Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Jura Elite needed - Fahrstuhl stecken geblieben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Jura Elite needed - Fahrstuhl stecken geblieben

    Vllt kennt sich ja wer aus, folgender Fall

    -neue Wohnung ohne Küche, also neue gekauft
    -Spedition stellt 2 Oberschränke in den Aufzug(is nen relativ alter) -> die "Sicherheitstüren" die man immernoch selber zumachen muss damit der Fahrstuhl fährt springen auf, der Fahrstuhl fährt nicht weiter weil noch Gewicht im Fahrstuhl ist + Türen offen
    -Techniker kommt abends und klärt das in 5min

    Jetzt haben wir natürlich von der Hausverwaltung die Rechnung bekommen. In der Hausordnung/im und vor dem Fahrstuhl steht nix von "nur mit Personen befördern" ö.A. Bei der Schlüsselübergabe wurde wir auch nicht darauf hingewiesen. Das Problem ist aber wohl schon vielen passiert laut Nachbarn.

    Kann man da irgendwas machen oder Lehrgeld bezahlen? Bei dem Küchenstudio wollte ich auch nochmal schreiben ob die vllt gegen sowas versichert sind.

    #2
    Du hast selber nix in den Auszug gestellt sondern die Spedition hat's verbockt?

    Kommentar


      #3
      man kann grundsätzlich die Kosten im Wege der Nebenkostenabrechnung nach § 2 Satz 1 Nr. 7 BetrKV auf die Mieter umlegen, aber das meint auf alle Mieter gleichzeitig.

      Wenn du alles richtig gemacht hast, dann brauchst du nicht zahlen. Wenn es irgendwo im Vertrag steht oder ein Warnschild gibt, dann hast du eine Nebenpflicht verletzt.

      e: Wie hoch ist euer Haus? In Hamburg z.B. steht in der LandesbauOrdnung § 33, dass ab 13m immer einen Lastenaufzug da sein muss. Welches Bundesland bist du?

      e2: @ Mehl: Das ist egal, das Handeln wird ihm zugerechnet. Außerdem wurde ja anscheinend alles richtig gemacht Die Frage ist nur, ob es erlaubt war, den Fahrstuhl zu benutzen.

      Kommentar


        #4
        einfach sagen "ups, sry" und fertig?!

        Kommentar


          #5
          Die Spedition hat hier alles hochgetragen/gefahren. Aber halt in meinem Name, daher ging die Rechnung erstmal an mich.
          Wohnung ist im 4. Stock, Berlin aber kein Altbau.

          @moroN, es war nur ein Techniker und kein Feuerwehrmann. Sonst hätte es denke klappen können.

          Kommentar


            #6
            Zitat von raptrr
            Die Spedition hat hier alles hochgetragen/gefahren. Aber halt in meinem Name, daher ging die Rechnung erstmal an mich.
            Wohnung ist im 4. Stock, Berlin aber kein Altbau.

            @moroN, es war nur ein Techniker und kein Feuerwehrmann. Sonst hätte es denke klappen können.
            Ich bin kein Jurist, aber da wären mein erster Ansprechpartner für die Kosten die Spedition. War ja deren Job, die Dinge in die Wohnung zu befördern und dabei haben sie den Aufzug gecrashed.

            Wenn du selber bei Ikea nen Schrank kaufst und beim Transport den Aufzug benutzt hast und kaputt gemacht hast ok. Aber wenn jemand anderes den Transport übernimmt und dafür auch bezahlt wird, dann sind das in meinen Augen kosten, die der Spediteur verursacht und somit zu tragen hat

            Kommentar


              #7
              § 39 BauO Berlin

              (4) Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben. Auf die Zahl der Geschosse wird das oberste Geschoss nur angerechnet, wenn es Aufenthaltsräume enthält oder in ihm Aufenthaltsräume möglich sind. Wird bei bestehenden Gebäuden ein oberstes Geschoss zu Wohnzwecken nachträglich errichtet oder ausgebaut, muss kein Aufzug hergestellt werden. Von den Aufzügen nach Satz 1 muss mindestens ein Aufzug Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen und Lasten aufnehmen können und Haltestellen in allen Geschossen haben. Dieser Aufzug muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus und von allen Geschossen mit Aufenthaltsräumen stufenlos erreichbar sein. Soweit Obergeschosse von Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzern stufenlos zu erreichen sein müssen, gelten die Sätze 1, 4 und 5 auch für Gebäude mit weniger als fünf oberirdischen Geschossen.
              Guck mal ob das bei dir greift

              Kommentar


                #8
                4. Stock ist natürlich der letzte, trotzdem danke :/

                Kommentar


                  #9
                  Wie hoch ist die Rechnung?
                  Gleich am ersten Tag sich mit dem Vermieter anlegen?

                  Solange die nutzung nicht untersagt ist, kann der viel erzählen wenn der Tag lang ist. Ob selbst ein schrieb mit dem Verbot rechtlich eine grundlage hat, sei dahingestellt.
                  Rechtlich hast du mit dem Mietvertrag auch ein recht auf benutzung des Aufzuges, ob du da jetzt Kartons, Schrank oder ein Rollstuhlfahrer reinpackst spielt keine Rolle. die Wichtigsten Punkte sind max Zul. Gewicht etc. inkl aller Sicherheitsvorschriften.

                  Einfach aufwägen was dir der Spaß am Ende kostet und ob es dir jetzt schon Wert ist.

                  Kommentar


                    #10
                    ~170€. Haben jetzt mal aus Spaß eine Email geschrieben, aber mehr hat ich auch nicht vor. Entweder sie zeigen Verständnis oder man verbucht das als Lehrgeld. Gucken wir mal was nächste Woche kommt.

                    Kommentar


                      #11
                      Hat die Spedition dich gefragt, ob sie den Fahrstuhl benutzen dürfen oder haben sie eigenstädnig gehandelt? So oder so. Rechnung an die Spedition weiterleiten und abwarten

                      Kommentar


                        #12
                        kack einfach in den fahrstuhl. man man man

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X