Zitat von QTPie
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Gast
Kam um viertel nach 10, hab halben Preis rausgehandeltZitat von seriliciousRIPZitat von hoodywoodyUPDATEZitat von QTPieIst übrigens immernoch net da. Habe nochmal angerufen, er meinte er fährt gleich los. Überleg grade oib ich mich einfach weigere zu zahlen, werden 2 1/2h bis es da ist. Minimum
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hab 128gb ssd, auf der ssd ist steam drauf (ordner is ~30gb groß), poe (7gb) und lol (8gb), sonst ist eigentlich nix weiter oben und trotzdem ist die festplatte fast voll (124/128gb) - wie finde ich am schnellsten und einfachsten raus was den ganzen platz auf der festplatte frisst?
//edit: nvm, hatte fallout 4 noch drauf, hallo 25gb
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Gibt's noch andere die dein Netzwerk benutzen?Zitat von Mankinghttp://www.twitch.tv/sc2proleague
der stream ist bei mir only am buffern (überhaupt keine bilder dazwischen), andere streams funktionieren aber.
kann ich das irgendwie fixen?
Kann's nicht testen, Twitch wird auf Arbeit geblockt. :/
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http://www.verkehrslexikon.de/Module/BetriebsGefahr.phpZitat von desofreundin wurde mit dem fahrrad vom auto aufgegabelt weil se ihm die vorfahrt genommen hatte und ist jetzt ganz aufgelöst, der typ im auto hat die ganze zeit nur von geld von der versicherung gefaselt. war da nicht irgendwie was mit immer schuld wenn man nen radfahrer anfährt oder so?
http://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-der-radfahrer-unfall-in-der-aktuellen-rspr-f45817Die Haftung gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern aus der Betriebsgefahr entfällt nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde; gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung nur dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war.
http://www.firmenauto.de/betriebsgefahr-des-autos-autofahrer-haftet-bei-unfall-mit-radfahrer-6516135.htmlRadfahrer-Eigenhaftung: Für einen Schaden, den ein Radfahrer schuldhaft verursacht, haftet er nach § 823 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB. Ob zu 100 % oder nur zu einer Quote hängt vom Ergebnis der Haftungsabwägung ab (s. auch Punkte 3. und 4.).
Zusammengefasst: Grundsätzlich haftet der Halter/Fahrer des Kfz für Schäden, die beim Betrieb des Kfz an nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern entstanden sind.
Da sie allerdings ebenfalls einen Schaden verursacht hat, muss sie diesen ggf. ebenfalls zahlen.
Könnte also auf ein "sie zahlt seinen Schaden und er ihren Schaden" hinauslaufen.
Sollte auf jeden Fall ihrer Privat-Haftpflicht gemeldet werden, damit diese da schon mal informiert ist.
Falls ihr eine Rechtschutz-Versicherung habt, diese ebenfalls informieren.
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