Zitat von Captain Obvious
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Keine Ankündigung bisher.
Bußgeld 90 Euro über gelb gefahren?!
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Das das mit dem zu schnell fahren so ist ist mir auch klar, aber es ging mir ja eher um die verallgemeinerte aussage darüberZitat von L1PTONLIKENPdas mit dem zu schnell fahren stimmt.. wenn du angehalten wirst und die sagen na warst bisschen zu schnell unterwegs und du nein sagst dann muessen die es hinnehmen...die meisten wissens halt nicht und sagen ja ich war zu schnellZitat von Captain ObviousDu stellst dir das ja leicht vor, versuche deine sichtweise mal auf andere sachen zu übertragen dann merkst du schon das das nicht so istZitat von kgpforeverEs wird gar nichts passieren, da es keine Beweise gibt. Die Aussage des Polizisten zählt hier nicht, nur der Beweis.
Ein Polizist kann auch nicht einfach behaupten, du seist zu schnell gefahren.
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Du musst richtig lesen. Ich habe geschrieben, "zählt HIER nicht", das schließt "andere Sachen" nicht mit ein.Zitat von Captain ObviousDas das mit dem zu schnell fahren so ist ist mir auch klar, aber es ging mir ja eher um die verallgemeinerte aussage darüberZitat von L1PTONLIKENPdas mit dem zu schnell fahren stimmt.. wenn du angehalten wirst und die sagen na warst bisschen zu schnell unterwegs und du nein sagst dann muessen die es hinnehmen...die meisten wissens halt nicht und sagen ja ich war zu schnellZitat von Captain ObviousDu stellst dir das ja leicht vor, versuche deine sichtweise mal auf andere sachen zu übertragen dann merkst du schon das das nicht so istZitat von kgpforeverEs wird gar nichts passieren, da es keine Beweise gibt. Die Aussage des Polizisten zählt hier nicht, nur der Beweis.
Ein Polizist kann auch nicht einfach behaupten, du seist zu schnell gefahren.
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er muss es bezahlen + beamtenbeleidigung kommt noch dazu.Zitat von Me againhart, sag mir bloß bescheid wies ausgegangen ist, kannst auch gern im thread posten
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Ceterum Censeo
Gibt keine Beamtenbeleidigung. Wenn ein Beamter beledigt wurde, dann erfüllt es nur den Tatbestand der Beleidigung, wie bei jedem anderen auch.
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Gast
Es gibt dennoch keine Beamtenbeleidigung. Völlig wurst ob du deinen Nachbarn, oder einen Polizisten als Idioten beschimpfst.Zitat von Venus1Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde.Zitat von RALF MOELLERGibt keine Beamtenbeleidigung.
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Es gibt dennoch die Beamtenbeleidigung. Völlig wurst ob es ein eigener Tatbestand ist, oder nicht.Zitat von kartoffelhexlerEs gibt dennoch keine Beamtenbeleidigung. Völlig wurst ob du deinen Nachbarn, oder einen Polizisten als Idioten beschimpfst.Zitat von Venus1Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde.Zitat von RALF MOELLERGibt keine Beamtenbeleidigung.
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Ceterum Censeo
Nein, gibt es nicht. Man sollte solch ein Ammenmärchen nicht weiter vor sich hertragen und es als Sonderform der Beleidigung behandeln. Oder wird als nächstes "Nachbarbeleidigung, Metzgerbeleidigung, Fußballerbeleidigung" etc. geben?
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