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Rechtsfrage: Frauen schlagen

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    #61
    in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

    1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
    2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
    3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
    fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
    4. verteidigungswille lag auch vor.

    sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

    summa summarum, freispruch :-D



    CRZ- du studierst länger, aber bist du dir da sicher? dem mann muss ja auch die möglichkeit gegeben werden, seine rechtsgüter zu schützen? und über 33 wäre er eh ausm schneider.

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      #62
      Zitat von STHLM
      Wurde mal von einer betrunkenen Frau geboxt und hab sie dann reflexartig umgeschubst (war selbst auch angetrunken). Hab nun Angst, dass ich beim nächsten Mal die Faust auspacke :/ What to do rm?
      Die Faust auspacken.

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        #63
        Hat die nette dame nicht anders verdient

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          #64
          Zitat von ges1chtsm1x
          habe erst gedacht, dass ich mir das video nicht anschaue weil ich einfach dachte nen typ randaliert ne alte weg.

          nach den kommentaren aber dann doch mutig gewesen und es nicht bereut. würde selbst (wahrscheinlich) nicht so handeln aber finde es doch legitim. wer muss eigentlich für die scheibe zahlen?
          war auch meine erste frage

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            #65
            Ist doch völlig gerechtfertigt, die Alte hat angefangen!
            Wenn mich eine Frau schlagen würde (grundlos), haue ich auch knallhart zurück, ich lasse mich nicht grundlos anfassen bzw. schlagen....
            Der Mann wurde verhaftet und die Frau nicht oder was????Was ist das bitte??

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              #66
              Zitat von CRZ-
              Zitat von dumpinator
              Zitat von CRZ-
              im dt. Strafrecht gilt grundsätzlich ein reziprokes Notwehrrecht. Das bedeutet, dass eine körperliche stärkere Person prinzipiell nicht in Notwehr gegenüber einer körperlichen schwächeren Person handeln kann. Begründet wurde dieses Prinzip von Gustav Hasenfuß, der es in seinem viel beachtetem Werk "Das wäre ja unfair" ausführlich beschrieben hat.
              d.h. die frau darf ihn einfach so schlagen, ohne irgendwelche konsequenzen für sie? weil ne anzeige wegen körperverletzung dürfte er wohl kaum durchbringen können :D
              Genau.
              #aufschrei
              #UNrechtsstaat

              emofehle dazu die lektüre der reihe "recht einfach" von und mit peter ohjeminehring.

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                #67
                Zitat von Mundharmonika
                in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

                1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
                2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
                3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
                fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
                4. verteidigungswille lag auch vor.

                sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

                summa summarum, freispruch :-D
                Es müsste ihm eigentlich zugute kommen, dass er jederzeit alle draußen hätte vernichten können. Finde auch seine Reaktion interessant, dass er direkt nach Schlag zwei eine andere Person dazwischen schiebt.

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                  #68
                  Zitat von Asa Akira
                  Der Mann wurde verhaftet und die Frau nicht oder was????Was ist das bitte??

                  laut der quelle, ja.
                  Spoiler: 
                  Police and ambulances were called to the scene and the 29-year-old man was arrested shortly afterwards.

                  Devon and Cornwall Police told The Telegraph that the blonde girl seen in the clip was not arrested. She received a slight injury in the incident as did the male.

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                    #69


                    Es geht ja noch weiter. Was sagt die Elite zu Massenschlägerein?

                    Ist es gerechtfertigt Massen zu schlagen?

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                      #70
                      Zitat von Sekedow
                      Zitat von Mundharmonika
                      in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

                      1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
                      2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
                      3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
                      fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
                      4. verteidigungswille lag auch vor.

                      sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

                      summa summarum, freispruch :-D
                      Es müsste ihm eigentlich zugute kommen, dass er jederzeit alle draußen hätte vernichten können. Finde auch seine Reaktion interessant, dass er direkt nach Schlag zwei eine andere Person dazwischen schiebt.
                      Ja kein Wunder. Der Typ ist halt 2.10cm Groß und jeder weiß nach dem Schlag durch die Scheibe, wenn ihn einer angreift dann Frisst er den jenigen einfach auf. Mir kann hier keiner erzählen das er sich in die Eier Treten lässt und dann ins Gesicht Schlagen lässt ohne darauf zu reagieren. Er ist immer noch ein Mensch, ansatzweise Monster, aber Mensch.

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                        #71
                        Zitat von dumpinator
                        Zitat von Asa Akira
                        Der Mann wurde verhaftet und die Frau nicht oder was????Was ist das bitte??

                        laut der quelle, ja.
                        Spoiler: 
                        Police and ambulances were called to the scene and the 29-year-old man was arrested shortly afterwards.

                        Devon and Cornwall Police told The Telegraph that the blonde girl seen in the clip was not arrested. She received a slight injury in the incident as did the male.
                        Ja wie unfair ist sowas denn bitte? "Die Würde des Menschen ist unantastbar" Die Frau schlägt als erste zu, dann der Mann um sich zu schützen und nur der Mann wird eingesperrt, gG

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                          #72
                          Zitat von Rick James
                          Spoiler: 


                          Es geht ja noch weiter. Was sagt die Elite zu Massenschlägerein?

                          Ist es gerechtfertigt Massen zu schlagen?
                          Hahaha wie Boris Sohn einfach mal chillig da rumrennt

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                            #73
                            Spoiler: 
                            Zitat von Mundharmonika
                            in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.

                            1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
                            2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
                            3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
                            fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
                            4. verteidigungswille lag auch vor.

                            sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.

                            summa summarum, freispruch :-D



                            CRZ- du studierst länger, aber bist du dir da sicher? dem mann muss ja auch die möglichkeit gegeben werden, seine rechtsgüter zu schützen? und über 33 wäre er eh ausm schneider.


                            Ich habe getrollt :(
                            Eigentlich sollte das durch "Gustav Hasenfuß" und seinem Werk "Das wäre ja unfair" deutlich werden.
                            my bad.

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                              #74
                              Zitat von Asa Akira
                              Zitat von dumpinator
                              Zitat von Asa Akira
                              Der Mann wurde verhaftet und die Frau nicht oder was????Was ist das bitte??

                              laut der quelle, ja.
                              Spoiler: 
                              Police and ambulances were called to the scene and the 29-year-old man was arrested shortly afterwards.

                              Devon and Cornwall Police told The Telegraph that the blonde girl seen in the clip was not arrested. She received a slight injury in the incident as did the male.
                              Ja wie unfair ist sowas denn bitte? "Die Würde des Menschen ist unantastbar" Die Frau schlägt als erste zu, dann der Mann um sich zu schützen und nur der Mann wird eingesperrt, gG
                              Übertreib mal nicht, sie ist vll erstmal im Krankenhaus etc. Es kommen bestimmt beide ihre Strafe.

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                                #75
                                Zitat von pin
                                hahahah wie sie ihn boxt und danach astrein durch die scheibe geht... #verdient weil actio = reactio oder so :D

                                was denkt die dumme eigtl? bekommt schonmal von ihm zurück und meint den typ, der ca drölfhunder kg schwerer und ne ecke größer ist, nochmal mit der faust zu schlagen??? hahahaa, bin ja wahrlich kein freund von gewalt und gegen frauen erst recht nicht, aber das ist ja mal sowas von verdient :D
                                Tja dieses Bitches denken halt, dass die Typen eben nicht zurück schlagen. So wie es bei den meisten auch ist. Könnte niemals ne Frau schlagen :/

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