Zitat von DerKiLLa
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Einkommenssteuererklärung Azubi
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Wie gesagt, es kommt auf das zu versteuernde Einkommen an. Wenn ich das richtig überschlagen habe, hast du im Jahr ein Brutto-Einkommen von knapp 18.000€ gehabt? Ab ca 11.500€ hast du zu versteuerndes Einkommen, also knapp 6.500€.Zitat von Jürgen Klopphabe sogesehen 1087€ lohnsteuer gezahlt, 65€ soli 95€ kirchensteuer und laut aussagen von bekannten hieß es, da ich 45km von der arbeit entfernt wohne würde und im ersten ausbildungsjahr, das ganze wieder bekommen würde. Stimmt das? so gesehen?
Du musst also nun Werbungskosten von 6.500€ haben, um das gesamte Geld zu bekommen.
Jetzt kommt es auf die Arbeitstage im Jahr an. Wenn du 5 Tage die Woche zur Arbeit fährst, 30 Tage Urlaub hattest und nicht einmal krank warst, hast du 220 Arbeitstage in 2014 gehabt.
45km, 220 Tage mit eigenem Auto = 2.970 €. Die ziehst du nun von den 6.500€ ab. Du hast nun also noch ca 3.500€ zu versteuerndes Einkommen. Falls ich jetzt richtig gerechnet habe, müsstest du also ca die Hälfte erstattet bekommen. Ich bin allerdings weder Experte, noch in dem Berufsfeld unterwegs ;)
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Als Azubi bekommst du nur Geld wieder, wenn du über 950€ Brutto im Monat verdienst, was bei vielen Azubis, meiner Erfahrung nach, nicht der Fall ist.Zitat von slayerAls Nicht-Selbständiger gibt es kaum Konstellationen, in denen man kein Geld zurückbekommt (kann zumindest keine aufzählen außer massiver Gehaltserhöhung im laufenden Jahr).
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Dann hast du aber auch keine Steuern gezahlt und kannst von daher nix wiederbekommen :DZitat von DerKiLLaAls Azubi bekommst du nur Geld wieder, wenn du über 950€ Brutto im Monat verdienst, was bei vielen Azubis, meiner Erfahrung nach, nicht der Fall ist.Zitat von slayerAls Nicht-Selbständiger gibt es kaum Konstellationen, in denen man kein Geld zurückbekommt (kann zumindest keine aufzählen außer massiver Gehaltserhöhung im laufenden Jahr).
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Als Azubi noch Bücher ansetzen um unter die 8360 Euro jährlich zu versteuerndes Einkommen zu kommen.
Dann erhält man die kompletten Steuern zurück.
Bei Fahrten zur Berufsschule sind beide Wege als Fahrtstrecke anzusetzen.
Wenn du dir in der Zeit einen PC/Laptop oder ähnliches gekauft hat was für die Ausbildung "notwendig" war kann man diesen auch anteilig ansetzen. (glaube es war 1/3... bin mir da aber nicht sicher)
Bissl rumrechnen und notfalls mit 2 (weit weg-wohnenden) Azubi-Kollegen eine arbeitsgruppe machen um dort auch Fahrtkosten geltend zu machen.
Ich will hier nicht zu rechtswidrigem handeln aufrufen... also nicht für 2014 machen... sondern eher eine Arbeitsgruppe 2015 machen damit das nächste Jahr steuertechnisch mehr zu holen gibt.
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Die Bücher müssen auch zum Ausbildugsberuf passen und Belegbar sein ansonsten einfach den Pauschbetrag von 110 € ansetzen das geht ohne Probleme als Arbeitsmittel durch.Zitat von WSKonFireAls Azubi noch Bücher ansetzen um unter die 8360 Euro jährlich zu versteuerndes Einkommen zu kommen.
Dann erhält man die kompletten Steuern zurück.
Bei Fahrten zur Berufsschule sind beide Wege als Fahrtstrecke anzusetzen.
Wenn du dir in der Zeit einen PC/Laptop oder ähnliches gekauft hat was für die Ausbildung "notwendig" war kann man diesen auch anteilig ansetzen. (glaube es war 1/3... bin mir da aber nicht sicher)
Bissl rumrechnen und notfalls mit 2 (weit weg-wohnenden) Azubi-Kollegen eine arbeitsgruppe machen um dort auch Fahrtkosten geltend zu machen.
Ich will hier nicht zu rechtswidrigem handeln aufrufen... also nicht für 2014 machen... sondern eher eine Arbeitsgruppe 2015 machen damit das nächste Jahr steuertechnisch mehr zu holen gibt.
Bei dem Laptop musst du die zeitanteilige Abschreibung beachten (Allgemein 3 Jahre), würde also abraten nach Juni einen zu kaufen (Bsp. 600 € Laptop / 3 Jahre = 200 € / 12 Monate x 6 Monate = 100 €)
Mit der Arbeitsgruppe ist es am einfachsten und effektivsten die Werbungskosten in die Höhe zu treiben.
Es muss nur einheitlich von allen Beteiligten angegeben und eine Aufstellung gemacht werden.
Kontoführungsgebühren von 16 € nicht vergessen ;)
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