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    #16
    Zitat von austinpowerzz
    Wie oft wurdest du denn erwischt im letzten Jahr?
    im letzten Jahr 1 mal. in den letzten 5 Jahren 3 mal. Aber immer brav bezahlt...


    Zitat von Fred vom Jupiter
    hört sich für mich eher nach einem unerfahrenen kleindealer an. von mir gibts keine unterstützung. wir zahlen steuern für deinen nahverkehr, wow.
    Wenn man es mal aus ner interessanten Perspektive sieht ohne eine neue Debatte anzufangen, sollte der NV sowieso kostenlos sein, wie es auch in anderen Staaten funktioniert. Traurig genug, dass man bezahlen muss um zur Arbeit zu kommen oder sich weiterzubilden. Aber das ne andere Sache.

    Weil der Kleindealer auch irgendwelche Leistungen sich erschleicht...

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      #17
      Zitat von slayer
      Warte mal bis Buddha das am Montag sieht. Der kennt sich mit solchen Klagen aus :)
      oder mit tickets. xD

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        #18
        Die Kohle aus den Tagessätzen wird an deinem Einkommen berechnet. Die Mindesthöhe ist da 15€, diese gilt bspw. für Hartz4 Empfänger. Wenn du also Student bist und kein Einkommen hast dann könnte der Satz auf 15€ gesenkt werden wenn du Einspruch einlegst. Wenn du aber einen Job hast und mehr Kohle verdienst, dann könnte die Strafe bei einer Verhandlung höher ausfallen.

        Wenn du tatsächlich einen Freispruch willst weil du nicht vorsätzlich gehandelt hast musst du das in der Verhandlung gut begründen. Ist halt die Frage ob das Gericht deine Aussage glaubt. Ich halte das persönlich für nicht wahrscheinlich

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          #19
          Zitat von krk
          Zitat von SiLes
          halt dumm sich erwischen zu lassen...

          ruf halt an und sag du kannst das finanziell nicht stemmen und versuch ne lösung zu finden
          yo na klar dumm, aber ich hab keine ahnung mehr warum ich da keinen hatte, aber auf jeden fall hab ichs nicht vorsätzlich gemacht, wie die mir vorwerfen... Da müsst ich ja der Tuss von der DB gesagt haben, yo schätzelein ich mach dat immer.

          Is ja nich so dass es mit der Zahlung getan ist, da folgt halt direkt nen Eintrag und ich bin vorbestraft wegen scheiss 2,60€ haha
          Der Vorsatz geht nicht zu 99% daraus hervor, dass du schon mehrfach aufgefallen bist wegen Fahren ohne Ticket. Da wird das dir einfach unterstellt

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            #20
            Zitat von michi
            Zitat von slayer
            Warte mal bis Buddha das am Montag sieht. Der kennt sich mit solchen Klagen aus :)
            oder mit tickets. xD
            Sheeeesh


            Hab damals 100€ an eine gemeinnützige Organisation zahlen dürfen und die Sache war vom Tisch.
            gg ez

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              #21
              so wie du das hier beschreibst solltest du einfach mal die drogen weglassen. Ehrlich jetzt du weißt nicht mehr warum du kein ticket hattest. Du vergisst dein Semester ticket oder vergisst das es abgelaufen ist. Was stimmt mit dir nichT?

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                #22
                Zitat von krk
                [...] Wurde tatsächlich schon ein paar mal in den letzten 5 Jahren erwischt [...]
                Kann man halt schon von Vorsatz ausgehen

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                  #23
                  Zitat von shine
                  so wie du das hier beschreibst solltest du einfach mal die drogen weglassen. Ehrlich jetzt du weißt nicht mehr warum du kein ticket hattest. Du vergisst dein Semester ticket oder vergisst das es abgelaufen ist. Was stimmt mit dir nichT?
                  Kann man rautieren..

                  Semestertickets gehen vom 1.10 bis 28.2 und 1.3 bis 30.09

                  so schwer sind die zwei Zeiträume nun nicht einzuprägen, gerade wenn man länger studiert. Einfach nur deine Blödheit und da du des Öfteren ohne Ticket fährst, vollkommen verdient. Hoffe, du musst die 300€ komplett bezahlen

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                    #24
                    Deinem Verhalten und deinen Äußerungen nach, solltest du dich in Selbstreflexion und Demut baden.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Gorkinho
                      Zitat von shine
                      so wie du das hier beschreibst solltest du einfach mal die drogen weglassen. Ehrlich jetzt du weißt nicht mehr warum du kein ticket hattest. Du vergisst dein Semester ticket oder vergisst das es abgelaufen ist. Was stimmt mit dir nichT?
                      Kann man rautieren..

                      Semestertickets gehen vom 1.10 bis 28.2 und 1.3 bis 30.09

                      so schwer sind die zwei Zeiträume nun nicht einzuprägen, gerade wenn man länger studiert. Einfach nur deine Blödheit und da du des Öfteren ohne Ticket fährst, vollkommen verdient. Hoffe, du musst die 300€ komplett bezahlen
                      Semesterbeginn am 1.3 o.O? Wann schreibt ihr denn im Winter Klausuren? Sommersemester hätte dann volle 5 Monate (~20 Wochen) Vorlesungen + 2 Monate Semesterferien, Klausuren. Winter nur 3 + 2 Monate Ferien+Klausuren. Was das?

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                        #26
                        Zitat von gestalt
                        Zitat von Gorkinho
                        Zitat von shine
                        so wie du das hier beschreibst solltest du einfach mal die drogen weglassen. Ehrlich jetzt du weißt nicht mehr warum du kein ticket hattest. Du vergisst dein Semester ticket oder vergisst das es abgelaufen ist. Was stimmt mit dir nichT?
                        Kann man rautieren..

                        Semestertickets gehen vom 1.10 bis 28.2 und 1.3 bis 30.09

                        so schwer sind die zwei Zeiträume nun nicht einzuprägen, gerade wenn man länger studiert. Einfach nur deine Blödheit und da du des Öfteren ohne Ticket fährst, vollkommen verdient. Hoffe, du musst die 300€ komplett bezahlen
                        Semesterbeginn am 1.3 o.O? Wann schreibt ihr denn im Winter Klausuren? Sommersemester hätte dann volle 5 Monate (~20 Wochen) Vorlesungen + 2 Monate Semesterferien, Klausuren. Winter nur 3 + 2 Monate Ferien+Klausuren. Was das?
                        01.10 - 31.03. und 01.04 - 30.09.

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                          #27
                          Sorry war 01.09 bis 28.2 und 1.3 bis 31.8.
                          zumindest das Semesterticket

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von krk

                            Was mich stutzig macht, es heißt im Wortlaut: "Sie hatten bereits bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von 2,60 nicht zu entrichten".
                            Kann ich mir absolut nicht vorstellen, ich fahr den kack fast täglich und habe hier 243523523 Einzelfahrscheine liegen oder halt Semesterticket am Start.
                            Hab meine Kontoauszüge durchgeschaut und habe sogar die 60€ damals direkt bezahlt.
                            Also:

                            Im 265a Abs. 1 Var. 3StGB geht es um das sog. "Schwarzfahren". Laut BGH ist das einfache Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Erschleichen, weil "der Nichtberechtigte sich (vertragswidrig) mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt".

                            Tatbestandlich wird aber verlangt, dass eine Absicht vorgelegen hat (also dolus directus 1. Grades). Den wird man bejahen, wenn man Dir zumindest Eventualvorsatz nachweisen kann. Dieser fehlt, wenn Du beim Einsteigen in das Verkehrsmittel annimmst, dass Du ein gültiges Ticket dabei hast.

                            Wenn Du an der Stelle etwas in der Hand hast, dann könntest Du die Anklage zu Fall bringen. Ansonsten spricht gegen Dich, dass du schon ein paar Mal Schwarz gefahren bist und die 60 € direkt überwiesen hast. Der Richter wird sich fragen: "Vor einem halben Jahr hat er sich nicht beschwert, sondern direkt bezahlt, weil die 60€ wahrscheinlich weniger sind, als wenn er 30x ein Ticket kaufen würde. Jetzt, wo es teuer wird, fällt ihm auf einmal ein, dass er ja ein Ticket hatte."

                            Aus meiner Sicht hast du keine Chancen, da was zu erreichen.

                            Zitat von krk
                            Ich soll nun 10 Tagessätze a 30€ bezahlen, also 300€ für verfickte 2,60€ + Verfahrenskosten. Digger, haben die ein Rad ab.
                            Verfahrenskosten bei unter 180 Tagessätzen sind 70 €. Würdest du erfolgreich Einspruch einlegen, wären die Kosten der Hauptverhandlung x2, also 140 € und der Richter könnte leicht angefressen sein und dir mehr als 300 € aufs Auge drücken. (Oder Du erwirkst einen Freispruch und der Staat zahlt alles.)

                            Zitat von krk
                            Werde auch nicht schlau aus der Rechtsbelehrung. Ich hab 2Wochen Zeit um Einspruch einzulegen, dann kommt es aber zu einer Verhandlung (noch mehr Kosten??).
                            Also es bleibt entweder bei den 70 € oder sie werden gestrichen und durch 140 € ersetzt.
                            Zitat von krk
                            Habe aber auch die Möglichkeit lediglich Einspruch auf Höhe der Tagessätze zu legen (dann keine Verhandlung, richtig?).
                            Du kannst deinen Einspruch beschränken, dass die 10 TS zu hoch sind nach § 410 Abs. 2 StPO (10 TS sind so ziemlich das niedrigste, was es gibt) Aber unanhängig davon wirst du in der Sache bestraft.

                            Später steht noch:

                            Zitat von krk
                            "Wollen sie nur die Entscheidung über Verfahrenskosten und die notw. Auslagen anfechten, binnen einer Woche nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen". Ich kenn die Verfahrenskosten doch noch nicht ein mal??
                            Du kennst die Verfahrenskosten nicht, weil Du ein Dullie bist. Steht alles im Gerichtskostengesetz (GKG) Strafbefehl ist Nr. 3118 mit einer Gebühr von 0,5 auf die Nr. 3110

                            - Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder zu Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
                            welche bei 140 € steht.

                            Zitat von krk
                            Yo, vielleicht kann da einer mal ne Meinung dazu sagen, also den Tagessatz halte ich für viel zu Hoch, 300€ kann ich mir auf einmal sowieso nicht leisten als Student mit Nebenjob.

                            merci boys
                            Die 30 Euro hängen halt von deinem Einkommen ab. Das wird von Rechtspflegern berechnet, sodass hier ein Fehler vorliegen könnte. Glaubs aber eher nicht.

                            tl;dr

                            Bist genatzt.
                            ciao

                            Kommentar


                              #29
                              Total egal ob du vorsätzlich kein Ticket gekauft hast oder es einfach vergessen hast. Bei der DB oder den meisten Verkehrsgesellschaften gibt es 2 Warnschüsse mit 60€, beim 3. mal folgt die Anzeige.

                              Solltest mal auf den Leben klar kommen und nicht die Schuld bei anderen suchen.

                              Kommentar


                                #30
                                Spoiler: 
                                Zitat von Lillet
                                Zitat von krk

                                Was mich stutzig macht, es heißt im Wortlaut: "Sie hatten bereits bei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von 2,60 nicht zu entrichten".
                                Kann ich mir absolut nicht vorstellen, ich fahr den kack fast täglich und habe hier 243523523 Einzelfahrscheine liegen oder halt Semesterticket am Start.
                                Hab meine Kontoauszüge durchgeschaut und habe sogar die 60€ damals direkt bezahlt.
                                Also:

                                Im 265a Abs. 1 Var. 3StGB geht es um das sog. "Schwarzfahren". Laut BGH ist das einfache Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Erschleichen, weil "der Nichtberechtigte sich (vertragswidrig) mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt".

                                Tatbestandlich wird aber verlangt, dass eine Absicht vorgelegen hat (also dolus directus 1. Grades). Den wird man bejahen, wenn man Dir zumindest Eventualvorsatz nachweisen kann. Dieser fehlt, wenn Du beim Einsteigen in das Verkehrsmittel annimmst, dass Du ein gültiges Ticket dabei hast.

                                Wenn Du an der Stelle etwas in der Hand hast, dann könntest Du die Anklage zu Fall bringen. Ansonsten spricht gegen Dich, dass du schon ein paar Mal Schwarz gefahren bist und die 60 € direkt überwiesen hast. Der Richter wird sich fragen: "Vor einem halben Jahr hat er sich nicht beschwert, sondern direkt bezahlt, weil die 60€ wahrscheinlich weniger sind, als wenn er 30x ein Ticket kaufen würde. Jetzt, wo es teuer wird, fällt ihm auf einmal ein, dass er ja ein Ticket hatte."

                                Aus meiner Sicht hast du keine Chancen, da was zu erreichen.

                                Zitat von krk
                                Ich soll nun 10 Tagessätze a 30€ bezahlen, also 300€ für verfickte 2,60€ + Verfahrenskosten. Digger, haben die ein Rad ab.
                                Verfahrenskosten bei unter 180 Tagessätzen sind 70 €. Würdest du erfolgreich Einspruch einlegen, wären die Kosten der Hauptverhandlung x2, also 140 € und der Richter könnte leicht angefressen sein und dir mehr als 300 € aufs Auge drücken. (Oder Du erwirkst einen Freispruch und der Staat zahlt alles.)

                                Zitat von krk
                                Werde auch nicht schlau aus der Rechtsbelehrung. Ich hab 2Wochen Zeit um Einspruch einzulegen, dann kommt es aber zu einer Verhandlung (noch mehr Kosten??).
                                Also es bleibt entweder bei den 70 € oder sie werden gestrichen und durch 140 € ersetzt.
                                Zitat von krk
                                Habe aber auch die Möglichkeit lediglich Einspruch auf Höhe der Tagessätze zu legen (dann keine Verhandlung, richtig?).
                                Du kannst deinen Einspruch beschränken, dass die 10 TS zu hoch sind nach § 410 Abs. 2 StPO (10 TS sind so ziemlich das niedrigste, was es gibt) Aber unanhängig davon wirst du in der Sache bestraft.

                                Später steht noch:

                                Zitat von krk
                                "Wollen sie nur die Entscheidung über Verfahrenskosten und die notw. Auslagen anfechten, binnen einer Woche nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen". Ich kenn die Verfahrenskosten doch noch nicht ein mal??
                                Du kennst die Verfahrenskosten nicht, weil Du ein Dullie bist. Steht alles im Gerichtskostengesetz (GKG) Strafbefehl ist Nr. 3118 mit einer Gebühr von 0,5 auf die Nr. 3110

                                - Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder zu Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
                                welche bei 140 € steht.

                                Zitat von krk
                                Yo, vielleicht kann da einer mal ne Meinung dazu sagen, also den Tagessatz halte ich für viel zu Hoch, 300€ kann ich mir auf einmal sowieso nicht leisten als Student mit Nebenjob.

                                merci boys
                                Die 30 Euro hängen halt von deinem Einkommen ab. Das wird von Rechtspflegern berechnet, sodass hier ein Fehler vorliegen könnte. Glaubs aber eher nicht.

                                tl;dr

                                Bist genatzt.
                                ciao


                                love it

                                Kommentar

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