Beim Speicheltest ist bei normalen Gelegenheitskonsumenten schon nach 12, spätestens 24 Stunden nix mehr nachweisbar. Einfach darauf beharren, auch wenn man dann 10-15 Minuten aufs Resultat warten muss. Dafür müssen die Beamten mit warten.
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machen die heutzutage überhaupt noch Wisch/Speicheltests? :OZitat von ThorondorBeim Speicheltest ist bei normalen Gelegenheitskonsumenten schon nach 12, spätestens 24 Stunden nix mehr nachweisbar. Einfach darauf beharren, auch wenn man dann 10-15 Minuten aufs Resultat warten muss. Dafür müssen die Beamten mit warten.
Die sind doch mmn. der größte Bullshit ever..
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KP, war 2015 nach der Fusion, hat problemlos geklappt.Zitat von galenikusmachen die heutzutage überhaupt noch Wisch/Speicheltests? :OZitat von ThorondorBeim Speicheltest ist bei normalen Gelegenheitskonsumenten schon nach 12, spätestens 24 Stunden nix mehr nachweisbar. Einfach darauf beharren, auch wenn man dann 10-15 Minuten aufs Resultat warten muss. Dafür müssen die Beamten mit warten.
Die sind doch mmn. der größte Bullshit ever..
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Einfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
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sind sie in der Regel nicht...mmn. darf ein Polizist auch keine Medizinisch Physiologische Untersuchung mit dir machen da er kein Arzt ist und demnach kein Urteilsvermögen darüber hat. Ist ja als Polizist ausgebildet worden und nicht als Arzt.Zitat von WinterheartEinfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
Wenn der Polizist dich pers. nicht mag (ja kommt nie vor lolol) dann hast du halt 1sek zu wenig auf dem einen Bein gestanden oder bist gar nicht so gerade gelaufen wie du dachtest. Vielleicht hast du auch zu langsam bis 20 gezählt.... u know what I mean?
Solche Tests mmn. bullshit und vor Gericht nicht zulässig, weil a) Polizist ist kein Arzt b) überhaupt kein Urteilsvermögen für so eine Untersuchung c) beweist das mmn. gar nichts :D (außer bei Leuten mit 1.5 Promille+ wobei es auch da ausnahmen gibt) selbst jemand auf Acid/weed/emma kann gerade aus laufen, auf einem Bein stehen, Kopf in nacken und bis 20 zählen blablabla...
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richterliche Anordnung sowas von 2017Zitat von WinterheartEinfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
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hat sich da was geändert? afaik ist doch das prozedere immernoch das gleiche. fahrer verweigert test -> polizist muss diensthabenden richter / Staatsanwalt um eine entsprechende genehmigung bitten -> polizist nimmt dich zur wache mit, wo der entsprechende Arzt die blutentnahme durchführtZitat von norman normalrichterliche Anordnung sowas von 2017Zitat von WinterheartEinfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
@galenikus:
wie sinnvoll das ist oder nicht, ist die eine geschichte. so ist es aber momentan. is halt die frage ob es das dem polizist, auch bei antipathien, wert ist. ist unmengen papierkram für den und in der zeit die er damit verbringt dich zur wache zu fahren, dort zu warten bis ein arzt kommt etc pp hätte er 10 andere verkehrssünder rausziehen können. daher wird sowas idR auch nur gemacht, wenn ernsthafte zweifel an der fahrtüchtigkeit des kontrollierten besteht.
diese tests sind vor gericht auch nicht zulässig, sie bieten der polizei nur ne einschätzungsgrundlage um weiterführende tests (bultkontrolle) durchzuführen. vor gericht hat lediglich der blutwert eine stichhaltige aussagekraft. daher kann und sollte man schnelltests auch verweigern, da diese eine recht hohe false-positive rate aufweisen
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guter mann dieser Winterheart :)!Zitat von Winterhearthat sich da was geändert? afaik ist doch das prozedere immernoch das gleiche. fahrer verweigert test -> polizist muss diensthabenden richter / Staatsanwalt um eine entsprechende genehmigung bitten -> polizist nimmt dich zur wache mit, wo der entsprechende Arzt die blutentnahme durchführtZitat von norman normalrichterliche Anordnung sowas von 2017Zitat von WinterheartEinfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
@galenikus:
wie sinnvoll das ist oder nicht, ist die eine geschichte. so ist es aber momentan. is halt die frage ob es das dem polizist, auch bei antipathien, wert ist. ist unmengen papierkram für den und in der zeit die er damit verbringt dich zur wache zu fahren, dort zu warten bis ein arzt kommt etc pp hätte er 10 andere verkehrssünder rausziehen können. daher wird sowas idR auch nur gemacht, wenn ernsthafte zweifel an der fahrtüchtigkeit des kontrollierten besteht.
diese tests sind vor gericht auch nicht zulässig, sie bieten der polizei nur ne einschätzungsgrundlage um weiterführende tests (bultkontrolle) durchzuführen. vor gericht hat lediglich der blutwert eine stichhaltige aussagekraft. daher kann und sollte man schnelltests auch verweigern, da diese eine recht hohe false-positive rate aufweisen
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Spoiler:Zitat von Winterhearthat sich da was geändert? afaik ist doch das prozedere immernoch das gleiche. fahrer verweigert test -> polizist muss diensthabenden richter / Staatsanwalt um eine entsprechende genehmigung bitten -> polizist nimmt dich zur wache mit, wo der entsprechende Arzt die blutentnahme durchführtZitat von norman normalrichterliche Anordnung sowas von 2017Zitat von WinterheartEinfach die Schnelltests verweigern? Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei bei ner Festivalkontrolle jeden mit aufs Revier nehmen plus richterliche Anordnung zur Blutentnahme, außer du fährst so kacke dass man ernsthaft Angst um deine Fahrtüchtigkeit haben muss.
Kannst diese schnelltests halt alle verweigern, wenn sie trotzdem denken du hast konsumiert/stehst unter einfluss, dann mit pech blutentnahme, allerdings kommst du um Blutentnahme eh nicht drum herum, wenn sie einen positiven Schnelltest haben.
wenn du den schnelltest verweigerst, kann es sein dass du motorikkontrolltests machen musst, aber die sind idR recht einfach zu durchstehen
@galenikus:
wie sinnvoll das ist oder nicht, ist die eine geschichte. so ist es aber momentan. is halt die frage ob es das dem polizist, auch bei antipathien, wert ist. ist unmengen papierkram für den und in der zeit die er damit verbringt dich zur wache zu fahren, dort zu warten bis ein arzt kommt etc pp hätte er 10 andere verkehrssünder rausziehen können. daher wird sowas idR auch nur gemacht, wenn ernsthafte zweifel an der fahrtüchtigkeit des kontrollierten besteht.
diese tests sind vor gericht auch nicht zulässig, sie bieten der polizei nur ne einschätzungsgrundlage um weiterführende tests (bultkontrolle) durchzuführen. vor gericht hat lediglich der blutwert eine stichhaltige aussagekraft. daher kann und sollte man schnelltests auch verweigern, da diese eine recht hohe false-positive rate aufweisen
Wieso sollte man den Test denn verweigern, wenn man nichts zu befürchten hat? Wenn man Angst hat positiv zu sein, kann ich natürlich alle frewilligen Tests verweigern, in 9/10 Fällen wirst du dann trotzdem zur Blutentnahme geschleppt (9 von 10 Verweigerern sind in der Regel immer positiv, siehe warum verweigern, wenn nichts verbrochen?).„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.
Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten finden die Befugnisse der StPO Anwendung, soweit sie sich für das Ordnungswidrigkeitenverfahren eignen. Näheres dazu enthält der § 46 OWiG (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren).“
Und das die Schnelltests schlecht oder ungenau sein sollen, ist auch Unfug. Die Urintests sind in den allermeisten Fällen sehr genau, was sich dann auch in den Ergebnissen des Blutgutachtens darstellt.
Ach und dieser Unmengen an Papierkram ist bei einem §24a minimal. Die Owi-Anzeige schreib ich dir in 20min fertig.
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