Zitat von Jax
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Mobbingexperten gesucht
Einklappen
X
-
schN -
pics der tochter...Zitat von TeQuillaaaAJetzt kommen die Windows-Pros um die Ecke ... wahnsinn.Zitat von SilverM00n95"shutdown -r -t 01" als verknüpfung in den autostart.
hf
Zum TE: hat er noch ne große Tochter?
protipp:
screenshot vom desktop als hintergrund einfügen und alle dateien/verknüpfungen + taskleiste verstecken, welch ein spaß
(war früher auf lans wirklich immer witzig)
Kommentar
-
oh rly
Du könntest die Innereien der Windel in die Lüftungsschlitze seines Autos reindrücken, die zur Klimatisierung der Fahrgastzelle (lol) genutzt werden. Alternativ Milch.
Fand das ganze aber eigentlich bereits vor meinem Post eher kindisch :/
Kommentar
-
Jax [banned]
wen interessiert das, was du glaubst?Zitat von schNIst das so? - ich glaube neinZitat von Jaxdas ist Anstiftung zum Mord gem. §§ 212 I, 211, 26 StGB undZitat von RALF MOELLERSchmeiß' ihm den Kopf seiner Tochter in den Rucksack. Alternativ kannst du auch einfach behaupten, er hätte dich vergewaltigt.
Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage gem §§ 153, 26 StGB
Kommentar
-
schN
Dich vllt, wenn deine Behauptung falsch ist.Zitat von Jaxwen interessiert das, was du glaubst?Zitat von schNIst das so? - ich glaube neinZitat von Jaxdas ist Anstiftung zum Mord gem. §§ 212 I, 211, 26 StGB undZitat von RALF MOELLERSchmeiß' ihm den Kopf seiner Tochter in den Rucksack. Alternativ kannst du auch einfach behaupten, er hätte dich vergewaltigt.
Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage gem §§ 153, 26 StGB
Kommentar
-
Jax [banned]
wieso sollte meine behauptung falsch seinZitat von schNDich vllt, wenn deine Behauptung falsch ist.Zitat von Jaxwen interessiert das, was du glaubst?Zitat von schNIst das so? - ich glaube neinZitat von Jaxdas ist Anstiftung zum Mord gem. §§ 212 I, 211, 26 StGB undZitat von RALF MOELLERSchmeiß' ihm den Kopf seiner Tochter in den Rucksack. Alternativ kannst du auch einfach behaupten, er hätte dich vergewaltigt.
Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage gem §§ 153, 26 StGB
Kommentar
Kommentar