Hey Folks,
bevor ich jetzt zum Anwalt renne und ne Menge blechen muss, frag ich unverbindlich mal die Elite, da wird sich doch der ein oder andere Juraboy finden.
Hab einen Strafbefehl wegen "Erschleichen von Leistungen gemäß §§ 265a Abs. 1, Abs. 3, 248a StGB".
Geht um Fahren im Zug ohne Fahrschein. Wurde tatsächlich schon ein paar mal in den letzten 5 Jahren erwischt, meist vergessen/betrunken oder Semesterticket vergessen.
Anscheinend (kann mich nicht mehr geschaut daran erinnern) war ich wohl am 20.1 morgens unterwegs, schätze mal zur Arbeit und hatte keinen Fahrschein in Höhe von 2,60€. Denke ich habs einfach vergessen bzw. glaube ich, dass mein Semesterticket nicht mehr gültig war, aber wie gesagt, kann mich absolut nicht mehr daran erinnern, weswegen ich da kein Ticket hatte.
Was mich stutzig macht, es heißt im Wortlaut: "Sie hatten bereits bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von 2,60 nicht zu entrichten".
Kann ich mir absolut nicht vorstellen, ich fahr den kack fast täglich und habe hier 243523523 Einzelfahrscheine liegen oder halt Semesterticket am Start.
Hab meine Kontoauszüge durchgeschaut und habe sogar die 60€ damals direkt bezahlt.
Ich soll nun 10 Tagessätze a 30€ bezahlen, also 300€ für verfickte 2,60€ + Verfahrenskosten. Digger, haben die ein Rad ab.
Werde auch nicht schlau aus der Rechtsbelehrung. Ich hab 2Wochen Zeit um Einspruch einzulegen, dann kommt es aber zu einer Verhandlung (noch mehr Kosten??).
Habe aber auch die Möglichkeit lediglich Einspruch auf Höhe der Tagessätze zu legen (dann keine Verhandlung, richtig?). Später steht noch:
"Wollen sie nur die Entscheidung über Verfahrenskosten und die notw. Auslagen anfechten, binnen einer Woche nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen". Ich kenn die Verfahrenskosten doch noch nicht ein mal??
Yo, vielleicht kann da einer mal ne Meinung dazu sagen, also den Tagessatz halte ich für viel zu Hoch, 300€ kann ich mir auf einmal sowieso nicht leisten als Student mit Nebenjob.
merci boys
bevor ich jetzt zum Anwalt renne und ne Menge blechen muss, frag ich unverbindlich mal die Elite, da wird sich doch der ein oder andere Juraboy finden.
Hab einen Strafbefehl wegen "Erschleichen von Leistungen gemäß §§ 265a Abs. 1, Abs. 3, 248a StGB".
Geht um Fahren im Zug ohne Fahrschein. Wurde tatsächlich schon ein paar mal in den letzten 5 Jahren erwischt, meist vergessen/betrunken oder Semesterticket vergessen.
Anscheinend (kann mich nicht mehr geschaut daran erinnern) war ich wohl am 20.1 morgens unterwegs, schätze mal zur Arbeit und hatte keinen Fahrschein in Höhe von 2,60€. Denke ich habs einfach vergessen bzw. glaube ich, dass mein Semesterticket nicht mehr gültig war, aber wie gesagt, kann mich absolut nicht mehr daran erinnern, weswegen ich da kein Ticket hatte.
Was mich stutzig macht, es heißt im Wortlaut: "Sie hatten bereits bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von 2,60 nicht zu entrichten".
Kann ich mir absolut nicht vorstellen, ich fahr den kack fast täglich und habe hier 243523523 Einzelfahrscheine liegen oder halt Semesterticket am Start.
Hab meine Kontoauszüge durchgeschaut und habe sogar die 60€ damals direkt bezahlt.
Ich soll nun 10 Tagessätze a 30€ bezahlen, also 300€ für verfickte 2,60€ + Verfahrenskosten. Digger, haben die ein Rad ab.
Werde auch nicht schlau aus der Rechtsbelehrung. Ich hab 2Wochen Zeit um Einspruch einzulegen, dann kommt es aber zu einer Verhandlung (noch mehr Kosten??).
Habe aber auch die Möglichkeit lediglich Einspruch auf Höhe der Tagessätze zu legen (dann keine Verhandlung, richtig?). Später steht noch:
"Wollen sie nur die Entscheidung über Verfahrenskosten und die notw. Auslagen anfechten, binnen einer Woche nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen". Ich kenn die Verfahrenskosten doch noch nicht ein mal??
Yo, vielleicht kann da einer mal ne Meinung dazu sagen, also den Tagessatz halte ich für viel zu Hoch, 300€ kann ich mir auf einmal sowieso nicht leisten als Student mit Nebenjob.
merci boys
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