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    Zitat von CRZ-
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    Zitat von Kim Andersson
    Zitat von CRZ-
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    Zitat von Kim Andersson
    Zitat von Mundharmonika
    in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

    1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
    2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
    3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
    fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
    4. verteidigungswille lag auch vor.

    sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

    summa summarum, freispruch :-D
    Soso. Was ein Schwachsinn.

    Soso. Du kennst dich also mit Strafrecht aus.
    Ich kenne das Notwehrprüfschema , ja. Und zu behaupten ein Faustschlag von THOR gegen eine Frau wäre das absolut mildeste Mittel, dass heisst, es wäre von allen zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Angriff abzuwehren das mildeste gewesen, ist einfach nicht wahr.
    Merkste was?

    Aber zur Sicherheit:

    Der Täter muss sich aber nicht auf einen ungewissen Kampf einlassen – er muss zwar das relativ mildeste Mittel aussuchen, um sich zu verteidigen. In die Auswahl müssen aber nur diejenigen Mittel einbezogen werden, die auch geeignet sind, die Gefahr sofort und endgültig abzuwenden (BGH NStZ 1996, 29; BGH NStZ 2000, 365 mit Verweis auf BGHR StGB § 32 Abs 2 Erforderlichkeit 6; BGH NStZ 2002, 140; BGH NStZ-RR 1999, 40, 264 mit Verweis auf BGHR StGB § 32 Abs 2 Erforderlichkeit 1, 5, 8, 11, 12 und 13; vgl auch BGH 5 StR 530/10 – Urt v 22.2.2011; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 171). Welches das relativ mildeste Mittel ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, nach der konkreten Kampflage (BGH NStZ 1998, 508; NStZ 1996, 29). Dabei ist in die Abwägung mit einzubeziehen, wie stark und gefährlich der Angriff ist und welche Abwehrmöglichkeiten dem Verteidiger zur Verfügung stehen – je gefährlicher der Angriff ist, umso stärkere Abwehrhandlungen sind auch erlaubt. Ist die Abwehrwirkung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zweifelhaft, können je nach Bedrohungs- und Kampflage auch lebensgefährliche Mittel (bspw wuchtiger Messerstich in die linke Brust) eingesetzt werden (BGH NStZ 2006, 152).
    Tschuldige das ich ein Wort falsch geschrieben habe ... my bad.

    Ihr könnt doch nicht ernsthaft behaupten das ein Faustschlag ins Gesicht in dieser Situation das mildeste Mittel ist um den Angriff zu unterbinden. Ihr müsst trollen, srsly.

    Kommentar


      Zitat von Kim Andersson
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      Zitat von CRZ-
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      Zitat von Kim Andersson
      Zitat von CRZ-
      Spoiler: 
      Zitat von Kim Andersson
      Zitat von Mundharmonika
      in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

      1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
      2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
      3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
      fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
      4. verteidigungswille lag auch vor.

      sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

      summa summarum, freispruch :-D
      Soso. Was ein Schwachsinn.

      Soso. Du kennst dich also mit Strafrecht aus.
      Ich kenne das Notwehrprüfschema , ja. Und zu behaupten ein Faustschlag von THOR gegen eine Frau wäre das absolut mildeste Mittel, dass heisst, es wäre von allen zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Angriff abzuwehren das mildeste gewesen, ist einfach nicht wahr.
      Spoiler: 

      Merkste was?

      Aber zur Sicherheit:

      Der Täter muss sich aber nicht auf einen ungewissen Kampf einlassen – er muss zwar das relativ mildeste Mittel aussuchen, um sich zu verteidigen. In die Auswahl müssen aber nur diejenigen Mittel einbezogen werden, die auch geeignet sind, die Gefahr sofort und endgültig abzuwenden (BGH NStZ 1996, 29; BGH NStZ 2000, 365 mit Verweis auf BGHR StGB § 32 Abs 2 Erforderlichkeit 6; BGH NStZ 2002, 140; BGH NStZ-RR 1999, 40, 264 mit Verweis auf BGHR StGB § 32 Abs 2 Erforderlichkeit 1, 5, 8, 11, 12 und 13; vgl auch BGH 5 StR 530/10 – Urt v 22.2.2011; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 171). Welches das relativ mildeste Mittel ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, nach der konkreten Kampflage (BGH NStZ 1998, 508; NStZ 1996, 29). Dabei ist in die Abwägung mit einzubeziehen, wie stark und gefährlich der Angriff ist und welche Abwehrmöglichkeiten dem Verteidiger zur Verfügung stehen – je gefährlicher der Angriff ist, umso stärkere Abwehrhandlungen sind auch erlaubt. Ist die Abwehrwirkung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zweifelhaft, können je nach Bedrohungs- und Kampflage auch lebensgefährliche Mittel (bspw wuchtiger Messerstich in die linke Brust) eingesetzt werden (BGH NStZ 2006, 152).
      Tschuldige das ich ein Wort falsch geschrieben habe ... my bad.

      Ihr könnt doch nicht ernsthaft behaupten das ein Faustschlag ins Gesicht in dieser Situation das mildeste Mittel ist um den Angriff zu unterbinden. Ihr müsst trollen, srsly.
      Du könntest aber vorschläge machen, was wäre es denn sonst? Ein böser Blick, ein Streichler über den Kopf?!

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        Du hast nicht ein Wort falsch geschrieben, sondern die Notwehr nicht verstanden.

        Kommentar


          Zitat von CRZ-
          Du hast nicht ein Wort falsch geschrieben, sondern die Notwehr nicht verstanden.
          Und das weißt du woher ?

          Kommentar


            Zitat von Kim Andersson
            Zitat von CRZ-
            Du hast nicht ein Wort falsch geschrieben, sondern die Notwehr nicht verstanden.
            Und das weißt du woher ?
            Dass du dachtest, du hättest ein Wort falsch geschrieben. Du hast also offensichtlich nicht verstanden, dass es einen Unterschied zwischen absolut und relativ gibt, selbst nachdem ich dir einen Auszug aus einer Kommentierung gezeigt habe, die dein Unverständnis hätte beseitigen können.

            Deine anderen Aussagen tun ihr Übriges.


            Hier mal eine kurze Zusammenfassung zum Notwehrrecht

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              Zitat von CRZ-
              Zitat von Kim Andersson
              Zitat von CRZ-
              Du hast nicht ein Wort falsch geschrieben, sondern die Notwehr nicht verstanden.
              Und das weißt du woher ?
              Dass du dachtest, du hättest ein Wort falsch geschrieben. Du hast also offensichtlich nicht verstanden, dass es einen Unterschied zwischen absolut und relativ gibt, selbst nachdem ich dir einen Auszug aus einer Kommentierung gezeigt habe, die dein Unverständnis hätte beseitigen können.

              Deine anderen Aussagen tun ihr Übriges.
              Okay. Alles klar, entschuldige das ich deine Kompetenz angezweifelt habe. Natürlich kenne ich den Unterschied zwischen den beiden Wörtern und bitte, erleuchte mich und erkläre mir was meine anderen Aussagen so falsch macht.

              Kommentar


                Man kann imo schon drüber diskutieren, ob zB Festhalten nicht ebenso effektiv gewesen wäre, würde ich letztlich aber wohl auch ablehnen.

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                  pahaha :D sie gibt ihm voll den straight punch aus der hölle und er scheppert einmal rein und boxt sie durch die scheibe

                  NP für ihn.

                  Hätte er sie festgehalten, hätte sie womöglich um sich geschlagen und ihn noch krasser verletzen können. Dann hätte er den Choke Slam auspacken müssen und sie auf die Matte schicken müssen.

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                    Kim CRZ entspannt euch. Kim der Punkt ist, rechtlich gesehen stimmt das, was CRZ sagt. Nimm es einfach hin. Moralisch könnt ihr gerne bis zum Sanktnimmerleinstag darüber diskutieren, was das mindeste Mittel sein könnte

                    Kommentar


                      Zitat von Kim Andersson
                      Zitat von CRZ-
                      Zitat von Kim Andersson
                      Zitat von CRZ-
                      Du hast nicht ein Wort falsch geschrieben, sondern die Notwehr nicht verstanden.
                      Und das weißt du woher ?
                      Dass du dachtest, du hättest ein Wort falsch geschrieben. Du hast also offensichtlich nicht verstanden, dass es einen Unterschied zwischen absolut und relativ gibt, selbst nachdem ich dir einen Auszug aus einer Kommentierung gezeigt habe, die dein Unverständnis hätte beseitigen können.

                      Deine anderen Aussagen tun ihr Übriges.
                      Okay. Alles klar, entschuldige das ich deine Kompetenz angezweifelt habe. Natürlich kenne ich den Unterschied zwischen den beiden Wörtern und bitte, erleuchte mich und erkläre mir was meine anderen Aussagen so falsch macht.

                      "[...]es wäre von allen zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Angriff abzuwehren das mildeste gewesen, ist einfach nicht wahr."

                      Das ist so nicht richtig und beweist, dass du die Notwehr nicht verstanden hast. Es geht nämlich nicht um das - Achtung - das absolute mildeste Mittel, sondern das - nochmal Achtung - relativ mildeste Mittel.

                      Aber das steht alles so auch in der Kommentierung, die ich dir gepostet habe.


                      PS ich störe mich eigentlich nur daran, wie überzogen selbstsicher Kim einfach mal den Post von Mundharmonika als "Schwachsinn" abgekanzelt hat, weil er glaubt, Notwehr verstanden zu haben, da er schließlich das Prüfungsschema kennt.

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                        Zitat von achtanabl
                        Man kann imo schon drüber diskutieren, ob zB Festhalten nicht ebenso effektiv gewesen wäre, würde ich letztlich aber wohl auch ablehnen.
                        Und wenn man erst drüber diskutieren müsste, wobei ich zu den ergebnis kommen würde, dass sie dann noch wilder wird und sich losboxt oder sie noch krasser drauf ist nachdem er sie wieder loslässt, würde ich sagen, wie soll er das in dieser situation entscheiden, wenn wir das nun erst in ruhe diskutieren sollen? oO Da ist ihm wohl alles andere als ein vorwurf zu machen --> nicht zu bestrafen!

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                          Zitat von CRZ-
                          Zitat von Kim Andersson
                          Zitat von CRZ-
                          Zitat von Kim Andersson
                          Zitat von CRZ-
                          Du hast nicht ein Wort falsch geschrieben, sondern die Notwehr nicht verstanden.
                          Und das weißt du woher ?
                          Dass du dachtest, du hättest ein Wort falsch geschrieben. Du hast also offensichtlich nicht verstanden, dass es einen Unterschied zwischen absolut und relativ gibt, selbst nachdem ich dir einen Auszug aus einer Kommentierung gezeigt habe, die dein Unverständnis hätte beseitigen können.

                          Deine anderen Aussagen tun ihr Übriges.
                          Okay. Alles klar, entschuldige das ich deine Kompetenz angezweifelt habe. Natürlich kenne ich den Unterschied zwischen den beiden Wörtern und bitte, erleuchte mich und erkläre mir was meine anderen Aussagen so falsch macht.

                          "[...]es wäre von allen zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Angriff abzuwehren das mildeste gewesen, ist einfach nicht wahr."

                          Das ist so nicht richtig und beweist, dass du die Notwehr nicht verstanden hast. Es geht nämlich nicht um das - Achtung - das absolute mildeste Mittel, sondern das - nochmal Achtung - relativ mildeste Mittel.

                          Aber das steht alles so auch in der Kommentierung, die ich dir gepostet habe.
                          Und das relativ mildeste Mittel ist in dieser Situation sie durch die Scheibe zu punchen ?

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                            Notwehr funktioniert so:
                            Es muss zum einen eine Notwehrlage und eine Notwehrhandlung geben. Wenn diese vorliegen, ist eine Straftat gerechtfertigt. (D.h. ganz einfach man wird dafür nicht bestraft)

                            Die Notwehrlage setzt voraus, dass es einen Angriff gibt und dieser gegenwertig und rechtswidrig ist. D.h. man selbst oder ein anderer muss durch einen Angriff bedroht sein. Dabei reicht es, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht. Wenn z.B. ein Mensch zum Schlag ausholt, oder eine Waffe läd, darf reicht das. Angriff ist aber nicht nur ein körperlicher Angriff, jede Straftat zählt dazu, also z.B. auch ein Diebstahl.
                            Rechtswidrig heisst, dass der Angriff auf den Notwehrenden nicht selbst gerechtfertigt ist. Sprich, Ich darf nicht gegen eine Notwehr Notwehr leisten.

                            Wenn also so ein Angriff vorliegt, bin ich grundsätzlich dazu befugt, mich zu verteidigen. Dabei muss man beachten, dass die Verteidigung erforderlich und geboten sein muss.
                            Erforderlich heisst, die Verteigigung muss geeeignet sein, den Angriff zu beenden oder ihn zu hindern. Das ist so gut wie nie ein Problem.
                            Dazu muss man beachten, dass der Verteidiger das relativ mildeste Mittel nutzen muss. D.h. aus den Mittel die mir zu verfügung stehen, muss ich das wählen, das bei sicherem Erfolg die mildesten Folgen für den Angreifer hat. Wenn ich z.B. eine Pistole habe und der Angreifer noch 50 Meter von mir entfernt ist, muss ich ihm zuerst ins Bein schiessen, bevor ich ihn erschiesse. Wenn ich aber z.b. nur eine Patrone habe, darf ich ihm völlig ohne zögern in den Kopf schiessen. Hierbei darf nicht zwischen dem Gut, das ich verteidige, und dem Schaden am Angreifer abgewogen werden! Ich darf auch tödliche Gewalt gegen eine Bauarbeiterschelle einsetzen! Es wird auch nicht verlangt, dass man zurückweicht.


                            Zuletzt muss man noch beachten, dass bei einigen Umständen die Notwehr ausgeschlossen ist. Z.B. darf ich mich nicht gegen schuldlose(Kinder, Geisteskranke etc.) im selben Maße wehren. Das ist der einzige Umstand, bei dem von mir verlangt wird zurückzuweichen, bevor ich tödliche Gewalt einsetzen darf.
                            Ein anderes Beispiel ist das angesprochenen krasse Missverhältnis. Die liegt vor, wenn ich einen Dieb einer minderwertigen Sache töte. Minderwertig meint hier 30-50 Euro. Alles was darüber liegt, darf voll verteidigt werden.

                            No troll, man möge mir bitte Recht geben.

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                              In dieser Situation halte ich den Schlag für erforderlich, ja.

                              /e ja lolomato, das ist soweit richtig. Danke für die Mühe. Ich war zu faul.

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                                Zitat von CRZ-
                                In dieser Situation halte ich den Schlag für erforderlich, ja.
                                Okay, kann ich zwar nicht nachvollziehen aber okay.

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