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Bußgeld 90 Euro über gelb gefahren?!

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    #91
    Zitat von Captain Obvious
    Zitat von kgpforever
    Es wird gar nichts passieren, da es keine Beweise gibt. Die Aussage des Polizisten zählt hier nicht, nur der Beweis.

    Ein Polizist kann auch nicht einfach behaupten, du seist zu schnell gefahren.
    Du stellst dir das ja leicht vor, versuche deine sichtweise mal auf andere sachen zu übertragen dann merkst du schon das das nicht so ist
    das mit dem zu schnell fahren stimmt.. wenn du angehalten wirst und die sagen na warst bisschen zu schnell unterwegs und du nein sagst dann muessen die es hinnehmen...die meisten wissens halt nicht und sagen ja ich war zu schnell

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      #92
      Zitat von L1PTONLIKENP
      Zitat von Captain Obvious
      Zitat von kgpforever
      Es wird gar nichts passieren, da es keine Beweise gibt. Die Aussage des Polizisten zählt hier nicht, nur der Beweis.

      Ein Polizist kann auch nicht einfach behaupten, du seist zu schnell gefahren.
      Du stellst dir das ja leicht vor, versuche deine sichtweise mal auf andere sachen zu übertragen dann merkst du schon das das nicht so ist
      das mit dem zu schnell fahren stimmt.. wenn du angehalten wirst und die sagen na warst bisschen zu schnell unterwegs und du nein sagst dann muessen die es hinnehmen...die meisten wissens halt nicht und sagen ja ich war zu schnell
      Das das mit dem zu schnell fahren so ist ist mir auch klar, aber es ging mir ja eher um die verallgemeinerte aussage darüber

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        #93
        Zitat von Captain Obvious
        Zitat von L1PTONLIKENP
        Zitat von Captain Obvious
        Zitat von kgpforever
        Es wird gar nichts passieren, da es keine Beweise gibt. Die Aussage des Polizisten zählt hier nicht, nur der Beweis.

        Ein Polizist kann auch nicht einfach behaupten, du seist zu schnell gefahren.
        Du stellst dir das ja leicht vor, versuche deine sichtweise mal auf andere sachen zu übertragen dann merkst du schon das das nicht so ist
        das mit dem zu schnell fahren stimmt.. wenn du angehalten wirst und die sagen na warst bisschen zu schnell unterwegs und du nein sagst dann muessen die es hinnehmen...die meisten wissens halt nicht und sagen ja ich war zu schnell
        Das das mit dem zu schnell fahren so ist ist mir auch klar, aber es ging mir ja eher um die verallgemeinerte aussage darüber
        Du musst richtig lesen. Ich habe geschrieben, "zählt HIER nicht", das schließt "andere Sachen" nicht mit ein.

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          #94
          Naja ich hab erstmal mein gespräch mitm anwalt er wird mir dann schon sagen was kann und was nicht hoffe ich komme gut aus der sache raus allein wegen den 3 punkten krieg ich n gehirn ragequit :D

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            #95
            Wie du sagtest, war der Polizist weit weg und es hat sich nicht um eine gezielte Kontrolle gehandelt. Demnach hast du auf jeden Fall ganz gute Karten. War es ein Polizist oder zwei?

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              #96
              Zitat von kgpforever
              War es ein Polizist oder zwei?
              Zitat von L1PTONLIKENP
              der Polizei war zu 2.

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                #97
                Zitat von DerKiLLa
                Zitat von kgpforever
                War es ein Polizist oder zwei?
                Zitat von L1PTONLIKENP
                der Polizei war zu 2.
                :D

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                  #98
                  Zitat von kgpforever
                  Zitat von DerKiLLa
                  Zitat von kgpforever
                  War es ein Polizist oder zwei?
                  Zitat von L1PTONLIKENP
                  der Polizei war zu 2.
                  :D
                  ach du scheisse :D man bin ich dum..

                  Kommentar


                    #99
                    hart, sag mir bloß bescheid wies ausgegangen ist, kannst auch gern im thread posten

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                      Zitat von Me again
                      hart, sag mir bloß bescheid wies ausgegangen ist, kannst auch gern im thread posten
                      er muss es bezahlen + beamtenbeleidigung kommt noch dazu.

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                        Gibt keine Beamtenbeleidigung. Wenn ein Beamter beledigt wurde, dann erfüllt es nur den Tatbestand der Beleidigung, wie bei jedem anderen auch.

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                          Zitat von RALF MOELLER
                          Gibt keine Beamtenbeleidigung.
                          Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde.

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                            Zitat von Venus1
                            Zitat von RALF MOELLER
                            Gibt keine Beamtenbeleidigung.
                            Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde.
                            Es gibt dennoch keine Beamtenbeleidigung. Völlig wurst ob du deinen Nachbarn, oder einen Polizisten als Idioten beschimpfst.

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                              Zitat von kartoffelhexler
                              Zitat von Venus1
                              Zitat von RALF MOELLER
                              Gibt keine Beamtenbeleidigung.
                              Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde.
                              Es gibt dennoch keine Beamtenbeleidigung. Völlig wurst ob du deinen Nachbarn, oder einen Polizisten als Idioten beschimpfst.
                              Es gibt dennoch die Beamtenbeleidigung. Völlig wurst ob es ein eigener Tatbestand ist, oder nicht.

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                                Nein, gibt es nicht. Man sollte solch ein Ammenmärchen nicht weiter vor sich hertragen und es als Sonderform der Beleidigung behandeln. Oder wird als nächstes "Nachbarbeleidigung, Metzgerbeleidigung, Fußballerbeleidigung" etc. geben?

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