in deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.
1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
4. verteidigungswille lag auch vor.
sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.
summa summarum, freispruch :-D
CRZ- du studierst länger, aber bist du dir da sicher? dem mann muss ja auch die möglichkeit gegeben werden, seine rechtsgüter zu schützen? und über 33 wäre er eh ausm schneider.
1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
4. verteidigungswille lag auch vor.
sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.
summa summarum, freispruch :-D
CRZ- du studierst länger, aber bist du dir da sicher? dem mann muss ja auch die möglichkeit gegeben werden, seine rechtsgüter zu schützen? und über 33 wäre er eh ausm schneider.
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