Im übrigen fand ich seinen Schlag ziemlich bosshaft :D
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Keine Ankündigung bisher.
Rechtsfrage: Frauen schlagen
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CRZ- -
Mal davon abgesehen das ich Gewalt in jeglicher Form verachte hätte ich ihr sicherlich keine Faus gegeben. Und was den Eiertritt angeht. Natürlich keine schöne Sache aber JEDER hier auf RM wird wissen wie krass weh das tut. Ich wette sie hat nicht ansatzweise getroffen denn sowas zwingt selbst einen gestandenen Mann wie ihn in die Knie. Man sieht auch das sie maximal seinen Oberschenkel trifft.Zitat von Diego SanchezSpoiler:Deine Argumentation ist so Lustig.. Er Chillt doch?, er macht nichts, er lässt sich sogar in die Eier treten und macht nichts und beobachtet den Streit von draußen ohneirgendetwas bei zu steuern. Und dann haut sie nochmal zu, was verlangst du eigentlich. Allein das er sie nicht zusammen getreten hat als sie ihn ohne Grund einfach in die Eier tritt ist schon beherrschung genug wie ich findeZitat von ReylightDu hättest natürlich anders reagiert und so gechillt in der Situation?Zitat von Kim AnderssonDanke. Als wenn den Bären das juckt das da ein 16 jähriges 40 kg Teenie Fäuste verteilt. Als wenn da eine Gefahr von ihr ausging ... als wenn er nicht einfach hätte chillen können, wachsam bleiben, sie schubsen wenn sie zum Schlag ausholt hätte wohl auch gereicht.Zitat von xakebei der konstellation ist ein schlag in die fresse bei nem 16 jährigen mädel sicher nicht das relativ mildeste mittel.
Aber feiert ruhig das ein 1.90 Kerl einer 16 jährigen ne Faust ins Gesicht gibt. Natürlich geht das nicht in Ordnung was sie macht aber ich bitte euch, guckt euch den Kerl mal an, er hats ja wohl nicht nötig sie durch die Scheibe zu punchen. Dabei gehts auch nicht um recht oder unrecht. Ist einfach nicht notwendig und schon ziemlich dissozial.
Man weiß ja auch net ob der Typ betrunken war/ Schon vorher die Jungs die dabei stehen was getan haben etc.
Und was quatscht du da von wegen er chillt ? Sie tritt, er gibt Schelle. Wo chillt er denn ?
Wie gesagt, geht mir auch nicht mehr ums rechtliche, da sind wir hier ja schon gut beraten aber sowas geht einfach gar nicht und zwar von beiden Seiten. Und da er haushoch überlegen ist, ist seine Reaktion einfach unnötig.
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schN
Ich würde dir grundsätzlich raten im Zusammenhang mit der Notwehr die Finger von dem Wort "Gefahr" zu lassen. MMn könnte sonst ein Krorrektor meinen du würdest den Unterschied zw Notstand und Notwehr nicht kennen. Unterstellt du definiert mit der Gefahr den gegenwärtigen Angriff. ;)Zitat von FreeeD`Spoiler:
Zitat von schNVllt noch 33, wobei der wohl hier einschlägige extensive Notwehrexzess nach hM nicht unter 33 zu fassen ist, weil dieser gerade eine Notwehrlage voraussetzt.Zitat von CRZ-Naja kommt halt drauf an, was reylight jetzt mit "anfangen" meint.Zitat von lolomatoloJa, nur das Echo darf in Deutschland sehr, sehr laut sein.Zitat von ReylightWenn sie anfängt muss sie wohl mit dem Echo rechnen oder sehe ich das falsch?
Wenn sie weiter auf ihn eingeschlagen hätte, hätte er ihr problemlos eine donnern können. Hier sieht es aber so aus, dass die einmal zuschlägt und dann aufhört. Und dann wird es haarig, weil in diesem Fall wohl keiner gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt, den es aber für die Notwehr nach § 32 StGB braucht.
Da wir jetzt nicht wissen, was der Typ sich gedacht hat, was das Mädchen vor hatte und und und, kann man nur spekulieren.
Zwei Möglichkeiten kommen mir in den Sinn, die lolomatolo schon angesprochen hat, für den Fall, dass sie tatsächlich nur einmal schlagen wollte:
1. der Typ glaubt, sie würde nochmal schlagen -> Putativnotwehr als Unterfall des sog. Erlaubnistatbestandsirrtums
2. der Typ glaubt, er sei durch Notwehr gerechtfertigt, auch wenn kein weiterer Angriff mehr bevorsteht -> Erlaubnistatbestandsirrtum.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
MWn gilt das nur für Hettinger und seine Crew. Der Rest der Juristerei hat ernsthafte Probleme zu lösen. :DZitat von Jaxrecht interessant, bin leider grad im aufbruch, vlt schreib ich heute abend noch was
@crz: Hat dich dein prof nicht geflamt, wenn ihr nicht erlaubnistatumstandsirrtum gesagt habt? (etbi oder etui) In mainz hätte ich sonst auch so ne schelle in der mündlichen bekommen xD
ich versuch mich auch mal! 5. semester hier!
Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn sie bei natürlicher Weiterentwicklung der Sachlage in einen Schaden umschlagen kann.
er boxt sie ja jedesmal sofort zurück. nicht erst nach ner minute oder so. ist doch ganz klar ein gegenwärtiger und rechtswidriger angriff auf seine gesundheit vor. Somit dürfte auch die notwehrlage zu bejahen sein MEINER MEINUNG NACH!
das er straffrei bleibt ist glaub ich klar, aber warum ist strittig :D
"Unmittelbar drohende od. andauernde Verletzung eines notwehrfähigen Rechtsguts" würde ich empfehlen.
"Sofort" reicht mMn nach in diesem Zusammenhang nicht aus. Wenn man davon ausgeht, dass der Angriff für sich genommen mit dem Erreichen seines tatbestandlichen Erfolges beendet ist, dann liegt Beendigung genau zum Zeitpunkt vor, in dem der Schlag trifft und die Hand zurück gezogen wird. Alles was danach kommt betrifft schon nicht mehr den andauernden Angriff mMn.
Ob nun weitere Angriffe unmittelbar bevorstehen ist sicher streitig und kann von uns hier nicht geklärt werden.
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ich weiß nicht ob du das video überhaupt gesehen hast, aber er gibt ihr nicht einmal einen schlag mit seiner faustZitat von Kim AnderssonTschuldige das ich ein Wort falsch geschrieben habe ... my bad.Zitat von CRZ-Spoiler:Merkste was?Zitat von Kim AnderssonIch kenne das Notwehrprüfschema , ja. Und zu behaupten ein Faustschlag von THOR gegen eine Frau wäre das absolut mildeste Mittel, dass heisst, es wäre von allen zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Angriff abzuwehren das mildeste gewesen, ist einfach nicht wahr.Zitat von CRZ-Spoiler:Zitat von Kim AnderssonSoso. Was ein Schwachsinn.Zitat von Mundharmonikain deutschland herrscht ein sehr schneidiges notwehrrecht.
1. gegenwärtiger rechtswidriger eingriff liegt vor
2. sein schlag war geeignet den angriff zu beenden. da er sich mit einer faust gewehrt hat, kann man auch sagen, er hat das relativ mildest zur verfügung stehende mittel benutzt, den angriff ohne weitere gefahrenaufnahme abzuwenden.
3.strittig ist vllt, ob die handlung geboten war. aber da schlagen ein angriff auf das rechtsgut des mannes ist, besteht auch kein krasses missverhältnis zwischen schlag der frau und schlag des mannes.
fraglich in der situation ist außerdem, wie der konflikt entstanden ist, zb. ob der gründe vorher provoziert hat. solange man das nicht weiß, ist sein abwehrschlag in ordnung.
4. verteidigungswille lag auch vor.
sollte man trotz allem zu dem schluss kommen, dass der schlag des mannes rechtswidrig war, wäre er über den §33 entschuldigt, weil er mMn eher aus einem asthenischen affekt heraus gehandelt hat.
summa summarum, freispruch :-D
Soso. Du kennst dich also mit Strafrecht aus.
Aber zur Sicherheit:
Der Täter muss sich aber nicht auf einen ungewissen Kampf einlassen er muss zwar das relativ mildeste Mittel aussuchen, um sich zu verteidigen. In die Auswahl müssen aber nur diejenigen Mittel einbezogen werden, die auch geeignet sind, die Gefahr sofort und endgültig abzuwenden (BGH NStZ 1996, 29; BGH NStZ 2000, 365 mit Verweis auf BGHR StGB § 32 Abs 2 Erforderlichkeit 6; BGH NStZ 2002, 140; BGH NStZ-RR 1999, 40, 264 mit Verweis auf BGHR StGB § 32 Abs 2 Erforderlichkeit 1, 5, 8, 11, 12 und 13; vgl auch BGH 5 StR 530/10 Urt v 22.2.2011; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 171). Welches das relativ mildeste Mittel ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, nach der konkreten Kampflage (BGH NStZ 1998, 508; NStZ 1996, 29). Dabei ist in die Abwägung mit einzubeziehen, wie stark und gefährlich der Angriff ist und welche Abwehrmöglichkeiten dem Verteidiger zur Verfügung stehen je gefährlicher der Angriff ist, umso stärkere Abwehrhandlungen sind auch erlaubt. Ist die Abwehrwirkung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zweifelhaft, können je nach Bedrohungs- und Kampflage auch lebensgefährliche Mittel (bspw wuchtiger Messerstich in die linke Brust) eingesetzt werden (BGH NStZ 2006, 152).
Ihr könnt doch nicht ernsthaft behaupten das ein Faustschlag ins Gesicht in dieser Situation das mildeste Mittel ist um den Angriff zu unterbinden. Ihr müsst trollen, srsly.
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Wenn jemand anderer Meinung ist, ist es automatisch ein Troll. Ich gehe davon aus das alle angetrunken war, und eine komplett durchgeknallte geht auf ihn los, und er bleibt angetrunken total ruhig, das ist beherrschungZitat von HB28troll bitte schlechter fakeacc.Zitat von Diego SanchezAllein das er sie nicht zusammen getreten hat als sie ihn ohne Grund einfach in die Eier tritt ist schon beherrschung genug wie ich finde
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selbst wenn sie nicht getroffen hat beim ersten tritt richtung eier muss der angegriffene nicht warten bis sie es bei weiteren tritten tut, bis er sich dann verteidigen kann.
und meiner meinung nach kann man die situation auch nicht in 2 notwehrlagen aufsplitten. denn wenn mich jemand angreift, kann es einfach nicht sein, wenn offensichtlich ist, dass weitere attacken folgen, aber das ausholen vllt noch fehlt, dass ich warten muss bis der weitere angriff unmittelbar bevorsteht. damit muss der angegriffene ein ungleich größeres risiko tragen. das will das notwehrrecht grade nicht.
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CRZ-
Ich glaube, da braucht es nichtmal einen bösartigen Korrektor. Gefahr ist hier echt missglückt. Wir wissen alle, was gemeint war. In der Klausur gäbe es dafür aber bestimmt eine Randbemerkung und Punktabzug.Zitat von schNIch würde dir grundsätzlich raten im Zusammenhang mit der Notwehr die Finger von dem Wort "Gefahr" zu lassen. MMn könnte sonst ein Krorrektor meinen du würdest den Unterschied zw Notstand und Notwehr nicht kennen. Unterstellt du definiert mit der Gefahr den gegenwärtigen Angriff. ;)Zitat von FreeeD`Spoiler:
Zitat von schNVllt noch 33, wobei der wohl hier einschlägige extensive Notwehrexzess nach hM nicht unter 33 zu fassen ist, weil dieser gerade eine Notwehrlage voraussetzt.Zitat von CRZ-Naja kommt halt drauf an, was reylight jetzt mit "anfangen" meint.Zitat von lolomatoloJa, nur das Echo darf in Deutschland sehr, sehr laut sein.Zitat von ReylightWenn sie anfängt muss sie wohl mit dem Echo rechnen oder sehe ich das falsch?
Wenn sie weiter auf ihn eingeschlagen hätte, hätte er ihr problemlos eine donnern können. Hier sieht es aber so aus, dass die einmal zuschlägt und dann aufhört. Und dann wird es haarig, weil in diesem Fall wohl keiner gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt, den es aber für die Notwehr nach § 32 StGB braucht.
Da wir jetzt nicht wissen, was der Typ sich gedacht hat, was das Mädchen vor hatte und und und, kann man nur spekulieren.
Zwei Möglichkeiten kommen mir in den Sinn, die lolomatolo schon angesprochen hat, für den Fall, dass sie tatsächlich nur einmal schlagen wollte:
1. der Typ glaubt, sie würde nochmal schlagen -> Putativnotwehr als Unterfall des sog. Erlaubnistatbestandsirrtums
2. der Typ glaubt, er sei durch Notwehr gerechtfertigt, auch wenn kein weiterer Angriff mehr bevorsteht -> Erlaubnistatbestandsirrtum.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
MWn gilt das nur für Hettinger und seine Crew. Der Rest der Juristerei hat ernsthafte Probleme zu lösen. :DZitat von Jaxrecht interessant, bin leider grad im aufbruch, vlt schreib ich heute abend noch was
@crz: Hat dich dein prof nicht geflamt, wenn ihr nicht erlaubnistatumstandsirrtum gesagt habt? (etbi oder etui) In mainz hätte ich sonst auch so ne schelle in der mündlichen bekommen xD
ich versuch mich auch mal! 5. semester hier!
Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn sie bei natürlicher Weiterentwicklung der Sachlage in einen Schaden umschlagen kann.
er boxt sie ja jedesmal sofort zurück. nicht erst nach ner minute oder so. ist doch ganz klar ein gegenwärtiger und rechtswidriger angriff auf seine gesundheit vor. Somit dürfte auch die notwehrlage zu bejahen sein MEINER MEINUNG NACH!
das er straffrei bleibt ist glaub ich klar, aber warum ist strittig :D
"Unmittelbar drohende od. andauernde Verletzung eines notwehrfähigen Rechtsguts" würde ich empfehlen.
"Sofort" reicht mMn nach in diesem Zusammenhang nicht aus. Wenn man davon ausgeht, dass der Angriff für sich genommen mit dem Erreichen seines tatbestandlichen Erfolges beendet ist, dann liegt Beendigung genau zum Zeitpunkt vor, in dem der Schlag trifft und die Hand zurück gezogen wird. Alles was danach kommt betrifft schon nicht mehr den andauernden Angriff mMn.
Ob nun weitere Angriffe unmittelbar bevorstehen ist sicher streitig und kann von uns hier nicht geklärt werden.
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