Eine Frage an die RM-Jura Elite,
Bin seit einiger Zeit schon mit meiner Freundin auf Wohnungssuche. Nach locker 50 erfolglosen Besichtigungen haben wir irgendwann im Sommer angefangen, Flyer in unserem favorisierten Stadtteil zu verteilen und vor einigen Wochen hat sich tatsächlich eine Frau darauf gemeldet.
Sie besitzt eine Wohnung, in der bis vor einem Jahr ein älteres Ehepaar gewohnt hat. Sie hat die Wohnung wohl vor 5-6 Jahren gekauft und sie nun nach dem Auszug des Ehepaares komplett ausschlachten lassen und will sie nun neu renovieren lassen. Bisher hat sie nur neue Fenster, samt Jarlousien, einbauen lassen, das Bad renovieren lassen, sowie eine dünne Trennwand zwischen Küche und Wohnzimmer einreißen lassen, so dass diese Fläche zur Wohnküche umfunktioniert werden kann.
Nun hat die gute Dame uns angeboten, dass ich mit meiner Freundin in die fertig renovierte Wohnung einziehen können und sie auf die von uns in dem Flyer angebotene Vermittlungsprovision von 500€ verzichtet, wenn wir ihr bei der Organisation zu Hand gehen. Sprich, unsere Aufgaben wären die Organisation von Handwerkern, das Einholen von Angeboten sowie die Überwachung und Abnahme der Renovierungsarbeiten in ihrem Namen. Als Gegenleistung würde Sie neben dem Verzicht auf die Provision eine sehr geringe Kaltmiete von 480€ ansetzen (für Mainzer Verhältnisse ein Wahnsinnsschnäppchen), uns eine Küche spendieren (noch unsicher ob mit oder ohne Geräte) und uns zu Beginn des Mietverhältnisses 1-2 Monate mietfrei dort wohnen lassen.
Klingt so weit doch erstmal ganz ordentlich. Wir finden beide die Wohnung sehr gut geschnitten und es ist natürlich klasse, dass meine Freundin und ich (in Abstimmung mit ihr) mehr oder weniger komplett freie Hand bei der Gestaltung der Wohnung hätten. Aber natürlich sind wir weiterhin etwas skeptisch und wollen uns für die Organisation vertraglich absichern lassen.
Nun meine Frage an die RM-Anwälte, wie man einen solchen Vertrag formulieren muss/sollte, so dass er rechtsgültig ist. Nachdem ich die Dame kennen gelernt habe glaube ich zwar kaum, dass sie uns übers Ohr hauen will, aber sicher ist natürlich sicher.
Die wichtigsten Punkte dabei sind natürlich, dass die Vermieterin keine der mit der Renovierung zusammenhängenden Kosten auf uns abwälzen kann, beispielsweise für den Fall, dass wir die Arbeit eines Handwerkers positiv abnehmen, Sie aber letztendlich mit den Arbeiten nicht zurfrieden ist und nicht zahlen will.
Ebenso ist es uns wichtig, für den Fall, dass die Renovierungsarbeiten länger als gedacht dauern sollten (Engpass bei Handwerkern), wir als Organisatoren der Renovierung zurücktreten können und für unseren bis dahin geleisteten Aufwand entschädigt werden. Ist so eine Klausel überhaupt möglich?
Ist so ein Vertrag überhaupt in der Form möglich, fallen euch noch Klauseln ein, die man mit einfügen sollte und wie kann man den Vertrag formulieren, dass sowohl wir als auch die Vermieterin so wenig Stress wie möglich haben? Geht etwa auch darum, dass wir sie nicht mit Auftragsangeboten, die sie schließlich abschließen muss, bombadieren wollen, während wir ja diejenigen sein sollen, die letztenendlich Termine mit Handwerkern ausmachen.
Falls noch Fragen aufkommen sollten oder ich etwas vergessen habe, haut sie einfach hier raus und ich versuche sie so gut wie möglich zu beantworten.
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Wir haben auch schon ein paar Klauseln für so einen Vertrag formuliert. Die Formulierung ist sicher juristisch nicht ganz korrekt, aber mal für euch, damit ihr einschätzen könnt in welche Richtung das Ganze in etwa geht.
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Zudem hätte ich später noch eine Frage an einen Elektriker, falls sich hier welche tummeln, muss mir aber noch überlegen, wie ich die Sachlage verständlich rüberbringe.
Grüße
Bin seit einiger Zeit schon mit meiner Freundin auf Wohnungssuche. Nach locker 50 erfolglosen Besichtigungen haben wir irgendwann im Sommer angefangen, Flyer in unserem favorisierten Stadtteil zu verteilen und vor einigen Wochen hat sich tatsächlich eine Frau darauf gemeldet.
Sie besitzt eine Wohnung, in der bis vor einem Jahr ein älteres Ehepaar gewohnt hat. Sie hat die Wohnung wohl vor 5-6 Jahren gekauft und sie nun nach dem Auszug des Ehepaares komplett ausschlachten lassen und will sie nun neu renovieren lassen. Bisher hat sie nur neue Fenster, samt Jarlousien, einbauen lassen, das Bad renovieren lassen, sowie eine dünne Trennwand zwischen Küche und Wohnzimmer einreißen lassen, so dass diese Fläche zur Wohnküche umfunktioniert werden kann.
Nun hat die gute Dame uns angeboten, dass ich mit meiner Freundin in die fertig renovierte Wohnung einziehen können und sie auf die von uns in dem Flyer angebotene Vermittlungsprovision von 500€ verzichtet, wenn wir ihr bei der Organisation zu Hand gehen. Sprich, unsere Aufgaben wären die Organisation von Handwerkern, das Einholen von Angeboten sowie die Überwachung und Abnahme der Renovierungsarbeiten in ihrem Namen. Als Gegenleistung würde Sie neben dem Verzicht auf die Provision eine sehr geringe Kaltmiete von 480€ ansetzen (für Mainzer Verhältnisse ein Wahnsinnsschnäppchen), uns eine Küche spendieren (noch unsicher ob mit oder ohne Geräte) und uns zu Beginn des Mietverhältnisses 1-2 Monate mietfrei dort wohnen lassen.
Klingt so weit doch erstmal ganz ordentlich. Wir finden beide die Wohnung sehr gut geschnitten und es ist natürlich klasse, dass meine Freundin und ich (in Abstimmung mit ihr) mehr oder weniger komplett freie Hand bei der Gestaltung der Wohnung hätten. Aber natürlich sind wir weiterhin etwas skeptisch und wollen uns für die Organisation vertraglich absichern lassen.
Nun meine Frage an die RM-Anwälte, wie man einen solchen Vertrag formulieren muss/sollte, so dass er rechtsgültig ist. Nachdem ich die Dame kennen gelernt habe glaube ich zwar kaum, dass sie uns übers Ohr hauen will, aber sicher ist natürlich sicher.
Die wichtigsten Punkte dabei sind natürlich, dass die Vermieterin keine der mit der Renovierung zusammenhängenden Kosten auf uns abwälzen kann, beispielsweise für den Fall, dass wir die Arbeit eines Handwerkers positiv abnehmen, Sie aber letztendlich mit den Arbeiten nicht zurfrieden ist und nicht zahlen will.
Ebenso ist es uns wichtig, für den Fall, dass die Renovierungsarbeiten länger als gedacht dauern sollten (Engpass bei Handwerkern), wir als Organisatoren der Renovierung zurücktreten können und für unseren bis dahin geleisteten Aufwand entschädigt werden. Ist so eine Klausel überhaupt möglich?
Ist so ein Vertrag überhaupt in der Form möglich, fallen euch noch Klauseln ein, die man mit einfügen sollte und wie kann man den Vertrag formulieren, dass sowohl wir als auch die Vermieterin so wenig Stress wie möglich haben? Geht etwa auch darum, dass wir sie nicht mit Auftragsangeboten, die sie schließlich abschließen muss, bombadieren wollen, während wir ja diejenigen sein sollen, die letztenendlich Termine mit Handwerkern ausmachen.
Falls noch Fragen aufkommen sollten oder ich etwas vergessen habe, haut sie einfach hier raus und ich versuche sie so gut wie möglich zu beantworten.
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Wir haben auch schon ein paar Klauseln für so einen Vertrag formuliert. Die Formulierung ist sicher juristisch nicht ganz korrekt, aber mal für euch, damit ihr einschätzen könnt in welche Richtung das Ganze in etwa geht.
Spoiler:
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Zudem hätte ich später noch eine Frage an einen Elektriker, falls sich hier welche tummeln, muss mir aber noch überlegen, wie ich die Sachlage verständlich rüberbringe.
Grüße
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