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    Hey Folks,

    bevor ich jetzt zum Anwalt renne und ne Menge blechen muss, frag ich unverbindlich mal die Elite, da wird sich doch der ein oder andere Juraboy finden.

    Hab einen Strafbefehl wegen "Erschleichen von Leistungen gemäß §§ 265a Abs. 1, Abs. 3, 248a StGB".

    Geht um Fahren im Zug ohne Fahrschein. Wurde tatsächlich schon ein paar mal in den letzten 5 Jahren erwischt, meist vergessen/betrunken oder Semesterticket vergessen.
    Anscheinend (kann mich nicht mehr geschaut daran erinnern) war ich wohl am 20.1 morgens unterwegs, schätze mal zur Arbeit und hatte keinen Fahrschein in Höhe von 2,60€. Denke ich habs einfach vergessen bzw. glaube ich, dass mein Semesterticket nicht mehr gültig war, aber wie gesagt, kann mich absolut nicht mehr daran erinnern, weswegen ich da kein Ticket hatte.

    Was mich stutzig macht, es heißt im Wortlaut: "Sie hatten bereits bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von 2,60 nicht zu entrichten".
    Kann ich mir absolut nicht vorstellen, ich fahr den kack fast täglich und habe hier 243523523 Einzelfahrscheine liegen oder halt Semesterticket am Start.
    Hab meine Kontoauszüge durchgeschaut und habe sogar die 60€ damals direkt bezahlt.

    Ich soll nun 10 Tagessätze a 30€ bezahlen, also 300€ für verfickte 2,60€ + Verfahrenskosten. Digger, haben die ein Rad ab.

    Werde auch nicht schlau aus der Rechtsbelehrung. Ich hab 2Wochen Zeit um Einspruch einzulegen, dann kommt es aber zu einer Verhandlung (noch mehr Kosten??).
    Habe aber auch die Möglichkeit lediglich Einspruch auf Höhe der Tagessätze zu legen (dann keine Verhandlung, richtig?). Später steht noch:

    "Wollen sie nur die Entscheidung über Verfahrenskosten und die notw. Auslagen anfechten, binnen einer Woche nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen". Ich kenn die Verfahrenskosten doch noch nicht ein mal??

    Yo, vielleicht kann da einer mal ne Meinung dazu sagen, also den Tagessatz halte ich für viel zu Hoch, 300€ kann ich mir auf einmal sowieso nicht leisten als Student mit Nebenjob.

    merci boys

    #2
    halt dumm sich erwischen zu lassen...

    ruf halt an und sag du kannst das finanziell nicht stemmen und versuch ne lösung zu finden

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      #3
      Zitat von SiLes
      halt dumm sich erwischen zu lassen...

      ruf halt an und sag du kannst das finanziell nicht stemmen und versuch ne lösung zu finden
      yo na klar dumm, aber ich hab keine ahnung mehr warum ich da keinen hatte, aber auf jeden fall hab ichs nicht vorsätzlich gemacht, wie die mir vorwerfen... Da müsst ich ja der Tuss von der DB gesagt haben, yo schätzelein ich mach dat immer.

      Is ja nich so dass es mit der Zahlung getan ist, da folgt halt direkt nen Eintrag und ich bin vorbestraft wegen scheiss 2,60€ haha

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        #4
        Wieso kaufst du "243523523" Tickets wenn du Semesterticket hast? Und wieso sagst du bei der Kontrolle nicht dass du dein Ticket vergessen hast und zeigst das nachträglich vor und zahlst die Gebühr?

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          #5
          bist halt wiederholungstäter....

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            #6
            Zitat von raptrr
            Wieso kaufst du "243523523" Tickets wenn du Semesterticket hast? Und wieso sagst du bei der Kontrolle nicht dass du dein Ticket vergessen hast und zeigst das nachträglich vor und zahlst die Gebühr?
            weil ich ne zeitlang kein student war und kein semesterticket hatte, daher einzelfahrscheine gekauft hab bzw. ich auch mal nen semester kein ticket hatte, da ich nicht fahren musste. wie soll ich vorzeigen, wenn ich kein ticket hatte. Hatte zu der Zeit nach meiner Recherche, tatsächlich kein Semesterticket, d.h hatte es wohl schlicht und einfach vergessen.

            Ich kann mich wie gesagt daran nicht erinnern bzw. was ich damals gesagt hatte, denke ich habs im Stress (Uhrzeit passt kurz vor Arbeit) einfach vergessen eins zu ziehen, dass ja nicht vorsätzlich, die Beweislast liegt doch bei denen.


            Zitat von DaRuler
            bist halt wiederholungstäter....
            Yo, aber kein Wiederholungstäter der vorbestraft ist, also weiße weste :D

            e: Mittwoch ist bei uns am Gericht so ne "unentgeltliche Rechtsberatung", schadet wohl nicht sich da mal zu beraten lassen oder?

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              #7
              Bist doch Student. Hat euer Asta keine kostenlose Rechtsberatung?

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                #8
                Zitat von krk
                Ich kann mich wie gesagt daran nicht erinnern bzw. was ich damals gesagt hatte, denke ich habs im Stress (Uhrzeit passt kurz vor Arbeit) einfach vergessen eins zu ziehen, dass ja nicht vorsätzlich, die Beweislast liegt doch bei denen.
                kannst du mir jetzt den unterschied zwischen "vergessen ticket zu kaufen" und "absichtlich keins kaufen" erklären? du hast in beiden fällen kein ticket und bist damit schwarz gefahren

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                  #9
                  Zitat von meijiReformed
                  Zitat von krk
                  Ich kann mich wie gesagt daran nicht erinnern bzw. was ich damals gesagt hatte, denke ich habs im Stress (Uhrzeit passt kurz vor Arbeit) einfach vergessen eins zu ziehen, dass ja nicht vorsätzlich, die Beweislast liegt doch bei denen.
                  kannst du mir jetzt den unterschied zwischen "vergessen ticket zu kaufen" und "absichtlich keins kaufen" erklären? du hast in beiden fällen kein ticket und bist damit schwarz gefahren
                  Der Vorsatz ist der Unterschied. Im einen Fall hätte man es vergessen zu kaufen (Eile,Stress, whatever) im anderen Fall handele ich ja mit Vorsatz und kaufe mir absichtlich kein Ticket.

                  In meinem Fall habe ich es nicht absichtlich gemacht, ich kauf mir ja immer ein Ticket wie man an meinen 453453454 Tickets sehen kann, hab halt wie gesagt in den letzten 5 Jahren paar mal keins gehabt aufgrund Betrunkenheit, einfach vergessen oder Fahrschein abgelaufen. Daher weht wohl auch der Wind, denken wohl ich mach das jetzt vorsätzlich weil ich paar mal 60 takken geblecht hab.

                  Zitat von Nsch
                  Bist doch Student. Hat euer Asta keine kostenlose Rechtsberatung?
                  Gute Idee, check ich mal ab. Merci

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                    #10
                    das eine ist ausversehen, also nur 60€, das andere ist eine straftat, da du das vorsätzlich machst und daher auch ne anzeige kriegst

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                      #11
                      Würde mich schon mal interessieren, ob man sich unter Trunkenheit nicht mit mangelnder Geschäftsfähigkeit rausreden kann. :D

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                        #12
                        Zitat von krk
                        Der Vorsatz ist der Unterschied. Im einen Fall hätte man es vergessen zu kaufen (Eile,Stress, whatever) im anderen Fall handele ich ja mit Vorsatz und kaufe mir absichtlich kein Ticket..
                        Ist der Bahn aber in 99% der fällen scheiß egal, für die zählt nur dass du ohne ticket gefahren bist. Habe mich bis jetzt auch schon ein paar mal mit der Bahn streiten müssen wegen lapalien und es kam immer nur auf die frage zurück "hatten sie denn nun ein ticket oder nicht?", alles andere war ihnen egal

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                          #13
                          Warte mal bis Buddha das am Montag sieht. Der kennt sich mit solchen Klagen aus :)

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                            #14
                            hört sich für mich eher nach einem unerfahrenen kleindealer an. von mir gibts keine unterstützung. wir zahlen steuern für deinen nahverkehr, wow.

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                              #15
                              Wie oft wurdest du denn erwischt im letzten Jahr?

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