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    #46
    Zitat von LuxXxor
    wegen Studiengangwechsel nie Baför bekommen, auch jetzt nicht obwohl beide Eltern in Rente, unsozialer Scheiss!
    du hast bis zum 4. semester zeit dein studiengang zu wechseln und bekommst BAföG ohne jegliche einschränkungen.(zumindest bis zum 3. Semester kein Problem, weiß nicht, inwiefern dass beim 4. Semester anders wird, da man ja u.a. das schriftlich erklären muss).

    Und diese Regelung ist absolut nachvollziehbar.

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      #47
      Zitat von schwarz
      Zitat von LuxXxor
      wegen Studiengangwechsel nie Baför bekommen, auch jetzt nicht obwohl beide Eltern in Rente, unsozialer Scheiss!
      du hast bis zum 4. semester zeit dein studiengang zu wechseln und bekommst BAföG ohne jegliche einschränkungen.(zumindest bis zum 3. Semester kein Problem, weiß nicht, inwiefern dass beim 4. Semester anders wird, da man ja u.a. das schriftlich erklären muss).

      Und diese Regelung ist absolut nachvollziehbar.
      ich hatte die Zulassung für Sport, aber konnte wegen Abi die Eingangsprüfung nicht machen und wusste auch gar nich, dass ich die bis dahin brauche. Dann wollte die mich ohne nich anfangen lassen. Hab sie nachgeholt, bestanden, wieder beworben--> Ablehnung bekommen. WTF wie willst du damit rechnen...

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        #48
        Zitat von schwarz
        Zitat von LuxXxor
        wegen Studiengangwechsel nie Baför bekommen, auch jetzt nicht obwohl beide Eltern in Rente, unsozialer Scheiss!
        du hast bis zum 4. semester zeit dein studiengang zu wechseln und bekommst BAföG ohne jegliche einschränkungen.(zumindest bis zum 3. Semester kein Problem, weiß nicht, inwiefern dass beim 4. Semester anders wird, da man ja u.a. das schriftlich erklären muss).

        Und diese Regelung ist absolut nachvollziehbar.
        mein ehemaliger Mitbewohner hat Sportwissenscahften studiert, hatte im 3. Semester dann nen schweren Motorrad-Unfall, 2 Monate Uni-Klinikum, mehrere Rehas und Operationen, 40% behindert. Musste dann unfallbedingt den Studiengang wechseln und wieder BaföG beantragen, wurde selbst unter Nennung der Gründe abgelehnt da nur das Erst-Studium gefördert würde. Erst mit Rechtsanwalt und Ankündigung auf Klage ist das BaföG-Amt dann eingeknickt und hat den BaföG-Antrag bewilligt. ssb wie er mit Krücken und seinem Behinderten-Pass beim Amt in der Sprechstunde saß und die Funz hinter dem Schreibtisch knallhart sagt: "Joa, wenn sie ihr Studium abbrechen ist das ihre eigene Schuld, Zweit-Studium wird nicht gefördert, bye!"

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          #49
          Zitat von blzb
          Zitat von schwarz
          Zitat von LuxXxor
          wegen Studiengangwechsel nie Baför bekommen, auch jetzt nicht obwohl beide Eltern in Rente, unsozialer Scheiss!
          du hast bis zum 4. semester zeit dein studiengang zu wechseln und bekommst BAföG ohne jegliche einschränkungen.(zumindest bis zum 3. Semester kein Problem, weiß nicht, inwiefern dass beim 4. Semester anders wird, da man ja u.a. das schriftlich erklären muss).

          Und diese Regelung ist absolut nachvollziehbar.
          mein ehemaliger Mitbewohner hat Sportwissenscahften studiert, hatte im 3. Semester dann nen schweren Motorrad-Unfall, 2 Monate Uni-Klinikum, mehrere Rehas und Operationen, 40% behindert. Musste dann unfallbedingt den Studiengang wechseln und wieder BaföG beantragen, wurde selbst unter Nennung der Gründe abgelehnt da nur das Erst-Studium gefördert würde. Erst mit Rechtsanwalt und Ankündigung auf Klage ist das BaföG-Amt dann eingeknickt und hat den BaföG-Antrag bewilligt. ssb wie er mit Krücken und seinem Behinderten-Pass beim Amt in der Sprechstunde saß und die Funz hinter dem Schreibtisch knallhart sagt: "Joa, wenn sie ihr Studium abbrechen ist das ihre eigene Schuld, Zweit-Studium wird nicht gefördert, bye!"
          Gibt immer Ausnahmen und inkompetente Sachbearbeiterinnen. Ich kenne mehrere Fälle, die im 3. gewechselt sind und diesen Wechsel begründen mussten. Bekommen alle weiterhin BAföG...dabei waren die Gründe nicht ansatzweise in der Klasse deines Beispiels.Im Gegenteil, eigentlich eher so "Informatik zu krass, wechsle auf Wirtschaftsinformatik" - natürlich bisl schlauer formuliert...da muss man kreativ sein.

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            #50
            Zitat von StaN 2.0
            [...]
            Generell finde ich die Kopplung des Bafögs an das Einkommen der Eltern richtig. Es kann ja nicht sein, dass man "wohlhabende" Eltern hat und dennoch die Gesellschaft für die Ausbildung aufkommen soll. Ich selbst habe im übrigen auch kein Bafög bekommen weil meine Eltern ziemlich gutes Geld machen. Finde das auch richtig so und war selbst easy 15 Stunden pro Woche arbeiten während des Studiums (~900 Euro netto).
            Krass, 15€/h Netto-Lohn? Wo das? Ich hab in Göttingen nen 400€-Job für knapp 9€/h. Das ist, ohne Qualifikation und mal abgesehen von Nachtschicht knüppeln beim Postzentrum und so massig-Trinkgeld-Jobs in manchen Kneipen oder Bars, ziemliches Maximum was rauszuholen ist.

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              #51
              Zitat von blzb
              Zitat von schwarz
              Zitat von LuxXxor
              wegen Studiengangwechsel nie Baför bekommen, auch jetzt nicht obwohl beide Eltern in Rente, unsozialer Scheiss!
              du hast bis zum 4. semester zeit dein studiengang zu wechseln und bekommst BAföG ohne jegliche einschränkungen.(zumindest bis zum 3. Semester kein Problem, weiß nicht, inwiefern dass beim 4. Semester anders wird, da man ja u.a. das schriftlich erklären muss).

              Und diese Regelung ist absolut nachvollziehbar.
              mein ehemaliger Mitbewohner hat Sportwissenscahften studiert, hatte im 3. Semester dann nen schweren Motorrad-Unfall, 2 Monate Uni-Klinikum, mehrere Rehas und Operationen, 40% behindert. Musste dann unfallbedingt den Studiengang wechseln und wieder BaföG beantragen, wurde selbst unter Nennung der Gründe abgelehnt da nur das Erst-Studium gefördert würde. Erst mit Rechtsanwalt und Ankündigung auf Klage ist das BaföG-Amt dann eingeknickt und hat den BaföG-Antrag bewilligt. ssb wie er mit Krücken und seinem Behinderten-Pass beim Amt in der Sprechstunde saß und die Funz hinter dem Schreibtisch knallhart sagt: "Joa, wenn sie ihr Studium abbrechen ist das ihre eigene Schuld, Zweit-Studium wird nicht gefördert, bye!"
              Was Schwachsinn ist. Ich weiß nicht, wie es bei einem Uniwechsel ist, aber bei einem Wechsel des Studiengangs kriegste ganz normal weiterhin Bafög.

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                #52
                Spoiler: 

                Zitat von highkickharald
                Zitat von blzb
                Zitat von schwarz
                Zitat von LuxXxor
                wegen Studiengangwechsel nie Baför bekommen, auch jetzt nicht obwohl beide Eltern in Rente, unsozialer Scheiss!
                du hast bis zum 4. semester zeit dein studiengang zu wechseln und bekommst BAföG ohne jegliche einschränkungen.(zumindest bis zum 3. Semester kein Problem, weiß nicht, inwiefern dass beim 4. Semester anders wird, da man ja u.a. das schriftlich erklären muss).

                Und diese Regelung ist absolut nachvollziehbar.
                mein ehemaliger Mitbewohner hat Sportwissenscahften studiert, hatte im 3. Semester dann nen schweren Motorrad-Unfall, 2 Monate Uni-Klinikum, mehrere Rehas und Operationen, 40% behindert. Musste dann unfallbedingt den Studiengang wechseln und wieder BaföG beantragen, wurde selbst unter Nennung der Gründe abgelehnt da nur das Erst-Studium gefördert würde. Erst mit Rechtsanwalt und Ankündigung auf Klage ist das BaföG-Amt dann eingeknickt und hat den BaföG-Antrag bewilligt. ssb wie er mit Krücken und seinem Behinderten-Pass beim Amt in der Sprechstunde saß und die Funz hinter dem Schreibtisch knallhart sagt: "Joa, wenn sie ihr Studium abbrechen ist das ihre eigene Schuld, Zweit-Studium wird nicht gefördert, bye!"
                Was Schwachsinn ist. Ich weiß nicht, wie es bei einem Uniwechsel ist, aber bei einem Wechsel des Studiengangs kriegste ganz normal weiterhin Bafög.


                Hat sich vllt. was geändert? Ist jetzt ~4 Jahre her die Geschichte

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                  #53
                  Zitat von blzb
                  Spoiler: 

                  Zitat von highkickharald
                  Zitat von blzb
                  Zitat von schwarz
                  Zitat von LuxXxor
                  wegen Studiengangwechsel nie Baför bekommen, auch jetzt nicht obwohl beide Eltern in Rente, unsozialer Scheiss!
                  du hast bis zum 4. semester zeit dein studiengang zu wechseln und bekommst BAföG ohne jegliche einschränkungen.(zumindest bis zum 3. Semester kein Problem, weiß nicht, inwiefern dass beim 4. Semester anders wird, da man ja u.a. das schriftlich erklären muss).

                  Und diese Regelung ist absolut nachvollziehbar.
                  mein ehemaliger Mitbewohner hat Sportwissenscahften studiert, hatte im 3. Semester dann nen schweren Motorrad-Unfall, 2 Monate Uni-Klinikum, mehrere Rehas und Operationen, 40% behindert. Musste dann unfallbedingt den Studiengang wechseln und wieder BaföG beantragen, wurde selbst unter Nennung der Gründe abgelehnt da nur das Erst-Studium gefördert würde. Erst mit Rechtsanwalt und Ankündigung auf Klage ist das BaföG-Amt dann eingeknickt und hat den BaföG-Antrag bewilligt. ssb wie er mit Krücken und seinem Behinderten-Pass beim Amt in der Sprechstunde saß und die Funz hinter dem Schreibtisch knallhart sagt: "Joa, wenn sie ihr Studium abbrechen ist das ihre eigene Schuld, Zweit-Studium wird nicht gefördert, bye!"
                  Was Schwachsinn ist. Ich weiß nicht, wie es bei einem Uniwechsel ist, aber bei einem Wechsel des Studiengangs kriegste ganz normal weiterhin Bafög.


                  Hat sich vllt. was geändert? Ist jetzt ~4 Jahre her die Geschichte
                  nope. kannst einmal wechseln. bis zum 3. semester afaik ohne angabe von gründen, danach musst du es begründen können.

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                    #54
                    krass o0 bei mir wars halt auch so, dass ich ja nich freiwillig gewechselt habe, zudem damals gar kein Bafög beantragt weil daheim gewohnt und Eltern gearbeitet. Jetzt weit weg von daheim und Eltern beide in Rente gegangen, also nie einen Cent Förderung gesehen, komme mir schon veräppelt vor

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                      #55
                      Warum sollten die Schulden der Eltern mit einbezogen werden? Merkt ihr noch was? Wenn eure Eltern ein Haus kaufen, dann ist das im Grunde nur ein Tausch von Vermögensgegenständen (Geld gegen Haus). Sie werden dadurch theoretisch weder ärmer noch reicher. Desweiteren ist die Belastung einer Hausfinanzierung in der Höhe vergleichbar mit Mietzahlungen, so dass auch hier kein Unterschied auszumachen ist.
                      Warum fragst du das ernsthaft? Das Kind kann nichts für die Taten der Eltern und selbst wenn dem kind Unterhalt zustehen würde, können die Eltern es nicht bezahlen. Wer dann nicht studieren kann ist das Kind und nicht die Eltern, das ist evtl ein großer mitgrund warum arbeiterkinder weniger studieren, selbst wenn die Eltern das Einkommen hätten, mit Schulden (die man evtl auch wegen dem kind über die jahre gemacht hat) gibt es dann teilweise so einen familiären druck das das kind gar nicht für sein Unterhalt einstehen kann oder will. Schulden sollten mit einbezogen werden...
                      Und thema Hauskauf, Häuser waren früher teurer als heute(zumindest in eher ländlicheren regionen), manche bekommen ihre häuser nicht mehr los und wenn mit großen verlusten...

                      Und by the way: Geht halt arbeiten! Wer hier anführt, dass er nicht arbeiten gehen kann, ist entweder nicht clever genug für's Studium (und braucht daher zu viel Zeit für den Uni Stoff) oder möchte am Wochenende lieber chillen. 10-15 Stunden pro Woche arbeiten ist FÜR JEDEN easy machbar. Das wären z.B. 2 Abende die Woche.
                      Have fun sag das mal medizin studenten die trotz 0.7 schnitt nur lernen müssen, immer dieses gelaber geht halt arbeiten. Wenn man mehr als 20 semesterstunden die woche hat good luck beim job und lernen. Neben dem Stoff kommt ja noch der Druck möglichst gut abzuschneiden, also bestehen würden sicherlich viele wenn sie weniger tun, die frage ist dann nur, ob man sich den abschluss dann hätte auch sparen können wenn man da 4.0 hinlegt.
                      Und erzähl mehr von deinem krassen leben, nur weil es dir so toll geht muss es für andere nicht so laufen. Ziemlich ignorant wenn man denkt so wie es bei dir läuft kann und muss es bei andern laufen. Wahrschinlich studierst du auch noch Physik oder so, weil du ja überkrass bist.

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                        #56
                        Zitat von keyc
                        Warum fragst du das ernsthaft? Das Kind kann nichts für die Taten der Eltern und selbst wenn dem kind Unterhalt zustehen würde, können die Eltern es nicht bezahlen. Wer dann nicht studieren kann ist das Kind und nicht die Eltern, das ist evtl ein großer mitgrund warum arbeiterkinder weniger studieren, selbst wenn die Eltern das Einkommen hätten, mit Schulden (die man evtl auch wegen dem kind über die jahre gemacht hat) gibt es dann teilweise so einen familiären druck das das kind gar nicht für sein Unterhalt einstehen kann oder will. Schulden sollten mit einbezogen werden...
                        Und thema Hauskauf, Häuser waren früher teurer als heute(zumindest in eher ländlicheren regionen), manche bekommen ihre häuser nicht mehr los und wenn mit großen verlusten...
                        das haus in dem man seit 15 jahren wohnt verkaufen damit die kinder studieren können ist auch eher doof. und besonders wenn man selbst mit einem studium nichts zu tun hatte kann man halt schwierig für die kinder 15 jahre in die zukunft planen und schon wissen, dass die schulden für das haus beim bafög killah sein könnten.

                        aber whatever, nun kann man ja auch nichts dran ändern. muss man halt arbeiten gehen, sich einen kredit aufnehmen oder irgendwie anders an geld kommen.

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                          #57
                          Ich habe mal eine ganz andere Frage:
                          Werden Studentenprojekte an die BaföGs Auszahlungszeit angrechnet ?
                          Wenn ja und mein Studentenprojekt z.B. ein Jahr dauert, bekomme ich dann auch weiterhin Bafög 1 Jahr über die Regelstudienzeit hinaus? ( D.h. 3 anstatt 4 Jahre)
                          Oder wird mir wenn überhaupt nur ein Semester zustäzlich Bafög gewährt?

                          Villeicht gibt es ja jemanden unter euch, der mir diese Fragen beantworten kann.
                          Danke!

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                            #58
                            Zitat von impi. gogo bisu.
                            Zitat von keyc
                            Warum fragst du das ernsthaft? Das Kind kann nichts für die Taten der Eltern und selbst wenn dem kind Unterhalt zustehen würde, können die Eltern es nicht bezahlen. Wer dann nicht studieren kann ist das Kind und nicht die Eltern, das ist evtl ein großer mitgrund warum arbeiterkinder weniger studieren, selbst wenn die Eltern das Einkommen hätten, mit Schulden (die man evtl auch wegen dem kind über die jahre gemacht hat) gibt es dann teilweise so einen familiären druck das das kind gar nicht für sein Unterhalt einstehen kann oder will. Schulden sollten mit einbezogen werden...
                            Und thema Hauskauf, Häuser waren früher teurer als heute(zumindest in eher ländlicheren regionen), manche bekommen ihre häuser nicht mehr los und wenn mit großen verlusten...
                            das haus in dem man seit 15 jahren wohnt verkaufen damit die kinder studieren können ist auch eher doof. und besonders wenn man selbst mit einem studium nichts zu tun hatte kann man halt schwierig für die kinder 15 jahre in die zukunft planen und schon wissen, dass die schulden für das haus beim bafög killah sein könnten.

                            aber whatever, nun kann man ja auch nichts dran ändern. muss man halt arbeiten gehen, sich einen kredit aufnehmen oder irgendwie anders an geld kommen.
                            die gesparten mietausgaben kompensieren die kreditraten in den überwiegenden fällen. ein normaler kredit für einen hauskauf kann kein argument sein.

                            schulden mit einzubeziehen macht sinn, aber da muss stark differenziert werden.kredite für autos oder konsum im allgemeinen finde ich nicht anrechnungsfähig. allgemein gibt es mMn nicht viele fälle, bei denen kredite anrechnungsfähig sein sollten. einer wäre bspw. einer für die selbstständigkeit.

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                              #59
                              Hihi, gibt also tatsächlich leute, die sich noch darüber beschweren geld zu bekommen. nice guys.

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