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Gewinnspielfalle - Kündigungsmöglichkeit?

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    #31
    Zitat von Raybeez
    Zitat von Justus
    findet denn bereits in den gesprächen am telefon eine ordnungsgemäße widerrufsbelehrung statt? wenn nicht, müsste er sich doch keine sorgen bzgl. der widerrufsfrist machen, weil die gar nicht zu laufen beginnt.
    Das Abo hat er ja anscheinend auch schon vorher schriftlich abgeschlossen siehe #20
    Zitat von schniiii
    also das ganze ist wohl gestern zustande gekommen, die haben angerufen, ihn vollgelullt, adresse hatte er beim ausfüllen des gewinnspiels schon angegeben (vor paar monaten, da gings aber darum einen twingo zu gewinnen xD) und dann haben sie seine anschrift überprüft und er hat zusätzlich noch seine kontodaten durchgegeben.
    Damit wären dann auch die 2 Wochen Widerrufsfrist hinfällig
    man muss zwischen beidem trennen:
    1) das gewinnspiel, für das er sich angemeldet hat und über das der veranstalter seine daten bekommen hat
    2) der "gewinn" der reise aka. abschluss eines abonnements per telefon

    für 2) hätte es eine widerrufsbelehrung geben müssen, damit die widerrufsfrist zu laufen beginnt. ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas am telefon erfolgt. deshalb werden die 14 tage erst ab eingang des briefes zählen.

    Kommentar


      #32
      Zu den tatsächlichen Vertragsbedingungen, bzw. zu den AGB bekam ich keinerlei Hinweis
      und wurde auch nicht aufgefordert das "Kleingedruckte" zu lesen, geschweige denn wurde
      ich auf die Widerspruchsfrist und ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.
      Demzufolge fechte ich den Vertrag
      -wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach § 119, 123, 142 BGB
      -wegen unzureichenden Informationen über mein Widerrufsrecht nach § 355, 312 BGB;
      -wegen mutwilligen Betrug nach § 263 StGB
      an.


      ..handelt es sich hier jedoch eindeutig um eine arglistige Täuschung und eine vorsätzliche Irreführung und somit ist nach meiner Auffassung kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
      Ich erwünsche keinen Bezug irgendwelcher ... und fordere Sie auf
      meine personenbezogenen Daten zu löschen.
      Ich fordere Sie daher hiermit auf, das angebliche Abo sofort zu stornieren und mir dies
      umgehend in schriftlicher Form (per Brief) zu bestätigen. Ein Ähnliches Schreiben ist bereits unbeantwortet beim .. GmbH eingegangen. Ihre Methoden sind mir bekannt. Ich behalte mir vor rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.





      Anlagen: -Auszug BGB § 312 und § 355

      § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

      § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.

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