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Rechtsfrage: Frauen schlagen

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    #76
    Zitat von Rick James


    Es geht ja noch weiter. Was sagt die Elite zu Massenschlägerein?

    Ist es gerechtfertigt Massen zu schlagen?
    Ach, sich allgemein zu schlagen oder mit Schlägen zu drohen ist einfach nur Untermenschenniveau....
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      #77
      haha der zweite schlag zu nice :D

      errinert mich bisschen an das:

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        #78
        Man sollte als 2m 150kg Mann auch ja wohl drüber stehen, wenn son lauchiges Etwas einem ein bisschen dumm kommt. Unabhängig vom Geschlecht. Wenn keirazz da jetzt auf die dumme Idee gekommen wäre, den Dicken zu markieren, hätte das auch nicht sone Reaktion provozieren müssen.

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          #79
          Zitat von KENDRICK LAMAR
          haha der zweite schlag zu nice :D

          errinert mich bisschen an das:

          Ja , OK
          das ist irgendwie lustig :-)
          Wie sie dann einfach anfängt mit heulen, schlägt vorher aber selber zu! ^_^

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            #80
            Zitat von Mundharmonika
            in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

            1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
            2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
            3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
            fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
            4. verteidigungswille lag auch vor.

            sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

            summa summarum, freispruch :-D
            Soso. Was ein Schwachsinn.

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              #81
              Ist das die weltbekannte räudige Rückhand?

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                #82
                wie er dann bei 0:23 nochmal zuckt auch nicht schlecht :D

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                  #83
                  Zitat von Kim Andersson
                  Zitat von Mundharmonika
                  in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

                  1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
                  2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
                  3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
                  fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
                  4. verteidigungswille lag auch vor.

                  sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

                  summa summarum, freispruch :-D
                  Soso. Was ein Schwachsinn.
                  er hatte keine andere wahl. ausweglose situation

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                    #84
                    Sie soll sich mal freuen, dass er nur geschubst hat. Hätte er ihr ne Faust gegeben wäre ihr Gesicht nett zertrümmert.

                    Sollen laut yt-comment beide leicht verletzt sein und er verhaftet. Er wird eh freigelassen, alles andere wäre eine farce.

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                      #85
                      Zitat von piter
                      wie er dann bei 0:23 nochmal zuckt auch nicht schlecht :D
                      Ist normal, wegen des Adrenalins!

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                        #86
                        Spoiler: 
                        [image]http://img.pr0gramm.com/2013/11/g6rrvqj.gif[/image]

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                          #87
                          'i tell you what, if anyone knocks my food over i'm gonna drop fuckers' :D:D:D

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                            #88
                            Zitat von Kim Andersson
                            Zitat von Mundharmonika
                            in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

                            1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
                            2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
                            3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
                            fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
                            4. verteidigungswille lag auch vor.

                            sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

                            summa summarum, freispruch :-D
                            Soso. Was ein Schwachsinn.
                            Soso. Du kennst dich also mit Strafrecht aus.

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                              #89
                              Fand das Video auch lustig aber fast normale Situation in England und Irland. :(

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                                #90
                                Zitat von Mundharmonika
                                sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.
                                Na ich weiß ja nicht.

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