Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

RM Juristen benötigt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Bordi
    Zitat von f l e X Q Z
    du musst nix bezahlen, entspann dich mal..
    Wenn er/sie das Sieb entfernt haben und dadurch ein Wasserschaden entstanden ist? Ich denke doch das die beiden (einer von beiden) dann zahlen muss.

    Außer man ist versichert.
    Das kommt darauf an. Wenn die Konstruktion in der Badewanne dafür vorgesehen ist, dass man das Sieb zur korrekten Reinigung entfernen muss, dann kann man das auch tun ohne das man am entstandenen Wasserschaden schuld ist. (Dann hat nämlich der Konstrukteur oder die Firma die das montiert hat gefailt)
    Ist das Sieb aber definitiv nicht dazu gedacht vom Laien zwecks Reinigung entfernt zu werden, und es entsteht ein Schaden durch das entfernen des Siebes ist man dafür auch haftbar.

    Kommentar


      #17
      Haftpflicht sollte jeder haben.. die paar € im Monat sind nicht die Welt.

      Kommentar


        #18
        Zitat von keyc
        Haftpflicht sollte jeder haben.. die paar € im Monat sind nicht die Welt.
        wenn dann wäre es ne hausratversicherung...

        Kommentar


          #19
          Zitat von Dav1d
          Zitat von keyc
          Haftpflicht sollte jeder haben.. die paar € im Monat sind nicht die Welt.
          wenn dann wäre es ne hausratversicherung...
          Nein, da die Wohnung nicht ihm gehört ist das ein Haftpflicht Schaden.

          Kommentar


            #20
            @cpt., hmmm. Also bei meiner Schwester war vor kurzem genau das der Fall. Ihr Nachbar drüber hat einen Wasserschaden verursacht, weil er beim Putzen irgendwas falsch gemacht hat (genau weiß sie es nicht, aber war irgendwas mit der Wanne). Er hat den kompletten Schaden zahlen müssen. Also den bei sich und bei meiner Schwester.

            @ragr, greift bei sowas die Haftpflicht? Dann sollte es ja kein Problem sein.

            Kommentar


              #21
              Also nachher wenn die kommen und das machen keinen Auftrag oder so unterschreiben und sagen der Vermieter ist der Auftraggeber?

              E/ habe nämlich sonst immer wenn kleine Sachen angefallen sind son Mini Auftragszettel unterschrieben von denen. Müssten aber nie irgendwas zahlen. Da stand nur drauf was die gemacht haben.

              Kommentar


                #22
                Zitat von j0hnnyb0b
                Also nachher wenn die kommen und das machen keinen Auftrag oder so unterschreiben und sagen der Vermieter ist der Auftraggeber?

                E/ habe nämlich sonst immer wenn kleine Sachen angefallen sind son Mini Auftragszettel unterschrieben von denen. Müssten aber nie irgendwas zahlen. Da stand nur drauf was die gemacht haben.
                Das Protokoll darfst du ruhig unterschreiben, würde aber weder Rechnungen noch Verträge unterschreiben...

                Kommentar


                  #23
                  der sieb hat nichts mit dem rohr zu tun. das rohr wird entweder durch aufstecken oder durch verschrauben unterhalb der wanne befestigt. wenn da was lose ist, kannst du nichts dafür und so hat der vermieter, bzw die versicherung der installateure die kosten zu tragen ( die installateure, die die wanne installiert haben ).
                  ist wie beim elektriker...baut der scheiße bei der installation, hat er die kosten zu tragen.

                  Kommentar


                    #24
                    Wie wäre es mit dem Vermieter kontakt aufzunehmen?

                    Kommentar


                      #25
                      Was hast du eigentlich dauernd mit den Fließen kaputt machen? Normalerweise werden 2-4 Fließen "lose" eingesetzt, dmait man das zerstören der Fließen verhindern kann und man an den Abfluss dran kommt

                      Kommentar


                        #26
                        Also, waren jetzt die Leute da, eine Seite der Dichtung von diesem Ding war wohl nicht ganz fest. Eigentlich kann das wohl nicht von alleine passieren aber unser Typ meinte, dass wir wohl echt nicht dran geschraubt haben. Das wird jetzt erstmal zu unserer Vermietungsgesellschaft geschickt etc. und dann mal gucken. Wird sich wohl nen Gutachter anschauen. Fotos etc gemacht.

                        Kommentar


                          #27
                          Moin,

                          wollte jetzt für das Thema keinen eigenen Thread aufmachen, benötige aber auch mal die Hilfe der RM Juristen.
                          Und zwar wird mein Fitnessstudio jeden Monat zum 01. abgebucht.
                          Am 01.10. hatte ich aber noch keinen Lohn, daher konnte nicht abgebucht werden.
                          Jetzt kam per Post ein Schreiben, dass das Sportstudio 26,9€ monatliche Grundgebühr + 12,50€ Stornokosten verlangt.
                          Jetzt meine Frage, dürfen die so viel € Stornokosten verlangen?

                          thx

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von sNaj
                            Moin,

                            wollte jetzt für das Thema keinen eigenen Thread aufmachen, benötige aber auch mal die Hilfe der RM Juristen.
                            Und zwar wird mein Fitnessstudio jeden Monat zum 01. abgebucht.
                            Am 01.10. hatte ich aber noch keinen Lohn, daher konnte nicht abgebucht werden.
                            Jetzt kam per Post ein Schreiben, dass das Sportstudio 26,9€ monatliche Grundgebühr + 12,50€ Stornokosten verlangt.
                            Jetzt meine Frage, dürfen die so viel € Stornokosten verlangen?

                            thx
                            Extremst happig... glaub maximal Betrag bei sowas war 5€, hier wären es ja knapp 50%..

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X