ja klar, aber nur weil er sich ins "Unrecht" begibt darf sollte man das nicht als generellen Rechtsverzicht deuten.
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Rechtsfrage: Frauen schlagen
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CRZ-
Ich bin aus moralischer Sicht ganz bei dir. Meiner Meinung nach sollte man aber solche Fälle nicht über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung lösen, sondern über das Korrektiv der Gebotenheit.
Wenn man sich die Ratio der Notwehr vor Augen führt, dann wird deutlich, dass man es dem in Notwehr Handelnden nicht zumuten kann, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Fälle der Notwehr sind ja immer solche, in denen es um Streßsituationen geht, die den Handelnden überraschen und wo ein rationales Denken kaum möglich ist. Die Gerichte können entspannt aus einer ex-post-Sicht entscheiden und tagelang darüber grübeln, ob die Handlung nun verhältnismäßig war oder nicht. Das kann der Handelnden aber nicht. Zudem ist ja nicht jeder Mensch Jurist, sodass der "Laie" sich im Zweifel eine bestimmte Kasuistik der Rechtsprechung zusammenbastelt, die dann zur Binsenwahrheit wird und womöglich gar nicht die rechtliche Lage widerspiegelt.
Die Notwehr wäre gar nicht mehr effektiv praktikabel.
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man löst solche fälle auch über die "gebotenheit". bei zu krassem missverhältnis oder angriffen von kindern etc.Zitat von CRZ-Ich bin aus moralischer Sicht ganz bei dir. Meiner Meinung nach sollte man aber solche Fälle nicht über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung lösen, sondern über das Korrektiv der Gebotenheit.
Wenn man sich die Ratio der Notwehr vor Augen führt, dann wird deutlich, dass man es dem in Notwehr Handelnden nicht zumuten kann, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Fälle der Notwehr sind ja immer solche, in denen es um Streßsituationen geht, die den Handelnden überraschen und wo ein rationales Denken kaum möglich ist. Die Gerichte können entspannt aus einer ex-post-Sicht entscheiden und tagelang darüber grübeln, ob die Handlung nun verhältnismäßig war oder nicht. Das kann der Handelnden aber nicht. Zudem ist ja nicht jeder Mensch Jurist, sodass der "Laie" sich im Zweifel eine bestimmte Kasuistik der Rechtsprechung zusammenbastelt, die dann zur Binsenwahrheit wird und womöglich gar nicht die rechtliche Lage widerspiegelt.
Die Notwehr wäre gar nicht mehr effektiv praktikabel.
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ohne das jetzt groß böse zu meinen, aber das ist doch ne "relativ harmlose sache".. klar kann da auf beiden seiten mal was wehtun, aber das ist im vergleich zu sonstigen nachrichten eine ziemliche 'kindergewalt'.. ich denke da an menschen, die auf den boden liegenden mehrmals ins gesicht treten oder andere vor züge schubsen..
die beiden sind zwar sicher pissed aufeinander, werden sich jetzt aber nicht gleich abstechen..
trotzdem ist jede art gewalt überflüssig.. es ist doof, dass er zurückschlug, aber es wäre auch doof dem mädel zu vermitteln, dass man sowas als kleines ding ja immer tun kann und auch immer damit wegkommt.. angenommen er wäre einfach zurückgewichen, groß anzeige erstattet hätte er sicher nicht
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Deswegen ist das interessanter als deine Beispiele. Die sind ja eindeutig -> Kurzes entsetzen dann wieder gut. Hier kann der RM Hobby-Boxer von Heute wenigstens noch was lernen ! :DZitat von Stoffelhaseohne das jetzt groß böse zu meinen, aber das ist doch ne "relativ harmlose sache".. klar kann da auf beiden seiten mal was wehtun, aber das ist im vergleich zu sonstigen nachrichten eine ziemliche 'kindergewalt'.. ich denke da an menschen, die auf den boden liegenden mehrmals ins gesicht treten oder andere vor züge schubsen..
die beiden sind zwar sicher pissed aufeinander, werden sich jetzt aber nicht gleich abstechen..
trotzdem ist jede art gewalt überflüssig.. es ist doof, dass er zurückschlug, aber es wäre auch doof dem mädel zu vermitteln, dass man sowas als kleines ding ja immer tun kann und auch immer damit wegkommt.. angenommen er wäre einfach zurückgewichen, groß anzeige erstattet hätte er sicher nicht
Die Debatte macht das so interessant, Notwehr? Nicht? Wo hört Notwehr auf? Dann noch die Beiträge des RM Jura-Kompetenz-Teams, finde das sehr interessant.
Auch ist es sehr greifbar, ich kenne keinen der vor nen Zug geschubst wurde, allerdings sind Frauen die körperlich mitmischen wollen doch recht Häufig geworden. Letzens erst hat hier eine ihrem Exfreund ne Bierflasche übern Kopf gezogen da fragt man sich im ersten Moment was man als Mann machen soll. Also generell bei Frauen die nicht Wissen wo ihre körperlichen Grenzen sind.
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Zitat von grainyAlso das Girl hat ja schon zuerst zugeschlagen, aber beim Typen sollte auch schon der Menschenverstand eingeschaltet werden, er ist halt 2 mal so breit und ich bezweifle, dass er den Punch des Mädels überhaupt gespürt hat. Sie hingegen wird das definitiv gespürt haben. Wenn ein Kind einen schlägt, schlägt man das ja auch nicht, sondern bremst das Kind halt einfach, hält es fest. Denke sollte hier ähnlich sein, glaube sie wäre nie in der Lage den Typen ernsthaft zu verletzen, sollte er nicht gerade am Boden liegen und/oder sie bewaffnet sein.
Rechtslage habe ich keine Ahnung, finde nicht, dass er in klarer Gefahr war denke also nicht, dass man da von "Selbstverteidigung" sprechen kann. Also meiner Meinung nach ist er nun ziemlich fucked.
Also von mir aus kann der Typ so breit sein wie er will, aber da kann ihn auch eine Frau mit einem Tritt in die Eier oder einem Schlag auf die Nase oder aufs Auge verletzten... Kein Mensch ist an diesen Stellen geschützt (durch starke Muskulatur zB).
Man beachte dass sie ganz genau wusste was sie da tat, der Schlag und der Tritt waren gezielt. Mit der Absicht zu verletzen. Und vermutlich auch noch mit der Einbildung, sie könne sich das erlauben, ohne selber eine verpasst zu bekommen. Falsch gedacht
Schwierig, keiner von Beiden ist besser als der Andere :/
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Man darf auch schon ab einem Wert von 30 Euro töten. Aber auch das relativ mildeste Mittel setzt dem Verteidiger gewisse Grenzen. Der Schusswaffeneinsatz ist z.B. erst mehrfach anzudrohen, bevor er genutzt werden darf.Zitat von arcancerJo, habe ich mittlerweile auch gerafft :D
Meiner Meinung nach finde ich das trotzdem komisch und es stört irgendwie meine moralischen Vorstellungen, wenn, wie LeChimp postete, man für 200 auf jemanden schiessen darf. Man stellt damit immerhin das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit des Angreifers in Frage und sollte an dieser Stelle nicht mit " Das Recht soll nicht vor dem Unrecht weichen" argumentieren. Schließlich ist eine Abwägung der Rechtsgüter ausschlaggebend für die Abwägung der "erlaubten" Notwehrmittel.
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