlich für die Organisation vertraglich absichern lassen.
              Natürlich.
              #

              Zitat von RyanGosling
              Ich halte also fest:

              - Ihr habt nach 50 Besichtungen (???) immer noch keine Wohnung
              - Ihr bekommt für einen Hungerlohn eine Wohnung angeboten
              - Zusätzlich noch 2 Monate wohnen ohne Miete

              Und dennoch willst Du Dich hier total übertrieben absichern? Ernsthaft?

              Da braucht ihr Euch nicht wundern, dass ihr nie einen Zuschlag für eine Wohnung bekommen habt. Einfach mega unsympathisch.

              Ich habe sowas mit meiner Eigentümerin bei einer Neubauwohnung ohne Zusatzvertrag gemacht.
              Und wenn die Eigentümerin nach meinem Auszug noch Einwände bzgl. manche Handarbeiterleistungen hat, dann zahlt eh meine Versicherung. Ich komme echt nicht darauf klar, dass Du 27 Jahre alt bist...wtf...
              Danke für die Kritik:

              hab geschrieben "gefühlt" 50. Zudem kennst du die Wohnungslage hier in Mainz wohl nicht, aber das sind zumeist Massenbesichtigungen, wo auf eine Wohnung im Schnitt 25 oder gar mehr Bewerber kommen. Viel läuft da auch über Vitamin B. Zudem hatten wir bereits auch einige Zusagen, wo wir uns aus verschiedenen Gründen gegen die Wohnung entschieden haben.

              Will mich jetzt hier auch nicht rechtfertigen müssen, dass ich einen solchen Vertrag erwäge, aber um es nochmal klar zu stelllen: Die Frau ist mir persönlich absolut sympathisch und ich will ihr auch nicht unterstellen, dass sie uns etwas böses will. Der Vertrag soll uns nur grundlegend absichern, dass wir auf keinen Kosten, welche die Grundsanierung der Wohnung betreffen, sitzen bleiben.

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                #8
                Zitat von RyanGosling
                Ich halte also fest:

                - Ihr habt nach 50 Besichtungen (???) immer noch keine Wohnung
                - Ihr bekommt für einen Hungerlohn eine Wohnung angeboten
                - Zusätzlich noch 2 Monate wohnen ohne Miete

                Und dennoch willst Du Dich hier total übertrieben absichern? Ernsthaft?

                Da braucht ihr Euch nicht wundern, dass ihr nie einen Zuschlag für eine Wohnung bekommen habt. Einfach mega unsympathisch.

                Ich habe sowas mit meiner Eigentümerin bei einer Neubauwohnung ohne Zusatzvertrag gemacht.
                Und wenn die Eigentümerin nach meinem Auszug noch Einwände bzgl. manche Handarbeiterleistungen hat, dann zahlt eh meine Versicherung. Ich komme echt nicht darauf klar, dass Du 27 Jahre alt bist...wtf...
                Solange sie Versicherung auch Rechtsschutz umfasst, go 4 it ;)

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                  #9

                  Ebenso ist es uns wichtig, für den Fall, dass die Renovierungsarbeiten länger als gedacht dauern sollten (Engpass bei Handwerkern), wir als Organisatoren der Renovierung zurücktreten können und für unseren bis dahin geleisteten Aufwand entschädigt werden. Ist so eine Klausel überhaupt möglich?
                  hahaha, was bist du denn für einer?
                  Bekommst quasi die eierlegende Wollmilchsau und scheißt dir jetzt in die Hosen wegen vollkommener Absurditäten :D
                  richtiger alman

                  e: Um was sinnvolles zu posten: Wie wäre es, wenn du die Punkte mit der so netten Vermieterin besprichst und ihr ne gemeinsame Linie fahrt. (a la: 5 angebote einholen, die besten 2 an Sie; darf dann entscheiden und unterschreiben...)

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                    #10
                    Wenn du wirklich so viel Angst hast, wieso verDraust du dann auf irgendwelche Leute aus dem Internet, die dir kostenlos eine Dienstleistung für >600€ erbringen sollen?

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                      #11
                      typisch deutsch :D

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                        #12
                        Verstehe die Flames nicht. Überleg doch vll. mal, ob du/ihr was vorformuliert und dann zum Anwalt geht. Kostenpunkt sind vll einmalig 200€, aber dann habt ihr Sicherheit.

                        Informiert vorab die (künftige) Vermieterin, dass ihr sowas gerne aufsetzen wollt. Falls sie dem zustimmt bzw. prinzipiell nichts dagegen hat, dann vorformulieren (oder wenn zu unfähig/unsicher: die wichtigsten Sachen im Bullet-Point Style aufschreiben,) dem Anwalt kommunizieren und darum bitten, dass er euch was aufsetzt.

                        Done.

                        P.S.: Viele Grüße aus Wiesbaden ;-)

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                          #13
                          Ich versteh ehrlich gesagt das Problem nicht. Ihr fangt natürlich mit der Organisation der Handwerker etc. erst an, wenn ihr den Mietvertrag unterschrieben habt. Dort muss die Küche und (vollständige) Renovierung als Leistung der Vermieterin vor Einzug erwähnt sein, dann können die Kosten auch nicht mehr auf euch umgelegt werden. (was fehlt denn überhaupt noch? Bad fertig, Wohnküche fertig? Könntet ihr zur Not ohne Renovierung einziehen?)
                          Je nachdem was noch zu tun ist, könnt ihr ja unverbindlich entsprechende Handwerker raussuchen und anfragen, ob das in absehbarer Zeit machbar ist.
                          Ansonsten stell ich mir die Organisation nicht so wild vor. Ihr holt euch (einen) Kostenvoranschläge ein, fragt bei der Vermieterin nach ob sie mit dem Preis einverstanden ist. So ein Gespräch mit einem Zeugen sollte eigentlich ausreichend sein. Wenn euch das zu heikel ist, mit dem Handwerker besprechen dass die Aufträge auf den Namen der Vermierin laufen und vorher unterschreiben lassen.
                          Bei der Abnahme solltet ihr ja eh kritischer sein, weil ihr in der Wohnung wohnen werdet..

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                            #14
                            Also nur nochmal als Update:

                            Grundlegend ging es wie bereits mehrfach gesagt nur um absichernde Klauseln. Ich will damit weder penibel sein, noch der Frau für ihre Gutmütigkeit in den Rücken fallen. Was mich grundsätzlich stutzig gemacht hat, ist einfach der Fakt, dass sie uns quasi eine Top nach unseren Vorstellungen renovierte Wohnung zu einem Spottpreis stellt, wo unsere einzige Leistung, die wir dafür erbracht haben Zeit ist, die sie nicht hat. Klingt für einen Studenten wie mich leider zu schön, um wahr zu sein.

                            Wir haben uns heute nochmal mit ihr getroffen und alles durchgesprochen. Sie scheint wohl wirklich die Person zu sein, die wir uns erhofft haben und wenn alles so klappt wie wir es jetzt erwarten, habe ich sicher auch ein etwas schlechtes Gewissen, dass ich vielleicht zu detailliert über den Vertrag nachgedacht habe.

                            Übrigens: Sie hatte einem solchen Vertrag bereits bei unserer ersten Besichtigung zugestimmt, es ging mir nur noch darum, ob es theoretisch für Sie eine Möglichkeit gäbe, die Kosten auf uns abzuwälzen oder uns bspw. versichert, dass die Miete bei den von ihr genannten 480-500€ bleibt und sie zur Unterschrift des Mietvertrags auf einmal 700€ oder 800€ fordert, was manche für diese Wohnung sicher auch noch bezahlen würden. Das soll jetzt nicht heißen, dass ich nicht bereit wäre auch mehr Miete für die Wohnung zu zahlen, aber natürlich sollte es sich auch innerhalb unserer finanziellen Möglichkeiten bewegen.

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                              #15
                              Mietvertrag ist aber zumindest schonmal safe?

                              Weil das ist ja das A und O. Was ich machen würde: Ich würde auf jeden Fall sehr sehr viel Wert auf "Kommunikation" legen. Gebt der Dame ... naja nicht gerade "täglich" ein Update über das, was ihr bereits organisiert habt, aber haltet sie immer auf den Laufenden. Fragt bei den KV immer vorher auch nach, ob sie da nicht schon einen "Bekannten" hätte oder ihr bei Renovierungsarbeit XYZ etwas besonders wichtig ist.

                              Gute Kommunikation ist, wenn von Anfang an und ehrlich durchgeführt, ne tolle Grundlage für ne langfristige, gute "Zusammenarbeit" :-)

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