jo!
hab mit ner freundin (für sie) gestern auf ebay noch ein ticket für die tomorrowland gekauft. ist ein stolzer preis und daher wäre es schade, wenn der verkäufer irgendne fiese nummer abzieht! generell ist das angebot seriös, der typ scheint auch korrekt zu sein (aber ist eben das internet, da kann man es ja nicht einschätzen) und so weiter. aaaaber.
der ebay-käuferschutz gilt ja nur, so wie ich das gelesen habe, bis 45 tage nach der zahlung des artikels. die tickets für die tomorrowland müssen aber bis zum 16. märz personalisiert sein, d.h. sie muss den artikel ja vorher schon bezahlen und ihre daten dem verkäufer zusenden. die armbänder kommen aber erst ende juni / anfang juli! das heißt (mal abgesehen von den e-tickets, die man glaube ich nach der personalisierung bekommt und die der typ ihr per email zuschicken soll) ja, dass die 45-tages-regel ja nicht mehr wirken kann. oder übersehe ich da was? bzw. sehe ich da irgendwas generell falsch? wie sieht das aus, wenn der typ die armbänder nicht schickt? (wenn er die email nicht versendet, kann man den käuferschutz ja theoretisch noch einschalten, wobei dort ja auch steht, dass immaterielle güter ( z.b. sachen per email, also auch e-tickets ) vom käuferschutz ausgenommen sind. also bin ich da auch schon nicht mehr auf der sicheren seite)
kennt sich damit eventuell jemand aus? hab sie zu dem kauf schon sehr dolle angestiftet und habe keine lust, dass ihr das viele geld flöten geht und sie am ende mich dafür verantwortlich macht!
#1
ich bin zu behindert das bild hier einzubinden. -.-
link: http://www.hdwallpapersinn.com/wp-content/uploads/2013/02/cute_girl_320x480_14.jpg
hab mit ner freundin (für sie) gestern auf ebay noch ein ticket für die tomorrowland gekauft. ist ein stolzer preis und daher wäre es schade, wenn der verkäufer irgendne fiese nummer abzieht! generell ist das angebot seriös, der typ scheint auch korrekt zu sein (aber ist eben das internet, da kann man es ja nicht einschätzen) und so weiter. aaaaber.
der ebay-käuferschutz gilt ja nur, so wie ich das gelesen habe, bis 45 tage nach der zahlung des artikels. die tickets für die tomorrowland müssen aber bis zum 16. märz personalisiert sein, d.h. sie muss den artikel ja vorher schon bezahlen und ihre daten dem verkäufer zusenden. die armbänder kommen aber erst ende juni / anfang juli! das heißt (mal abgesehen von den e-tickets, die man glaube ich nach der personalisierung bekommt und die der typ ihr per email zuschicken soll) ja, dass die 45-tages-regel ja nicht mehr wirken kann. oder übersehe ich da was? bzw. sehe ich da irgendwas generell falsch? wie sieht das aus, wenn der typ die armbänder nicht schickt? (wenn er die email nicht versendet, kann man den käuferschutz ja theoretisch noch einschalten, wobei dort ja auch steht, dass immaterielle güter ( z.b. sachen per email, also auch e-tickets ) vom käuferschutz ausgenommen sind. also bin ich da auch schon nicht mehr auf der sicheren seite)
kennt sich damit eventuell jemand aus? hab sie zu dem kauf schon sehr dolle angestiftet und habe keine lust, dass ihr das viele geld flöten geht und sie am ende mich dafür verantwortlich macht!
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