Zitat von KADOZER
Zitat von arschgranate
Wenn ich jetzt nach einer Party betrunken nach Hause torkel und auf dein Grundstück (welches augenscheinlich noch eine Rasenfläche ist) pinkel, könnte ich da ärger bekommen?
da das grundstück nicht als "erschlossen" zu erkennen ist (gibt z.B. keine einfriedung) wird es da keinen rechtlichen unterschied geben ob du dahin, oder am straßenrand hinter den busch machst..



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