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Arbeitgeber Insolvent, zwei Monatsgehälter aussteh

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    Arbeitgeber Insolvent, zwei Monatsgehälter aussteh

    Moin rm,

    Der Arbeitgeber der Mutter meiner Freundin hat Insolvenz angemeldet. Jetzt wurde ihr schriftlich mitgeteilt, dass neben dem Februar Gehalt auch das Gehalt für den März nicht ausgezahlt werden kann.

    Sie arbeitet da schon relativ lange und ihr wurde auch schon mündlich gesagt, dass bei einem Bestehen des Arbeitgebers, sie von ihrer Position eine Stufe runtergestuft wird.

    Was tut man nun am besten?

    Ich hab gelesen, dass man sein ausstehendes Gehalt schriftlich einfordern soll, mit Bestätigung des Arbeitgebers. Ist man sonst nicht auf der Liste der Gläubiger?
    Wie sehen die Chancen aus, dass sie noch was vom Gehalt kriegt?
    Neuen Arbeitgeber suchen?

    Wichtigste wären auch die juristisch richtigen Schritte um die Chancen auf das ausstehende Gehalt zu maximieren.

    danke für jede hilfe

    #2
    Sie wird zu 100% das Gehalt bzw einen Ersatz kriegen. Soweit ich weiß wurde durch eine EU-Richtlinie vorgeschrieben, dass die Mitgliedsländer bei solchen Fällen die ausstehenden Gehälter zahlen.

    /
    http://www.n-tv.de/ratgeber/Bei-Insolvenz-zahlt-Arbeitsagentur-article306974.html
    Also am besten einfach mal zur Arbeitsagentur steppen und nachfragen, die werden ihr bestimmt helfen :-)

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      #3
      Denke Arbeitnehmer stehen automatisch ganz oben auf der "Liste", ohne schriftlich einfordern zu müssen.

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        #4
        Arbeitgeber verbal unter Druck setzen, vielleicht ist er bereits dabei die ausstehende Differenz fürs Gehalt durch Telefon-Anrufe bei den entsprechenden Kunden nachträglich einzufordern

        *
        Spoiler: 
        sorry
        *

        Kommentar


          #5
          Gab ne Richtlinie der EU, die den Mitgliedstaaten vorgeschrieben hat, einen öffentlichen Fonds einzurichten, der in solchen Fällen für Ausgleichszahlungen einstehen soll.

          Einfach mal den Fall "Francovich" googeln, das war der Präzedenzfall diesbezüglich.

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            #6
            Zitat von Duke
            Denke Arbeitnehmer stehen automatisch ganz oben auf der "Liste", ohne schriftlich einfordern zu müssen.
            ich glaube die werden zwar als eine der ersten aus der insolvenzmasse bezahlt, aber automatisch geht da nichts bei einer insolvenz. man muss seine ansprüche iirc gegenüber dem insolvenzverwalter fristgemäß geltend machen sonst ggnor3

            Spoiler: 


            nicht so wirklich sicher aber irgendwie so...

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              #7
              Schön dass jetzt alle mal ihr wissen aus der einführungsvorlesung in Wirtschaftsrecht anwenden können.

              Gab da glaub ich ne EU-Richtlinie!

              Zu den weiteren Fragen: einen neuen Arbeitgeber zu suchen ist bei einer Insolvenz des eigentlichen Arbeitgebers vielleicht tatsächlich keine allzu blöde Idee.

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                #8
                Zitat von stry
                Schön dass jetzt alle mal ihr wissen aus der einführungsvorlesung in Wirtschaftsrecht anwenden können.

                Gab da glaub ich ne EU-Richtlinie!

                Zu den weiteren Fragen: einen neuen Arbeitgeber zu suchen ist bei einer Insolvenz des eigentlichen Arbeitgebers vielleicht tatsächlich keine allzu blöde Idee.
                denke deine gefühlte Krassheit verfehlt deine tatsächliche Krassheit um ein Weites

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Me again
                  Zitat von stry
                  Schön dass jetzt alle mal ihr wissen aus der einführungsvorlesung in Wirtschaftsrecht anwenden können.

                  Gab da glaub ich ne EU-Richtlinie!

                  Zu den weiteren Fragen: einen neuen Arbeitgeber zu suchen ist bei einer Insolvenz des eigentlichen Arbeitgebers vielleicht tatsächlich keine allzu blöde Idee.
                  denke deine gefühlte Krassheit verfehlt deine tatsächliche Krassheit um ein Weites
                  +1

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                    #10
                    80/987/EEC

                    e: francovich = #offtopic


                    No special measures have been introduced to transpose the Directive as existing legislation
                    was thought sufficient. In 1999 SGB III (Sozialgesetzbuch Buch III - Social Code Part III)
                    reformed bankruptcy laws and retitled benefits as insolvency benefits. The BetrAVG (Gesetz
                    zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Occupational Old-Age Pensions Act. Act
                    of 19 Dec. 1974, BGBl. I, 3610.) provides pension protection in the event of insolvency of the
                    former employer. Also of relevance is the insolvenzordnung - Insolvency Act.
                    keine lust nun die einzelnormen zu suchen.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von arcancer
                      80/987/EEC

                      e: francovich = #offtopic

                      Hab ich doch schon geschrieben. :(

                      Kommentar


                        #12
                        Es gibt auch sowas wie Insolvenzgeld vom Arbeitsamt, wenn Inso auch schon angemeldet wurde...

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von arcancer
                          80/987/EEC

                          e: francovich = #offtopic


                          No special measures have been introduced to transpose the Directive as existing legislation
                          was thought sufficient. In 1999 SGB III (Sozialgesetzbuch Buch III - Social Code Part III)
                          reformed bankruptcy laws and retitled benefits as insolvency benefits. The BetrAVG (Gesetz
                          zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Occupational Old-Age Pensions Act. Act
                          of 19 Dec. 1974, BGBl. I, 3610.) provides pension protection in the event of insolvency of the
                          former employer. Also of relevance is the insolvenzordnung - Insolvency Act.
                          keine lust nun die einzelnormen zu suchen.
                          Tipp vom Profi. Die Sachen gibts auch auf Deutsch - ist vllt in einem deutschen Forum für manche einfacher?!

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                            #14
                            sorry wollte euch nicht überfordern mit einem englischen zitat. sehe aber gerade, dass 80/987/EEC abgeschafft und durch 2008/94/EC ersetzt worden ist.

                            schau einfach mal hier nach

                            Kommentar


                              #15
                              hab hier eine gute Infoseite der Agentur für Arbeit gefunden (dank euren gelieferten Stichwörtern)

                              http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/Insolvenz/index.htm

                              Vielen Dank

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