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    Steuerfrage

    Hallo RM,

    ich bin Student und arbeite in einer Spielbank als Roulettecroupier, wo ich im Monat ca 600-700euro verdiene.
    Nun zu meiner Frage/Problem. Ich spiele Fussball und habe den Verein gewechselt. Dieser gibt mir keine Freigabe.
    Auswege wären 1500 euro zahlen, was der neue Verein nicht übernimmt oder einen Amateurvertrag zu unterschreiben,
    um die Sperre zu umgehen, welche bis 1. November gehen würde.
    Was würde sich bei mir steuerlich bzw sozialversicherungstechnisch ( derzeit über die Uni versichert) ändern, wenn ich einen Amateurvertrag unterschreiben würde, weil ich ja dann quasi 2 'Jobs' hätte.

    Vllt kennt sich jemand damit aus und kann mir einen Rat geben oder andere Möglichkeiten aufzeigen.

    Beste Grüße.

    #2
    https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/steuerklasse-vi-6-was-muss-ich-beachten.html

    https://www.steuerklassen.com/nebenjob/midijobs/

    Kommt erstmal grundsätzlich drauf an, was du dann für Einkünfte hättest in den beiden Jobs (getrennt).

    600-700€ würde in den Modijob-Bereich fallen.
    Wenn der Amateurvertrag dann z.B. ein Minijob (bis 450€ pro Monat) wäre, hätte es keine steuerlichen Auswirkungen - afaik

    Kommentar


      #3
      Heute an der Uni Steuerklausur geschrieben :P.



      1. Frag nen Experten und nicht jemanden der eine Woche Stoßlernen betrieben hat.

      Erstmal bist du steuerpflichtig, weil Natürliche Person und Wohnsitz im Inland.
      Gehe mal davon aus, dass bisher dein Nebenjob dein einziges steuerbares Einkommen ist und du daher unter dem
      Freibetrag bist und daher keine Einkommenssteuer zahlen musst.
      Steuerlich ist es eine Frage des Einkommens und ob du bei der Einkommenssteuer über den Freibetrag kommst (9000€).

      Mit Croupier only (700*12=8400) biste ja drunter (btw. hab auch nebenbei als croupier gearbeitet 5 Jahre ... bester job ^^)

      Also wirst du wenn du Gehalt bekommst vom Fußballverein über die 9000€ rutschen und somit EST zahlen müssen.

      Kannst aber auch schauen, ob du mit diversen Werbekosten wieder drunter kommst (wenn vom Fußball nur 100-150€ Monat bekommst), kannst du mit Werbungskosten (Kleidung, Fahrtgeld) vllt wieder unter den Freibetrag rutschen.


      TL:DR : Schau wieviel Einkommen du haben wirst und such nen Experten auf.

      Sozialversicherung dunno ...ruf an wo du versichert bist und frag nach.

      Kommentar


        #4
        Zitat von slayer
        https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/steuerklasse-vi-6-was-muss-ich-beachten.html

        https://www.steuerklassen.com/nebenjob/midijobs/

        Kommt erstmal grundsätzlich drauf an, was du dann für Einkünfte hättest in den beiden Jobs (getrennt).

        600-700€ würde in den Modijob-Bereich fallen.
        Wenn der Amateurvertrag dann z.B. ein Minijob (bis 450€ pro Monat) wäre, hätte es keine steuerlichen Auswirkungen - afaik
        besten dank :)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Rocky
          Heute an der Uni Steuerklausur geschrieben :P.



          1. Frag nen Experten und nicht jemanden der eine Woche Stoßlernen betrieben hat.

          Erstmal bist du steuerpflichtig, weil Natürliche Person und Wohnsitz im Inland.
          Gehe mal davon aus, dass bisher dein Nebenjob dein einziges steuerbares Einkommen ist und du daher unter dem
          Freibetrag bist und daher keine Einkommenssteuer zahlen musst.
          Steuerlich ist es eine Frage des Einkommens und ob du bei der Einkommenssteuer über den Freibetrag kommst (9000€).

          Mit Croupier only (700*12=8400) biste ja drunter (btw. hab auch nebenbei als croupier gearbeitet 5 Jahre ... bester job ^^)

          Also wirst du wenn du Gehalt bekommst vom Fußballverein über die 9000€ rutschen und somit EST zahlen müssen.

          Kannst aber auch schauen, ob du mit diversen Werbekosten wieder drunter kommst (wenn vom Fußball nur 100-150€ Monat bekommst), kannst du mit Werbungskosten (Kleidung, Fahrtgeld) vllt wieder unter den Freibetrag rutschen.


          TL:DR : Schau wieviel Einkommen du haben wirst und such nen Experten auf.

          Sozialversicherung dunno ...ruf an wo du versichert bist und frag nach.
          rutscht man beim zweitjob nicht automatisch in die steuerklasse 6 und zahlt damit est? sofern unterm freibetrag natürlich immernoch möglich sich das über die steuererklärung wiederzuholen, aber das ist wohl kaum der sinn der sache. ansonsten wirklich lieber n experten fragen

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            #6
            kann gut sein. wunder mich auch gerade warum wir bei unseren aufgaben steuerklasse 6 nie behandelt haben obwohl wir zig aufgaben mit zweitjobs hatten.

            Wie angemerkt, am besten ist es Experten zu befragen.

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              #7
              was studierst du denn? musst du den steuerbetrag in deiner prüfung ausrechen oder nur bis zum zve ermitteln?

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                #8
                WiWi

                Rechnung bis Abschlusszahlungen EST KST UST und paar andere Sachen (Steuerwirkungen).
                Also ging in den Übungsaufgaben/Altklausuren über zvE hinaus.

                Zu keinem Zeitpunkt wurden Steuerklassen erwähnt. :X

                Beispiel Klausur heute :

                Aufgabe 1 war

                Einkünfte summieren und danach Steuertarif

                Aufgabe 2
                Berechnen : endgültiger Jahresabschluss einer GmbH (also KST)

                Modul ist aber auch "nur" Einführung Steuerlehre gewesen... dunno :X


                achso btw. anzumerken ist auch, dass großteil der aufgaben Einkünfte aus anderen Bereichen als "nichtselbstständiger Arbeit" ist.

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                  #9
                  Zitat von oh shit
                  Hallo RM,

                  ich bin Student und arbeite in einer Spielbank als Roulettecroupier, wo ich im Monat ca 600-700euro verdiene.

                  Beste Grüße.
                  Wieviel Stunden Arbeit sind das denn? Finde aus irgendwelchen Gründen den Job ganz cool, aber mehr so als "mal machen" :D
                  Müsste ja auch Nachtschichtmäßig sein, bei unserem Casino geht der Tisch erst ab 19 Uhr los/daily

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                    #10
                    Also... steuerlich wurde bereits eigentlich alles gesagt. Der Groupier zählt als Midijob und dein Verdienst bei deinem Verein würde als Minijob zählen, solange er die 450€ im Monat nicht übersteigt. So würdest du keine Einkommensteuer zahlen.

                    Für die Versicherung bei deiner Uni ist dein Verdienst egal. Es ist wichtig, dass du ein "ordentlicher Student" bist. Das bedeutet, dass deine wöchentliche Arbeitszeit wärhend der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht übersteigt. Wenn das gegeben ist, kannst du auch weiterhin den günstigen Studententarif bei der Sozialversicherung in Anspruch nehmen.

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