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    #31
    du bist ein übler straftäter und solltest zur rechenschaft gezogen werden!

    lass dir von den almans hier nichts sagen. klar, solltest du mal dein leben bisschen auf die reihe kriegen, was das betrifft, aber du hast sicher keine 300€ strafe verdient. deutschland gonna deutsch, deutsch, deutsch.

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      #32
      Zitat von Lillet
      Zitat von krk

      Was mich stutzig macht, es heißt im Wortlaut: "Sie hatten bereits bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von 2,60 nicht zu entrichten".
      Kann ich mir absolut nicht vorstellen, ich fahr den kack fast täglich und habe hier 243523523 Einzelfahrscheine liegen oder halt Semesterticket am Start.
      Hab meine Kontoauszüge durchgeschaut und habe sogar die 60€ damals direkt bezahlt.
      Also:

      Im 265a Abs. 1 Var. 3StGB geht es um das sog. "Schwarzfahren". Laut BGH ist das einfache Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Erschleichen, weil "der Nichtberechtigte sich (vertragswidrig) mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt".

      Tatbestandlich wird aber verlangt, dass eine Absicht vorgelegen hat (also dolus directus 1. Grades). Den wird man bejahen, wenn man Dir zumindest Eventualvorsatz nachweisen kann. Dieser fehlt, wenn Du beim Einsteigen in das Verkehrsmittel annimmst, dass Du ein gültiges Ticket dabei hast.

      Wenn Du an der Stelle etwas in der Hand hast, dann könntest Du die Anklage zu Fall bringen. Ansonsten spricht gegen Dich, dass du schon ein paar Mal Schwarz gefahren bist und die 60 € direkt überwiesen hast. Der Richter wird sich fragen: "Vor einem halben Jahr hat er sich nicht beschwert, sondern direkt bezahlt, weil die 60€ wahrscheinlich weniger sind, als wenn er 30x ein Ticket kaufen würde. Jetzt, wo es teuer wird, fällt ihm auf einmal ein, dass er ja ein Ticket hatte."

      Aus meiner Sicht hast du keine Chancen, da was zu erreichen.

      Zitat von krk
      Ich soll nun 10 Tagessätze a 30€ bezahlen, also 300€ für verfickte 2,60€ + Verfahrenskosten. Digger, haben die ein Rad ab.
      Verfahrenskosten bei unter 180 Tagessätzen sind 70 €. Würdest du erfolgreich Einspruch einlegen, wären die Kosten der Hauptverhandlung x2, also 140 € und der Richter könnte leicht angefressen sein und dir mehr als 300 € aufs Auge drücken. (Oder Du erwirkst einen Freispruch und der Staat zahlt alles.)

      Zitat von krk
      Werde auch nicht schlau aus der Rechtsbelehrung. Ich hab 2Wochen Zeit um Einspruch einzulegen, dann kommt es aber zu einer Verhandlung (noch mehr Kosten??).
      Also es bleibt entweder bei den 70 € oder sie werden gestrichen und durch 140 € ersetzt.
      Zitat von krk
      Habe aber auch die Möglichkeit lediglich Einspruch auf Höhe der Tagessätze zu legen (dann keine Verhandlung, richtig?).
      Du kannst deinen Einspruch beschränken, dass die 10 TS zu hoch sind nach § 410 Abs. 2 StPO (10 TS sind so ziemlich das niedrigste, was es gibt) Aber unanhängig davon wirst du in der Sache bestraft.

      Später steht noch:

      Zitat von krk
      "Wollen sie nur die Entscheidung über Verfahrenskosten und die notw. Auslagen anfechten, binnen einer Woche nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen". Ich kenn die Verfahrenskosten doch noch nicht ein mal??
      Du kennst die Verfahrenskosten nicht, weil Du ein Dullie bist. Steht alles im Gerichtskostengesetz (GKG) Strafbefehl ist Nr. 3118 mit einer Gebühr von 0,5 auf die Nr. 3110

      - Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder zu Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
      welche bei 140 € steht.

      Zitat von krk
      Yo, vielleicht kann da einer mal ne Meinung dazu sagen, also den Tagessatz halte ich für viel zu Hoch, 300€ kann ich mir auf einmal sowieso nicht leisten als Student mit Nebenjob.

      merci boys
      Die 30 Euro hängen halt von deinem Einkommen ab. Das wird von Rechtspflegern berechnet, sodass hier ein Fehler vorliegen könnte. Glaubs aber eher nicht.

      tl;dr

      Bist genatzt.
      ciao

      Kommentar


        #33
        Vergessen schuetzt vor strafe nicht. #selberschuld

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          #34
          Zitat von definitiv nicht keira
          du bist ein übler straftäter und solltest zur rechenschaft gezogen werden!

          lass dir von den almans hier nichts sagen. klar, solltest du mal dein leben bisschen auf die reihe kriegen, was das betrifft, aber du hast sicher keine 300€ strafe verdient. deutschland gonna deutsch, deutsch, deutsch.
          Warum hat er sie nicht verdient? Faehrt mehrmals schwarz und weiss es auch(oder auch nicht) und wurde mehrmals erwischt. Haette mehr als 300 strafe gegebenn

          Kommentar


            #35
            Zitat von sinnerman
            Vergessen schuetzt vor strafe nicht. #selberschuld
            Doch, vergessen würde vor Strafe schützen. Erschleichen von Leistungen geht nur mit Vorsatz.

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              #36
              Spoiler: 
              Zitat von Lillet
              Zitat von krk

              Was mich stutzig macht, es heißt im Wortlaut: "Sie hatten bereits bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von 2,60 nicht zu entrichten".
              Kann ich mir absolut nicht vorstellen, ich fahr den kack fast täglich und habe hier 243523523 Einzelfahrscheine liegen oder halt Semesterticket am Start.
              Hab meine Kontoauszüge durchgeschaut und habe sogar die 60€ damals direkt bezahlt.
              Also:

              Im 265a Abs. 1 Var. 3StGB geht es um das sog. "Schwarzfahren". Laut BGH ist das einfache Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Erschleichen, weil "der Nichtberechtigte sich (vertragswidrig) mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt".

              Tatbestandlich wird aber verlangt, dass eine Absicht vorgelegen hat (also dolus directus 1. Grades). Den wird man bejahen, wenn man Dir zumindest Eventualvorsatz nachweisen kann. Dieser fehlt, wenn Du beim Einsteigen in das Verkehrsmittel annimmst, dass Du ein gültiges Ticket dabei hast.

              Wenn Du an der Stelle etwas in der Hand hast, dann könntest Du die Anklage zu Fall bringen. Ansonsten spricht gegen Dich, dass du schon ein paar Mal Schwarz gefahren bist und die 60 € direkt überwiesen hast. Der Richter wird sich fragen: "Vor einem halben Jahr hat er sich nicht beschwert, sondern direkt bezahlt, weil die 60€ wahrscheinlich weniger sind, als wenn er 30x ein Ticket kaufen würde. Jetzt, wo es teuer wird, fällt ihm auf einmal ein, dass er ja ein Ticket hatte."

              Aus meiner Sicht hast du keine Chancen, da was zu erreichen.

              Zitat von krk
              Ich soll nun 10 Tagessätze a 30€ bezahlen, also 300€ für verfickte 2,60€ + Verfahrenskosten. Digger, haben die ein Rad ab.
              Verfahrenskosten bei unter 180 Tagessätzen sind 70 €. Würdest du erfolgreich Einspruch einlegen, wären die Kosten der Hauptverhandlung x2, also 140 € und der Richter könnte leicht angefressen sein und dir mehr als 300 € aufs Auge drücken. (Oder Du erwirkst einen Freispruch und der Staat zahlt alles.)

              Zitat von krk
              Werde auch nicht schlau aus der Rechtsbelehrung. Ich hab 2Wochen Zeit um Einspruch einzulegen, dann kommt es aber zu einer Verhandlung (noch mehr Kosten??).
              Also es bleibt entweder bei den 70 € oder sie werden gestrichen und durch 140 € ersetzt.
              Zitat von krk
              Habe aber auch die Möglichkeit lediglich Einspruch auf Höhe der Tagessätze zu legen (dann keine Verhandlung, richtig?).
              Du kannst deinen Einspruch beschränken, dass die 10 TS zu hoch sind nach § 410 Abs. 2 StPO (10 TS sind so ziemlich das niedrigste, was es gibt) Aber unanhängig davon wirst du in der Sache bestraft.

              Später steht noch:

              Zitat von krk
              "Wollen sie nur die Entscheidung über Verfahrenskosten und die notw. Auslagen anfechten, binnen einer Woche nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen". Ich kenn die Verfahrenskosten doch noch nicht ein mal??
              Du kennst die Verfahrenskosten nicht, weil Du ein Dullie bist. Steht alles im Gerichtskostengesetz (GKG) Strafbefehl ist Nr. 3118 mit einer Gebühr von 0,5 auf die Nr. 3110

              - Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder zu Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
              welche bei 140 € steht.

              Zitat von krk
              Yo, vielleicht kann da einer mal ne Meinung dazu sagen, also den Tagessatz halte ich für viel zu Hoch, 300€ kann ich mir auf einmal sowieso nicht leisten als Student mit Nebenjob.

              merci boys
              Die 30 Euro hängen halt von deinem Einkommen ab. Das wird von Rechtspflegern berechnet, sodass hier ein Fehler vorliegen könnte. Glaubs aber eher nicht.

              tl;dr

              Bist genatzt.
              ciao


              Wie kommst du darauf, dass ein Richter es für das Vorliegen der tatbestandlich geforderten Absicht das Entgelt nicht zu entrichten ausreichen lässt, wenn diesbezüglich Eventualvorsatz festgestellt wird? Du sagst doch selbst, dass das zwei unterschiedliche Dinge sind?

              Auch deine Argumentation "Vor einem halben Jahr hat er sich nicht beschwert, sondern direkt bezahlt, weil die 60€ wahrscheinlich weniger sind, als wenn er 30x ein Ticket kaufen würde. Jetzt, wo es teuer wird, fällt ihm auf einmal ein, dass er ja ein Ticket hatte." finde ich ziemlich verfehlt.
              Für die Entstehung eines Anspruchs auf das erhöhte Beföderungsentgelt von 60 € ist es ja gerade irrelevant, ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. Sobald du ohne Ticket fährst, hast du das erhöhte Entgelt zu entrichten.
              Also kann man vom Bezahlen des höheren Entgelts doch nicht auf das Vorliegen von Vorsatz schließen.

              Ich stimme dir trotzdem zu, dass eine Argumentation in diese Richtung wohl eher aussichtlos seien dürfte.

              Dass Rechtspfleger aber neuerdings die Höhe von Tagessätzen ausrechnen ist mir neu. Das machen die Richter und Staatsanwälte ohne Probleme alleine. Wie du richtig sagst, richtet sich die Höhe grundsätzlich nach dem Einkommen. Als grobe Richtung dient da 1/30tel des monatlichen NEttoeinkommens. Da die Staatsanwaltschaft aber höchstwahrscheinlich keinerlei Informationen über das Einkommen des OP hat, dürfte es sich einfach um eine grobe Schätzung handeln die von einem Einkommen von ca. 1000 € ausgeht.
              Wenn der OP da mit seinem Stundentenjob weit drunter liegt, finde ich durchaus, dass ein Einspruch begrenzt auf die Tagessatzhöhe Erfolgsmöglichkeiten haben könnte.

              Zumindest könnte man jedenfalls bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anrufen und eine Ratenzahlung des Betrages vereinbaren, wenn der OP nicht in der Lage ist, die gesamten 300 Euro auf einmal zu zahlen.

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                #37
                Als Quelle kannst Du im Fischer-Kommi nachgucken, 65. Auflage 2018, § 265a, Rn. 26:

                1. Vorsatz braucht man bzgl des objektiven Tatbestands. Alle Merkmale, die in 265a drin stehen, müssen zumindest mit bedingtem Vorsatz gewollt werden (abzutrennen von der bewussten Fahrlässigkeit "luxuria" bei der man zwar die Umstände kennt, aber auf den Nicht-Eintritt vertraut), also bzgl.: Beförderung, Verkehrsmittel und Erschleichen.

                2. Absicht wird im Wortlaut verlangt. "Der Täter muss in der Absicht handeln, das Entgelt für Leistung oder Zutritt nicht zu entrichten, Es muss ihm also zum Tatzeitpunktauf diesen Erfolg ankommen."

                In 99% der Fälle wird die Sache am Vorsatz scheitern, weil man z.B. eine Monatskarte hat, diese aber vergessen hat. Da kassiert man zwar die 60 €, aber wird nicht angeklagt. Wenn aber der Vorsatz positiv geprüft wurde, wie will man begründen, dass man Schwarzfährt, aber es einem nicht darauf ankommt, umsonst zu fahren?

                "Ich schnüffele gern an der Achselhöhle fremder Menschen?"

                Es wird sicher irgendeine Konstellation geben, indenen Vorsatz (+) und Absicht (-) ist, da muss der Angeklagte, aber schon gute Gründe haben, sonst sagt die StA : "Kein Zweifel --> Aus A folgt B."

                btw: Bei einem Strafbefehl reicht der hinreichende Tatverdacht. Es wird also insgesamt nicht solange geprüft bis jeder vernünftige Zweifel beseitigt ist.

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                  #38
                  Bin der Meinung, dass in den AGB der Fahrgesellschaften direkt drinnen steht, dass einem bei 3x schwarz Fahren direkt eine Absicht unterstellt wird und Anzeige erstattet wird. Da du das Angebot der Bahn bzw. Verkehsbetriebe ja genutzt hast hast du damit automatisch der AGB zugestimmt.

                  Kommentar


                    #39
                    Danke an Lillet und TheCity, sehr aufschlussreich und danke euch für die Mühe! :) Wie gesagt, werde mal am Mittwoch zur Rechtsberatung gehen und mich beraten lassen.


                    Zitat von norman normal
                    Total egal ob du vorsätzlich kein Ticket gekauft hast oder es einfach vergessen hast. Bei der DB oder den meisten Verkehrsgesellschaften gibt es 2 Warnschüsse mit 60€, beim 3. mal folgt die Anzeige.

                    Solltest mal auf den Leben klar kommen und nicht die Schuld bei anderen suchen.
                    Zitat von shine
                    so wie du das hier beschreibst solltest du einfach mal die drogen weglassen. Ehrlich jetzt du weißt nicht mehr warum du kein ticket hattest. Du vergisst dein Semester ticket oder vergisst das es abgelaufen ist. Was stimmt mit dir nichT?
                    Denke ich komme mit meinem Leben durchaus klar, sofern ich mir meine akademische Ausbildung und mein Lebensumfeld anschaue, aber ist ja immer einfach ein Vorurteil zu treffen, nicht wahr ihr Kartoffeln?

                    Zitat von Trollface1337
                    Bin der Meinung, dass in den AGB der Fahrgesellschaften direkt drinnen steht, dass einem bei 3x schwarz Fahren direkt eine Absicht unterstellt wird und Anzeige erstattet wird. Da du das Angebot der Bahn bzw. Verkehsbetriebe ja genutzt hast hast du damit automatisch der AGB zugestimmt.
                    Wäre mir neu, schau ich mir mal an.

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                      #40
                      Zitat von krk
                      nicht wahr ihr Kartoffeln?

                      ?!?!?!?!?!??!?!?!??!?!

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                        #41
                        Zitat von krk
                        nicht wahr ihr Kartoffeln?
                        Möchtest du uns noch mehr über Vorurteile erzählen?

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                          #42
                          Fährt 3x ohne Fahrschein, kriegt dann ne Anzeige und heult hier rum :D

                          Kommentar


                            #43
                            Vergiss die Möchtegernmoralaposteln hier. In 5 Jahren unter Stress/Trunkenheit kein Ticket zu kaufen ist menschlich, die Bahn reagiert mit dem Vorwurf des Vorsatzes lediglich so um tatsächliche vorsätzliche Schwarzfahrer zu bestrafen, was bei vorsätzlichen Verhalten auch berechtigt ist.

                            Pack deine Tickets ein und geh zu ner Rechtsberatung...wenn du zahlen musst isset halt so und du lernst vielleicht daraus.

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                              #44
                              Zitat von ColtSeavers
                              Pack deine Tickets ein und geh zu ner Rechtsberatung...wenn du zahlen musst isset halt so und du lernst vielleicht daraus.
                              Was soll das bringen? Im Notfall spricht es sogar gegen ihn, wenn da noch viel Lücken entstehen, wovon man ausgehen kann. Wenn man 3x erwischt wird und trotzdem morgens vergisst, ein Ticket zu kaufen (Routine und so), dann glaubt dir das keiner.

                              Genauso glaubt man dir nicht, dass du nur die 3 mal das Ticket vergessen hast, in denen du erwischt wurdest.

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                                #45
                                Als Pessimist argumentiert man so, versuch mal die Kehrseite zu betrachten :)

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