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Bußgeld 90 Euro über gelb gefahren?!

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    #31
    haben die deine geschwindigkeit aufgezeichnet? (geht das aus der entfernung überhaupt?)

    wenn ja würd ich auch schleunigst und ohne groß aufmucken die 90 tacken? unterm strich ist es lehrgeld.

    und wie du richtig sagst, gelb = halten wenn möglich. bleifuß geben ist dann nicht die richtige vorgehensweise ;)

    ps: warum hier einige davon ausgehen, ein polizei im dienst hat einfach mal so seinen "bro" mit, halte ich doch für weit hergeholt! vllt kann der te einfach bestätigen, dass es ein polizist war ;)

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      #32
      Zitat von mus
      Falls Student, einfach mit Prozesskostenbeihilfe anfangen. Macht dann eh weniger Sinn, wenn die zu leistenen Gerichtskosten den Streitwert übersteigen. Habe ich jedenfalls so gehört, nie selbst in Anspruch genommen.
      PKH gibt's im Bußgeldverfahren nicht. Wenn dann nur notwendige Verteidigung, die hier aber alles andere als erforderlich erscheint.

      Man legt hier auch keinen Widerspruch, sondern Einspruch innerhalb zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss auch nicht begründet werden.

      Die Sache mit der Aussage gegen Aussage ist Quatsch. War es nicht bei den Germanen so, dass der jenige, der mehr Zeugen hatte, Recht bekam? Wie dem auch sei.
      Der jeweiligen Aussage wird der Richter schon auf den Grund gehen. Danach entscheidet er nach freier Beweiswürdigung. Polizisten sind dabei natürlich nicht wegen ihrer Stellung glaubwürdiger. Erst bei Unsicherheit über die Tatsachenlage gilt dann indubio pro reo.

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        #33
        Ich würde dir empfehlen und deinem Kollegen auch ein Gedächnisprotokoll zu schreiben. Erstmal unabhängig von einander und dann nachher nochmal abgleichen. Damit werden zumindestens eure Aussagen glaubwürdiger!

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          #34
          gibt es an dieser stelle verkehrskameras?

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            #35
            Bezahl es! Ansonsten lügen sie nachher noch du bist bei rot gefahren.

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              #36
              m.E. wird ihm bei einem Bußgeld ein Überfahren einer roten Ampel vorgeworfen! Somit kann das was 1974 sagt, schonmal nicht eintreffen

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                #37
                Zitat von cado
                Zitat von mus
                Falls Student, einfach mit Prozesskostenbeihilfe anfangen. Macht dann eh weniger Sinn, wenn die zu leistenen Gerichtskosten den Streitwert übersteigen. Habe ich jedenfalls so gehört, nie selbst in Anspruch genommen.
                PKH gibt's im Bußgeldverfahren nicht. Wenn dann nur notwendige Verteidigung, die hier aber alles andere als erforderlich erscheint.

                Man legt hier auch keinen Widerspruch, sondern Einspruch innerhalb zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss auch nicht begründet werden.

                Die Sache mit der Aussage gegen Aussage ist Quatsch. War es nicht bei den Germanen so, dass der jenige, der mehr Zeugen hatte, Recht bekam? Wie dem auch sei.
                Der jeweiligen Aussage wird der Richter schon auf den Grund gehen. Danach entscheidet er nach freier Beweiswürdigung. Polizisten sind dabei natürlich nicht wegen ihrer Stellung glaubwürdiger. Erst bei Unsicherheit über die Tatsachenlage gilt dann indubio pro reo.
                Alles richtig! Problem dürfte werden das bei einem Gang vors Verwaltungsgericht der Ausgang mehr oder weniger schon vorprogammiert ist! Die meisten Polizisten berufen sich darauf, dass "Ihr" Protokoll richtig sein muss und an weitere Details erinnern Sie sich nicht! Von daher besteht nur eine Chance wenn eine hinreichend genaue Beschreibung des "Tathergangs" gegeben werden kann. Mit genauen Aussagen etc!

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                  #38
                  Da es sich ganz offensichtlich um einen SuperCop handelt der sowas auf 400Meter auf einer befahrenen Straße erkennt, haste da keine Chance.

                  Mal im ernst wenn sich herrausstellt, dass der Polizist das aus 400 Meter gesehen haben will dann wird da nur kurz im Gericht drüber gelacht und das wars.

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                    #39
                    Spar dir die Dienstaufsichtsbeschwerde, ist den Bullen so latte! Die lachen eher noch darüber, dass du dir den Aufwand gemacht hast.

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                      #40
                      Da gabs doch mal ne Prüfungsfrage in der Fahrschule ,das wenn es Gelb ist und man unter 40 Meter davor is , nicht abbremsen soll sondern weiterfahren soll.

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                        #41
                        Ich frag mich wie er 400m entfernt sein kann, vor ner roten ampel steht & dich immernoch angehalten bekommt?:D

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                          #42
                          Zitat von Robert Parker
                          Wenn er dir wirklich zugestimmt hätte das es gelb war, OK! Aber du interpretierst hier seinen Gemütszustand nur weil er dir gesagt hat was bei gelb zu tun gewesen wäre. Not bad.

                          Der Anfang deines Beitrages liest sich auch komisch. Du fährst auf eine grüne Ampel zu, sie ist grün und du gibst dennoch erstmal Gummi? Ergibt für mich keinen Sinn. Hört sich für mich eher danach an das gelb war, du Gas gegeben hast und es kurz vor knapp rot wurde bzw. Es für dich noch gelb wäre.
                          Passiert doch gar nicht so unhäufig, dass auf eine grüne Ampel beschleunigt wird in der Vermutung, dass sie gleich auf gelb bzw. rot springt. Es ist aber deswegen nicht sinnvoller.
                          Nach den ganzen Brems-/Reaktions-/Anhaltewegformeln aus der Fahrschule wäre er übrigens auch nie vor der Ampel zum stehen gekommen. Evtl. wäre Bremsen ja sogar riskanter als weiter zu fahren (Auffahrunfall).

                          Finde seine Stellungnahme gar nicht mal so unsinnvoll. Wird aber wohl trotzdem keine Chance haben.

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                            #43
                            Zitat von kraska
                            Ich frag mich wie er 400m entfernt sein kann, vor ner roten ampel steht & dich immernoch angehalten bekommt?:D
                            Blaulicht und abvahrt?

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                              #44
                              Zitat von mus
                              Zitat von Robert Parker
                              Wenn er dir wirklich zugestimmt hätte das es gelb war, OK! Aber du interpretierst hier seinen Gemütszustand nur weil er dir gesagt hat was bei gelb zu tun gewesen wäre. Not bad.

                              Der Anfang deines Beitrages liest sich auch komisch. Du fährst auf eine grüne Ampel zu, sie ist grün und du gibst dennoch erstmal Gummi? Ergibt für mich keinen Sinn. Hört sich für mich eher danach an das gelb war, du Gas gegeben hast und es kurz vor knapp rot wurde bzw. Es für dich noch gelb wäre.
                              Passiert doch gar nicht so unhäufig, dass auf eine grüne Ampel beschleunigt wird in der Vermutung, dass sie gleich auf gelb bzw. rot springt. Es ist aber deswegen nicht sinnvoller.
                              Nach den ganzen Brems-/Reaktions-/Anhaltewegformeln aus der Fahrschule wäre er übrigens auch nie vor der Ampel zum stehen gekommen. Evtl. wäre Bremsen ja sogar riskanter als weiter zu fahren (Auffahrunfall).

                              Finde seine Stellungnahme gar nicht mal so unsinnvoll. Wird aber wohl trotzdem keine Chance haben.
                              der knackpunkt ist halt, dass er nochmal ordentlich auf die tube gedrückt hat. das entspricht halt nicht der definition von "halten wenn möglich". aber das wird halt auch von fall zu fall verschieden sein.

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                                #45
                                Es gibt 3 Paragraphen die nun ziehen können:

                                § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG (Missachtung des Gelblicht der Lichtzeichenanlage)

                                § 37 Abs.2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat (90€ Bußgeld + 23,50€ Gebühren, 3 Punkte - Kein Fahrverbot)

                                § 37 Abs.2, § 1 Abs.2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG (qualifizierter Rotlichtverstoß)

                                Ganz einfach wie es weitergeht. Wenn im Anhörungsbögen der erste § steht - sei happy. Beim Zweiten grummel vor dich hin. Beim Dritten weinen.

                                Warum?

                                Eine Beschwerde wird nix bringen.

                                Es gibt keinen Grund warum der Polizist lügen sollte, schließlich steckt er sich das Geld nicht selbst ein.
                                Du kannst Einspruch gegen den Bescheid einlegen, die Chancen, dass etwas Positives bei rumkommt, stehen ohne Beweis (Zeuge unrelevant) aber bei 0%.
                                Rechtsanwalt sinnlos, da es keinen Punkt gibt wo er einhaken könnte.

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