Zitat von Lumpe
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KFKA - Kurze Frage, kurze Antwort
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Zitat von Trollface1337selten so einen Schwachsinn gelesen... warum sollte man sein Bafög zurück bekommen und was willst du mit Überstunden? o.OZitat von me_unknownWenn du eine Erstausbildung abgeschlossen hast (auch wenn das eine zweijährige Schulausbildung war), bekommst du dein komplettes Bafög zurück + Dinge die du für dein Studium gekauft hast (Laptop, Bücher, Mietkosten, Strom, Internet, etc..). Unser Studienberater an der Hochschule meinte "Alles außer Verpflegung, da man das auch ohne sein Studium gebraucht hätte). Finde die Regel ziiiiemlich unfair, da ich sonst auch eine zweijährige Schulausbildung gemacht hätte.Zitat von dekuMal 1 kurze Frage, wenn ich meine erste Steuererklärung machen möchte:
Würde gern für die Studienzeit und das daran anschließende Praktikumsjahr abgeben.
Welche Formulare muss ich da nutzen?
Und kann ich Fahrtkosten absetzen (30 Cent pro Kilometer) für meine Studienzeit bzw. für das Praktikum (fahre jeden Tag 50km mit der Bahn) trotz Semesterticket?
Und kann man sich bspw gekauften PC (jolzi Liste 500er), Monitor usw angeben? (Wirtschaftsinformatik-Studium)
Habt ihr sonst Tipps oder Hinweise? (:
Man kann sogar Überstunden aufschreiben, wenn man nach dem regulären Unterricht noch freiwillig gelernt hat (15€ die Stunde!!!). Beweisen können das dann deine Kommilitonen gegenseitig.
um was für eine Art von Studium handelt es sich denn? Bist du im Master und hast vorher einen Bachlor gemacht oder einfach nur bachlor im Anschluss an dein Abitur? Der Unterschied zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung ist nämlich der, dass du deine Kosten in der Erstausbildung nur als Sonderausgaben geltend machen kannst. Diese sind auch lediglich in dem Jahr zu berücksichtigen, in welchem diese entstanden sind. Dies bringt dir nur etwas, wenn du nebenbei einen Teilzeitjob hattest und soviel verdient hast, dass du bereits Lohnsteuer zahlen musstest. Bei einem Zweitstudium werden deine Kosten als sogenannte Werbungskosten behandelt und in der Anlage N angegeben. In dieser sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt. Einkünfte können Negativ sein. Bei keinerlei Lohnsteuerpflichtiger Einnahmen ( 450 Euro Jobs fallen da zu 99% nicht rein, da diese pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden) entsteht so ein Verlust, welcher Vortragsfähig ist. Diesen Verlust kannst du dann in die Folgejahre übernehmen und somit in dem Jahr, in dem du dann endlich mal voll arbeitest, erheblich Steuern sparen. Man kann den Verlustvortrag frei aufteilen. Man muss Ihn also nicht gleich im ersten berufstätigen Jahr voll ausnutzen.
Du müsstest also erst mal deine Schulische Laufbahn offenlegen, damit man dir richtig helfen kann.
Selten so einen Mist gelesen!!
Frag am besten Dipl.-Kfm. Jürgen E. Biernoth
UND JA; ÜBERSTUNDEN!!!!!!!
Also informiere dich besser, bevor du was anzweifelst!
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Also recht Preiswert essen könnt ihr im Leos. Preise sind für das was man bekommt echt in Ordnung. Dort gibt es so gut wie alles^^Zitat von elPresidente-Übers Wochenende in Leipzig: irgendwer kulinarische, studentische, Tipps? Vor allem fürs Frühstück
Wenn es wirklich gut werden soll, kann ich euch das Violino in der Mozartstraße empfehlen oder das Cafe Madrid in der Innenstadt. Das Violino ist ein guter Italiener und Cafe Madrid Spanier. Ansonsten einfach durch das Barfußgäschen oder über die Karli schlendern und euch was aussuchen, dass euch gefällt. Dort kann man eigentlich nichts falsch machen. :)
edit.: Zum Frühstück kann ich mich meinem Vorpostner anschließen. Pinguin Bar ist wirklich gut.
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Kann den mal bitte jemand bannen? 1. Werbung für irgendeinen dahergelaufenen Hans Wurst, 2. offensichtliche Falschaussagen bezüglich des Steuerrechts.Zitat von me_unknownSpoiler:Zitat von Trollface1337selten so einen Schwachsinn gelesen... warum sollte man sein Bafög zurück bekommen und was willst du mit Überstunden? o.OZitat von me_unknownWenn du eine Erstausbildung abgeschlossen hast (auch wenn das eine zweijährige Schulausbildung war), bekommst du dein komplettes Bafög zurück + Dinge die du für dein Studium gekauft hast (Laptop, Bücher, Mietkosten, Strom, Internet, etc..). Unser Studienberater an der Hochschule meinte "Alles außer Verpflegung, da man das auch ohne sein Studium gebraucht hätte). Finde die Regel ziiiiemlich unfair, da ich sonst auch eine zweijährige Schulausbildung gemacht hätte.Zitat von dekuMal 1 kurze Frage, wenn ich meine erste Steuererklärung machen möchte:
Würde gern für die Studienzeit und das daran anschließende Praktikumsjahr abgeben.
Welche Formulare muss ich da nutzen?
Und kann ich Fahrtkosten absetzen (30 Cent pro Kilometer) für meine Studienzeit bzw. für das Praktikum (fahre jeden Tag 50km mit der Bahn) trotz Semesterticket?
Und kann man sich bspw gekauften PC (jolzi Liste 500er), Monitor usw angeben? (Wirtschaftsinformatik-Studium)
Habt ihr sonst Tipps oder Hinweise? (:
Man kann sogar Überstunden aufschreiben, wenn man nach dem regulären Unterricht noch freiwillig gelernt hat (15€ die Stunde!!!). Beweisen können das dann deine Kommilitonen gegenseitig.
um was für eine Art von Studium handelt es sich denn? Bist du im Master und hast vorher einen Bachlor gemacht oder einfach nur bachlor im Anschluss an dein Abitur? Der Unterschied zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung ist nämlich der, dass du deine Kosten in der Erstausbildung nur als Sonderausgaben geltend machen kannst. Diese sind auch lediglich in dem Jahr zu berücksichtigen, in welchem diese entstanden sind. Dies bringt dir nur etwas, wenn du nebenbei einen Teilzeitjob hattest und soviel verdient hast, dass du bereits Lohnsteuer zahlen musstest. Bei einem Zweitstudium werden deine Kosten als sogenannte Werbungskosten behandelt und in der Anlage N angegeben. In dieser sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt. Einkünfte können Negativ sein. Bei keinerlei Lohnsteuerpflichtiger Einnahmen ( 450 Euro Jobs fallen da zu 99% nicht rein, da diese pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden) entsteht so ein Verlust, welcher Vortragsfähig ist. Diesen Verlust kannst du dann in die Folgejahre übernehmen und somit in dem Jahr, in dem du dann endlich mal voll arbeitest, erheblich Steuern sparen. Man kann den Verlustvortrag frei aufteilen. Man muss Ihn also nicht gleich im ersten berufstätigen Jahr voll ausnutzen.
Du müsstest also erst mal deine Schulische Laufbahn offenlegen, damit man dir richtig helfen kann.
Selten so einen Mist gelesen!!
Frag am besten Dipl.-Kfm. Jürgen E. Biernoth
UND JA; ÜBERSTUNDEN!!!!!!!
Also informiere dich besser, bevor du was anzweifelst!
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Kann ich so #Zitat von Trollface1337Kann den mal bitte jemand bannen? 1. Werbung für irgendeinen dahergelaufenen Hans Wurst, 2. offensichtliche Falschaussagen bezüglich des Steuerrechts.Zitat von me_unknownSpoiler:Zitat von Trollface1337selten so einen Schwachsinn gelesen... warum sollte man sein Bafög zurück bekommen und was willst du mit Überstunden? o.OZitat von me_unknownWenn du eine Erstausbildung abgeschlossen hast (auch wenn das eine zweijährige Schulausbildung war), bekommst du dein komplettes Bafög zurück + Dinge die du für dein Studium gekauft hast (Laptop, Bücher, Mietkosten, Strom, Internet, etc..). Unser Studienberater an der Hochschule meinte "Alles außer Verpflegung, da man das auch ohne sein Studium gebraucht hätte). Finde die Regel ziiiiemlich unfair, da ich sonst auch eine zweijährige Schulausbildung gemacht hätte.Zitat von dekuMal 1 kurze Frage, wenn ich meine erste Steuererklärung machen möchte:
Würde gern für die Studienzeit und das daran anschließende Praktikumsjahr abgeben.
Welche Formulare muss ich da nutzen?
Und kann ich Fahrtkosten absetzen (30 Cent pro Kilometer) für meine Studienzeit bzw. für das Praktikum (fahre jeden Tag 50km mit der Bahn) trotz Semesterticket?
Und kann man sich bspw gekauften PC (jolzi Liste 500er), Monitor usw angeben? (Wirtschaftsinformatik-Studium)
Habt ihr sonst Tipps oder Hinweise? (:
Man kann sogar Überstunden aufschreiben, wenn man nach dem regulären Unterricht noch freiwillig gelernt hat (15€ die Stunde!!!). Beweisen können das dann deine Kommilitonen gegenseitig.
um was für eine Art von Studium handelt es sich denn? Bist du im Master und hast vorher einen Bachlor gemacht oder einfach nur bachlor im Anschluss an dein Abitur? Der Unterschied zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung ist nämlich der, dass du deine Kosten in der Erstausbildung nur als Sonderausgaben geltend machen kannst. Diese sind auch lediglich in dem Jahr zu berücksichtigen, in welchem diese entstanden sind. Dies bringt dir nur etwas, wenn du nebenbei einen Teilzeitjob hattest und soviel verdient hast, dass du bereits Lohnsteuer zahlen musstest. Bei einem Zweitstudium werden deine Kosten als sogenannte Werbungskosten behandelt und in der Anlage N angegeben. In dieser sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt. Einkünfte können Negativ sein. Bei keinerlei Lohnsteuerpflichtiger Einnahmen ( 450 Euro Jobs fallen da zu 99% nicht rein, da diese pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden) entsteht so ein Verlust, welcher Vortragsfähig ist. Diesen Verlust kannst du dann in die Folgejahre übernehmen und somit in dem Jahr, in dem du dann endlich mal voll arbeitest, erheblich Steuern sparen. Man kann den Verlustvortrag frei aufteilen. Man muss Ihn also nicht gleich im ersten berufstätigen Jahr voll ausnutzen.
Du müsstest also erst mal deine Schulische Laufbahn offenlegen, damit man dir richtig helfen kann.
Selten so einen Mist gelesen!!
Frag am besten Dipl.-Kfm. Jürgen E. Biernoth
UND JA; ÜBERSTUNDEN!!!!!!!
Also informiere dich besser, bevor du was anzweifelst!
Glaube er weiss nicht was eine steuererklaerung ist oder hat es mit irgendwas verwechselt
Geh mal zum FA und sag denen du willst dein gekauften pc fuer dein studium ansetzen :D
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Du kannst ihn ja als Arbeitsmittel ansetzten... jedoch nur anteilig. Aber mehr als 50% sind da in der Regel ausgeschlossen. Da kommt es auch auf den Finanzamtsbemanten an der dich bearbeitet. Wenn du da eine 60 jährige hast, die keine Ahnung von Technik hat, kannst du mit Glück auch deinen Gaming Rechner durchbekommen. Wenn du da aber mit einem 2000€ Gaming PC ankommst, wird dir das einer mit Ahnung auf maximal 20% beruflichen Anteil kürzen.Zitat von shineKann ich so #Zitat von Trollface1337Kann den mal bitte jemand bannen? 1. Werbung für irgendeinen dahergelaufenen Hans Wurst, 2. offensichtliche Falschaussagen bezüglich des Steuerrechts.Zitat von me_unknownSpoiler:Zitat von Trollface1337selten so einen Schwachsinn gelesen... warum sollte man sein Bafög zurück bekommen und was willst du mit Überstunden? o.OZitat von me_unknownWenn du eine Erstausbildung abgeschlossen hast (auch wenn das eine zweijährige Schulausbildung war), bekommst du dein komplettes Bafög zurück + Dinge die du für dein Studium gekauft hast (Laptop, Bücher, Mietkosten, Strom, Internet, etc..). Unser Studienberater an der Hochschule meinte "Alles außer Verpflegung, da man das auch ohne sein Studium gebraucht hätte). Finde die Regel ziiiiemlich unfair, da ich sonst auch eine zweijährige Schulausbildung gemacht hätte.Zitat von dekuMal 1 kurze Frage, wenn ich meine erste Steuererklärung machen möchte:
Würde gern für die Studienzeit und das daran anschließende Praktikumsjahr abgeben.
Welche Formulare muss ich da nutzen?
Und kann ich Fahrtkosten absetzen (30 Cent pro Kilometer) für meine Studienzeit bzw. für das Praktikum (fahre jeden Tag 50km mit der Bahn) trotz Semesterticket?
Und kann man sich bspw gekauften PC (jolzi Liste 500er), Monitor usw angeben? (Wirtschaftsinformatik-Studium)
Habt ihr sonst Tipps oder Hinweise? (:
Man kann sogar Überstunden aufschreiben, wenn man nach dem regulären Unterricht noch freiwillig gelernt hat (15€ die Stunde!!!). Beweisen können das dann deine Kommilitonen gegenseitig.
um was für eine Art von Studium handelt es sich denn? Bist du im Master und hast vorher einen Bachlor gemacht oder einfach nur bachlor im Anschluss an dein Abitur? Der Unterschied zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung ist nämlich der, dass du deine Kosten in der Erstausbildung nur als Sonderausgaben geltend machen kannst. Diese sind auch lediglich in dem Jahr zu berücksichtigen, in welchem diese entstanden sind. Dies bringt dir nur etwas, wenn du nebenbei einen Teilzeitjob hattest und soviel verdient hast, dass du bereits Lohnsteuer zahlen musstest. Bei einem Zweitstudium werden deine Kosten als sogenannte Werbungskosten behandelt und in der Anlage N angegeben. In dieser sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt. Einkünfte können Negativ sein. Bei keinerlei Lohnsteuerpflichtiger Einnahmen ( 450 Euro Jobs fallen da zu 99% nicht rein, da diese pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden) entsteht so ein Verlust, welcher Vortragsfähig ist. Diesen Verlust kannst du dann in die Folgejahre übernehmen und somit in dem Jahr, in dem du dann endlich mal voll arbeitest, erheblich Steuern sparen. Man kann den Verlustvortrag frei aufteilen. Man muss Ihn also nicht gleich im ersten berufstätigen Jahr voll ausnutzen.
Du müsstest also erst mal deine Schulische Laufbahn offenlegen, damit man dir richtig helfen kann.
Selten so einen Mist gelesen!!
Frag am besten Dipl.-Kfm. Jürgen E. Biernoth
UND JA; ÜBERSTUNDEN!!!!!!!
Also informiere dich besser, bevor du was anzweifelst!
Geh mal zum FA und sag denen du willst dein gekauften pc fuer dein studium ansetzen :De
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vielen Dank an euch beide :)Zitat von Trollface1337Also recht Preiswert essen könnt ihr im Leos. Preise sind für das was man bekommt echt in Ordnung. Dort gibt es so gut wie alles^^Zitat von elPresidente-Übers Wochenende in Leipzig: irgendwer kulinarische, studentische, Tipps? Vor allem fürs Frühstück
Wenn es wirklich gut werden soll, kann ich euch das Violino in der Mozartstraße empfehlen oder das Cafe Madrid in der Innenstadt. Das Violino ist ein guter Italiener und Cafe Madrid Spanier. Ansonsten einfach durch das Barfußgäschen oder über die Karli schlendern und euch was aussuchen, dass euch gefällt. Dort kann man eigentlich nichts falsch machen. :)
edit.: Zum Frühstück kann ich mich meinem Vorpostner anschließen. Pinguin Bar ist wirklich gut.
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