Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommenssteuererklärung Azubi

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von DerKiLLa
    Zitat von Jürgen Klopp
    grade auch meine erste erklärung abgeschickt, wie lange dauert die Bearbeitungszeit ca. jemand erfahrungen?
    Das ist komplett verschieden. Das kann man nicht pauschal sagen. Manchmal geht es schnell, manchmal dauert es extrem lange.

    Zitat von Jürgen Klopp
    Da ich 45km von meiner Arbeitsstelle entfernt weg wohne, kriege ich meine gezahlte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer komplett wieder, oder?
    Ich glaube du hast die Steuererklärung nicht verstanden ;|

    Der Betrag wird von deinem zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Wenn also 3.000€ versteuert wurden und du hast 1.000 Werbekosten, dann werden nur 2.000€ versteuert. Und du kriegst das Geld wieder, was du für die 1.000€ mehr an Steuern gezahlt hast. Aber es kann dann natürlich vorkommen, dass du alles wiederkommst, aber der Satz hörte sich etwas komisch an ;)

    Wenn also 2.000€ von dir versteuert wurden und du durch Fahrtkosten 2,2k wieder bekommst, dann hattest du kein Einkommen zu versteuern und würdest alles wiederbekommen.
    habe sogesehen 1087€ lohnsteuer gezahlt, 65€ soli 95€ kirchensteuer und laut aussagen von bekannten hieß es, da ich 45km von der arbeit entfernt wohne würde und im ersten ausbildungsjahr, das ganze wieder bekommen würde. Stimmt das? so gesehen?

    Kommentar


      #17
      Zitat von Jürgen Klopp
      habe sogesehen 1087€ lohnsteuer gezahlt, 65€ soli 95€ kirchensteuer und laut aussagen von bekannten hieß es, da ich 45km von der arbeit entfernt wohne würde und im ersten ausbildungsjahr, das ganze wieder bekommen würde. Stimmt das? so gesehen?
      Wie gesagt, es kommt auf das zu versteuernde Einkommen an. Wenn ich das richtig überschlagen habe, hast du im Jahr ein Brutto-Einkommen von knapp 18.000€ gehabt? Ab ca 11.500€ hast du zu versteuerndes Einkommen, also knapp 6.500€.

      Du musst also nun Werbungskosten von 6.500€ haben, um das gesamte Geld zu bekommen.

      Jetzt kommt es auf die Arbeitstage im Jahr an. Wenn du 5 Tage die Woche zur Arbeit fährst, 30 Tage Urlaub hattest und nicht einmal krank warst, hast du 220 Arbeitstage in 2014 gehabt.

      45km, 220 Tage mit eigenem Auto = 2.970 €. Die ziehst du nun von den 6.500€ ab. Du hast nun also noch ca 3.500€ zu versteuerndes Einkommen. Falls ich jetzt richtig gerechnet habe, müsstest du also ca die Hälfte erstattet bekommen. Ich bin allerdings weder Experte, noch in dem Berufsfeld unterwegs ;)

      Kommentar


        #18
        Habe in jedem meiner Ausbildungsjahre Geld zurückbekommen. Go 4 it

        Kommentar


          #19
          Zitat von r0fLKart0ff3L
          Habe in jedem meiner Ausbildungsjahre Geld zurückbekommen. Go 4 it
          Als Nicht-Selbständiger gibt es kaum Konstellationen, in denen man kein Geld zurückbekommt (kann zumindest keine aufzählen außer massiver Gehaltserhöhung im laufenden Jahr).

          Kommentar


            #20
            Zitat von slayer
            Als Nicht-Selbständiger gibt es kaum Konstellationen, in denen man kein Geld zurückbekommt (kann zumindest keine aufzählen außer massiver Gehaltserhöhung im laufenden Jahr).
            Als Azubi bekommst du nur Geld wieder, wenn du über 950€ Brutto im Monat verdienst, was bei vielen Azubis, meiner Erfahrung nach, nicht der Fall ist.

            Kommentar


              #21
              Zitat von DerKiLLa
              Zitat von slayer
              Als Nicht-Selbständiger gibt es kaum Konstellationen, in denen man kein Geld zurückbekommt (kann zumindest keine aufzählen außer massiver Gehaltserhöhung im laufenden Jahr).
              Als Azubi bekommst du nur Geld wieder, wenn du über 950€ Brutto im Monat verdienst, was bei vielen Azubis, meiner Erfahrung nach, nicht der Fall ist.
              Dann hast du aber auch keine Steuern gezahlt und kannst von daher nix wiederbekommen :D

              Kommentar


                #22
                Als Azubi noch Bücher ansetzen um unter die 8360 Euro jährlich zu versteuerndes Einkommen zu kommen.
                Dann erhält man die kompletten Steuern zurück.

                Bei Fahrten zur Berufsschule sind beide Wege als Fahrtstrecke anzusetzen.


                Wenn du dir in der Zeit einen PC/Laptop oder ähnliches gekauft hat was für die Ausbildung "notwendig" war kann man diesen auch anteilig ansetzen. (glaube es war 1/3... bin mir da aber nicht sicher)


                Bissl rumrechnen und notfalls mit 2 (weit weg-wohnenden) Azubi-Kollegen eine arbeitsgruppe machen um dort auch Fahrtkosten geltend zu machen.
                Ich will hier nicht zu rechtswidrigem handeln aufrufen... also nicht für 2014 machen... sondern eher eine Arbeitsgruppe 2015 machen damit das nächste Jahr steuertechnisch mehr zu holen gibt.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von WSKonFire
                  Als Azubi noch Bücher ansetzen um unter die 8360 Euro jährlich zu versteuerndes Einkommen zu kommen.
                  Dann erhält man die kompletten Steuern zurück.

                  Bei Fahrten zur Berufsschule sind beide Wege als Fahrtstrecke anzusetzen.


                  Wenn du dir in der Zeit einen PC/Laptop oder ähnliches gekauft hat was für die Ausbildung "notwendig" war kann man diesen auch anteilig ansetzen. (glaube es war 1/3... bin mir da aber nicht sicher)


                  Bissl rumrechnen und notfalls mit 2 (weit weg-wohnenden) Azubi-Kollegen eine arbeitsgruppe machen um dort auch Fahrtkosten geltend zu machen.
                  Ich will hier nicht zu rechtswidrigem handeln aufrufen... also nicht für 2014 machen... sondern eher eine Arbeitsgruppe 2015 machen damit das nächste Jahr steuertechnisch mehr zu holen gibt.
                  Die Bücher müssen auch zum Ausbildugsberuf passen und Belegbar sein ansonsten einfach den Pauschbetrag von 110 € ansetzen das geht ohne Probleme als Arbeitsmittel durch.

                  Bei dem Laptop musst du die zeitanteilige Abschreibung beachten (Allgemein 3 Jahre), würde also abraten nach Juni einen zu kaufen (Bsp. 600 € Laptop / 3 Jahre = 200 € / 12 Monate x 6 Monate = 100 €)

                  Mit der Arbeitsgruppe ist es am einfachsten und effektivsten die Werbungskosten in die Höhe zu treiben.
                  Es muss nur einheitlich von allen Beteiligten angegeben und eine Aufstellung gemacht werden.

                  Kontoführungsgebühren von 16 € nicht vergessen ;)

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X