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    #46
    Zitat von norman normal
    Spoiler: 
    Zitat von Winterheart
    Zitat von norman normal
    Zitat von Winterheart
    Einfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
    Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
    wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
    richterliche Anordnung sowas von 2017
    hat sich da was geändert? afaik ist doch das prozedere immernoch das gleiche. fahrer verweigert test -> polizist muss diensthabenden richter / Staatsanwalt um eine entsprechende genehmigung bitten -> polizist nimmt dich zur wache mit, wo der entsprechende Arzt die blutentnahme durchführt

    @galenikus:
    wie sinnvoll das ist oder nicht, ist die eine geschichte. so ist es aber momentan. is halt die frage ob es das dem polizist, auch bei antipathien, wert ist. ist unmengen papierkram für den und in der zeit die er damit verbringt dich zur wache zu fahren, dort zu warten bis ein arzt kommt etc pp hätte er 10 andere verkehrssünder rausziehen können. daher wird sowas idR auch nur gemacht, wenn ernsthafte zweifel an der fahrtüchtigkeit des kontrollierten besteht.
    diese tests sind vor gericht auch nicht zulässig, sie bieten der polizei nur ne einschätzungsgrundlage um weiterführende tests (bultkontrolle) durchzuführen. vor gericht hat lediglich der blutwert eine stichhaltige aussagekraft. daher kann und sollte man schnelltests auch verweigern, da diese eine recht hohe false-positive rate aufweisen


    „Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

    Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten finden die Befugnisse der StPO Anwendung, soweit sie sich für das Ordnungswidrigkeitenverfahren eignen. Näheres dazu enthält der § 46 OWiG (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren).“
    Wieso sollte man den Test denn verweigern, wenn man nichts zu befürchten hat? Wenn man Angst hat positiv zu sein, kann ich natürlich alle frewilligen Tests verweigern, in 9/10 Fällen wirst du dann trotzdem zur Blutentnahme geschleppt (9 von 10 Verweigerern sind in der Regel immer positiv, siehe warum verweigern, wenn nichts verbrochen?).

    Und das die Schnelltests schlecht oder ungenau sein sollen, ist auch Unfug. Die Urintests sind in den allermeisten Fällen sehr genau, was sich dann auch in den Ergebnissen des Blutgutachtens darstellt.

    Ach und dieser Unmengen an Papierkram ist bei einem §24a minimal. Die Owi-Anzeige schreib ich dir in 20min fertig.
    Auch wenn ich da grundsätzlich bei dir bin, die Nicht-Kooperation darf dir doch nicht negativ ausgelegt werden?
    Bin kein Anwalt, aber ist für mich als Laien vergleichbar einer Aussageverweigerung.

    Kommentar


      #47
      Zitat von slayer
      Zitat von norman normal
      Spoiler: 
      Zitat von Winterheart
      Zitat von norman normal
      Zitat von Winterheart
      Einfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
      Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
      wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
      richterliche Anordnung sowas von 2017
      hat sich da was geändert? afaik ist doch das prozedere immernoch das gleiche. fahrer verweigert test -> polizist muss diensthabenden richter / Staatsanwalt um eine entsprechende genehmigung bitten -> polizist nimmt dich zur wache mit, wo der entsprechende Arzt die blutentnahme durchführt

      @galenikus:
      wie sinnvoll das ist oder nicht, ist die eine geschichte. so ist es aber momentan. is halt die frage ob es das dem polizist, auch bei antipathien, wert ist. ist unmengen papierkram für den und in der zeit die er damit verbringt dich zur wache zu fahren, dort zu warten bis ein arzt kommt etc pp hätte er 10 andere verkehrssünder rausziehen können. daher wird sowas idR auch nur gemacht, wenn ernsthafte zweifel an der fahrtüchtigkeit des kontrollierten besteht.
      diese tests sind vor gericht auch nicht zulässig, sie bieten der polizei nur ne einschätzungsgrundlage um weiterführende tests (bultkontrolle) durchzuführen. vor gericht hat lediglich der blutwert eine stichhaltige aussagekraft. daher kann und sollte man schnelltests auch verweigern, da diese eine recht hohe false-positive rate aufweisen


      „Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

      Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten finden die Befugnisse der StPO Anwendung, soweit sie sich für das Ordnungswidrigkeitenverfahren eignen. Näheres dazu enthält der § 46 OWiG (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren).“
      Wieso sollte man den Test denn verweigern, wenn man nichts zu befürchten hat? Wenn man Angst hat positiv zu sein, kann ich natürlich alle frewilligen Tests verweigern, in 9/10 Fällen wirst du dann trotzdem zur Blutentnahme geschleppt (9 von 10 Verweigerern sind in der Regel immer positiv, siehe warum verweigern, wenn nichts verbrochen?).

      Und das die Schnelltests schlecht oder ungenau sein sollen, ist auch Unfug. Die Urintests sind in den allermeisten Fällen sehr genau, was sich dann auch in den Ergebnissen des Blutgutachtens darstellt.

      Ach und dieser Unmengen an Papierkram ist bei einem §24a minimal. Die Owi-Anzeige schreib ich dir in 20min fertig.
      Auch wenn ich da grundsätzlich bei dir bin, die Nicht-Kooperation darf dir doch nicht negativ ausgelegt werden?
      Bin kein Anwalt, aber ist für mich als Laien vergleichbar einer Aussageverweigerung.
      Ich würde es nicht negativ auslegen nennen, sondern eher, dass es den ANFANGSVERDACHT erhärtet.

      Ich stelle in der Verkehrskontrolle beim Fahrer drogentypische Auffälligkeiten fest. Daraufhin biete ich ihm einen freiwilligen Drogenschnelltest und/oder weitere Koordinierungstest o.ä an. -> er verweigert -> ich bin kein Arzt und kann in ihn hinsehen -> Verdacht der OWi besteht immer noch -> Verdacht erhärtet sich, weil er verweigert und drogentypische Auffälligkeiten besitzt -> BE oder weiterfahren lassen. Damit muss er dann eben leben, dass 24h sein Auto stehen bleibt und er die nächste Zeit sich mit uns beschäftigen muss oder er pinkelt eben kurz und entkräftet den Verdacht.

      Ist in Österreich soweit ich weiß gesetzlich festgelegt, dass der Fahrer seine Fahrtüchtigkeit nachweisen muss, da sonst immer vom negativen ausgegangen wird.

      Kommentar


        #48
        Zitat von norman normal
        Über die Grundsatzdiskussion will ich gar nicht weiter reden. Natürlich wird nicht jeder x-beliebige zur Blutentnahme geschleppt. Es muss erst mal soweit kommen, dass man jemanden einen Drogen-Urin-Test anbietet. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn es keine drogentypischen Auffälligkeiten gibt. Gibt es die, wird ein Test angeboten, wird dieser verweigert, kann(!), nicht muss, es sein, dass er zur Blutentnahme genommen wird.



        aber das wäre mir ziemlich neu, wenn ein Polizist OHNE weitere Authorisierungen random Blutproben anordnen darf.
        Dann hast du ja jetzt wieder etwas dazu gelernt.

        Und ich bin mir sehr sicher, dass niemals 9/10 Testverweigerern zu einer Blutentnahme geschleppt werden, wenn diese nicht wegen Auffälligkeiten im Straßenverkehr herausgezogen wurden.
        Kfz-Führer die nach §24a StVG angezeigt werden, haben keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt. Falls dies doch der Fall ist -> §316 StGB.

        Natürlich macht man sich beim Verweigern verdächtig (leider..) aber sofern dein Auto nicht wie eine Müllhalde ausschaut, nach Weed und Alkohol riecht und sämtliche Lichter kaputt sind, wird dich kein Polizist, wenn du dich ansonsten höflich und vorbildlich verhalten hast (und eben nicht auffällig schlecht gefahren bist) sofort mit zur Blutentnahme schleppen.
        Niemand wird irgendjemand zur Blutentnahme schleppen, wenn er keine drogentypischen Auffälligkeiten hat, nur weil das Auto vermüllt ist?

        Die kostet der Polizei nämlich einen Haufen Geld wenn sie nicht positiv ist (über 500€ plus Arztkosten plus Laborkosten etc.) und wird deshalb nur gemacht, wenn ein entsprechender Verdachtsmoment vorliegt.
        Natürlich kostet das dem Staat im Falle eines Negativgutachtens Geld. 500€ ist jedoch viel (!!!) zu viel.

        Dann hab ich wirklich was dazu gelernt, auch wenn ich das noch mal recherchieren werde, da ich mich auf dem Gebiet eig. für gut und aktuell informiert halte und dies tatsächlich für mich unbekannt war.


        Ich glaube wir wissen beide, dass ein zugemülltes und vma ungepflegtes Äußeres gern für die Drogentheorie spricht. Genauso wie nach solchen Autos gefahndet wird (etwas älter, verdunkelte Scheiben, etc.) und genauso wie Leute mit Rastas öffentlich öfter kontrolliert werden als Leute die "normal" aussehen. Rasterfahndung wird bis heute ganz unverholen betrieben, aber lassen wir die Grundsatzdiskussionen.

        Drogentypische Auffälligkeiten - afaik zählt der obligatorische Pupillentest sowie die Artikulation beim typischen "Woher, wohin?" Gespräch dazu. Entsteht dabei ein Verdacht -> Drogentestangebot. Wird dieser verweigert würde ein zugemülltes Auto locker für die Rechtfertigung einer Blutabnahme sprechen, Stichwort äußerliches Gesamtbild des Verdächtigen.


        500€ sind glaub ich relativ realistisch. Der Test selber, der Arzt der ihn durchführen muss, das Labor, dass ihn auswerten muss, die Polizisten, die Papiere asufüllen müssen. Da kommt einiges an Arbeitsstunden zusammen und wenn man noch Materialkosten zurechnet, sind die 500€ glaub ich gar nicht so hoch gegriffen.


        Also versteh mich nicht falsch, ich hab hier etwas hart formuliert da mich dieser Grundgedanke bzgl nichts zu verheimlichen -> Schuldbewusstsein hart getriggert hat. Prinzipiell finde ich es gut, dass Leute unter Drogen- und Alkoholeinfluss kompromisslos verfolgt werden, ich würde mich auch niemals an ein Steuer setzen wenn die Gefahr besteht, ich könnte irgendwie noch unter Einfluss stehen. Aber die Tatsache, dass ich Angst um meinen Führerschein haben muss, wenn ich am Sonntag einen rauche und am Freitag hinterm Steuer sitze ist halt n großer Witz. Gepaart mit der Argumentation "wenn man sich nichts vorzuwerfen hat, hat man auch nichts zu verheimlichen" ist einfach so falsch..
        Hab auch nichts gegen Polizisten, auch wenn es so klingen mag im Post weiter oben, sofern die Polizisten objektiv bleiben und eben nicht jemanden per sé verdächtigen, der nicht dabei hilft sich selbst zu überführen und denjenigen noch nicht mal über seine Rechte ausreichend aufklärt.

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          #49
          Zitat von norman normal
          Zitat von slayer
          Zitat von norman normal
          Spoiler: 
          Zitat von Winterheart
          Zitat von norman normal
          Zitat von Winterheart
          Einfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
          Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
          wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
          richterliche Anordnung sowas von 2017
          hat sich da was geändert? afaik ist doch das prozedere immernoch das gleiche. fahrer verweigert test -> polizist muss diensthabenden richter / Staatsanwalt um eine entsprechende genehmigung bitten -> polizist nimmt dich zur wache mit, wo der entsprechende Arzt die blutentnahme durchführt

          @galenikus:
          wie sinnvoll das ist oder nicht, ist die eine geschichte. so ist es aber momentan. is halt die frage ob es das dem polizist, auch bei antipathien, wert ist. ist unmengen papierkram für den und in der zeit die er damit verbringt dich zur wache zu fahren, dort zu warten bis ein arzt kommt etc pp hätte er 10 andere verkehrssünder rausziehen können. daher wird sowas idR auch nur gemacht, wenn ernsthafte zweifel an der fahrtüchtigkeit des kontrollierten besteht.
          diese tests sind vor gericht auch nicht zulässig, sie bieten der polizei nur ne einschätzungsgrundlage um weiterführende tests (bultkontrolle) durchzuführen. vor gericht hat lediglich der blutwert eine stichhaltige aussagekraft. daher kann und sollte man schnelltests auch verweigern, da diese eine recht hohe false-positive rate aufweisen


          „Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

          Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten finden die Befugnisse der StPO Anwendung, soweit sie sich für das Ordnungswidrigkeitenverfahren eignen. Näheres dazu enthält der § 46 OWiG (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren).“
          Wieso sollte man den Test denn verweigern, wenn man nichts zu befürchten hat? Wenn man Angst hat positiv zu sein, kann ich natürlich alle frewilligen Tests verweigern, in 9/10 Fällen wirst du dann trotzdem zur Blutentnahme geschleppt (9 von 10 Verweigerern sind in der Regel immer positiv, siehe warum verweigern, wenn nichts verbrochen?).

          Und das die Schnelltests schlecht oder ungenau sein sollen, ist auch Unfug. Die Urintests sind in den allermeisten Fällen sehr genau, was sich dann auch in den Ergebnissen des Blutgutachtens darstellt.

          Ach und dieser Unmengen an Papierkram ist bei einem §24a minimal. Die Owi-Anzeige schreib ich dir in 20min fertig.
          Auch wenn ich da grundsätzlich bei dir bin, die Nicht-Kooperation darf dir doch nicht negativ ausgelegt werden?
          Bin kein Anwalt, aber ist für mich als Laien vergleichbar einer Aussageverweigerung.
          Ich würde es nicht negativ auslegen nennen, sondern eher, dass es den ANFANGSVERDACHT erhärtet.

          Ich stelle in der Verkehrskontrolle beim Fahrer drogentypische Auffälligkeiten fest. Daraufhin biete ich ihm einen freiwilligen Drogenschnelltest und/oder weitere Koordinierungstest o.ä an. -> er verweigert -> ich bin kein Arzt und kann in ihn hinsehen -> Verdacht der OWi besteht immer noch -> Verdacht erhärtet sich, weil er verweigert und drogentypische Auffälligkeiten besitzt -> BE oder weiterfahren lassen. Damit muss er dann eben leben, dass 24h sein Auto stehen bleibt und er die nächste Zeit sich mit uns beschäftigen muss oder er pinkelt eben kurz und entkräftet den Verdacht.

          Ist in Österreich soweit ich weiß gesetzlich festgelegt, dass der Fahrer seine Fahrtüchtigkeit nachweisen muss, da sonst immer vom negativen ausgegangen wird.


          Ist das nicht das gleiche...irgendwie...?

          Wenn er verweigert erhärtet er einen Anfangsverdacht gegen sich...so oder so hat man dann verloren. Ob clean oder nicht clean. (de cleane Fahrer hat natürlich kein Problem obv.)

          Diese ganze Auto ist zugemüllt Sache fällt dann wohl unter "Generalverdacht" und davon will sich ja wohl jeder Polizist frei sprechen :)
          Steht mmn. auch in der Polizeidienstvorschrift relativ am Anfang (Vorwort?)


          /e:

          Irgendwie habt ihr beide in bestimmten Punkten recht..ich habe aber durchaus schön des öfteren das Gegenteil von beiden Seiten miterlebt/mitbekommen...

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            #50
            Zitat von Winterheart
            Zitat von norman normal
            Über die Grundsatzdiskussion will ich gar nicht weiter reden. Natürlich wird nicht jeder x-beliebige zur Blutentnahme geschleppt. Es muss erst mal soweit kommen, dass man jemanden einen Drogen-Urin-Test anbietet. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn es keine drogentypischen Auffälligkeiten gibt. Gibt es die, wird ein Test angeboten, wird dieser verweigert, kann(!), nicht muss, es sein, dass er zur Blutentnahme genommen wird.



            aber das wäre mir ziemlich neu, wenn ein Polizist OHNE weitere Authorisierungen random Blutproben anordnen darf.
            Dann hast du ja jetzt wieder etwas dazu gelernt.

            Und ich bin mir sehr sicher, dass niemals 9/10 Testverweigerern zu einer Blutentnahme geschleppt werden, wenn diese nicht wegen Auffälligkeiten im Straßenverkehr herausgezogen wurden.
            Kfz-Führer die nach §24a StVG angezeigt werden, haben keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt. Falls dies doch der Fall ist -> §316 StGB.

            Natürlich macht man sich beim Verweigern verdächtig (leider..) aber sofern dein Auto nicht wie eine Müllhalde ausschaut, nach Weed und Alkohol riecht und sämtliche Lichter kaputt sind, wird dich kein Polizist, wenn du dich ansonsten höflich und vorbildlich verhalten hast (und eben nicht auffällig schlecht gefahren bist) sofort mit zur Blutentnahme schleppen.
            Niemand wird irgendjemand zur Blutentnahme schleppen, wenn er keine drogentypischen Auffälligkeiten hat, nur weil das Auto vermüllt ist?

            Die kostet der Polizei nämlich einen Haufen Geld wenn sie nicht positiv ist (über 500€ plus Arztkosten plus Laborkosten etc.) und wird deshalb nur gemacht, wenn ein entsprechender Verdachtsmoment vorliegt.
            Natürlich kostet das dem Staat im Falle eines Negativgutachtens Geld. 500€ ist jedoch viel (!!!) zu viel.

            Dann hab ich wirklich was dazu gelernt, auch wenn ich das noch mal recherchieren werde, da ich mich auf dem Gebiet eig. für gut und aktuell informiert halte und dies tatsächlich für mich unbekannt war.


            Ich glaube wir wissen beide, dass ein zugemülltes und vma ungepflegtes Äußeres gern für die Drogentheorie spricht. Genauso wie nach solchen Autos gefahndet wird (etwas älter, verdunkelte Scheiben, etc.) und genauso wie Leute mit Rastas öffentlich öfter kontrolliert werden als Leute die "normal" aussehen. Rasterfahndung wird bis heute ganz unverholen betrieben, aber lassen wir die Grundsatzdiskussionen.

            Drogentypische Auffälligkeiten - afaik zählt der obligatorische Pupillentest sowie die Artikulation beim typischen "Woher, wohin?" Gespräch dazu. Entsteht dabei ein Verdacht -> Drogentestangebot. Wird dieser verweigert würde ein zugemülltes Auto locker für die Rechtfertigung einer Blutabnahme sprechen, Stichwort äußerliches Gesamtbild des Verdächtigen.


            500€ sind glaub ich relativ realistisch. Der Test selber, der Arzt der ihn durchführen muss, das Labor, dass ihn auswerten muss, die Polizisten, die Papiere asufüllen müssen. Da kommt einiges an Arbeitsstunden zusammen und wenn man noch Materialkosten zurechnet, sind die 500€ glaub ich gar nicht so hoch gegriffen.


            Also versteh mich nicht falsch, ich hab hier etwas hart formuliert da mich dieser Grundgedanke bzgl nichts zu verheimlichen -> Schuldbewusstsein hart getriggert hat. Prinzipiell finde ich es gut, dass Leute unter Drogen- und Alkoholeinfluss kompromisslos verfolgt werden, ich würde mich auch niemals an ein Steuer setzen wenn die Gefahr besteht, ich könnte irgendwie noch unter Einfluss stehen. Aber die Tatsache, dass ich Angst um meinen Führerschein haben muss, wenn ich am Sonntag einen rauche und am Freitag hinterm Steuer sitze ist halt n großer Witz. Gepaart mit der Argumentation "wenn man sich nichts vorzuwerfen hat, hat man auch nichts zu verheimlichen" ist einfach so falsch..
            Hab auch nichts gegen Polizisten, auch wenn es so klingen mag im Post weiter oben, sofern die Polizisten objektiv bleiben und eben nicht jemanden per sé verdächtigen, der nicht dabei hilft sich selbst zu überführen und denjenigen noch nicht mal über seine Rechte ausreichend aufklärt.
            Weil jm. Rastas hat und öfters kontrolliert wird ist es noch eine Rasterfahnung. Hier werden Datensätze, vor allem auch Fremddatensätze, systematisch mit Täterprofilen abgeglichen.

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              #51
              Zitat von D.Way
              Zitat von Winterheart
              Zitat von norman normal
              Über die Grundsatzdiskussion will ich gar nicht weiter reden. Natürlich wird nicht jeder x-beliebige zur Blutentnahme geschleppt. Es muss erst mal soweit kommen, dass man jemanden einen Drogen-Urin-Test anbietet. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn es keine drogentypischen Auffälligkeiten gibt. Gibt es die, wird ein Test angeboten, wird dieser verweigert, kann(!), nicht muss, es sein, dass er zur Blutentnahme genommen wird.



              aber das wäre mir ziemlich neu, wenn ein Polizist OHNE weitere Authorisierungen random Blutproben anordnen darf.
              Dann hast du ja jetzt wieder etwas dazu gelernt.

              Und ich bin mir sehr sicher, dass niemals 9/10 Testverweigerern zu einer Blutentnahme geschleppt werden, wenn diese nicht wegen Auffälligkeiten im Straßenverkehr herausgezogen wurden.
              Kfz-Führer die nach §24a StVG angezeigt werden, haben keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt. Falls dies doch der Fall ist -> §316 StGB.

              Natürlich macht man sich beim Verweigern verdächtig (leider..) aber sofern dein Auto nicht wie eine Müllhalde ausschaut, nach Weed und Alkohol riecht und sämtliche Lichter kaputt sind, wird dich kein Polizist, wenn du dich ansonsten höflich und vorbildlich verhalten hast (und eben nicht auffällig schlecht gefahren bist) sofort mit zur Blutentnahme schleppen.
              Niemand wird irgendjemand zur Blutentnahme schleppen, wenn er keine drogentypischen Auffälligkeiten hat, nur weil das Auto vermüllt ist?

              Die kostet der Polizei nämlich einen Haufen Geld wenn sie nicht positiv ist (über 500€ plus Arztkosten plus Laborkosten etc.) und wird deshalb nur gemacht, wenn ein entsprechender Verdachtsmoment vorliegt.
              Natürlich kostet das dem Staat im Falle eines Negativgutachtens Geld. 500€ ist jedoch viel (!!!) zu viel.

              Dann hab ich wirklich was dazu gelernt, auch wenn ich das noch mal recherchieren werde, da ich mich auf dem Gebiet eig. für gut und aktuell informiert halte und dies tatsächlich für mich unbekannt war.


              Ich glaube wir wissen beide, dass ein zugemülltes und vma ungepflegtes Äußeres gern für die Drogentheorie spricht. Genauso wie nach solchen Autos gefahndet wird (etwas älter, verdunkelte Scheiben, etc.) und genauso wie Leute mit Rastas öffentlich öfter kontrolliert werden als Leute die "normal" aussehen. Rasterfahndung wird bis heute ganz unverholen betrieben, aber lassen wir die Grundsatzdiskussionen.

              Drogentypische Auffälligkeiten - afaik zählt der obligatorische Pupillentest sowie die Artikulation beim typischen "Woher, wohin?" Gespräch dazu. Entsteht dabei ein Verdacht -> Drogentestangebot. Wird dieser verweigert würde ein zugemülltes Auto locker für die Rechtfertigung einer Blutabnahme sprechen, Stichwort äußerliches Gesamtbild des Verdächtigen.


              500€ sind glaub ich relativ realistisch. Der Test selber, der Arzt der ihn durchführen muss, das Labor, dass ihn auswerten muss, die Polizisten, die Papiere asufüllen müssen. Da kommt einiges an Arbeitsstunden zusammen und wenn man noch Materialkosten zurechnet, sind die 500€ glaub ich gar nicht so hoch gegriffen.


              Also versteh mich nicht falsch, ich hab hier etwas hart formuliert da mich dieser Grundgedanke bzgl nichts zu verheimlichen -> Schuldbewusstsein hart getriggert hat. Prinzipiell finde ich es gut, dass Leute unter Drogen- und Alkoholeinfluss kompromisslos verfolgt werden, ich würde mich auch niemals an ein Steuer setzen wenn die Gefahr besteht, ich könnte irgendwie noch unter Einfluss stehen. Aber die Tatsache, dass ich Angst um meinen Führerschein haben muss, wenn ich am Sonntag einen rauche und am Freitag hinterm Steuer sitze ist halt n großer Witz. Gepaart mit der Argumentation "wenn man sich nichts vorzuwerfen hat, hat man auch nichts zu verheimlichen" ist einfach so falsch..
              Hab auch nichts gegen Polizisten, auch wenn es so klingen mag im Post weiter oben, sofern die Polizisten objektiv bleiben und eben nicht jemanden per sé verdächtigen, der nicht dabei hilft sich selbst zu überführen und denjenigen noch nicht mal über seine Rechte ausreichend aufklärt.
              Weil jm. Rastas hat und öfters kontrolliert wird ist es noch eine Rasterfahnung. Hier werden Datensätze, vor allem auch Fremddatensätze, systematisch mit Täterprofilen abgeglichen.
              Ja sorry, habe die Begrifflichkeiten verwechselt, meinte natürlich erhöhten Generalverdacht.

              Kommentar


                #52
                So gut, wie Du dich auskennst, solltest Du mal eine juristische Person (= Anwalt) konsultieren.

                Kommentar


                  #53
                  Andere Leute nerven wie sie zu leben haben, ist immer wack.

                  Kommentar


                    #54
                    Zitat von michi
                    Andere Leute nerven wie sie zu leben haben, ist immer wack.
                    whack

                    Kommentar


                      #55
                      Zitat von Winterheart
                      Zitat von D.Way
                      Zitat von Winterheart
                      Zitat von norman normal
                      Über die Grundsatzdiskussion will ich gar nicht weiter reden. Natürlich wird nicht jeder x-beliebige zur Blutentnahme geschleppt. Es muss erst mal soweit kommen, dass man jemanden einen Drogen-Urin-Test anbietet. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn es keine drogentypischen Auffälligkeiten gibt. Gibt es die, wird ein Test angeboten, wird dieser verweigert, kann(!), nicht muss, es sein, dass er zur Blutentnahme genommen wird.



                      aber das wäre mir ziemlich neu, wenn ein Polizist OHNE weitere Authorisierungen random Blutproben anordnen darf.
                      Dann hast du ja jetzt wieder etwas dazu gelernt.

                      Und ich bin mir sehr sicher, dass niemals 9/10 Testverweigerern zu einer Blutentnahme geschleppt werden, wenn diese nicht wegen Auffälligkeiten im Straßenverkehr herausgezogen wurden.
                      Kfz-Führer die nach §24a StVG angezeigt werden, haben keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt. Falls dies doch der Fall ist -> §316 StGB.

                      Natürlich macht man sich beim Verweigern verdächtig (leider..) aber sofern dein Auto nicht wie eine Müllhalde ausschaut, nach Weed und Alkohol riecht und sämtliche Lichter kaputt sind, wird dich kein Polizist, wenn du dich ansonsten höflich und vorbildlich verhalten hast (und eben nicht auffällig schlecht gefahren bist) sofort mit zur Blutentnahme schleppen.
                      Niemand wird irgendjemand zur Blutentnahme schleppen, wenn er keine drogentypischen Auffälligkeiten hat, nur weil das Auto vermüllt ist?

                      Die kostet der Polizei nämlich einen Haufen Geld wenn sie nicht positiv ist (über 500€ plus Arztkosten plus Laborkosten etc.) und wird deshalb nur gemacht, wenn ein entsprechender Verdachtsmoment vorliegt.
                      Natürlich kostet das dem Staat im Falle eines Negativgutachtens Geld. 500€ ist jedoch viel (!!!) zu viel.

                      Dann hab ich wirklich was dazu gelernt, auch wenn ich das noch mal recherchieren werde, da ich mich auf dem Gebiet eig. für gut und aktuell informiert halte und dies tatsächlich für mich unbekannt war.


                      Ich glaube wir wissen beide, dass ein zugemülltes und vma ungepflegtes Äußeres gern für die Drogentheorie spricht. Genauso wie nach solchen Autos gefahndet wird (etwas älter, verdunkelte Scheiben, etc.) und genauso wie Leute mit Rastas öffentlich öfter kontrolliert werden als Leute die "normal" aussehen. Rasterfahndung wird bis heute ganz unverholen betrieben, aber lassen wir die Grundsatzdiskussionen.

                      Drogentypische Auffälligkeiten - afaik zählt der obligatorische Pupillentest sowie die Artikulation beim typischen "Woher, wohin?" Gespräch dazu. Entsteht dabei ein Verdacht -> Drogentestangebot. Wird dieser verweigert würde ein zugemülltes Auto locker für die Rechtfertigung einer Blutabnahme sprechen, Stichwort äußerliches Gesamtbild des Verdächtigen.


                      500€ sind glaub ich relativ realistisch. Der Test selber, der Arzt der ihn durchführen muss, das Labor, dass ihn auswerten muss, die Polizisten, die Papiere asufüllen müssen. Da kommt einiges an Arbeitsstunden zusammen und wenn man noch Materialkosten zurechnet, sind die 500€ glaub ich gar nicht so hoch gegriffen.


                      Also versteh mich nicht falsch, ich hab hier etwas hart formuliert da mich dieser Grundgedanke bzgl nichts zu verheimlichen -> Schuldbewusstsein hart getriggert hat. Prinzipiell finde ich es gut, dass Leute unter Drogen- und Alkoholeinfluss kompromisslos verfolgt werden, ich würde mich auch niemals an ein Steuer setzen wenn die Gefahr besteht, ich könnte irgendwie noch unter Einfluss stehen. Aber die Tatsache, dass ich Angst um meinen Führerschein haben muss, wenn ich am Sonntag einen rauche und am Freitag hinterm Steuer sitze ist halt n großer Witz. Gepaart mit der Argumentation "wenn man sich nichts vorzuwerfen hat, hat man auch nichts zu verheimlichen" ist einfach so falsch..
                      Hab auch nichts gegen Polizisten, auch wenn es so klingen mag im Post weiter oben, sofern die Polizisten objektiv bleiben und eben nicht jemanden per sé verdächtigen, der nicht dabei hilft sich selbst zu überführen und denjenigen noch nicht mal über seine Rechte ausreichend aufklärt.
                      Weil jm. Rastas hat und öfters kontrolliert wird ist es noch eine Rasterfahnung. Hier werden Datensätze, vor allem auch Fremddatensätze, systematisch mit Täterprofilen abgeglichen.
                      Ja sorry, habe die Begrifflichkeiten verwechselt, meinte natürlich erhöhten Generalverdacht.
                      Kann schonmal passieren wenn man gut und aktuell informiert ist.

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                        #56
                        Spoiler: 
                        Zitat von D.Way
                        Zitat von Winterheart
                        Zitat von D.Way
                        Zitat von Winterheart
                        Zitat von norman normal
                        Über die Grundsatzdiskussion will ich gar nicht weiter reden. Natürlich wird nicht jeder x-beliebige zur Blutentnahme geschleppt. Es muss erst mal soweit kommen, dass man jemanden einen Drogen-Urin-Test anbietet. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn es keine drogentypischen Auffälligkeiten gibt. Gibt es die, wird ein Test angeboten, wird dieser verweigert, kann(!), nicht muss, es sein, dass er zur Blutentnahme genommen wird.



                        aber das wäre mir ziemlich neu, wenn ein Polizist OHNE weitere Authorisierungen random Blutproben anordnen darf.
                        Dann hast du ja jetzt wieder etwas dazu gelernt.

                        Und ich bin mir sehr sicher, dass niemals 9/10 Testverweigerern zu einer Blutentnahme geschleppt werden, wenn diese nicht wegen Auffälligkeiten im Straßenverkehr herausgezogen wurden.
                        Kfz-Führer die nach §24a StVG angezeigt werden, haben keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt. Falls dies doch der Fall ist -> §316 StGB.

                        Natürlich macht man sich beim Verweigern verdächtig (leider..) aber sofern dein Auto nicht wie eine Müllhalde ausschaut, nach Weed und Alkohol riecht und sämtliche Lichter kaputt sind, wird dich kein Polizist, wenn du dich ansonsten höflich und vorbildlich verhalten hast (und eben nicht auffällig schlecht gefahren bist) sofort mit zur Blutentnahme schleppen.
                        Niemand wird irgendjemand zur Blutentnahme schleppen, wenn er keine drogentypischen Auffälligkeiten hat, nur weil das Auto vermüllt ist?

                        Die kostet der Polizei nämlich einen Haufen Geld wenn sie nicht positiv ist (über 500€ plus Arztkosten plus Laborkosten etc.) und wird deshalb nur gemacht, wenn ein entsprechender Verdachtsmoment vorliegt.
                        Natürlich kostet das dem Staat im Falle eines Negativgutachtens Geld. 500€ ist jedoch viel (!!!) zu viel.

                        Dann hab ich wirklich was dazu gelernt, auch wenn ich das noch mal recherchieren werde, da ich mich auf dem Gebiet eig. für gut und aktuell informiert halte und dies tatsächlich für mich unbekannt war.


                        Ich glaube wir wissen beide, dass ein zugemülltes und vma ungepflegtes Äußeres gern für die Drogentheorie spricht. Genauso wie nach solchen Autos gefahndet wird (etwas älter, verdunkelte Scheiben, etc.) und genauso wie Leute mit Rastas öffentlich öfter kontrolliert werden als Leute die "normal" aussehen. Rasterfahndung wird bis heute ganz unverholen betrieben, aber lassen wir die Grundsatzdiskussionen.

                        Drogentypische Auffälligkeiten - afaik zählt der obligatorische Pupillentest sowie die Artikulation beim typischen "Woher, wohin?" Gespräch dazu. Entsteht dabei ein Verdacht -> Drogentestangebot. Wird dieser verweigert würde ein zugemülltes Auto locker für die Rechtfertigung einer Blutabnahme sprechen, Stichwort äußerliches Gesamtbild des Verdächtigen.


                        500€ sind glaub ich relativ realistisch. Der Test selber, der Arzt der ihn durchführen muss, das Labor, dass ihn auswerten muss, die Polizisten, die Papiere asufüllen müssen. Da kommt einiges an Arbeitsstunden zusammen und wenn man noch Materialkosten zurechnet, sind die 500€ glaub ich gar nicht so hoch gegriffen.


                        Also versteh mich nicht falsch, ich hab hier etwas hart formuliert da mich dieser Grundgedanke bzgl nichts zu verheimlichen -> Schuldbewusstsein hart getriggert hat. Prinzipiell finde ich es gut, dass Leute unter Drogen- und Alkoholeinfluss kompromisslos verfolgt werden, ich würde mich auch niemals an ein Steuer setzen wenn die Gefahr besteht, ich könnte irgendwie noch unter Einfluss stehen. Aber die Tatsache, dass ich Angst um meinen Führerschein haben muss, wenn ich am Sonntag einen rauche und am Freitag hinterm Steuer sitze ist halt n großer Witz. Gepaart mit der Argumentation "wenn man sich nichts vorzuwerfen hat, hat man auch nichts zu verheimlichen" ist einfach so falsch..
                        Hab auch nichts gegen Polizisten, auch wenn es so klingen mag im Post weiter oben, sofern die Polizisten objektiv bleiben und eben nicht jemanden per sé verdächtigen, der nicht dabei hilft sich selbst zu überführen und denjenigen noch nicht mal über seine Rechte ausreichend aufklärt.
                        Weil jm. Rastas hat und öfters kontrolliert wird ist es noch eine Rasterfahnung. Hier werden Datensätze, vor allem auch Fremddatensätze, systematisch mit Täterprofilen abgeglichen.
                        Ja sorry, habe die Begrifflichkeiten verwechselt, meinte natürlich erhöhten Generalverdacht.
                        Kann schonmal passieren wenn man gut und aktuell informiert ist.

                        das eine hat mit dem anderen halt nichts zu tun.
                        Und ihn jetzt wegen einer Sache zu flamen die er wohl "verwechselt" und nicht "nicht gewusst hat"....

                        ich weiß ja nicht :)

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                          #57
                          @Winterheart

                          Ich glaube du willst gar nicht wahrhaben was ich dir schreibe. Wenn ich sage 500€ sind viel zu viel, dann brauchst du nicht im nächsten Post mit deinem Halbwissen behaupten, dass 500€ schon hinkommen.

                          Die Kosten für den Staat bei einem negativen Blutgutachten liegen bei weniger als 100€.

                          Kommentar


                            #58
                            kleines Update: Hatten einen Fahrer und lief alles gut ;)
                            danke noch mal für die Hinweise und Tipps!

                            Kommentar


                              #59
                              Zitat von norman normal
                              @Winterheart

                              Ich glaube du willst gar nicht wahrhaben was ich dir schreibe. Wenn ich sage 500€ sind viel zu viel, dann brauchst du nicht im nächsten Post mit deinem Halbwissen behaupten, dass 500€ schon hinkommen.

                              Die Kosten für den Staat bei einem negativen Blutgutachten liegen bei weniger als 100€.
                              geil du dich lieber weiter daran auf, dass du heftig kriminelle kiffer erwischt hast.

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                                #60
                                Keine Macht den Drogen!

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