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    #61
    Gibt ja diese 1000€ Pauschale für Fahrtgeld.

    Wie ist das dann wenn ich jetzt laut online Rechner ~100€ bekommen würde?
    1) Ich bekomme die 100€.
    2) Ich bekomme nix, da Betrag unter 1000€.

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      #62
      Zitat von EAZY-E
      Gibt ja diese 1000€ Pauschale für Fahrtgeld.

      Wie ist das dann wenn ich jetzt laut online Rechner ~100€ bekommen würde?
      1) Ich bekomme die 100€.
      2) Ich bekomme nix, da Betrag unter 1000€.
      du bekommst 100€


      kilometergeld kannst du dir aber soweit ich weiß nur holen, wenn du auch steuern bezahlt hast. also wenn du so wenig verdient hast, dass du dir schon alle steuern zurückholst, dann kannst du auch kein kilometergeld bekommen.





      Zitat von schwarz
      bin im master. allerdings überlege ich, ob ich den bachelor einfach mit angebe. war in einem steuerseminar und die haben empfohlen, dass einfach anzugeben - obwohl es sich rechtlich eigentlich nicht steuermindernd auf zukünftige perioden auswirkt, soll es einige fälle geben, in denen es trotzdem so gehandhabt wird.

      bin mir aber unschlüssig, ob ich mir die arbeit machen soll
      jo, da sind soweit ich weiß noch verfahren am laufen, wobei die aussicht wohl eher negativ ist.
      du bewahrst dann wahrscheinlich alle möglichen rechnungen auf, oder? hast bestimmt schon einen ganzen karton voll :D

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        #63
        meine kohle kam diese woche - alles elektronisch gemacht, mit WISO , kein einzigen beleg rein obwohl ich ne weiterbildung mache etc mit kosten, büchern usw.

        einfach schlüssig alles angegeben und dann lief die sache.

        5 wochen hats diesmal gedauert von abgabe bis auszahlung.

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          #64
          mit dem (kostenpflichtigen) wiso "steuersparbuch" oder gibts da auch ne umsonst version?

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            #65
            Habe meine gestern abgeschickt... Sie aber von einem steuerbüro machen lassen. Hab die Programme nicht kapiert :D

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              #66
              Elster meinte anfang des jahres 95 euro zurück. donnerstag kam bescheid: 500 lzurück. gestern aufm Konto. gg

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                #67
                Zitat von EpicBeardMan
                mit dem (kostenpflichtigen) wiso "steuersparbuch" oder gibts da auch ne umsonst version?
                kostet 20 € - die du übrigens auch als steuerberater-kosten absetzen kannst ;)

                kann man sich übrigens auch über andere wege beschaffen....

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                  #68
                  also sollte ich die erklärung auch machen wenn ich n halbes jahr im ausland war und davor bloß studiert habe aber nicht nebenher gejobbt?

                  soll ich es machen wenn ich n bezahltes praktikum mache?

                  wenn ich studiere und bücher kaufe kann ich dann die bücher absetzen?

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                    #69
                    ja bücher etc sowas zählt alles zu den werbungskosten.

                    sobald du steuern zahlst, lohnt es sich ne steuererklärung zu machen ;) (jaja ....)

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                      #70
                      Ich hab für 2012 und bisher für 2013 noch keine Steuererklärung gemacht.
                      Ich denke bei mir wird es sich auch einfach nicht lohnen.

                      Ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer, 5 KM Arbeitsweg und wenn ich Dienstreisen machen bekomme ich die Kilometer erstattet.

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                        #71
                        Was heißt denn bitte "nicht lohnen"? Du bist verpflichtet, eine einzureichen. Man kann ja nicht jedes Jahr dicke Rückzahlungen bekommen..

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                          #72
                          Zitat von Schorsch Busch
                          also sollte ich die erklärung auch machen wenn ich n halbes jahr im ausland war und davor bloß studiert habe aber nicht nebenher gejobbt?

                          soll ich es machen wenn ich n bezahltes praktikum mache?

                          wenn ich studiere und bücher kaufe kann ich dann die bücher absetzen?

                          Wenn du im Master bist: unbedingt. Auslandssemester sind IMMENSE Kosten, die du absetzen kannst, auch ohne Einkommen. Wirklich sehr sehr viel.

                          Zieh dir die Tabelle mal rein und such dir dein Land raus.

                          http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/tabelle-reisekosten-im-ausland-pauschalen-erklaerungen-alle-laender.html

                          Du kannst dort für 90 Tage (3 Monate) sowohl Verpflegungs- als auch Übenachtungspauschale gültig machen. Für ein Land wie Belgien sind das:

                          (41+135)*90= 15840 Euro...


                          Zitat von impi. gogo bisu.
                          Zitat von EAZY-E
                          Gibt ja diese 1000€ Pauschale für Fahrtgeld.

                          Wie ist das dann wenn ich jetzt laut online Rechner ~100€ bekommen würde?
                          1) Ich bekomme die 100€.
                          2) Ich bekomme nix, da Betrag unter 1000€.
                          du bekommst 100€


                          kilometergeld kannst du dir aber soweit ich weiß nur holen, wenn du auch steuern bezahlt hast. also wenn du so wenig verdient hast, dass du dir schon alle steuern zurückholst, dann kannst du auch kein kilometergeld bekommen.
                          Nein. Kilometergeld sind Werbungskosten und daher steuermindernd für zukünftige Perioden, wenn in der aktuellen kein Einkommen besteht.

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                            #73
                            bin im bachelorstudium und das sind knapp 10 monate in südkorea. ey wenn das mit der übernachtungspauschale klappt bin ich ja rich
                            244*300= ca. 69900 (paar tage abziehen)


                            thanks ich informier mich mal, aber bin da grad skeptisch :D

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                              #74
                              VMA sind Werbungskosten, Kosten für die Erstausbildung kann man nur als Sonderausgaben vom Einkommen abziehen

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                                #75
                                Bachelor ist halt fraglich, außer du hast davor ne Erstausbildung gemacht.

                                Außerdem ist das ganze auf 90 Tage (3 Monate pro Jahr beschränkt). Also idealerweise im Oktober anfangen und bis Ende März bleiben, dann kann man das super auf zwei Steuerjahre aufteilen

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