Zitat von So Ace
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Erhöhtes Beförderungsentgelt S-Bahn dreist ?
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schN
Wie denn ohne gültige Fahrkarte?Zitat von Peffel#####Zitat von raptrrrichtig soZitat von cryeR(war so 19.00 daheim und fahre dann bestimmt nicht mehr los)
von der arbeit direkt dahin?!
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Die 40 Euro berechnen sich übrigens als Strafgebühr + den Aufwand den du machst, weil iwer muss sich darum kümmern.
Ist auch immer lustig wenn bei uns Leute anrufen und sich beschweren dass sie 30 Euro bezahlen müssen(20 Strafgebühr + 10 Euro Bearbeitungsgebühr).
Also du hast alle Fehler der Welt begangen, aber um dir zu helfen. Inkasso Büros werden gerne und schnell losgeschickt. Machen wir auch, wir haben schlichtweg keine Lust mit Hinz und Kunz zu diskutieren, weil im Endeffekt immer nur solche Spaten wie du etwas verbocken und NIEMAND wirklich NIEMAND Lust hat, sich mit sonem Mist zu beschäftigen.
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lol :D mahnung ist hier nicht notwendigZitat von Monkhaha, jetzt wundert es mich nicht mehr, wie die ganzen "abzock-firmen" ihr geld verdienen. wenn ihr alle sofort zahlen würdet, tut ihr mir leid
nach 2 wochen (ohne mahnung?) direkt 32 inkasso gebühren bezahlen? alles klar..
bin bei der geschichte mit der trägerkarte nicht ganz durchgestiegen. wenn das diese kostenlose karte (mit lichtbild etc) ist und die monatskarte regelkonform eingetragen war, dürftest du sogar gute chancen haben, gar nichts zahlen zu müssen. evtl bleibt es bei den 40 + ggf bearbeitungsgebühren, die inkassokosten würde ich nicht zahlen.
einfach nur dein fehler - musst alles zahlen
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du bist also (ohne vorsatz) schwarzgefahren (=40 erhoehtes befoerderungsentgelt; anspruch schon allein damit entstanden,das du ohne gueltige fahrkarte gefahren bist)
dann geben sie dir eine frist nachzuweisen,dass du theoretisch mit gueltigem fahrausweis haettest fahren können ,womit sie auf die Erhebung des erhoehten Befoerderungsentgelts -aus kulanz - verzichtet haetten und die hast du "verpennt".
die bahn schaltet nach deutlich abgelaufener (kulanz)frist ein inkassounternehmen ein,zusaetzliche kosten für selbiges ca 32 die du zahlen musst,weil du immer noch keine 40 gezahlt hast.
kommt das in etwa hin? falls ja seh ich da jetz nix verkehrtes dran.
edit; der kontrolleur wird dir ja gesagt haben,das du 40 zahlen musst,nehmich an?
edit2 : diese komische karte die du nicht dabei hattest,gehoert zu deiner fahrkarte dazu,damit diese gueltig ist?
ob die hoehe von 32 in ordnung ist - keine ahnung.
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werde da mal Montag anrufen, hatte echt keine Zeit und wenn ich erst 19:00 daheim bin bzw theoretisch später weil ich keine Pause mache können die das doch nicht verlangen innerhalb einer Woche dort anzutanzen (gut als Student oder so hat man da ja eher mal Luft)Samstag wollte ich ja da hin aber da haben die ja zu
also mal zur Trägerkarte , man braucht die wenn man ein Abo hat um die Fahrkarte an eine Person zu binden
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Quote von einem Kumpel der mich auf rm stalkt und Jura studiert. Hoffe das wird gleich auseinander genommen :PwÜrde niemals die inkassogebühren zahlen. hab mich im praktikum damit mehrere tage auseinandergesetzt, weil wir sofort - ohne mahnung des gläubigers - vom inkassounternehmen eine forderung von 190 bekommen haben, davon 90 für deren ominöse dienste. gibt halt genug aktuelle rechtsprechung gegen sowas.
https://openjur.de/u/552608.html
Ab randnummer 17
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/07/verbraucher-inkassokosten-schadensersatz/
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das große AG Dieburg (???) schreibt aber auch
"Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Inkassokosten in aller Regel wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB nicht zu erstatten.
Eine andere Beurteilung hat nur dann zu erfolgen, wenn der Gläubiger davon ausgehen durfte, der Schuldner werde bei Einschaltung eines Inkassounternehmens zahlen."
hier is aber nicht klar,dass unser schwarzfahrender freund sowieso niemals zahlen wollte.
(und auch wenns nix zur sache tut,es is ne schadensminderungsobliegenheit,keine pflicht)
das problem duerfte tatsächlich sein,ob ne mahnung vorliegt..aber wenn der kontrolleur sagt ,dass er 40 zahlen muss(ausser wenn..) ; was soll das sein,ausser ner mahnung? entstanden und faellig ist der anspruch ja spätestens mit betreten der bahn oder ggnfalls noch frueher (ticket,welches er ja hat aber nicht mitführt)
ps : wenns dich zu sehr stoert das geld zu zahlen,wuerde ich mich sowieso nie auf nen online forum verlassen. am ende isses deine verantwortung und ich zweifle,dass hier jemand (incl mir) gewähr fuer seine einschaetzung uebernimmt.
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Komme aus der Inkasso Branche
Die Gebühren des ext Inkassobüros sind zwar erlaubt aber nicht durchsetzungsfähig und werden aufgrund der inkassounfreundlichen Rechtsprechung nicht eingeklagt
Bei uns in Frankfurt ( viele Schwarzfahrer) ist diesbezüglich noch nie geklagt worden
Die 40 wirst Du allerdings zahlen müssen
Zahlungen dann immer zweckgebunden "Nur Hauptforderung" und optimalerweise direkt an die Bahnbetriebe
Formulierungsvorschlag gegenüber dem Inkassobüro nachdem die Forderung inkl der oben aufgelisteten möglicher Verzugs Kosten zweckgebunden an den Gläubiger überwiesen wurde und der 2 Inkassobrief eingetroffen ist :
"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und weiterhin Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig
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