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Haftpflicht - wie wird die Schadenssumme bestimmt?

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    Haftpflicht - wie wird die Schadenssumme bestimmt?

    Mir ist klar, dass man hier keine pauschalen Aussagen treffen kann, aber zumindest eine grobe Einschätzung würde mir fürs Erste helfen, nachts ruhiger zu schlafen (oder eben nicht).

    Sachverhalt: WG-Mitbewohner war ultra-tollpatschig und hat mir meinen PC-Monitor und eine HiFi-Box umgestoßen. Beides ist nur wenige Monate alt, erst Ende letzten Jahres gekauft. Monitor ist komplett hinüber; die Box tut zwar noch, Klangbild ist aber definitiv etwas in Mitleidenschaft gezogen worden und sie sieht auch total ramponiert aus – da kommt für mich nur noch Austausch in Frage. Er ist haftpflichtversichert und will mir nun den Schaden ersetzen.

    Jetzt die große Frage: Wofür kommt die Haftpflicht denn genau auf? Dass der derzeitige Preis gilt und nicht der Kaufpreis, ist mir klar, aber wie wird der berechnet? Kann ich damit rechnen, zumindest annähernd eine Summe rauszubekommen, mit der ich Neuanschaffungen tätigen kann, oder bin ich angesichts des jungen Alters der Sachen nun total am Arsch? Am Ende heißt es noch: Box ist ja noch funktional, außerdem Gebrauchtware... hier ein Hunderter für die Mühe.

    #2
    garantie bzw. umtausch keine option?

    erst denken, dann schreiben. ;]

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      #3
      D.h. zum Hersteller schicken und sagen "macht mal, dass wieder wie neu ist und schickt mir die Rechnung dafür"? Liefe bei beiden Sachen auf Zusendung eines neuen Artikels hinaus.

      Dass die Garantie hier greift, kann ausgeschlossen werden - jeder Dreijährige sieht, dass hier enorme Gewalteinwendung vorliegt.

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        #4
        Zitat von so4p
        garantie bzw. umtausch keine option?
        ?????????????????????????????????????

        wo liegt hier denn ein garantie fall vor, wenn sein mitbewohner die sachen beschädigt

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          #5
          verdammt aus Haftpflicht im Kopf Haftbefehl gemacht :/

          Würde erst Garantie umtausch probieren. Hatte vor einigen Jahren auch mal nen Haftpflichtfall, du musst dann erst son Zettel ausfüllen von der Versicherung und die ermitteln das glaub ich dann alleine, garantien für eine bestimmte höhe kann dir sicher keiner geben.

          Kann auch sein, dass du ne Summe eintragen kannst auf dem Zettel die du erstattet haben möchtest, aber grad bei großen Diskrepanzen und höheren Summen sollte man aufpassen, sonst schicken die noch nen Gutachter vorbei.

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            #6
            Zitat von R-VLB
            Mir ist klar, dass man hier keine pauschalen Aussagen treffen kann, aber zumindest eine grobe Einschätzung würde mir fürs Erste helfen, nachts ruhiger zu schlafen (oder eben nicht).

            Sachverhalt: WG-Mitbewohner war ultra-tollpatschig und hat mir meinen PC-Monitor und eine HiFi-Box umgestoßen. Beides ist nur wenige Monate alt, erst Ende letzten Jahres gekauft. Monitor ist komplett hinüber; die Box tut zwar noch, Klangbild ist aber definitiv etwas in Mitleidenschaft gezogen worden und sie sieht auch total ramponiert aus – da kommt für mich nur noch Austausch in Frage. Er ist haftpflichtversichert und will mir nun den Schaden ersetzen.

            Jetzt die große Frage: Wofür kommt die Haftpflicht denn genau auf? Dass der derzeitige Preis gilt und nicht der Kaufpreis, ist mir klar, aber wie wird der berechnet? Kann ich damit rechnen, zumindest annähernd eine Summe rauszubekommen, mit der ich Neuanschaffungen tätigen kann, oder bin ich angesichts des jungen Alters der Sachen nun total am Arsch? Am Ende heißt es noch: Box ist ja noch funktional, außerdem Gebrauchtware... hier ein Hunderter für die Mühe.
            Zeitwert, da Gerät ers relativ neu , wirst du den Kaufpreise, sofern eine Reparatur nicht möglich, ersetzt bekommen.

            Mach Fotos von den schäden du wirst sie evtl brauchen.
            Ab einer entsprechenden Summe (man sagt so pi mal daumen 1000€) kommt auch jemand vorbei und checkt das ganze.

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              #7
              ups, da habe ich nicht richtig nachgedacht. mein fehler.

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                #8
                Ne gute Haftpflicht sollte das anstandslos zahlen. Man muss aber auch n bisschen dahinter sein, logischerweise wollen Versicherungen nicht direkt zahlen. ^^

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                  #9
                  Zitat von gestalt
                  Kann auch sein, dass du ne Summe eintragen kannst auf dem Zettel die du erstattet haben möchtest, aber grad bei großen Diskrepanzen und höheren Summen sollte man aufpassen, sonst schicken die noch nen Gutachter vorbei.
                  Würde mir nicht im geringsten was ausmachen.

                  Ich glaube, ihr werdet mir wirklich nicht weiterhelfen können, weil in meinem Kopf gerade ganz viele verschiedene Fragen herumschwirren. Die Quintessenz ist wohl:
                  - Weniger Monate alter Monitor ist kaputt. Deckt die Schadenssumme die Kosten für die Anschaffung eines neuen?
                  - Wenige Monate alte Studiobox hat verzerrtes Klangbild - was bei einem 250€ teuren Teil ein absolutes No-Go ist, auch wenn sie sicher noch zum Zocken reichen würde. Boxen haben von Natur aus ja einen relativ geringen Wertverfall, aber wenn die Versicherung das ähnlich betrachtet wie z.B. ein Handy (das auch mit Displaykratzern noch von Nutzen sein kann), habe ich am Ende trotz Schadenserstattung einen fetten Verlust.

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                    #10
                    Zitat von Slave
                    Zeitwert, da Gerät ers relativ neu , wirst du den Kaufpreise, sofern eine Reparatur nicht möglich, ersetzt bekommen.
                    omg omg omg omg omg

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                      #11
                      Es kommt halt immer darauf an ob eine Reparatur sinn macht. bei nem Monitor seh ich da aber schwarz.
                      Bei meiner Freundin wurde ( 1 Jahr nach kauf) durch die Hausrat (Diebstahl) der Zeitwert ebenfalls ersetzt(waren 500€), denn du brauchst das Gerät ja wieder ^^.

                      Kannst dich aber auch direkt bei der Versicherung oder eben deiner entsprechend Informieren.

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                        #12
                        Natürlich kriegst Du normalerweise den Kaufpreis ersetzt (bei so neuen Geräten), womit Du Dir eigtl. immer das jeweilige Gerät neu kaufen können solltest.

                        Mach Dir mal keinen Stress.^^

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                          #13
                          Beim vortrinken hat ne Bekannte über meine 1 woche alte Logitech G510 schön Whiskey-Cola verschüttet, habe eine Woche später genau die Summe von ihrer Versicherung bekommen, die ich selbst beim Kauf bezahlt habe.

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